22.11.2013 - Vorsitzende Richterin Simone Käfer im Zensurrausch

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Inhaltsverzeichnis

22.11.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)

Ein toller Zensurfreitag für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer und die geschäftstüchtigen Rechtsanwälte Dr. Sven Krüger, Michael Nesselhauf und Till Dunckel.


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BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

22. November 2013



Helene Fischer fällt auch als Zensorin auf.

[bearbeiten] Was war heute los?

15.11.2013

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erleben wir heute wieder in ihrem lilafarbigen Hosenanzug. Was für eine Enttäuschung!! Konnte oder wollte Sie uns nicht mit einer neuen Garderobe überraschen?

Alte Bekannte, die klagewütigen Anwälte Dr. Sven Krüger und Michael Nesselhauf mit seinem Assistenten Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel hatten heute das Sagen. Beide Anwälte bekannt dafür, dass falsche eidesstattliche Versicherungen derer Mandanten diese Anwälte dem Gericht vorlegen, auf der Verschwiegenheitspflicht ihre Mandanten bestehen. Beweisanträge wegen unzulässiger Ausforschung werden von diesen Anwälten erfolgreich abgeschmettert. Den Journalisten und Kritikern wird immer wieder vorgeworfen, deren Behauptungen wären ins Blaue hinein behauptet.

Diese Anwälte dürften ein Geschenk für die Hamburger Simone Käfer-Kammer sein. Dr. Sven Krüger wird sogar bewundert ob seiner Ergüsse und Zensureinfälle. Rechtsanwalt Michael Nesselhauf macht den Eindruck, der Kammer Anweisungen erteilen zu dürfen. Er spricht sehr leise. Formale Fehler hindern diesen Anwalt mit seinen Kollegen nicht daran, der erfolgreichste Klägeranwalt bei der Hamburger Zensurkammer zu sein.

Auch die Kläger waren nicht ohne. Zu Udo Foht finden wir allerhand im Internet. Verständlich, dass er sich des Zensors Krüger bedient, um befriedigt zu werden.

Uli Hoeneß hat auch seine Probleme mit den Medien. Er versteht nicht, weshalb von den Tausenden Selbstanzeigern an Steuerhinterziehern, die Medien sich gerade auf ihn gestürzt haben. Die Kanzlei Nesselhauf ist, was die Zensur betrifft, eine FC Bayern München Kanzlei. Gut ein Dutzend bekannte Fussballer und deren Ehefrauen haben schon in Hamburg erfolgreich und weniger erfolgreich geklagt: Klinsmann, Ballack, Schweinsteiger, Kahn und ein paar andere. Da ist es folgerichtig, dass Hoeneß sich dieser Kanzlei bedient. Es bleibt allerdings offen, ob Hoeneß gut beraten ist, auf Medienfehlern so rumzuhaken, wie das die Zensoren lieben.

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Am Eingang zum Landgericht Hamburg
Wirksames Verbot auf rostiger Grundlage

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[bearbeiten] Verkündung

Die Verkündungen durfte Richterin Barbara Mittler tätigen, obwohl die Vorsitzende im hause war. Macht nicht. Diese Abweichung von der ZPO ist nicht justiziabel. Da darf Simone Käfer ruhig drüber stehen.

Die Verkündungen fanden in der Geschäftsstelle statt. Die junge Richterin saß. Ich musste stehen, obwohl Richterin Barbara Mittler weiß, dass ich an Kontinenz leide und im Stehen nass werde. Was kümmert das die staatliche Vertreter des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde. Offenbar ist es dieser Zensorin egal, dass sich der Gerichtberichterstatter in die Hosen machen kann. Soll er doch zu Hause bleiben. Es zwingt ihn niemand, sich diesen Torturen auszusetzen. Was versteht dieser Querkopf von unserem richterlichem Geschäft, von unserem schwierigen Aufstieg auf die Karriereleiter.

Sechs Verkündungen. Drei Urteile. Michael Ballack, Charléne von Monaco, Stefanie Hertel und Leopold Lanner können sich angesichts der durchgesetzten Zensur freuen und mit Ihnen die Rechtsanwälte Prof. Prinz mit seiner Rechtsanwältin Lüssmann und Rechtsanwalt Nesselhauf mit seiner Rechtsanwältin Vendt.

Drei Aussetzungsbeschlüsse. Alles Mandanten von Rechtsanwalt Eberhard Reinecke.

[bearbeiten] Was war heute sonst noch los?

