27 O 1013/08 -26.02.2009 - Casiraghi Klägerismus - Bildveröffentlichung

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== Richter == == Richter ==
'''Vorsitzender Richter am Landgericht''' Herr Michael Mauck<br> '''Vorsitzender Richter am Landgericht''' Herr Michael Mauck<br>
-'''Richterin am Landgericht''' Frau Dr. Hinke<br>+'''Richter am Landgericht''' Herr von Bresinsky<br>
-'''Richter am Landgericht''' Herr von Bresinsky+'''Richterin am Amtsgericht''' Frau Dr. Hinke<br>
== Die Parteien == == Die Parteien ==
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[[Kategorie:Bericht|Casiraghi vs. Burda 27 O 1013/08]] [[Kategorie:Bericht|Casiraghi vs. Burda 27 O 1013/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1013/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|8 27 O 1013/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 9 27 O 1013/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 8 27 O 1013/08]]
[[Kategorie:Bericht Datum|9.02.26]] [[Kategorie:Bericht Datum|9.02.26]]
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Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Casiraghi vs. Burda

26.02.09, 11:30 27 O 1013/08 Casiraghi vs. Burda

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisverööffentlichung.
Terminrolle Landgericht Berlin, 26.02.2009

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Amtsgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Antragstelleranwalt: Kanzlei: Prinz; vertreten durch RA Dr. Dünnwald
Antragsgegneranwalt: Kanzlei: Schweizer; vertreten durch RA Herrmann

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: ... länger mit ihrem Freund zusammen ... reine Privatsphäre ... einjähriges Liebesjubiläum ...

Antragsgegneranwalt Herrmann: Ich habe den Fall gerade erst von meinem Kollegen übernommen. Es soll durchentschieden werden.


Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Klage stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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