27 O 126/08 - 26.02.2009 - Kein Bild bei Straftaten aus den Bagattelbereich

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-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ist der Artikel zutreffend? Bei Straftaten aus dem Bagatellbereich ist die Identität nicht zu publizieren. Augenbalken sind ein Feigenblatt, man ist trotzdem identifizierbar. Die Sache ist entschädigungsgeldfähig. Wenn der Artikel zutreffend ist, dann ist der Eingriff nicht so schwer. Sie haben nie Unterlassung verlangt, daher ist es naheliegend, dass die Verletzung nicht ganz so schwer ist. +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ist der Artikel zutreffend? Bei Straftaten aus dem Bagatellbereich ist die Identität nicht zu publizieren. Augenbalken sind ein Feigenblatt, man ist trotzdem identifizierbar. Die Sache ist entschädigungsgeldfähig. Wenn der Artikel zutreffend ist, dann ist der Eingriff nicht so schwer. Sie haben nie Unterlassung verlangt, daher ist es naheliegend, dass die Verletzung nicht ganz so schwer ist. Vielleicht ist in der Höhe etwas zu machen?
 +'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Bei der B.Z. war mal was mit erheblich unwahrer Darstellung - hier nicht.
 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Rechtswidrig ist es auf jeden Fall.
 +'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Mein Vorschlag: € 2.500,-bei ostenteilung und Widerspruchsvorbehalt.
 +Der Klägeranwalt Stopp bittet um kurze Unterbrechung zwecks Beratung mit seinem Mandanten.
 +'''Klägeranwalt Stopp:''' Wir werden da leider nicht zusagen können.
 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' In anderem liegt eine massive Vorverurteilung vor.
 +'''Klägeranwalt Stopp:''' Der letzte Satz ist außerdem auch falsch: Es ist kein Geständnis abgelegt worden. Die Berufsbezeichnung ist auch unzutreffend. Er ist rechtskräftig wegen Beihilfe in zwei Fällen verurteilt worden.
-Der Kläger war mit dieser konkreten Veröffentlichung nicht einverstanden. Das Rechte an diesem Bild auf den Spiegel übergegangen sind sehen wir nicht. Es ist ein symbolisches Foto. Wir folgen der Klägerseite nicht.+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Das stand damals noch nicht fest.
-'''Klägeranwalt Duve:''' Die Überschrift "Hölle im Reihenhaus" muss sich doch keiner gefallen lassen. Finde ich schwierig.+'''Klägeranwalt Stopp:''' Beihilfe ... als Nebenperson zu betrachten. Der Leser muss den Eindruck erlangen, er ist eine Hauptperson. Die Bild-Zeitung lebt davon, Bilder zu veröffentlichen. Das Bild ist größer als der Text. Das Bild nimmt einen großen Raum ein.
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' So versteht das aber kein Mensch. Vielleicht als Spießbürger zu bezeichnen. Dann kommt die "68er"-Generation, sagt alles ist scheiße gewesen. Das versteht kein Mensch als konkret auf den Kläger bezogen.+'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Ich will es kurz machen. Laut der Kammer besteht keine erhebliche Rechtsverletzung. Wenn ich hier den Vorschlag mache auf Hälfte, mit Quotelung, dann ist das fair. Weiter werde ich nicht gehen. Sonst muss die Kammer entscheiden.
-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' Ich habe damit gerechnet, dass sie das sagen, Herr Mauck. Deswegen habe ich ein Urteil von ihnen mitgebracht.+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Es ist fraglich, ob ihr Mandant genausoviel bekommen kann, wie im anderen Fall auch.
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Von vor drei Jahren.+'''Klägeranwalt Stopp:''' Wir haben zum Vorschlag Stellung genommen.
-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' ... über Unterlassung reden ...+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Was würden sie denn sagen?
-'''Klägeranwalt Duve:''' ... irrelevant, ob s i e ihn erkennen ...+'''Klägeranwalt Stopp:''' Deutlich über 50% muss es schon sein.
-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' Moment.+'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Das macht für uns keinen Sinn. Dann fällt für uns noch Vergleichsgebühr an. Das ist doch Theater.
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Berechtigte Einlassung. Dass er erkannt werden könnte, reicht aus.+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Die Berufung im damaligen Verfahren richtet sich auch gegen die Verurteilung als solche.
-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' Die Fotos sollen eine typische Familiensituation der Zeit abbilden. Was muss der Fotograf noch mehr machen?+'''Klägeranwalt Stopp:''' Ja.
-'''Klägeranwalt Duve:''' Der Fotograf hat nichts gesagt.+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Wir denken drüber nach.
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Die Reichweite muss klar sein. Die Fotos sollten für die damaligen Wahlkämpfe gemacht werden, mehr nicht.+Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Kläger € 2.500,- erhält und die Kosten der jeweiligen Parteien gegeneinander aufgehoben werden.
-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' Die Einwilligung bezog sich nicht auf bestimmte Publikationen, sondern auf die Publikationsart. Bei den Fotos handelt es sich um eine Alltagssituation, es sollte eine Familie gezeigt werden. Es ist ein rein privater Kontext, aber es war klar, dass das Bild zu publikativen Zwecken gedacht war. 
- 
-'''Klägeranwalt Duve:''' Schön und gut. Aber es wurde keine Zustimmung zur Veröffentlichung in dieser konkreten Form erteilt. Eine Zustimmung wurde nicht eingeholt.  
- 
-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' ... hier aber ein Beleg, der jedoch beweist, dass ... 
- 
-'''Klägeranwalt Duve:''' Zeigen sie mal [guckt Unterlagen an]. Nein das ist falsch. 
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-'''Richter von Bresinsky:''' Er wusste doch damals nicht, dass er 50 Jahre später abgebildet werden würde. 
- 
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' In den verklemmten 50er Jahren ... heute lächelt man darüber. 
- 
-'''Klägeranwalt Duve:''' Der Kläger ist lupenreiner Sozialdemokrat, Genosse von Helmut Schmidt. Dem hätte man eine solche Veröffentlichung zugetraut. 
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-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Hätte sich auch niemand getraut. 
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-'''Klägeranwalt Duve:''' Heute ist es ein sehr laxer Umgang damit. 
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-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Streitig oder gütlich? 
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-'''Beklagtenanwalt Feldmann:''' Einfache Unterlassungserklärung bei Kostenaufteilung. 
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-Abschließend wurden wechselseitig Erklärungsfristen beantragt. 
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-[[Kategorie:Bericht|Garbe u.a. vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 27 O 1103/08]]+[[Kategorie:Bericht|Duran vs. Axel Springer AG. Sitz Berlin 27 O 126/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1103/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 126/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin Darf ein Sujet-Foto der 1950er Jahre neu- und weiterverwandt werden? 9 27 O 1103/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin Bildnis eines Angeklagten (Beihilfe) darf nicht gezeigt werden. 9 27 O 126/08]]
-[[Kategorie:Bericht Datum|9.02.10]]+[[Kategorie:Bericht Datum|9.02.26]]
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Version vom 18:22, 1. Mär. 2009

