22.03.2013 - Ein ganz normaler Zensurfreitag mit Nesselhauf-Vendt, Schertz-Reich, Lehr und Fricke

Aus Buskeismus

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22.03.2013 Landgericht Hamburg, Zensorentreffen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

22. März 2013



War auch heute Thema

Was war heute los?

In Deutschland Heute haben sich auf die Buskeismus-Pseudoöffemntlickeit 2006 vier verurteilte Mörder mit ihrem Anwalt Dr. Alexander Stopp eingeschossen, aber später aufgegeben. Dann kamen die Anwälte der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann mit den Superchef Prof. Dr. Christian Schertz und dem inzwischen selbstständig agierende Anwalt Dominik Höch. Sie klagten in eigener Sache und etwas für ihre Mandanten. Aufgegeben haben diese Zensoren noch nicht. Auch der Hamburger Rechtsanwalt Helmuth Jipp klagte in eigener Sache, gewann und verlor, vertritt aber immer noch Barbara Deuling die mit Stasi-IM-Tätogkeit in Verbindung gebracht wird. Wolfgang Deuling, ebenfalls der Stasi-IM-Tätigkeit bezichtigt, hat sich dem Klägerchor angeschlossen.

Man kann sagen, in Deutschland Heute holt die Stasi-Mentalität den Buskeismus-Betreiber in Riesenschritten ein. Den 10,5 DDR-Knast-Monaten stehen bis heute allerdings nur sechs plus fünf (insgesamt 11) Tage Hamburger Knast gegenüber.

Stellt man jedoch

dem 1966 ergangene Berufsverbot, den drei Operativen Vorgängen (OV), den halbes Dutzend Operativen Personenkontroll-Vorgängen (OPK) sowie den ca. 50 Stasti-IMs, die über Schälike berichteten,
den Versuch von Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz, den Buskeismus-Betreier als Stalker aus dem Gerichtssaal zu verbannen, den Aufruf von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, dem Buskeismus-Betreiber Hausverbot bei den Gerichten zu erteilten, die mehr als 200 die Existenz bedrohenden Prozesse, die Angriffe seitens von mehr als 30 Richtern, mehr als 20 Anwälten, 4 verurteilten Mördern, 4 umstrittenen Geschäftemachern, einer mimosenhaften Schauspielerin, zwei von der Stasi als IM geführte Typen, sowie die inzwischen massiven Angriffen seitens des Anwalts Dr. Sven Krüger, der auch ehemalige Stasi-Leute vertritt,
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Roland Jahn - Leiter der Stasiunterlagenbehörde BStU

gegenüber,

so ist es durchaus berechtigt, sehr genau die Stasi-Unterlagen zu Rolf Schälike mit den vielen Gerichtsurteilen und Anwalts-Schriftsätzen zu vergleichen.

Die sieben Bücher, für die der Buskeismus-Betreiber 1984 zu 7 Jahren Zuchthaus in der DDR verurteilt wurde, beschäftigten sich alle mit der Tätigkeit der DDR- und UdSSR-Geheimdiensten. Die meisten Klagen reichten und reichen die Anwälte in Deutschland Heute in eigener Sache ein. Die Richter entscheiden dann meist über ihre eigene Tätigkeit, ihre eigenen Urteile.


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22.03.2013



Auf den Terminrollen (siehe links) waren heute die Richterinnen und Richter aufgeführt. Allerdings waren es meist die falschen Namen. Von den 27 Namensnennungen wurde 15 Mal der falsche Name genannt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute nicht zu sehen, auch Richterin Gabriele Ellerbrock nicht. Irgendwann hat irgendjemand von den beteiligten Mitargbe8itern des Gerichts der Pseudoöffentlichkeit erklärt, dass das am Programm liege: einmal eingetragen lässt sich das auf der Terminrolle nicht mehr ändern. Bloß gut, dass die Leute da draußen, bessere Programme nutzen bzw. ihre Programme besser beherrschen. Es wäre ansonsten gefährlich. Verfügungen über Verfügungen würden purzeln. Falsche Tatsachenbehauptungen müssen doch unbedingt bestraft. Wo kommen wir sonst hin.

Zensieren taten in allen fünf Verhandlungen die Richterin Barbara Mittler als die den Vorsitz führende Richterin, die neue Zensurrchterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Philipp Link.

