27 O 22/12 - 31.01.2012 - Michael Braun bestraft die Morgenpost

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um verfahrenstechnische Fristen, die Verzug oder Erfüllung begründen – im weiteren Zusammenhang einer beanspruchten Gegendarstellung zum eigentlichen Streitpunkt: Bericht über eine Broschüre, in dem etwas dem Kläger nicht genehmes (wirtschaftliche Verflechtungen etc.) einfloss.

12.01.12
Gegendarstellung
zu „Berliner CDU: Braun muss um seinen Kreisvorsitz fürchten“ in der Berliner Morgenpost vom 6. Januar 2012.
Sie schreiben: "In einer Broschüre einer Tochterfirma von Grüezi präsentierte sich die Kanzlei Lehmann-Brauns/Braun als Partner." Dazu stelle ich fest: es gibt keine Broschüre, in der mein Name genannt wird.
Berlin, den 6.1.2012
Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Michael Braun, Notar
Herr Michael Braun hat Recht. d.Red.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Michael Braun vs. B.Z. Ullstein GmbH

31.01.12: LG Berlin 27 O 22/12 Michael Braun vs. B.Z. Ullstein GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Dr. Amelung


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

31.01.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht´s um eine Gegendarstellung, die veröffentlicht werden soll. Eine ist es schon, aber noch nicht die nach dem Hauptantrag. Warum die Frage, ob veröffentlicht werden muss? Das ist doch klar. Oder vielleicht, dass sich Herr Eisenberg zufriedengibt?

Klägeranwalt Eisenberg: Ich sehe das nicht ein. Vielleicht aber, wenn er gemeinnützig spendet. Er hätte doch was sagen können. Ich schicke dem eine Gegendarstellung und Unterlassung via Gerichtsvollzieher Ferle und am nächsten Tag ist die kurze Fassung veröffentlicht. Das ist doch nicht in Ordnung.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Sechs Tage sind lang. Das sehe ich auch. Freitagmittag kommt die Gegendarstellung. Es ist die erste Woche im neuen Jahr. Das Personal ist knapp. Das ist es aber nicht gewesen. Hier verwechseln sie doch zwei Sachen. Verzug oder Erfüllung. Zwei Tage später geht die Unterlassungserklärung ein. Der Anspruch ist doch dann erfüllt. Die Frage ist doch dann: welche Frist hat Eisenberg gesetzt? Wurde die Gegendarstellung mit zeitlicher Befristung unterlegt? Es ging darum: wenn die Gegendarstellung nicht veröffentlicht wird, dann geht die Sache zum Gericht. Ja, wir haben zu spät abgedruckt, aber das ist ein Verzugsproblem, kein Erfüllungsproblem.

Klägeranwalt Eisenberg: [] Ich habe, um die gesetzliche Vorschrift der Unverzüglichkeit zu konkretisieren, befristet. Der Hauptantrag ist dann der … dann ist doch klar, dass ich dann nicht mehr mit einem Hilfsantrag davor … Sechs Tage danach habt ihr dann kein Wahlrecht mehr.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Es ist am 12.02.12 zugestellt worden, nicht früher.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich hab´s doch aber auch noch direkt gefaxt. Das lag bei Herrn Wilde nicht so wie hier bei Gericht auf der [Anschluss-Nr.] 518, dass es dann erst drei Tage später bei Herrn Mauck ankommt. Aus Sicht von Herrn Braun war es völlig klar … Am Donnerstag ist das dann keine Erfüllung des Anspruchs mehr.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Sie sagen eben nicht, dass da eine Wahl zwischen drei Alternativen ist. []

Klägeranwalt Eisenberg: Ich muss es ihnen ja nicht schreiben, in welchem Rangverhältnis ich die bestimme.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Das heißt doch nur, ich erkenne alle drei Fassungen an. Es ist doch aber nicht der Sinn des Gegendarstellungsrechts, dass er noch mal eine Gegendarstellung bekommt, nur weil wir zu spät abgedruckt haben.

Klägeranwalt Eisenberg: Die Broschüre würde eine Nähe von Herrn Braun und … belegen. Die wussten [] gar nichts von der Broschüre. Ich nehme an, die Broschüre selbst hat keiner, nur die Anzeige … co BoMoPa …

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Die Broschüre kann ich ihnen gern schicken lassen.

Klägeranwalt Eisenberg: []

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: [] Wir haben die drei Fassungen zeitgleich. Es wird keinen Vergleich geben. Hier hat er Gegendarstellungsanspruch geltend gemacht, aber nicht zeitlich befristet.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, wir werden entscheiden. Es sei denn, Herr Eisenberg verzichtet.

Klägeranwalt Eisenberg: Nö, ich will eine Entscheidung.

Vorsitzender Richter Mauck: Also meine persönliche Meinung ist: die Unverzüglichkeit wurde nicht erfüllt.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Nein, das ist genau falsch.

Klägeranwalt Eisenberg: Das ist auch eine wirtschaftliche Frage. Wann haben sie das erhalten?

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Um 16:30 Uhr.

Klägeranwalt Eisenberg: Aha. Dann reicht´s doch

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Nein.

Klägeranwalt Eisenberg: Was hätten sie denn gedacht, was ich mache?

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Es kommt nicht darauf an, zu mutmaßen, was sie machen. []

Klägeranwalt Eisenberg: Ich sage was Letztes: Spenden sie € 2.000,- an einen gemeinnützigen Verein, den Herr Braun benennt oder er besteht auf seinem Rechtsstandpunkt.

Beklagtenanwalt Dr. Amelung: Herr Wilde ist in Urlaub, das lässt sich jetzt nicht klären. []

Klägeranwalt Eisenberg: Dann gibt es eine Entscheidung.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde. D.h. eine neue Gegegndarstellung musste abgedruckt werden.

09.02.2012
Gegendarstellung
Gegendarstellung zu "Berliner CDU Braun muss um seinen Kreisvorsitz fürchten" In Berliner Morgenpost vom 6. Januar 2012.
Sie schreiben: "In einer Broschüre einer Tochterfirma von Grüezi präsentierte sich die Kanzlei Lehmann-Brauns/Braun als Partner."
Dazu stelle ich fest: Es gibt keine Broschüre, in der mein Name genannt wird. Die Tatsache der Aufnahme des "Notariats Lehmann-Brauns" in eine Broschüre war der Kanzlei nicht bekannt.
Berlin, den 06.01.2012, Michael Braun, Notar

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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