27 O 255/11 - 27.06.2011 - Insolvenzverwalter wehrt sich

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Sendung des rbb, durch die dem Kläger in ausschlaggebender Weise Schaden entstanden sein soll.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Rechtsanwalt Dr. Schulte Kaubrügger vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg u.a.

26.07.11: LG Berlin 27 O 255/11 Rechtsanwalt Dr. Schulte Kaubrügger vs. Rundfunk Berlin-Brandenburg u.a.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei White & Case; RA Wirth und RA Dr. Klein
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Frau Nauck


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht es um Schadenersatz. In der Sendung des rbb von 2008 mit einer Berichterstattung über die Alte Ziegelei werden 1. unberechtigte Vorwürfe erhoben und diese haben 2. zur Insolvenz geführt. Zum Tonbandmitschnitt meint das Kammergericht, dass man das nicht hätte senden dürfen, aber generell sind wir der Auffassung, dass eine Berichterstattung erlaubt war, bis auf die Tonbandmitschnitte. Die waren etwas überschießend, aber sonst … Auch die anderen Vorwürfe: kein geschultes Personal – nicht nur Kinder, auch Erzieher und Pädagogen sind zu Wort gekommen. Auch der Kläger ist in der Sendung zu sehen. Da zu sagen, allein das überschießende Element der Berichterstattung hätte dazu beigetragen – ich weiß nicht. [] Das Landesjugendamt war ja schon eingeschaltet, also der Bericht war daher nicht ausschlaggebend.

Klägeranwalt Wirth: Die Verdachtsberichterstattung muss als solche zu erkennen sein – war sie aber nicht.

Beklagtenanwalt Reich: []

Klägeranwalt Dr. Klein: … selbst gesehen hat es keiner von den Erwachsenen, es gibt nur die Eidesstattliche Versicherung von den Kindern. Wir sehen keine ausreichenden Momente für einen Verdacht. Es war ein Schnellschuss.

Beklagtenanwalt Reich: Genau andersrum. Bei den ganzen Fakten, die wir heute haben müsste man [erst recht] … Nur Praktikanten waren verantwortlich für die Kinder. Das wurde vom Landesjugendamt bestätigt und selbiges hat Gewaltanwendung in Form von „Festhalten“ verboten.

Klägeranwalt Dr. Klein: Nicht bei dem was wir kennen.

Beklagtenanwalt Reich: Sie kennen das aber doch.

Vorsitzender Richter Mauck Klägeranwalt Dr. Klein mal ausreden lassen.

Klägeranwalt Dr. Klein: … das alles hätte das nicht ausgelöst. Sie als Sender sind regelrecht darauf rumgeritten. Es wurde viermal gesendet, in grausamen schwarz-weiß Bildern.

Beklagtenanwalt Reich: Die Bilder sind vom Kammergericht nicht untersagt worden. Darauf jetzt abzustellen: alles war möglich, zu senden, nur diesen einen Fitzel nicht und dass das dann der Grund für die Insolvenz gewesen sei [] Ihre Mandantin war unfähig, selbstkritisch etwas festzustellen.

Klägeranwalt Dr. Klein: Manipulierte Mitschnitte …

Beklagtenanwalt Reich: Dass sie bestreiten, das aus meinem ersten Schriftsatz.

Klägeranwalt Dr. Klein: Glauben sie, dass wir das alles gelesen haben?

Beklagtenanwalt Reich: Sollten sie. Muss ich das jetzt alles noch mal vortragen?

Klägeranwalt Wirth: Herr Kollege, warum haben sie es nicht vernünftig in ihrer Klageerwiderung vorgetragen?

Beklagtenanwalt Reich: []

Klägeranwalt Wirth: Wo in der Klageerwiderung zitieren sie gerade? [] Tonbandmitschnitt manipuliert worden …

Beklagtenanwalt Reich: … keine Manipulationen …

Klägeranwalt Wirth: Wie nennen sie es denn sonst? Genau das hat den dramaturgischen Höhepunkt befördert.

Beklagtenanwalt Reich: … „Festhalte-Therapie“ ist kein Quatsch …

Vorsitzender Richter Mauck: Wenn man über die Klippe der Kausalität hinwegkommt, kann man dann sagen, dass der Schaden hinreichend dargetan ist?

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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