Inhaltsverzeichnis

Duran vs. Axel Springer AG. Sitz Berlin

26.02.09, 11:30 27 O 126/08 Duran vs. Axel Springer AG. Sitz Berlin

Im vorliegenden Fall wurde um eine Bildnisveröffentlichung gestritten, die den Kläger bei der Vorführung zu einem Strafverfahren zeigt, bei dem er als Beihelfer angeklagt war.
Terminrolle Berlin, 26.02.2009

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Hausmann; vertreten durch RA Stopp und den Kläger Herrn Duran selbst
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Dr. Hegemann

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Ist der Artikel zutreffend? Bei Straftaten aus dem Bagatellbereich ist die Identität nicht zu publizieren. Augenbalken sind ein Feigenblatt, man ist trotzdem identifizierbar. Die Sache ist entschädigungsgeldfähig. Wenn der Artikel zutreffend ist, dann ist der Eingriff nicht so schwer. Sie haben nie Unterlassung verlangt, daher ist es naheliegend, dass die Verletzung nicht ganz so schwer ist. Vielleicht ist in der Höhe etwas zu machen?

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Bei der B.Z. war mal was mit erheblich unwahrer Darstellung - hier nicht.

Vorsitzender Richter Mauck: Rechtswidrig ist es auf jeden Fall.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Mein Vorschlag: € 2.500,-bei ostenteilung und Widerspruchsvorbehalt.

Der Klägeranwalt Stopp bittet um kurze Unterbrechung zwecks Beratung mit seinem Mandanten.

Klägeranwalt Stopp: Wir werden da leider nicht zusagen können.

Vorsitzender Richter Mauck: In anderem liegt eine massive Vorverurteilung vor.

Klägeranwalt Stopp: Der letzte Satz ist außerdem auch falsch: Es ist kein Geständnis abgelegt worden. Die Berufsbezeichnung ist auch unzutreffend. Er ist rechtskräftig wegen Beihilfe in zwei Fällen verurteilt worden.

Vorsitzender Richter Mauck: Das stand damals noch nicht fest.

Klägeranwalt Stopp: Beihilfe ... als Nebenperson zu betrachten. Der Leser muss den Eindruck erlangen, er ist eine Hauptperson. Die Bild-Zeitung lebt davon, Bilder zu veröffentlichen. Das Bild ist größer als der Text. Das Bild nimmt einen großen Raum ein.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Ich will es kurz machen. Laut der Kammer besteht keine erhebliche Rechtsverletzung. Wenn ich hier den Vorschlag mache auf Hälfte, mit Quotelung, dann ist das fair. Weiter werde ich nicht gehen. Sonst muss die Kammer entscheiden.

Vorsitzender Richter Mauck: Es ist fraglich, ob ihr Mandant genausoviel bekommen kann, wie im anderen Fall auch.

Klägeranwalt Stopp: Wir haben zum Vorschlag Stellung genommen.

Vorsitzender Richter Mauck: Was würden sie denn sagen?

Klägeranwalt Stopp: Deutlich über 50% muss es schon sein.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Das macht für uns keinen Sinn. Dann fällt für uns noch Vergleichsgebühr an. Das ist doch Theater.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Berufung im damaligen Verfahren richtet sich auch gegen die Verurteilung als solche.

Klägeranwalt Stopp: Ja.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir denken drüber nach.

Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Kläger € 2.500,- erhält und die Kosten der jeweiligen Parteien gegeneinander aufgehoben werden.


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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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