27 O 1013/08 -26.02.2009 - Casiraghi Klägerismus - Bildveröffentlichung

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Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisverööffentlichung.<br> Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisverööffentlichung.<br>
-[http://buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_1._Halbjahr_2009#26.02.2009_.28Donnerstag.24 Terminrolle] Berlin, 26.02.2009+[http://www.buskeismus.de/termine_lg_bln_09_1HJ.html#2009_02_26 Terminrolle] Landgericht Berlin, 26.02.2009
== Richter == == Richter ==

Version vom 15:49, 12. Mär. 2009

Inhaltsverzeichnis

Casiraghi vs. Burda

26.02.09, 11:30 27 O 1013/08 Casiraghi vs. Burda

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisverööffentlichung.
Terminrolle Landgericht Berlin, 26.02.2009

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Antragstelleranwalt: Kanzlei: Prinz; vertreten durch RA Dr. Dünnwald
Antragsgegneranwalt: Kanzlei: Schweizer; vertreten durch RA Herrmann

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: ... länger mit ihrem Freund zusammen ... reine Privatsphäre ... einjähriges Liebesjubiläum ...

Antragsgegneranwalt Herrmann: Ich habe den Fall gerade erst von meinem Kollegen übernommen. Es soll durchentschieden werden.


Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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