Die Richterinnen und der Richter waren alle, vereint mit dem Rechtsanwälten Dr. Roger Mann, der zunächst auf der Beklagtenseite saß, im nächsten Verfahren als Klägeranwalt auftrat, Helge Rech, dem Anwalt aus der Kanzlei Schertz Bergmann, Wulff-Anwalt Gernot Lehr, Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg, den man sehr selten in dem Saal B335 sieht, die Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Schröder-Osmani-Kahn-Kanzei Nesselhauf und Rechtsanwalt Michael Fricke, der recht erfolglos den NDR, den WDR, die Morgenpost u.a. vertritt, Dr. Gerd F. Hegemamn vom Bayerischen Rundfunk, in ihrem Element. Die Zensoren waren sozusagen unter sich, von der Pseudoöffentlichkeit kritisch und humorvoll beäugelt.

Bei der Verkündung erfuhren wir, dass Herzberger, E. € 5.000,- Geldentschädigung erhielt, weil in der Morgenpost auch dieser Herr einen Balken über die Augen verpasst bekam und dadurch der zwingende Eindruck entstand, dass auch er zur Neonaziszene gehöre. Die Auseinandersetzung mit den Neonazis erhielt das Zensursiegel der Kammer 24. Wo kämen wir hin, so einfach einen Verdacht zu erzeugen. Lernen sollte man bei Jörg Kachelmann. Der bezichtigt andere gekonnt als Neonazis und gewinnt. Bloß gut, dass die Hamburger Zensoren nicht ´die Meinung des Berliner LG-Richters Carsten Pekie teilen, der zur Prangerwirkung des Vorwurfs man sei Neonazi sagt: Wenn jemanden vorgeworfen wird, er sei Neonazi, dann hat das nicht unbedingt eine Prangerwirkung. Solche Vorwürfe werden öffentlich gemacht. So oft, wie das heute jemanden vorgeworfen wird, ist es fraglich, ob das noch eine Prangerwirkung hat.“

Die sechs verhandelten Sachen hatten alles es in sich, weniger inhaltlich, mehr juristisch.

10:00

Molly Nuo vs. AXEL Springer AG324 O 510/12

Corpus Delicti

Die Klägerin, eine Schauspielerin begehrte Geldentschädigung für die Veröffentlichung das eines Sreenshots aus einem Film, in dem die Klägerin nackte Haupt zeigte, keinesfalls so, wie im Video unten links.

Rechtsanwalt Dr. Roger Mann saß auf der Seite von Springer

Passagen aus der Verhandlung 324 O 510/12



So schlimm waren die Screenshots nicht.
Richterin Barbara Mittler: Wir haben noch eine Anlage erhalten, die wir nicht abspielen konnten. Dann an einem anderen Computer mit einem anderen Betriebssystem. Da ging es ganz einfach. Es geht um die schauspielerische Tätigkeit ihrer Mandantin. Der Film ist etwas sexuell. Sie möchten meinen, nicht. ... . Na ja, kann man streiten. Dieser Dialog, was sie da machen ... Das ist nicht entscheidend. Können Sie selbst interpretieren.

Nou-Anwalt: Oh, wie sie am Oberkörper was entfernt.

Richterin Barbara Mittler: Zum Massieren. Sie möchte nicht mehr so abgebildet werden. Aber Geldentschädigung? Die Filmszene ist nicht kurz. Es wurde auch mit ihrem Einverständnis aufgenommen. Sie sagen, sie war damals jung. Wir meinen, sie hat damals eingewilligt. Sie ist weiterhin als Schauspielerin tätig. Diese DVD gibt es immer noch zu kaufen. Wir haben Hinweise gegeben. Es gibt Zeugen der schauspielerischen Tätigkeit bis zum Bericht. .... Sie hat Begleiter, die für das deutsche Publikum schreiben. Wir wissen, dass sie damit unglücklich sind. Wir sehen aber nicht die Möglichkeit für eine Geldentschädigung. ... Wir sehen keine Diskrepanz zwischen dem Bild und der Berichterstattung.

Richter Dr. Philipp Link erläutert die Zensurregel: Wenn das nur ein Bruchteil der Szene wäre, oder man wählt einen ungünstig aussehenden Augenblick, dann entsteht ein falscher Eindruck. Das wäre was anderes.

Richterin Barbara Mittler: Sie ist Schauspielerin. Man kann nicht das zu Grunde legen, was Sie (Klägeranwalt), was ich, oder jemand hier im Saal für berichtenswert hält. ... Es gibt andere Kriterien. Das Bild ist nicht völlig zusammenhangslos von der Berichterstattung. Es gibt ein zeitgeschichtliches Ereignis.

Richterin Barbara Mittler:Mit den Parteivertretern wird die Rechts- und Sachlage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass sie an der in der Verfügung vom 10.02.12 geäußerten Ansicht festhält. ... Es ist spannend. Wir haben viel und lange darüber beraten. Anträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird angesetzt auf Freitag, den 05.04.2013, Saal B335.

