27 O486/09 - 18.08.2009 - Wie können sich Redakteure trauen, solche Aufnahmen zu machen?

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Schmitt u. a. vs. SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH

18.08.09: LG Berlin 27 O 486/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Repotage-Berichterstattung auf Island über möglichen Betrug im Internet.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Niewerth & Kollegen; RA Dr. Niewerth
Beklagtenseite: Kanzlei Nörr Stiefenholzer Lutz; RAin Dr. Niebler

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Wie können sich Redakteure trauen, solche Aufnahmen zu machen? Aber für solche Aufnahmen sehen wir nicht die Schmerzintensität für ein Schmerzensgeld. Der Kläger hat ja auch danach noch kräftig ausgeteilt, mit seiner Redaktionsbeschimpfung. Das ganze spielt in Island. Die Ausstrahlung war, weil identifizierbar, rechtswidrig. Wir haben es mit einer Verdachtsberichterstattung zu tun. Aber es ist keine schwere Sache. Es ist die Frage, ob es für eine Geldentschädigung ausreicht. Die Kammer hat darüber noch nicht abschließend beraten. SAT1 hat in letzter Zeit öfter so berichtet. Also, um der Sache einen Riegel vorzuschieben – können sie sich eine Geldentschädigung vorstellen?

Beklagtenanwältin Dr. Niebler: Also ich gebe Ihnen Recht. Die Redakteure vor Ort haben in der Hitze des Gefechts vielleicht einen besonderen Eifer an den Tag gelegt. Die ausgestrahlten Abschnitte aber rechtfertigen in unseren Augen kein Schmerzensgeld. Vielleicht eine Aufwandsentschädigung für die Gegenseite.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: … die @-Zeichen im Schaufenster, ein K war sichtbar bei den Namensschildern …

Beklagtenanwältin Dr. Niebler: So klein war der Ort nicht, dass es dort nur einen Namen mit K gibt.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Hausfriedensbruch, Nötigung, alles war dabei. Aus dieser Gesamtschau heraus dann auch die Klage.

Beklagtenanwältin Dr. Niebler: Vors Auto hat sich aber keiner gelegt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das haben wir auch nicht gesehen. Ein gewisser Betrag im Vergleich, vielleicht die Hälfte … die Kammer hat noch nicht abschließend beraten.

Beklagtenanwältin Dr. Niebler: Wo ist hier ein besonders tiefgreifendes Eingreifen ins Persönlichkeitsrecht? Wir haben gepixelt, nur Füße gezeigt, die Stimme wurde nachgesprochen. Solche Berichterstattung ist gerechtfertigt, wo doch über 170 Einzelklagen im Raum stehen. Gegen Frau Schmitt wird ja wohl massiv ermittelt. Gerade im Internetbereich sind Betrugsfälle sehr interessant, und es liegt großes öffentliches Interesse vor.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Die Zahl der Anzeigen ist noch kein echter Anhaltspunkt. Es gibt auch viele Querulanten..[]

Beklagtenanwältin Dr. Niebler: Ein Eingriff in den Besitz rechtfertigt kein Schmerzensgeld.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Jeder, der sich auskennt, für den ist die Zuordnung eindeutig.

Es erfolgt eine Unterbrechung, damit die Beklagtenvertreterin Rücksprache nehmen kann.

Beklagtenanwältin Dr. Niebler: Ich habe mit meiner Mandantin gesprochen. Aus prozessökonomischen Gründen kann sich meine Mandantin vorstellen, eine Aufwandsentschädigung von € 2.000,- zu zahlen.

Klägeranwalt Dr. Niewerth: Das ist evtl. ok. Auf Widerruf ist das möglich. Wie wär´s mit den Kosten?

Es wird auf dringendes Anraten des Gerichts ein Vergleich geschlossen, bei dem die Beklagte an die Klägerin € 2.000,- zahlt, die Kosten des Rechtsstreits werden von jeder Partei selbst getragen, mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die jew. zu 4/10 von den beiden Klägern und zu 2/5 von der Beklagten getragen werden.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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