27 O 1250/08 - 27.01.2009 - Frau Frederic klagt nun auch in Berlin

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: =<font color="#800000"> Lenk-Frederic vs. Rechtsanwalt Paul </font> = '''27.01.09, 12:30 <font color="#800000">27 O 1250/08'''</font> Lenk-Frederic vs. Rechtsanwalt Pa...)
Zum nächsten Versionsunterschied →

Version vom 13:23, 2. Feb. 2009

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Lenk-Frederic vs. Rechtsanwalt Paul

27.01.09, 12:30 27 O 1250/08 Lenk-Frederic vs. Rechtsanwalt Paul

Im vorliegenden Fall ging es um unklare Zugriffsmöglichkeiten auf ein Konto, woraus sich verschiedenen Schlussfolgerungerungen bei den beteiligten Parteien bildeten, aus dem sich dieses Verfahren entwickelte. Terminrolle Berlin

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Becker Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Ziervogel; vertreten durch RA Wede
außerdem erschienen: der Kläger selbst, Herr Lenk-Frederic Beklagtenseite: Kanzlei: Paul & Partner; vertreten durch RA Freimüller

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter am Landgericht: Ich möchte das Verfahren eigentlich für erledigt erklären ... wussten, dass es dieses Konto gab, aber die Bank hatte Zugriff drauf, nicht der Beklagte ... dieser kannte den tatsächlichen Sachverhalt nicht ... Sie kannten schon die Erklärung der Bank?

Kläger:


Beklagtenanwältin Haisch: ... alle Argumente ausgetauscht und zur Genüge beschrieben ... ... möchte aber etwas weiter ausholen, zur Beleuchtung des Umfelds. Bevor ich Jura studiert habe, habe ich geschauspielert. Nicht hauptberuflich, sondern als Klein- und Nebendarsteller, Statist im studentischen Nebenerwerb. Man wurde [im Abspann] nicht erwähnt. Wenn sie denen erzählt hätten, dass der Name nicht veröffentlicht wird -"hey, ich war doch im Marienhof"- [] ... hier wird etwas konstruiert, was mit der Realität nicht übereinstimmt. Z.B. Synchronisation für einschlägige Filme, etwas, was an die Öffentlichkeit geht ... jeder, der soetwas macht akzeptiert, dass das an die Öffentlichkeit geht, in dem Wissen und Wollen, ich entlasse es in die Öffentlichkeit und dies wird hier nachträglich umgebogen, dass alle Leute aus der Branche [Pornodarsteller] sich schlapplachen.


Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

n/a

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge