25.11.2014 - Ein schlechter Tag für die Kanzlei Nesselhauf, Kanzlei Schertz war auch dabei

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Christine Neubauer, Mandantin der Kanzlei Schertz Bergamann, öffnet die Privatsphäre


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Inhaltsverzeichnis


Hat Schertz seine Mandanten im Griff? Die Finanzen stimmen jedenfalls.

Christian Schertz droht gern.

BUSKEISMUS


OLG Hamburg

25.11.2014


Schertz-Mandant Günther Jauch wirbt

Was war heute los?

Es war ein negativer Tag für die Kanzlei von Michael Nesselhauf und ein guter Tag für BURDA.

Sigmar und Anke Gabriel haben heute in zwei Sachen gegen BUNTE verloren. Das wurde von Buske feierlich in Robe mit weißem Schlips verkündet.

Hansi Hinterseer hat zwei Klagen zurücknehmen müssen, ohne dass verhandelt wurde.

Der heutige OLG-Dienstag spricht nicht gerade für die Kanzlei Nesselhauf.

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Die verhandelte Sache Christine Neubauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH (Burda) war recht interessant, was die Verkackeierung von Mandanten betrifft. Christine Neubauer, vertreten von der Kanzlei Schertz Bergmann durch Rechtsanwalt Graals muss nun Dank dem auf Anraten des Senats geschlossenen Vergleich bei einem Streitwert von € 45.000,- an ihren Anwalt einen Tausender mehr zahlen. Bekommt sie zwar von der Gegenseite zugesprochen, hat aber davon nichts. Hoffentlich ist Christine Neubauer versichert.

Richter Buske sorgte sichtbar dafür, dass die Rechtsanwälte der Kläger- und Beklagtenseite auf ihre höheren Kosten kommen. Fünf Juristen gegen eine Schauspielerin. Da ist man als Geschäftsfrau verloren.

Die Alternative einer einfachen Unterlassungsverpflichtung und Klagerücknahme, verbunden mit dem Verzicht auf Kostenfeststellung, hätte Christine Neubauer immerhin einen Taasender mehr gebracht, aber ... .

BURDA war jedenfalls offenbar bereit, de facto fast alle Kosten zu übernehmen, so daß in Zukunft man sich wahrscheinlich lieber außergerichtlich einigen kann, ohne sich vor der Öffentlichkeit lächerlich zu machnen. Der Rechtsmissbrauch mit den Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde mediengeiler Mandanten und geschäftstüchtiger Kanzleien a lá Schertz Bergmann könnte so im Verborgenen bleiben.

25.11.2014

Juristen zocken ab




Abzocke, Missbrauch, Irrtum ist nicht immer so offensichtlich, wie in den nebenstehenden Videos angedeutet.

Im Äußerungsrecht werden Persönlichkeitsrechte, Menschenwürde vorgeschoben, damit die Medienananwälte abzocken können.

Niedere Instinkte, mittelalterliche Herangehensweisen, welche die Geschäftsgrundlage der Boulevard- und Regenbogenpresse bilden, sind nicht minder wichtig für die angeblichen Beschützer von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde, in Person führender Medienanwälte und der Richter/Innen der Pressekammern und –senate in Hamburg, Berlin, Köln und anderswo.

Die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde von Beklagten, den Journalisten, Bloggern, Berichterstattern, Kritikern u.a. werden zutiefst verletzt. An den geschäftstüchtigen Anwälten geht das vorbei. Überzeugungstäter, wie OLG-VorsRi Andreas Buske oder LG-VorsRi'in Simone Käfer wollen oder können das nicht verstehen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz und Dominik Höch dürfen z.B. sogar Studenten ausbilden, Fortbildungsseminare von Fachanwälten anbieten und ihre verquerten Herangehenswiesen propagieren.

Es bildet sich eine gefährliche Kaste an elitär denkenden und handelden Juristen heraus, welche den Rechtsstaaat mit rechtsstaatlichen Mitteln zu einer Diktatur mutieren lassen.

