27 O 304/11 - 09.08.2011 - Vergangenheitsbewaeltigung wird kanalisiert

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Tatjana Sterneberg, ehemals Insassin des berüchtigten DDR-Frauengefängnisses Hoheneck, nimmt öffentlich Stellung zu Ihrem Rauswurf aus der öffentlichen SPD-Veranstaltung "" am 27.07.2010 im Schöneberger Rathaus. Tatjana Sterneberg, ehemals Insassin des berüchtigten DDR-Frauengefängnisses Hoheneck, nimmt öffentlich Stellung zu Ihrem Rauswurf aus der öffentlichen SPD-Veranstaltung "" am 27.07.2010 im Schöneberger Rathaus.
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Version vom 18:27, 20. Okt. 2011

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um wuchernde Streitigkeiten unter SPD-Parteifreunden im Berliner Vorwahlkampf.

Im Internet finden wir den Bericht über die heutige Verhandlung:

Vor der Pressekammer des Landgerichtes Berlin wurde die Klage von Ronald Lässig im Hauptsacheverfahren verhandelt. Lässig hatte gegen seinen Vorgänger als stellvertretender Bundesvorsitzender der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), Carl-Wolfgang Holzapfel, im vergangenen Jahr eine Unterlassungserklärung erwirkt. Danach wurde dem Vorsitzenden der Vereinigung 17. Juni 1953 untersagt, weiter zu behaupten, Lässig habe die Entfernung von zwei ehemaligen SED-Opfern von einer Veranstaltung der SPD im Rathaus Schöneberg veranlasst und sei zudem Mitveranstalter gewesen. Letztere Behauptung führte Holzapfel auf die Tatsache zurück, das der Genosse u.a. auf der offiziellen Homepage der SPD zur Veranstaltung im Rathaus Schöneberg als Ansprechpartner mit Mobil-Nummer angegeben worden war.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Ronald Lässig vs. Carl-Wolfgang Holzapfel

09.08.11: LG Berlin 27 O 304/11 Ronald Lässig vs. Carl-Wolfgang Holzapfel

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Wachsening & Stuck; RA Eustermann und Kläger
Beklagtenseite: Kanzlei Hobuß Wowra; RA Wowra und Beklagter


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Ich habe gerade gesehen, die Verfügungsakten sind bei der Staatsanwaltschaft … falsche Eidesstattliche Versicherung … der übliche Jargon … wenn die Partei das macht, dann sind wir das selber … Sie haben die Beweislast … Das Gespräch mit Herrn Saleh … der sagt aber auch nichts …

Kläger Lässig: Ich saß mit Herrn Saleh an einem Tisch. Der, die Äußerungen – nein.

Klägeranwalt Eustermann: Unser Mandant hat während der Veranstaltung bei seinem Vortrag nichts mitbekommen.

Beklagter Holzapfel: Herr Saleh hat nachweislich von Foto- und Filmaufnahmen gesprochen. Es ist fragwürdig, dass diese Diskussionen um Herrn Lässig drum rum geführt wurden, er selbst aber nichts davon mitbekam. Frau Spranger sagt auch, sie und die Partei wären gegen eine Saalverweisung gewesen.

Beklagtenanwalt Wowra: [] Ich kann ihrer Wertung nicht so ganz folgen. Die e-Mail ist von Voss e.V., nicht von der SPD. Tom Schreiber als Verfasser und Jänen als Verfasser sind herauszulesen. Parteiintern sollte erst mal kommuniziert werden, warum der Ausschluss erfolgen sollte … Einheitlichkeit der Rechtsordnung … Begriff des Veranstalters … dann ist Herr Lässig definitiv in die Organisation miteingebunden gewesen. Einschließlich Zwangsvollstreckung. Auch im Vorfeld der Organisation ist ein Flyer aufgetreten, vor und nach der Veranstaltung. Wie man die Augen verschließen kann, dass Lässig eine tragende Rolle hatte … Dann noch Frau Spranger …

Kläger Lässig: Das behaupten sie. Ich war Gast sagen sie, dann wieder Veranstalter – sie müssen sich entscheiden.

Beklagtenanwalt Wowra: Waren sie in die Organisation der Veranstaltung eingebunden? Ihre Telefonnummer war angegeben.

Kläger Lässig: Heute finde ich es noch richtig, dass Herr Holzapfel nicht eingelassen wurde. Herr Holzapfel mit seinen rechtsextremen Aktivitäten.

Beklagtenanwalt Wowra: Das sind bloße Behauptungen, Stimmungsmache.

Klägeranwalt Eustermann: Veranstaltung der SPD im Schöneberger Rathaus …

Beklagtenanwalt Wowra: Wer hat denn den Ausschluss veranlasst? Wer, wer?

Kläger Lässig: Sie sind in der Beweispflicht.

Vorsitzender Richter Mauck: Laut e-Mail war es Herr Jänen.

Beklagter Holzapfel: Er war nicht nur als Referent eingeladen. Wenn er nur Gast gewesen wäre, dann wäre er auf der Einladung [nicht so] genannt worden.

Beklagter Holzapfel: … Auslandsgrupen [von Parteimitgliedern] – Zuordnung [selbiger in den Landesverband] nach NRW nicht obligatorisch.

Kläger Lässig: Zu dem Zeitpunkt der Veranstaltung war ich Mitglied im Unterbezirk Bonn.

Beklagtenanwalt Wowra: Dass der SPD-Landesverband der Veranstalter war, sehe ich nicht. []

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

Ein Einblick in das pralle Leben von Parteifreunden unter sich in Zeiten des Wahlkampfes. Ein nicht weiter genannt werdendes Mitglied der Spruchkammer schien mit einem müden Schmunzeln zu sagen, das solche Fälle eigentlich eher vors Familiengericht gehörten. Der Berichterstatter kann aber auch einer Einbildung erlegen gewesen sein.

Videos


Tatjana Sterneberg, ehemals Insassin des berüchtigten DDR-Frauengefängnisses Hoheneck, nimmt öffentlich Stellung zu Ihrem Rauswurf aus der öffentlichen SPD-Veranstaltung "" am 27.07.2010 im Schöneberger Rathaus.

So geht es auch.

….

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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