27 0 626/09 - 30.07.2009 - Nadja Benaissa wird weiter belästigt

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Nadja Benaissa vs. B.Z. Ullstein GmbH

30.07.09: LG Berlin 27 O 626/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Nadaja Benaissa. Um was eigentlich? Ging es um diesen Satz gegenüber dem Berliner Klatschblatt 'BZ': „Mir geht es okay. Meine Tochter gibt mir Kraft. Ich konzentriere mich auf die Musik. Ich bin froh, wenn ich wieder auf der Bühne stehen kann.“? Die Pseudoöffentlichkeit weiß es nicht.

Es ging um eine „verlogene“ Gegendarstellung, wie das der Beklagtenanwalt Prof. Hegemann vortrug.

[bearbeiten] Richter

Richterin am Landgericht als Vorsitzende: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Hossfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Schertz
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann und Chefredakteur Huth

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

30.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir haben es hier mit einer Gegendarstellung zu tun. Frau Benaissa wendet sich dagegen, dass sie mit der B.Z. gesprochen habe, bzw. das gesagt habe, was geschrieben wurde. Es ist nichts Ehrenrühriges geschrieben. Eine Gegendarstellung ging rechtzeitig zu. An Unverzüglichkeit kann die Sache nicht scheitern. Es ist nicht sicher, ob Frau Bea Peters gesagt hat, sie sei von der B.Z.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Die Aussagen sind ja relativ belanglos. Aber wir wollten uns seinerzeit bedeckt halten … Vicky Leandros …

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das sind lauter Sachen, die nichts mit der Angelegenheit zu tun haben.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Lassen sie mich mal ausreden.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir sind hier nicht bei einer Veranstaltung mit Eisenberg, Herr Hegemann.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Ich will ja nur klarmachen … auch bei dem Fall mit Barbara Schöneberger … vielleicht sollten sie ihren Reportern ein Schild ummachen „Ich bin von der Boulevard-Presse“ …

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Vielleicht darf ich doch mal? … ein Wortschwall von Herrn Schertz … Leandros, Schöneberger – die nichts mit dem Fall zu tun haben … Wenn sie mit Journalisten spricht – und sie hat Erfahrung darin, dann ist das nicht zu beanstanden. Frau Benaissa hat zuerst bestritten, dass sie mit der B.Z. gesprochen hätte. Sie hätte vielleicht gemeint, sie hätte nicht gewusst, dass sie mit der B.Z. gesprochen hätte. Herr Schertz hat hier keinen Unterlassungsanspruch durchgesetzt.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Aus Kostengründen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ja, das ist interessant. Hier haben sie keinen angesteuert, weil sie keine Chance auf Erfolg sahen. Es müsste dann eidesstattlich versichert werden. Dann geht es zum Staatsanwalt. Auf Fotos sind Frau Benaissa und die Journalistin erkennbar.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Sie wendet sich ab.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ein tektonisch geänderter Unterschied in der Aussage! Das Textverständnis der Kammer ist unzutreffend.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Darf ich dazu was sagen?

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Nein. Ich bin noch nicht fertig. In der Sache geht es um Pillepalle, nichts Ehrverletzendes. Dafür ist nicht eine Viertelseite zu verschwenden, für eine Gegendarstellung, die erlogen wäre.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Der Grundsatz der Waffengleichheit ist nicht eingehalten. [] Die Gegendarstellung ist viel zu klein. Sie hat mit dieser Frau nicht gesprochen. Eine Untersagung war uns dieses Verfahren nicht wert.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir werden darüber nachdenken.

Antragsteller- / Klägeranwalt Schertz: Eine Zweit- und Drittfassung haben wir bewusst reduziert.

Am Ende des Sitzungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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