27 O 339/09 - 09.07.2009 - Alexander Klägerismus

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 +Ein Fall von [http://www.buskeismus-lexikon.de/Peter_Alexander-Kl%C3%A4gerismus Alexander-Klägerismus].
==Korpus Delicti== ==Korpus Delicti==
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== Notizen der Pseudoöffentlichkeit == == Notizen der Pseudoöffentlichkeit ==
-09.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike+'''09.07.09''': Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
-Die Parteienvertreter hatten bereits in der vorangegangenen Verhandlung (27 O 341/09) alles Wesentliche aufgeführt und sparten sich an diesem sommerlichen Tag ihre Kräfte für den Rückweg ins heimatliche Hamburg.+Die Parteienvertreter hatten bereits in der vorangegangenen Verhandlung ([http://buskeismus-lexikon.de/27_O_341/09_-_09.07.2009_-_Alexander_Kl%C3%A4gerismus 27 O 341/09]) alles Wesentliche aufgeführt und sparten sich an diesem sommerlichen Tag ihre Kräfte für den Rückweg ins heimatliche Hamburg.
-Am Ende des Verhandlungstages wurde entschieden, dass die Klage gegen den Text zu bestätigen ist.+'''Am Ende des Verhandlungstages wurde entschieden, dass die Klage gegen den Text zu bestätigen ist.'''
==Kommentar== ==Kommentar==

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Peter Alexander vs. Sonnenverlag GmbH & Co. KG

09.07.09: LG Berlin 27 O 339/09

Ein Fall von Alexander-Klägerismus.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine weitere Textberichterstattung über Peter Alexander.


[bearbeiten] Richter

Richterin am Landgericht als Vorsitzende: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
Richter am Landgericht: Herr Seidenadel

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Prinz, Neidhardt, Engelschall; RA Prof. Dr. Prinz, RAin Lingens
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Lovells; RAin Haisch

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Die Parteienvertreter hatten bereits in der vorangegangenen Verhandlung (27 O 341/09) alles Wesentliche aufgeführt und sparten sich an diesem sommerlichen Tag ihre Kräfte für den Rückweg ins heimatliche Hamburg.

Am Ende des Verhandlungstages wurde entschieden, dass die Klage gegen den Text zu bestätigen ist.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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