27 O 1013/08 -26.02.2009 - Casiraghi Klägerismus - Bildveröffentlichung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 15:20, 2. Mär. 2009 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: =<font color="#800000"> Casiraghi vs. Burda </font> = '''26.02.09, 11:30 <font color="#800000">27 O 1013/08'''</font> Casiraghi vs. Burda <br> Im vorliegenden Fall ge...)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 15:25, 2. Mär. 2009 (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(<font color="#800000"> Casiraghi vs. Burda </font>)
Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 13: Zeile 13:
== Die Parteien == == Die Parteien ==
- +'''Antragstelleranwalt:''' Kanzlei: Prinz; vertreten durch RA Dr. Dünnwald<br>
- +'''Antragsgegneranwalt:''' Kanzlei: Schweizer; vertreten durch RA Herrmann<br><br>
- +
- +
- +
- +
- +
- +
- +
- +
-'''Klägerseite:''' Kanzlei: Hausmann; vertreten durch RA Stopp und den Kläger Herrn Duran selbst<br>+
-'''Beklagtenseite:''' Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Dr. Hegemann<br><br>+
== Bericht der Pseudoöffentlichkeit == == Bericht der Pseudoöffentlichkeit ==
Zeile 30: Zeile 20:
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Ist der Artikel zutreffend? Bei Straftaten aus dem Bagatellbereich ist die Identität nicht zu publizieren. Augenbalken sind ein Feigenblatt, man ist trotzdem identifizierbar. Die Sache ist entschädigungsgeldfähig. Wenn der Artikel zutreffend ist, dann ist der Eingriff nicht so schwer. Sie haben nie Unterlassung verlangt, daher ist es naheliegend, dass die Verletzung nicht ganz so schwer ist. Vielleicht ist in der Höhe etwas zu machen?+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' ... länger mit ihrem Freund zusammen ... reine Privatsphäre ... einjähriges Liebesjubiläum ...
- +
-'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Bei der B.Z. war mal was mit erheblich unwahrer Darstellung - hier nicht.+
- +
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Rechtswidrig ist es auf jeden Fall.+
- +
-'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Mein Vorschlag: € 2.500,- bei Kostenteilung und Widerspruchsvorbehalt.+
- +
-Der Klägeranwalt Stopp bittet um kurze Unterbrechung zwecks Beratung mit seinem Mandanten.+
- +
-'''Klägeranwalt Stopp:''' Wir werden da leider nicht zusagen können.+
- +
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' In einem anderem Fall liegt eine massive Vorverurteilung vor.+
- +
-'''Klägeranwalt Stopp:''' Der letzte Satz ist außerdem auch falsch: Es ist kein Geständnis abgelegt worden. Die Berufsbezeichnung ist auch unzutreffend. Er ist rechtskräftig wegen Beihilfe in zwei Fällen verurteilt worden.+
- +
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Das stand damals noch nicht fest.+
- +
-'''Klägeranwalt Stopp:''' Beihilfe ... als Nebenperson zu betrachten. Der Leser muss den Eindruck erlangen, er ist eine Hauptperson. Die Bild-Zeitung lebt davon, Bilder zu veröffentlichen. Das Bild ist größer als der Text. Das Bild nimmt einen großen Raum ein.+
- +
-'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Ich will es kurz machen. Laut der Kammer besteht keine erhebliche Rechtsverletzung. Wenn ich hier den Vorschlag mache auf Hälfte, mit Quotelung, dann ist das fair. Weiter werde ich nicht gehen. Sonst muss die Kammer entscheiden.+
- +
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Es ist fraglich, ob ihr Mandant genausoviel bekommen kann, wie im anderen Fall auch.+
- +
-'''Klägeranwalt Stopp:''' Wir haben zum Vorschlag Stellung genommen.+
- +
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Was würden sie denn sagen?+
- +
-'''Klägeranwalt Stopp:''' Deutlich über 50% muss es schon sein.+
- +
-'''Beklagtenanwalt Dr. Hegemann:''' Das macht für uns keinen Sinn. Dann fällt für uns noch Vergleichsgebühr an. Das ist doch Theater.+
- +
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Die Berufung im damaligen Verfahren richtet sich auch gegen die Verurteilung als solche.+
- +
-'''Klägeranwalt Stopp:''' Ja.+
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Wir denken drüber nach.+'''Antragsgegneranwalt Herrmann:''' Ich habe den Fall gerade erst von meinem Kollegen übernommen. Es soll durchentschieden werden.
-Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Kläger € 2.500,- erhält und die Kosten der jeweiligen Parteien gegeneinander aufgehoben werden.+Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Klage stattgegeben wurde.
== Kommentar == == Kommentar ==
Zeile 80: Zeile 36:
{{Wichtiger Hinweis Bericht}} {{Wichtiger Hinweis Bericht}}
-[[Kategorie:Bericht|Duran vs. Axel Springer AG. Sitz Berlin 27 O 126/08]]+[[Kategorie:Bericht|Casiraghi vs. Burda 27 O 1013/08]]
-[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 126/08]]+[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|9 27 O 1013/08]]
-[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin Bildnis eines Angeklagten (Beihilfe) darf nicht gezeigt werden. 9 27 O 126/08]]+[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 9 27 O 1013/08]]
[[Kategorie:Bericht Datum|9.02.26]] [[Kategorie:Bericht Datum|9.02.26]]
<datecategory name="Berichte nach Datum" date="26.02.2009" /> <datecategory name="Berichte nach Datum" date="26.02.2009" />

Version vom 15:25, 2. Mär. 2009

Inhaltsverzeichnis

Casiraghi vs. Burda

26.02.09, 11:30 27 O 1013/08 Casiraghi vs. Burda

Im vorliegenden Fall geht es um eine Bildnisverööffentlichung.
Terminrolle Berlin, 26.02.2009

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Antragstelleranwalt: Kanzlei: Prinz; vertreten durch RA Dr. Dünnwald
Antragsgegneranwalt: Kanzlei: Schweizer; vertreten durch RA Herrmann

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: ... länger mit ihrem Freund zusammen ... reine Privatsphäre ... einjähriges Liebesjubiläum ...

Antragsgegneranwalt Herrmann: Ich habe den Fall gerade erst von meinem Kollegen übernommen. Es soll durchentschieden werden.


Nach Beratung gab das Gericht bekannt, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

Weiterführende Links

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge