27 O 1250/08 - 27.01.2009 - Frau Frederic klagt nun auch in Berlin

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Im vorliegenden Fall ging es um unklare Zugriffsmöglichkeiten auf ein Konto, woraus sich verschiedenen Schlussfolgerungerungen bei den beteiligten Parteien bildeten, aus dem sich dieses Verfahren entwickelte. Im vorliegenden Fall ging es um unklare Zugriffsmöglichkeiten auf ein Konto, woraus sich verschiedenen Schlussfolgerungerungen bei den beteiligten Parteien bildeten, aus dem sich dieses Verfahren entwickelte.
-[http://www.buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_Januar_2009 Terminrolle Berlin]<br>+[http://buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_1._Halbjahr_2009#27.01.2009_.28Dienstag.29 Terminrolle] Berlin, 27.01.2009<br>
Frau Frederic kenne wir schon als [http://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=Frederic&btnG=Google+Search&domains=www.buskeismus.de&sitesearch=www.buskeismus.de Klägerin] in Hamburg. Jetz erleben wir die Fortsetzung in Berlin. In Hamburg ging es um die Berichtersattung in der Presse. Vergleiche wurden gechlossen. Nun wurde bei Muack das Glück gesucht. Frau Frederic kenne wir schon als [http://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=Frederic&btnG=Google+Search&domains=www.buskeismus.de&sitesearch=www.buskeismus.de Klägerin] in Hamburg. Jetz erleben wir die Fortsetzung in Berlin. In Hamburg ging es um die Berichtersattung in der Presse. Vergleiche wurden gechlossen. Nun wurde bei Muack das Glück gesucht.
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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Lenk-Frederic vs. Rechtsanwalt Paul

27.01.09, 12:30 27 O 1250/08 Lenk-Frederic vs. Rechtsanwalt Paul

Im vorliegenden Fall ging es um unklare Zugriffsmöglichkeiten auf ein Konto, woraus sich verschiedenen Schlussfolgerungerungen bei den beteiligten Parteien bildeten, aus dem sich dieses Verfahren entwickelte. Terminrolle Berlin, 27.01.2009
Frau Frederic kenne wir schon als Klägerin in Hamburg. Jetz erleben wir die Fortsetzung in Berlin. In Hamburg ging es um die Berichtersattung in der Presse. Vergleiche wurden gechlossen. Nun wurde bei Muack das Glück gesucht.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Ziervogel; vertreten durch RA Wede, außerdem erschienen: der Kläger selbst, Herr Lenk-Frederic
Beklagtenseite: Kanzlei: Paul & Partner; vertreten durch RA Freimüller

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter am Landgericht: Ich möchte das Verfahren eigentlich für erledigt erklären ... wussten, dass es dieses Konto gab, aber die Bank hatte Zugriff drauf, nicht der Beklagte ... dieser kannte den tatsächlichen Sachverhalt nicht ... Sie kannten schon die Erklärung der Bank?

Kläger: ... haben immer gesagt, dass das Geld für Frau Wagner gehalten wird ... Drittschuldnerauskunft: Immobilie ist von den Eheleuten Lenk finanziert. Unser Ärger: Bank ... Auflösung der Gelder ohne Malus-Zinsen ...

Beklagtenanwalt Freimüller: ... die Frage drängte sich auf: wo ist denn das Geld?

Klägeranwalt Wede: ... falscher Zungenschlag ...

Beklagtenanwalt Freimüller: ... Rechtsstreit nicht erledigt ... Frage drängte sich auf ... Frage, ob Geld noch da, nicht aber, ob unterschlagen ...

Beklagtenanwalt Freimüller: Man musste erst eine Aufstellung machen ... nicht alles von Commerzbank überwiesen ...

Kläger: ... normale Vollstreckung, aber ohne unser Wissen diese erhöht um den einen Betrag ...

Beklagtenanwalt Freimüller: Da war nichts Geheimnisvolles dran, sie müssen das gewusst haben ... daraus drängt sich die Frage auf ...

Kläger: Die Differenz hat Frau Frederic zugelegt, sie quasi vorfinanziert.

Beklagtenanwalt Freimüller: Der Beklagte musste sich aber Gedanken machen ... Eine Drittschuldnererklärung ist außergewöhnlich - und da sagt man: kein Zweifel, dass Gelder da sind, sie werden nur nicht gezahlt. Es gibt noch weiteren Rechtsstreit. Keiner Partei kann ein Vorbringen eines Sachverhalts verboten werden. ... in anderem Fall falscher Rechenschaftsbericht gegenüber dem Vormundschaftsgericht ...

Abschließend erklärte der Klägeranwalt das Verfahren in der Hauptsache für erledigt. Der Beklagtenanwalt beantragt eine Rückweisung des Antrags und die Aufhebung der Einstweiligen Verfügung.

Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass die Einstweilige Verfügung wieder aufgehoben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

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[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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