Diese organisierte Justizkriminalität ist nicht offensichtlich, müsste aber Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen werden.

Meine Untersuchungen führten zu der Erkenntnis, dass sich ein Netz krimineller Juristen herrausgebildet hat, denen auch die in der Justiz Beschäftigten, die Gerichtsvollzieher, Bankmitarbeiter, Vollzugsbeamte in den Haftanstalten etc. zu Seite stehen.

Die meisten daran beteiligten Personen sehen das offenbar nicht so, sie meinen rechtsmäßig zu handeln. Die Vernetzung ist systembedingt, es gibt keine Geheimverträge. Es wird sehr fein gearbeitet.

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Heute wurde ein Vergleich, bei dem die beteiligten Anwälte jeweils einen Tausender hinzuverdienten, als notwendiges Ergebnis einer im Interesse der Mandantin Christine Neubauer zu Stande gekommenen Entscheidung verkauft.

Sucht man im Internet nach Vergleich bei Gericht, so findet man viele Worte kluger Juristen, aber so gut wie nichts dazu, dass bei einem Vergleich eine zusätzliche Vergleichgebühr fällig wird.

Anders bei Beweisverhandlungen und den zweiten und nächsten Verhandlungsterminen, bei denen keine Zusatzgebühr für de Anwälte anfällt. Deswegen vermeiden die Medienanwälte ein gründliches Arbeiten und treten die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde ihrer Mandanten de facto mit Füßen.

Die heutigen Termine

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Verkündung

In beiden Sigmar und Anke Gabriel-Sachen verkündete Buske ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite.

Die Käfer-Urteile wurden damit aufgehoben. Streitig war, ob Geld für Gabriels Tochter gesammelt wurde und Äußerungen im Zusammenhang mit der Hochzeit.

Die LG Aktenzeichen entsprechend: 324 O 644/12 (Hochzeit)– Urteil vom 05.05.13 und 324 O 645/12 (Geld sammeln) – Urteil vom 26.04.13

Die Urteile können abgefordert werden. Man bekommt damit einen gewissen Eiblick in das Seelenleben, geöffnet durch die Kanzlei Nesselhauf, eines unseres führenden Politikers.

In der Ballack-Sache erging ein Teil...- und Schlußurteil. Das LG-Urteil vom 22.12.13 wurde teilweise abgeändert. Die Kosten der ersten Instanz werden gegenseitig aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger 1/4, und den Beklagten je 3/6 zu.

Vorsitzender Richter Andreas Buske

Heute war der Vorsitzende gut gelaunt.

Ein paar schöne Zitate des Vorsitzenden von heute

  • Tja, auch ein schöner Fall.
  • 3.000 sind echt nicht viel, wenn es heißt „verprügelt“..
  • Danke, wenn das immer so läuft, kommen wir gern zehn Minuten früher.
  • Die Wahrheit ist, die prozessuale Wahrheit ist ....
  • Richter Claus Meyer: Sieht so aus, dass der Senat richtig liegt, beide Seiten sind unzufrieden..

Verhandlungen

10:00

Sven Kurth vs. Axel Springer AG u.a. 7 U 8/14

Corpus Delikti

Bericht über eine Sache, die schon ca. zehn Jahre alt ist. Noch dazu wurde offenbar falsch berichtet ("geprügel").

Richter

Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske
Richteri am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwälltin Grimme

Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 8/14

25.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Wir belassen es in diesem Bericht bei einigen Zitaten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Tja, auch ein schöner Fall. Finden ein bisschen zu wenig, was rübergekommen ist für ... . Als Gesamstschuldner oder ... . Finden es richtig, wie das Landgericht – Az. 324 O 672/11 - Urteil vom 22.11.13 - entschieden hat. Kläger ist nicht deutlich, wurde dann aber identifizierbar. Hat auch von der Privatsphäre viel preisgegeben. 324 O 66/06. Damals war alles aktuell. Nach all dieser Zeit nicht mehr. Die Berichterstattung war 2002. Nochmals alle Geschichten zu erzählen, finden wir nicht richtig. Deswegen meinen wir, es ist ein bisschen zu wenig ausgerichtet worden. Wir wären für € 3.000,- zu Lasten der Beklagten zu 3. Sahnehäupchen. Gesamtschuldnerisch verpflichtet ... aufzuteilen. ....

