27 O 184/11 - 19.04.2011 - Schertz und Eisenberg - ... einfach schlechtes Benehmen ...

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Streit um Gegendarstellung und Richtigstellung wegen einer Veröffentlichung über Katarina Witt in der taz.

Berichtigung In der taz vom 5./6.3.2011 haben wir unter der Überschrift "Das eiserne Mädchen" über Katarina Witt wie folgt berichtet:

"Es geschah am 24. Juli 1988 in Berlin-Weißensee. [...] Bevor es losging, stieg allerdings ein Mädchen im FDJ-Blauhemd auf die Bühne. [...] Das Mädchen im Blauhemd war Katarina Witt."

Tatsächlich fungierte Frau Witt während der vom 16. bis 19.6.1988 veranstalteten sogenannten Friedenswoche am selben Ort als Ansagerin eines Konzerts von Bryan Adams am 19.6.1988, welches der Autor in seiner Erinnerung mit dem Konzert von Bruce Springsteen verwechselt hat. Sie trug aus diesem Anlass kein FDJ-Hemd. Es gibt Bilder von einer von ihr ko-moderierten "DDR-Show". Dazu schrieb Alexander Osang im Spiegel Nr. 37/2003 vom 8.9.2003: "Katarina Witt trägt hier ein dunkelblaues Trikot der DDR-Fußball-Nationalmannschaft, auf dem Bildschirm erscheint sie in Pionierbluse. Sie trägt Zöpfe, einen blauen Rock und ein blaues Pioniertuch."

Wenn in dem Artikel der taz außerdem Katarina Witt als "diese Tussi aus der Volkskammer" bezeichnet wurde und insoweit der Eindruck entstanden sein sollte, sie sei ein reguläres Mitglied der Volkskammer der DDR gewesen, ist dieser Eindruck falsch. Sie hat - beide Male im FDJ-Hemd - zumindest in den Jahren 1985 und 1987 Ansprachen im Volkskammer-Plenarsaal gehalten, vor Auditorien, an denen auch maßgebliche Funktionäre der SED und Blockparteien sowie Mitglieder der Partei- und Staatsführung teilnahmen.

So fand die im Jahre 1985 gehaltene Ansprache im Rahmen des vom 21. bis 24.5.1985 abgehaltenen XII. Parlaments der FDJ als deren höchstem Organ und die zwei Jahre später erfolgte Rede im Rahmen des vom 22. bis 25.4.1987 veranstalteten 11. Kongresses des FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) als Dachorganisation der gleichgeschalteten Einzelgewerkschaften der DDR statt. Bereits im Jahre 1986 war Katarina Witt Gast des XI. Parteitages der SED.

DIE REDAKTION


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

19.04.11: LG Berlin 27 O 184/11 Katarina Witt vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Schertz
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Außerdem anwesend RA Wegner und Justitiar Dresen aus der vorangegangenen Verhandlung und Frau Kraenz.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Die zwei Sonn-tazen hier. [Es wurden die Ausgaben vom 05./06. März und 12./13.März präsentiert.]

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Das ist was anderes als die taz.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Das ist ein Schlaumeier.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Krieg ich davon eine?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Nö.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Überreichen sie die dem Gericht?

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Ich zeig sie erst mal. [] Hier ist nichts getrickst worden. Genau an der selben Stelle.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Ich möchte darauf hinweisen, dass sich das ca. im Verhältnis 80 : 20 bewegt.

Es werden Anträge aufgenommen.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Wollen sie nicht wieder den Tisch nach vorn stellen? [Der wurde im Zuge des Vortragens bewegt.]

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Machen sie doch einfach.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: [stellt den Tisch allein zurecht] Schlechtes Benehmen, einfach schlechtes Benehmen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: … Verfügungsvollmacht! …

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Das sind Taschenspielertricks aus den 80er Jahren, das ist Regionalliga!

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Ich hab noch was.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Ich denke, die Verhandlung ist geschlossen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Man kann ja beraten.

Antragsteller-/Klägeranwalt Schertz: Waffengleichheit heißt an gleicher Stelle [gemeint ist die Veröffentlichung der Gegendarstellung].

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Aber nicht im Innenteil.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Eisenberg: Sie hat viel mehr gekriegt, als sie jemals hätte kriegen können.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das werden wir alles zu würdigen wissen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass ein Verkündungstermin für den 05.05.2011 angesetzt wurde.


[bearbeiten] Kommentar

Zwei Verhandlungen nacheinander: 27 O 183/11 und 27 O 184/11

Ein Kampf der Titanen – große Festspiele in den ruhigen Hallen und Fluchten des Landgerichts am Tegeler Weg zu Berlin. RA Schertz hatte eine Verhandlung Vorlauf, war aber für einen derart furiosen Heimmatador RA Eisenberg um Längen nicht ausreichend warmgelaufen. Dafür wirkte er überzeugend gediegener und angenehm standeskonformer im Vergleich zur unermüdlichen Bissigkeit seines Widerparts, der damit auf seine Art zu brillieren wusste. RA Schertz beschwerte sich öfter beim Vorsitzenden um Vortragsgerechtigkeit und man konnte es ihm nicht ganz verdenken. Im weiteren Verlauf des Kampfes um Gerechtigkeit wurden auch Angriffsmanöver auf persönlicher Ebene geführt – ob diese noch vor der Justitiablität vom jeweiligen Kombattanten abgedreht wurden bleibt einer höheren Gewalt vorbehalten zu beurteilen, so sie denn angerufen wird, wenn sich der Pulverdampf verzogen hat. Die Kammer war schon rein akustisch in keiner beneidenswerten Lage und war wohl auch ungewollt mit kleinerem Anteil zum Objekt des Gefechts geworden, indem eine telefonische Auskunftserteilung (Richterin Maus fand hier Erwähnung), welcher Art auch immer, Anlass für eine nicht optimale Schlachtordnung bei der Partei aus Hamburg (Kanzlei Schertz Bergmann) gesorgt haben soll. – Im Felde soll man ja da das Rote Kreuz allseits achten … Vermintes Gelände auf Schritt und Tritt. Weise schien es auf jeden Fall, die Verhandlung ohne zusätzlich dramatisierende Unterbrechungen bewältigt zu haben. Der Vorsitzende Richter erwies sich als ausgesprochen schussfest. Schade, dass nicht mehr altgediente Manöverbeobachter am Rande des Schlachtfeldes Aufstellung gefunden hatten, aber auch so wird der Widerhall des Getümmels auch von denen aufgenommen werden, die nie zugeben würden, diese bescheidenen Buskeismusseiten auch nur mit einer flüchtigen Beäugung zu würdigen. Ach ja, mal so in den Raum gestellt: Allen ein frohes und friedliches Osterfest a.D. 2011! Das tut vielleicht ganz gut und vielleicht wirkt auch das eine oder andere Wunder!

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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