27 O 1/11 - 05.04.2011 - Johannes Eisenberg streitet um sein Honorar

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Gebührenstreit im Nachgang zu einem Verfahren über Berichterstattung über Heide Simonis.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Rechtsanwalt Johannes Eisenberg u.a. vs. Axel Springer AG

05.04.11: LG Berlin 27 S 1/11

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork u.a.; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; RA Dr. Nieland


Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.04.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nach dem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg … 17.11.2010 … Hier geht es also um die Ausstattung der Abmahnkosten. Heide Simonis ist seinerzeit beim Mittagessen abgelichtet worden. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Es war der Meinung, dass man über sie so berichten darf … „Let´s Dance“ etc. … Dem können wir beim besten Willen nicht folgen.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Sie haben nicht den vollen Kontext vorliegen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wohl schon.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: [zeigt Papier vor]

Klägeranwalt Eisenberg: Was hat dieser Mittagsverzehr mit ihrer Blamage denn zu tun? Nebenbei hat sie ja aber doch immerhin € 40.000,- erlöst dabei.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Das sind belanglose Schnappschüsse. Das Publikum sieht dabei, wie sich Leitbilder in solchen Situationen verhalten. Wie verhält sie sich privat?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der große Unterschied dabei ist: Einmal am Tag des Amtsverlustes, beim anderen nicht.

Klägeranwalt Eisenberg: Das Gericht sagt, dass durften sie, aber nicht diese vierwöchige Verfolgung. Ihr Tanz hatte mit den Kindern nichts zu tun.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Mit UNICEF-Engagement …

Klägeranwalt Eisenberg: Darf ich ausreden. [] Sie, halb bekleidet, in Fotomontage, „catch as catch can“. Das war eine Revanche. Danach, das war ja die größte jemals veröffentlichte … in der Bibel … [] Ich bin ja jemand, der nicht so gut tanzen kann …

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Da wär ich ja nicht drauf gekommen.

Klägeranwalt Eisenberg: Der kleine, fette Dickmann kann bestimmt auch nicht so gut tanzen.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Jedenfalls diese Krise – und was ist da privat?

Klägeranwalt Eisenberg: Welche Krise?

Beklagtenanwalt Dr. Wieland: Ach! Nun aber. Alle fragten sich, warum hat sie sich das angetan?

Klägeranwalt Eisenberg: Das Publikum hat abgestimmt und es sagte: es war gut.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Aber irgendwann war sie raus.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist doch eigentlich auch völlig egal.

Klägeranwalt Eisenberg: … mit TED-Jury – es war erfolgreich.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Die Presselandschaft hat gemeint, warum sie sich das antut.

Klägeranwalt Eisenberg: Immerhin besser als Westerwelle, der ins Lager geht oder bei „Big Brother“.

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Aber das war ja nur das Vorspiel. Das Eigentliche sind ja die Kosten.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, eine Angelegenheit mit zwei Gegenständen, ´n bisschen weniger dabei rauskommend. Muss das wirklich sein, dass sie das bestreiten [Unterschriften, Bevollmächtigung fürs Verfahren.]

Beklagtenanwalt Dr. Nieland: Nach ihrer Vorbesprechung – was ist die Höhe des Gegenstandswerts?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: € 60.000,- als da wären pro Bild € 15.000,- mal zwei Bilder … und noch eins: ein Drittel dazu fürs Hauptverfahren.

Klägeranwalt Eisenberg: [lässt sich länger aus zur Möblierung des Gerichts und dessen Wertigkeit] … Schertz hat sich nicht so unter Kontrolle … dann gibt es ´ne Prügelei …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden beraten.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass ein Beweisbeschluss erlassen wurde. Frau Simonis soll aussagen, ob sie ihre Ansprüche an RA Kanzlei Eisenberg u.a. abgetreten hat.

Das Verfahren wird auf schriftlichem Wege weitergeführt.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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