Die Uli Hoeneß Verhandlung begann eine halbe Stunde vor dem auf 12:00 angesetzten Termin. Der Rechtsanwalt von der Beklagtenseite war aus München angereist und in der Vorverhandlung schon tätig. Insofern ein Entgegenkommen gegenüber Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Söder. Michael Nesselhauf und Dr. Till Dunckel waren auch rechtzeitig da. Öffentlichkeit wurde wohl nicht erwartet, insofern kein Problem für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, einfach eine halbe Stunde vorher anzufangen. Richterliche Freiheit, eben.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Auch heute hat Richterin Simone Käfer oft gelacht, gelächelt und machte einen glücklichen Eindruck. Ob der vielen Zensurentscheidungen mehr als verständlich.

Wir hörten einen sehr klugen Satz aus dem Munde der Vorsitzenden: „Der Verteidiger kennt die Akte komplett“. Deswegen genüge wohl die anwaltliche Versicherung, die Hinzuziehung der Akte als Beweis erübrige sich damit.

Bei Uli Hoeneß konnte die Vorsitzende ihr Hobby voll ausleben. Dass der Name von Uli Hoeneß auf der Steuer-CD stand, bezweifelte die Vorsitzende nicht. Aber, nicht auf der angekauften CD. Das ist der wesentliche Unterschied, voll nach dem Geschmack aller Zensoren.

[bearbeiten] Verhandlungen

11:00

[bearbeiten] Udo Foht vs. SUPERIllu Verlag GmbH & Co. KG 324 O 26/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende, Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richter Dr. Thomas Linke.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vertrat den Kläger, Udo Foht.

All diese Zensoren waren nicht interessiert, dass die Pseudoöffentlichkeit erfährt, um was es inhaltlich ging. Die Pseudoöffentlichkeit verstand etwas von privaten Darlehen. Da dürfte sich SUPERIllu eine Ungenauigkeit geleistet haben. Ein Geschenk für Simone Käfer und Dr. Sven Krüger.

Die SUPERIllu-Anwalt Dr. jur Stefan Söder hatte keinen leichten Stand.


Die Vorsitzende: Wir haben die Akte gelesen. Wollen dabei bleiben [und wie in der Verfügung, der Klage stattgeben). Nur der Antrag zu 2 würden wir anders formulieren. Wir meinen die Einwendungen der Beklagten greifen nicht. ... Verdacht .... Ob man schreibt Verdacht zu „verbreiten“ oder zu „erwecken“ ist egal. Zur Anhörung des Klägers haben wir gar nichts, wonach der Kläger das selbst gesagt haben sollte. Sendungen vorfinanziert oder ..... Lederjacke .... . Wir wollen der Klage stattgeben. Privat .... . Wir werden den Widerspruch bei entsprechender Maßgabe bestätigen.

Rechtsanwalt Söder: Man hat die Stellungnahme aufgenommen.

Die Vorsitzende: Die des NDR

Rechtsanwalt Söder: Nein, wie er sich verteidigt.

Richterin Mittler: Privates Darlehen ... .

Rechtsanwalt Söder: ... wie privat ... weil gerade die Versicherung ....

Rechtsanwalt Krüger: ... nicht gegeben ... Es hat sich gerade herausgestellt, dass nicht gegeben. Sie hatten .... dann möglicherweise ... Er hat die Trennlinie klar gezogen.

Rechtsanwalt Söder: Ich hätte gerne Schriftsatzfrist. Ist eingebracht worden zur Einstellung des Verfahrens.

... .

Die Vorsitzende: Wir sind der Ansicht, man hätte auch den Kläger anhören müssen

Es wird noch diskutiert. Käfer lacht, schaut Krüger begeistert an. Krüger quatscht und quatscht. ..

Die Vorsitzende diktiert: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, das es der Klage stattgeben wird. Es ist eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, weil der Kläger nicht angehört wurde. ... . der Beklagten-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 21.11.13.

Sie, Herr Krüger, können diesen zurücknehmen. Wir brauchen diesen nicht. Dann erhält der Beklagten-Vertreter auch keinen Schriftsatznachlass.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Beklagtenseite kann auf den Schriftsatz der Klägerseite vom 21.11.13 bis zum 13.12.13 erwidern.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31,01.14, 9:55, Saal B335.

31.01.14, Verkünsung: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt, einen Verdacht nicht zu erwecken ... € 40.000,- als Gegenleistung vom NDR-Sender erhalten. ... . Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

______________

11:30

[bearbeiten] Uli Hoeneß vs. FOCUS Magazin Verlag GmbH 324 O 371/13

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende, Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.

Rechtsanwälte Michael Nesselhauf und Dr. Till Dunckel veertraten Uli Hoeneß.

