27 O 122/09 - 09.06.2009 - Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u. a

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Dr. Dehm vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH u. a.

09.06.09: LG Berlin 27 O 122/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es wieder um den umstrittenen Bericht über die Lieddarbietung von Herrn Dehm (italienisches Partisanenlied "Bella ciao!").

Über das Verfügungsverfahren 27 O 122/09 haben wir am 16.12.08 und am 21.09.2009 berichtet und etwas mehr zum Korpus Delicti geschrieben.

Heute nichts Neues.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RA Prof. Dr. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Kammer hat sich im Verfügungsverfahren zweimal positioniert.

Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg: ... [Es herrschte eine ungewohnte juritissche Stille, eindeutig, wie das Urteil]

Im Weiteren wurde die Frage nach der Zustelladresse der Beklagten erörtert. Sie galt als nicht auffindbar.

Eine Urteilsverkündung wurde angekündigt, und am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Klage abgewiesen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Auch Prof. Hegemann von der Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP versucht sich Mal als Klägervertreter. Gut ist er auf der Beklagternseite. Leider verliert man bei den Zensurkammern häufiger als dass man gewinnt. Außerdem sind die Kläger in der Regel finanziell die Stärkeren.

Dass die Kanzleien Eisenberg, Schertz Bergmann, Höch zwischen Kläger und Beklagtenseite springen ist hinlänglich bekannt.

Wir beobachten inzwischen die Tendenz, dass immer mehr Anwälte ihr lücj auf der Klägerseite versuchen.

Relativ beständig verbleiben auf der Beklagtenseite die Kanzleien Prof. Prinz und Prof. Schweizer und Anwalt Fricke. Relativ Klägerbeständig ist die Kanzlei Nesselhauf.

Die Anwälte Höch und Jipp klagen sogar direkt oder als Parteivertreter gegen ihre früheren Mandanten.

Ist alles erlaubt im Namen der Zensur und deren „Abwehr“.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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