27 O 1016/08 - 12.02.2009 - Kein Bildnis eines Zeugen

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Inhaltsverzeichnis

Spiering vs. Mrotzkowski

12.02.09, 11:00 27 O 1016/08 Spiering vs. Mrotzkowski


Hauptklage zum Verfügungsverfahren. Strittig ist, ob der Beklagte auf einer VW-Hauptversammlung bestimmte Äußerungen über Herrn Prof. Dr. h.c. Piëch erhoben hat, was der Beklagte bestreitet. Terminrolle Berlin


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky


Die Parteien

Klägeranwalt: Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RA Prof. Dr. Prinz
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Dipl. Jur. Schnerwitzki; vertreten durch RA Schnerwitzki und den Beklagten den selbst

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: In diesem Brief stand mehr oder weniger 1 : 1 drin, was gesagt wurde. Es ging im Interview um den Brief, nicht um die Versammlung. Und das was im Brief stand wurde dann zwei Wochen später auf der Hauptversammlung von Herrn Sprenger gesagt.

Vorsitzender Richter Mauck Es kann doch nur um das Strafverfahren gegangen sein.

Beklagtenanwalt Schnerwitzki: Die Frage war, ob der Zeuge glaubwürdig ist oder nicht.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Zum Zeitpunkt, als Herr Sprenger das gesagt hat, da waren die Lustreisen noch nicht bekannt. Es war nur die Frage, ob Herr Sprenger Kenntnis hatte von ... Herr Sprenger hat nur Unterlagen von Konto 1860 erläutert. Es wurden Original-Bordellrechnungen eingereicht, abgerechnet. Herr Sprenger wusste gar nicht, dass sich noch ein solcher Sumpf auftat. Deswegen konnte er das gar nicht sagen. Im Grunde nur gesagt, was im Brief stand, auf der Hauptversammlung. Dienst- / Lustreisen waren auf der Hauptversammlung kein Thema. Frage / Thema war, wie glaubwürdig ist ein Zeuge, der exakt das wiedergab in der Hauptversammlung, was zwei Wochen zuvor in einem Brief gesagt wurde. 18 Punkte ... Es ging nicht nur um Dinge, die die Bild-Zeitung hochgezogen hat. Ansonsten noch ganz andere Verfehlungen im Konzern. Sexuelle Perversionen waren im April 2003 jenseits jeder Vorstellung. Das konnte er gar nicht sagen, sondern nur, was im Brief stand.

Vorsitzender Richter Mauck: Ham´se recht.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Hauptversammlung 1 : 1 im Brief. Ich kann doch nicht jedes Mal, wenn ich bei Maischberger bin, bestimmte Sachen rausnehmen lassen.

Vorsitzender Richter Mauck: Eben abgesehen vom Komplex Lustreisen, da drehen wir uns im Kreis. Der unbefangene Leser kann da nur denken, dass ...

Richter von Bresinsky: Ganz Deutschland hat über VW geredet wegen der Lustreisen, nicht wegen Golfspiel.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Viele Zuhörer waren an einem sauberen Gerichtsverfahren interessiert, nicht an den sexuellen Perversionen, wie sie sagen. Die Leute waren an dem sauberen Verfahren interessiert. Seriöse Zeitungen wie die FAZ haben ja auch berichtet, und da stehen ganz andere Sachen drin. Viele Dinge werden durch Informationen aus dem Konzern heraus ganz anders verdichtet.

Richter von Bresinsky: Betriebsräte sind gefügig gemacht worden, durch besondere Lustreisen. Aufhänger war meines Erachtens der [Sexskandal].

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Das [der Sexskandal] war der Hebel gewesen aufzuzeigen, was im Unternehmen passiert ist. Was sie im Vordergrund darstellen, ist nur der Schlüssel gewesen. Mir geht es darum, zu zeigen. Deswegen ist auch das Buch geschrieben: wie kann es dazu kommen, ein Unternehmen um Miliarden auszunehmen? Gravierendes ist im April 2003 an den Vorstand gebracht worden. Es gibt Protokolle von der Hauptversammlung, tausende Zeugen. Mir ging es nicht darum, irgendwelche sexuellen Perversionen in der Öffentlichkeit zu zeigen, sondern die finanziellen Machenschaften aufzuzeigen. Ich bin von Haus aus Ingenieur, kein Boulevardmensch, mir geht es um Fakten.

Beklagtenanwalt Schnerwitzki: Es ging eigentlich um die Glaubwürdigkeit des Zeugen Sprenger.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Was kann man mehr machen, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu stützen, als das, was ich gemacht habe. Ich beantworte die Frage und nicht das, was die Zuschauer vielleicht dazu denken.

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Es ging um die Glaubwürdigkeit.

Beklagter Prof. Dr. Ing. Selenz: Können wir uns ja auch anschauen. Die Glaubwürdigkeit ist am besten zu zeigen, wenn 1 : 1 aus dem Brief heraus in der Öffentlichkeit Sachen wiedergegeben werden.


Nach Beratung gab das Gericht der Klage statt.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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