27 O 138/09 - 07.05.2009 - Berliner Volksbank vs. rbb "Kontraste"

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Berliner Volksbank eG vs. rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

07.05.09: LG Berlin 27 O 290/09

Auch in diesem Verfahren standen sich als Parteivetreter zwei Kanzleien gegenüber, welche mal die Zensoren, mal die Zensierten vertreten. Neuer Zensurregeln werden bei solchen Prozessen erarbeitet.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen Bericht über einen Mitarbeiter einer Bank, der Gelder einer Kundin in Höhe von ca. € 3 Mio. abgeräumt haben soll.

Im Internet finden wir dazu das Folgende:

Stellungnahme der Berliner Volksbank zum Beitrag des rbb

Am Donnerstagabend, den 05.02.2009 wurde in der rbb-Sendung Kontraste der Beitrag "Betrogen - keine Sicherheit bei der Bank" über den Betrugsfall eines ehemaligen Mitarbeiters berichtet. Es wurde behauptet, die Berliner Volksbank würde die Zahlung des geforderten Betrages und die Herausgabe von Unterlagen verweigern.

Dabei wurden folgende Behauptungen aufgestellt:

1) Es handelt sich um einen Millionenschaden. 2) Es werden keine umfassenden Auskünfte erteilt.

Darüber hinaus wird das Landgericht Berlin mit einer Schadenssumme von rund 730.000 Euro plus Zinsen zitiert. Ein weiteres Zitat des Kammergerichts Berlin wird ohne Angabe einer Summe eingeblendet.

Diese Aussagen und Behauptungen sind nach Ansicht der Bank objektiv falsch bzw. sind in ihrem Zusammenhang unvollständig wiedergegeben.

Die Bank prüft derzeit, presserechtliche Ansprüche geltend zu machen und informiert darüber auf dieser Seite.

Quelle: Pressesprecherin Nancy Mönch, Telefon: (030) 30 63-17 17, Telefax: (030) 30 63-15 25 presse@berliner-volksbank.de

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Schertz Bergmann, RAin Dr. Kleinke und Justitiar Klauer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich weiß mit ihrem Widerspruch nichts anzufangen.

Klägeranwalt Eisenberg: Es bleibt ihm unbenommen, sich in Zukunft anders zu äußern. Jetzt wollen sie was anderes schreiben. Ich bin doch keine Rechtsauskunftei fürs Gericht.

Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Wenn richtig gestellt werden könnte … dann neuer Bericht … Unsere Mandantin berichtet nur über Vorgänge.

Justitiar Klauer: Die Redaktion will den Beitrag nutzen, ohne Widerspruch.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ging.

Klägeranwalt Eisenberg: Keine Wiederholungsgefahr.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden drüber nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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