3.000 ist echt nicht viel, wenn es heißt „verprügelt.“.

Richter Claus Meyer: Wenn Sie einen anderen Artikel gemacht hätten.

Knuth-Anwältin Grimme: Herr Knuth wird nun wieder mit Frau Rowe in Verbindung gebracht. Heißt, Botschaftsluder, nicht Prügelluder. Der Kläger hat gelernt und sich zurückgezogen.

Es wird diskutiert und gestritten.

Richter Claus Meyer: Sieht so aus, dass der Senat richtig liegt, beide Seiten sind unzufrieden.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Senat unterbreitet eine Vergleichsanregung. Ein Vergleich kommt nicht zu Stande.

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung.
2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf € 5.500,- festgesetzt.
________________

12:00

Christine Neubauer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 93/12

Corpus Delikti

Veröffentlichung von Photos.

Richter

Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske
Richteri am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwalt Sebastian Graals

Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwalt Markus Herrmann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 93/12

25.11.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Was halten Sie von der Idee, dass die Beklagte eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt und € 1.000,- zahlt. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Sie haben ja gegenwärtig schöne, schönere Photos mit Bewilligung.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Habe mich mit Herrn Graals unterhalten. Die Photos haben heute tatsächlich keinen Marktwert. An mir soll es nicht liegen.

Neubauer-Anwalt Sebastian Graals: Unterlassungsverpflichtungserklärung und 1000,- €?

Neubauer-Anwalt Sebastian Graals überlegt eine Weile: Würde einmal ganz gerne vorher telefonieren.

Neubauer-Anwalt Sebastian Graals nach Wiedereintritt: Würde mich brennend interessieren, wie Sie das sehen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Sage das oft, die Richter machen es falsch, etwas zur Sache zu sagen und dann einen Vergleich vorschlagen. Umgekehrt wäre es richtig.

Der Vorsitzende: Wie wollen wir verfahren?

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das Hausphoto (1.c) war erledigt.

Der Vorsitzende: Streitwert € 45.000,- Mit der Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage angesprochen. Der Senat unterbreitet einen Vergleichsvorschlag. Daraufhin schliessen die Parteien ohne Präjudiz für den jeweiligen Rechtsstandpunkt den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen, die im Tenor des Landgerichts im Urteil vom 21.09.2012 (RS: Az. 324 O 205/12) beschriebenen und abgedruckten Photos erneut zu veröffentlichen.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Hauptsache hinsichtlich des ursprünglichen Hausphotos zu 1c. erledigt ist.
3. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin € 1000,- zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Gilt das auch für die Verfügungen und die paar Sachen in Köln?

Neubauer-Anwalt Sebastian Graals: Habe mir notiert.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: War nicht aus Hamburg dabei ... .

Der Vorsitzende: Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht dern Wert der Hauptsache.
2. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 45.000,- festgesetzt.

Jetzt können wir sagen, was wir uns gedacht haben.

Nicht weit weg von dem Vergleich. Deutlich wiegt ... über Selbsbegebung ... neue Liebe. Ob das auf alle Photos durchschlägt, wissen wir nicht. Trödelmarkt würden wir nach wie vor verbieten. MZ wahrscheinlich erlassen. Bei dem dritten Photo unklar.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: ... .

Richter Dr. Thomas Weyhe: Es ist ein Problem, Abwägungssache.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: ... heimlich ..

Der Vorsitzende: Danke. Wenn das immer so läuft, kommen wir gern zehn Minuten früher.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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