All diese Zensoren waren nicht interessiert, dass die Pseudoöffentlichkeit erfährt, wie sich FOCUS verteidigt, und auf welchen Informationen die FOCUS-Berichterstattung basierte. Worin die Besonderheit der Persönlichkeitsrechtsverletzung angesichts des Imageschadens, den der Kläger durch seine bekannt gewordene Steuerhinterziehung schon erlitten hat, so dass die Zensur angesagt ist, besteht, durfte die Pseudoöffentlichkeit auch nicht so richtig erfahren.

Es ging wohl darum, ob der Name des Klägers auf der angekauften CD, d.h. vor der Selbstanzeige, schon vorhanden war und dass die Telefone des Klägers abgehört wurden.

Die Focus-Anwalt Dr. jur Stefan Söder bemühte sich redlich aber vergeblich für seinen Mandanten.

Die Verhandlung war angesetzt auf 12:00, begann allerdings schon um 11:30.


Vorsitzende, 11:30: Wir fangen mit der Unterlassung an. Es geht um zwei Äußerungen. Der Kläger trägt vor, diese seien unwahr. Der Beklagtenvertreter trägt vor, sein Mandant habe ordnungsgemäß recherchiert. CD ... . Verschiedene Personen wurden befragt. Das Dementi wurde ebenfalls veröffentlicht. Es wurde nicht behauptet, der Kläger hatte Kenntnis (von den Ermittlungen). Wir haben mit den Seiten telefoniert. Vergleich vorgeschlagen. Wir bleiben bei unserer Meinung. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Klägers ist zu bejahen. Die Beweislast trägt die Beklagte. Es handelt sich nicht um eine Verdachtsberichterstattung. Es wurde geschrieben, so ist es.. Man kann behaupten, der Name auf der CD, aber nicht auf der angekauften CD. Wir haben unsere Meinung gesagt und haben keinen Grund, Beweis anzutreten. Ermittlungsakte (brauchen wir nicht]. Telefon abgehört ... Laufzettel. Es wurde nicht ausreichend recherchiert. Wir hatten ja das Dementi der Staatsanwaltschaft. Trotzdem wurde berichtet. Dass das Dementi nur einen Tag zuvor bekannt wurde, begründet nicht die Zulässigkeit. Es ist ehrverletzend für den Kläger. ... Weil Selbstanzeige .... Die Kenntnis des Klägers muss ehrverletzend sein. Es reicht aus, dass er schon entdeckt wurde. Das Dementi wird erwähnt, damit würde die Widerholungsgefahr entfallen, sagt die Beklagte. ... fortlaufende Berichterstattung ... Sie sagen nicht, sie haben falsch berichtet. Deswegen wollen wir der Unterlassungsklage stattgeben.

Rechtsanwalt Söder: Das Magazin wird nicht am Sonnabend ... . Redaktionsschluss ist Freitag Nacht.

Vorsitzende: Ist nur ... .

Rechtsanwalt Nesselhauf: ... Recherche nach der Veröffentlichung ... sofort ...

Rechtsanwalt Söder: Die Staatsanwaltschaft München äußerte sich. Hat keine Stellungnahme abgegeben. Äußert sich vielleicht, wenn der Kläger .... .

Rechtsanwalt Nesselhauf: Gar nicht. .. stink sauer ....

Rechtsanwalt Dunckel: Wenn es ein Dementi gibt, dann wartet man ab.

Rechtsanwalt Söder: ... sagen wir nicht, werden warten ... .

Rechtsanwalt Nesselhauf: Wo ist das öffentliche Interesse?

Rechtsanwalt Söder: Jedes Medium versucht, schnell zu recherchieren.

Vorsitzende: ... .

Rechtsanwalt Söder: Das wäre der nächste Punkt. Sie sagen, ins Blaue hinein behauptet. Die Forderungen sind zu hoch angesetzt. Hier geht es über einen Sachverhalt, über den berechtigter Weise berichtet werden darf,

Vorsitzende zensurbewusst: Sie hätten vielleicht als Verdacht berichten dürfen.

Rechtsanwalt Söder: Das ist ein guter Hinweis. Aber wir müssen uns damit befassen, was war und was ist.

Rechtsanwalt Nesselhauf: Die Vorsitzende ...

Rechtsanwalt Söder: Versuche das, was die Vorsitzende sagt, zu kommentieren. .... Es gibt eine Stück weite Unsicherheit. ... zu Grunde, so wie wir es sagen. Beweis angeblich. Wir müssen beweisen, das ist nicht meine Meinung.

Vorsitzende: Wir streiten nicht darum, ob der Name auf der Steuer-CD war. Es geht um den Namen auf den angekauften Steuer-CD.

