27 O 245/11 - 07.07.2011 - Identifizierbarkeit - Neues Geschäftsmodell von RA Dominik Höch

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die fälschliche Bezeichnung als Nachtclub-Bankrotteur und eine mögliche Identifizierbarkeit des Lebensgefährten von Tatjana Gsell.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Xxxx vs. Axel Springer AG

07.07.11: LG Berlin 27 O 245/11 Xxxxx vs. Axel Springer AG

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht um die Unterlassung der Behauptung, dass der Kläger ein Nachtclub-Bankrotteur sei. Der Kläger hat das zweifelhafte Vergnügen, mit Tatjana Gsell liiert zu sein. Angeblich sei er auch Besitzer des Nachtclubs. Es ist ableitbar, dass er das sein könnte, aber nur für einen kleiner Kreis von Personen …

Klägeranwalt Höch: Es ist so, dass wir damals eine … Berichterstattung hatten … Tatjana Gsell mit Bridge-Club-Besitzer. Die Berichterstattung wurde übernommen. Der ging bankrott. Aus dem Artikel ist er nicht nur für sowieso schon Bekannte identifizierbar, um so mehr mit Bildveröffentlichung. Es gibt keinen anderen, der das sein kann. Es ist eine Behauptung mit Bezug auf ihn und die ist falsch. Er wird fälschlich als Xxxx … bezeichnet.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Die Berichterstattung war 2007. Jetzt, Ende 2010 – ohne Foto, ohne Namen, und da wird nur etwas von e i n e m Nachtclubbankrotteur geschrieben. Da gäbe es reichlich … Es reicht nicht aus, dass man irgendwie nach komplizierter Eigenrecherche Herrn Xxxx identifizieren kann, aber das konstruiert keine Unterlassungsanspruchsbegründung.

Klägeranwalt Höch: Es ist heute aber noch abrufbar. Xxxx, Bridge-Nachtclubbesitzer, mit Tatjana Gsell zusammen gewesen. Er wird deswegen heute noch angesprochen. Es gibt keinen anderen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Er hat damals dort aber den Chef gespielt.

Klägeranwalt Höch: Ach!

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Nee, da is´ was anderes. Wenn man sich einen Leser vorstellt, dann muss das schon ein Leser sein, der beide Blätter (BILD und B.Z.) liest, und dann noch einen Leser, der sich neben der BILD aus 11/10 auch noch an die B.Z. von drei Jahren zuvor erinnert und vorher aber nicht gewusst hätte, dass er Nachtclubbesitzer ist.

Klägeranwalt Höch: Also Sonnenstudiobesitzer ist Herr Schweizer. Mit dem ist sie auch durch die Lande gezogen. Mein Mandant wurde 2007 als Nachtclubbesitzer vorgeführt – was aber falsch ist – was aber online bis heute so dasteht, zwar ohne Foto, aber ohne große Eigenrecherche erkennen die Leute, dass ihm das zugeschrieben ist, nicht Schweizer, weil sie mit dem durch die Lande gezogen ist, mit Xxxxx, weil er so vorgestellt wurde.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich hoffe, dass sich die Kammer durch eigene Lese- und Lebenserfahrung meiner Einschätzung anschließt. Kein Mensch, außer den hier versammelten, hat sich so lange und eingehend damit beschäftigt.

Klägeranwalt Höch: Die Leute lesen BILD, BamS und den Kurier, um sich den kompletten Überblick zu verschaffen.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

Kommentar

Identifizierbarkeit ist die neue Masche von Rechtsanwalt Dominik Höch. Ein neues Geschäftsfeld baut sich dieser Anwalt auf, nicht nur bei Richter Mauck.

Es stört diesen geschäftstüchtigen Zensor Dominik Höch allerdings nicht, selbst identifizierbar über seine Mandanten zu berichten, das jedoch anderen zu vebieten.

So geschehen im Buch „Rufmord und Medienopfer“. Dominik Höch berichtet ab Seite 43 “Rufmord an einem Polizisten“ unter dem ausgedachten Namen Frank Gerber Details aus seinem Mandantenwissen. Angeblich für niemanden identifizierbar.

… dunkle Ecke der Volkshochschule … eine Pinkelecke … seine schwache Blase, seine fehlende Kontrolle … wurden am 7.Dezember 2007 zu seinem Verhängnis..
Serienexibionist … Der Polizist … der 46jährige Gerber .. Polizist seit 40Jahren, Streifendienst, SEK-Einsätze, Büroarbeit als Kripobeamter. Heute im Range eines Kriminalhauptkommissars. Landeskriminalamt, Abteilung organisierte Kriminalität. Bis vor zwei Jahren war er Jugendbeauftragter der Polizei …
… genau dies vor Hunderttausend Lesern … .

Usw., usf.

Alles zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wer’s glaubt, soll ….

Nachwehen

Original Message

From: "Ruflotse Kundenservice" <kundenservice@ruflotse.de> To: <r.schaelike@schaelike.de> Sent: Friday, January 13, 2012 3:01 PM Subject: Antrag auf Löschung

Guten Tag Herr Schälike,

Ruflotse ist ein Online-Reputationsservice und forscht für seine Kunden nach Einträgen im Netz. Wir sind bemüht, die Reputation unserer Kunden zu beobachten und zu wahren. Falsche Darstellungen Dritter oder auch unerlaubt veröffentlichte Fotos können zu einer Beeinträchtigung von größtem Ausmaß führen – der zukünftigen Karriere, der Familie oder des Unternehmens. Im Auftrag unseres Kunden Stefan Rundholz wurde auf der Seite

http://buskeismus-lexikon.de/27_O_245/11_-_07.07.2011_-_Identifizierbarkeit_-_Neues_Gesch%C3%A4ftsmodell_von_RA_Dominik_H%C3%B6ch

ein solcher Inhalt entdeckt. Herr Xxxxx hat der Veröffentlichung nicht zugestimmt und wird durch deren Inhalt persönlich kompromittiert. Herr Xxxxx führte diese Klage durch, um zu verhindern, dass Behauptungen (er sei ein Nachtclubbesitzer bzw. Nachtclub-Bankrotteur) über ihn veröffentlicht werden. Dieser negative Eintrag kann unter Umständen langwierige, negative Folgen für unseren Kunden haben - bietet jedoch keinerlei Vorteil für Sie oder Ihre Seite, was uns zu der Bitte um sofortige und umfassende Entfernung veranlasst. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Entscheidung.

Wir hoffen auf Ihre Kooperation und danken für Ihre Bemühungen.


Mit bestem Gruß,

Michael Schmidt-Westerberg

Ruflotse Kundenservice


PS: Falls Sie Fragen zu Ruflotse oder diesem Löschauftrag haben, richten Sie diese bitte ausschließlich an kundenservice@ruflotse.de, vielen Dank. -- www.ruflotse.de

Ruflotse ist ein Angebot der myON-ID Media GmbH Gollierstr. 70, A 80339 München

RS: Wir sind dieser Bitte gern gefolgt, obwohl die Rechtsperchung uns dazu nicht so ohne weiteres verpflichtet. Die gehiemjustiz hat ebe seine Tücken. Der Missbrauch der Persönlichkeitsrechte ist grenzenlos. Die Gerichte entscheiden unterschiedlich. Eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Zensur eben.

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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