Rechtsanwalt Söder: Wir haben ersichtlich und Nachweis eingebracht. Haben Informationen für den Bericht gehabt. ... Zwei Elemente stehen im Streit. Da kann man nicht behaupten, ins blaue hinein. Es ist genau so gut recherchiert.

Rechtsanwalt Nesselhauf: Sagen Sie doch ihre Quellen. Ist doch Unsinn. Sie haben zwei Möglichkeiten.

Rechtsanwalt Söder: Muss ja nicht sagen, steht auf der und der Seite der Akte. Es reicht, dass vermutet wird.

Vorsitzende: Telefonüberwachung wird vorgehalten. ... Das ist es. Haben keine Möglichkeit, ihn zu fragen. Kann sich nicht auf Meinungsäußerung stützen. Es sind Schlussfolgerungen. Zumal die Staatsanwaltschaft es anders sah.

Rechtsanwalt Söder: Wir haben das von der Staatsanwaltschaft.

Vorsitzende: Haben Sie nicht. Mandant hat die anwaltliche Versicherung. Der Verteidiger kennt die Akte komplett.

Rechtsanwalt Nesselhauf: ... .

Rechtsanwalt Dunckel: ... .

Rechtsanwalt Söder: Lassen Sie mich einen Punkt nach dem anderen abarbeiten.

Rechtsanwalt Nesselhauf ungeduldig: Liegt schriftlich vor.

Vorsitzende: Wir wollen erörtern.

Rechtsanwalt Söder: ... äußert Rechtsansicht zur Telefonüberwachung. Feststellung der Telefonverbindung ist auch Telefonüberwachung. Ist anders als abhören.

Rechtsanwalt Dunckel: Abgehört.

Vorsitzende lacht: Auf der Titelseite steht „abgehört“.

Rechtsanwalt Dunckel: War rechtlich nicht zulässig.

Vorsitzende: Wir kommen nicht weiter.

Rechtsanwalt Söder: Davon gehe ich aus. Es gibt den Vortrag, es gibt ... Ich nehme es sehr ernst, was ich hier vortrage. Auch Möglichkeiten, dass Fehler passieren, sind in der Recherche aber unvermeidlich. Wenn ich einen Informanten habe, der sagt, die Staatsanwaltschaft hat ... Und die Staatsanwaltschaft sagt, no, dann ist der Vortrag nicht widersprüchlich. Viele Dinge nicht wissen dürfen, aber berichten ... . Wir reden über Persönlichkeitsrechte. Wir müssen rausfinden, was alles nicht stimmen soll.

Vorsitzende: Negative Feststellungsklage. Richtigstellung. Vielleicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben?

Rechtsanwalt Söder: Möchte keine Prognose machen. Kann nicht ... .

Es wird über die Beweislast diskutiert. Die Vorsitzende: Reicht aus, eine Person zu benennen.

Rechtsanwalt Söder: ... nehme mit. ... beweiswürdigend.... Kann keine Prognose abgeben. Wir lassen die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass die Recherche unzureichend ist. Ziff. 1 ... auf einer vor Monaten gekauften CD stehe sein Name. Ziff. 3 Zeitpunkt ist offen. Anträge werden mit Maßgaben gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagtenvertreter kann auf die heutigen Eröterungen bis zum 13.12.20ß13 Stellung beziehen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 17.01.2014, 9:55, Saal B335.

Ende der Verhandlung 11:58

______________

12:00

[bearbeiten] Uli Hoeneß vs. FOCUS Magazin Verlag GmbH 324 O 274/13

Die gleiche Besetzung, wie in der vorangegangenen Sache.

Es ging wohl um eine Richtigstellung zu den gleichen Positionen wir in der vorangegangenen Verhandlung.


Vorsitzende: Hier muss Beweis erhoben werden zu Abdruckanordnung. Ziff.1, meinen wir, geht zu weit. ... Geht, r geht nicht, doch, können wir gleich machen. .... würden wir die Richtigstellung ein bisschen kürzen.

Rechtsanwalt Söder: Zeuge ist von der Antragstellerseite benannt. Es ist der Pressesprecher. Er kann nur Zeuge vom Hören sage sein.

Das wird diskutiert. Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Die Vorsitzende nach Wiedereintritt: Uns reicht es, wenn Herr Heiderreich (der Pressesprecher) als Zeuge gehört wird.

Es wird diskutiert. Söder bestreitet mit Unwissen, dass der Zeuge Kenntnis hat. Anträge werden gestellt.

Vorsitzende: Wir werden uns den Zeugen anhören. Termin so um Februar 2014. Es werden prozessleitenden Maßnahmen folgen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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