10:30

Rechtsanwalt Dr. Roger Mann wechselt zum Platz auf die Klägerseite

05.04.13, Richterin Käfer: Die Klager wird abgewiesen.

CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbh vs. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) 324 O 326/11t>

Corpus Delicti

Es dürfte die ZDF-Sendung vom 04.094.2011 gewesen sein. Die heute verhandelt wurde. Auf der web-Site des klkägers fonden wir dazu dien folgende Stelluzngnmahme:

CARPEDIEM GmbH nimmt Stellung zum Bericht der ZDF-Sendung WISO über die CIS Deutschland AG

Seligenstadt – April 2011. Hiermit nimmt die CARPEDIEM GmbH Stellung zu jedem einzelnen Punkt der WISO-Berichterstattung vom 04.04.2011. Im Ergebnis handelt es sich nach Auffassung der CARPEDIEM GmbH um die Aneinanderreihung von Falschaussagen, Verleumdungen und Unterstellungen.

Bereits der Einstieg von WISO-Moderator Michael Opoczynski ist nach Meinung der CARPEDIEM GmbH dubios: „Wir befinden uns schon wieder in Zeiten, in denen viele Leute glauben, man könne abseits der Banken und Sparkassen große Gewinne machen, wenn man sich nur traut. Von diesem Glauben profitieren die Firmen des so genannten grauen Kapitalmarktes. Sie gehen unkontrolliert auf Kundenfang, sie laden zu Großveranstaltungen ein und erzeugen so in einer Gemeinschaftsaktion euphorische Stimmung bei den Eingeladenen. Da geht´s zu wie bei der Versammlung einer Sekte. Es wird viel versprochen, bis die Opfer am Haken hängen, und dann lässt man sie nicht mehr los. So einer Firma ist mein Kollege Thomas Kramer auf der Spur.“

Dass man außerhalb von Banken und Sparkassen große Gewinne machen kann, hat nach Erfahrung der CARPEDIEM GmbH nichts mit dem Glauben zu tun, vielmehr mit Wissen. Dass auf Veranstaltungen eine euphorische Stimmung erzeugt werde, sei ebenfalls bereits eine falsche Einleitung. Zu der Begrifflichkeit „Sekte“ will sich die CARPEDIEM GmbH nicht äußern, hierzu solle man die Begrifflichkeit verstehen, bevor man sie verwendet – oder notfalls bei Wikipedia nachschlagen. Auch zu vermeintlichen Versprechungen bzw. vermeintlichen Opfern, die „am Haken hängen“, will die CARPEDIEM GmbH keine Stellung nehmen. Denn wer sich einmal eine Veranstaltung der CARPEDIEM GmbH anschauen würde, statt nur infantil daher zu reden, wüsste, dass das kompletter Unsinn sei!

Im Beitrag hört man Redakteur Thomas Kramer aus dem Off, der Ausschnitte aus einem Kongress der CARPEDIEM GmbH kommentiert: „So sieht es aus, wenn in großen Hotels Hunderte zusammenkommen, um den Versprechungen einer Firma namens CARPEDIEM zu lauschen. Es wird Werbung für eine CIS Kapitalanlage gemacht. Es wird empfohlen, die eigenen Lebensversicherungen und Bausparverträge zu kündigen, sie seien sinnlos, so der Geschäftsführer im Firmenvideo.“

Doch hier ist WISO nach Meinung der CARPEDIEM GmbH klar im Irrtum. Das Magazin rede von einer Veranstaltung, auf der „Hunderte“ zusammen kommen. Eingeblendet werde allerdings der monatlich stattfindende CARPEDIEM-Kongress, auf dem ausschließlich Geschäftspartner zusammen träfen. Dort werde – entgegen der Behauptung – keine Werbung für eine Kapitalanlage oder die Kündigung von konventionellen Anlagen gemacht.

WISO zeigt außerdem einen Ausschnitt aus einem Aufklärungsfilm von Der Freie Berater. Dessen Wortlaut: „Verbraucher werden seit Jahrzehnten mit Scheinargumenten in völlig sinnlose Kapitalanlagen bei Banken Bausparkassen und Lebensversicherungen bewegt. In Wahrheit betreiben alle Anleger mit sicheren Kapitalanlagen Kapitalabbau.“

Daraufhin kommentiert Thomas Kramer aus dem Off die Ausschnitte aus dem CARPEDIEM-Kongress: „Es werden Stimmungen erzeugt und die Gäste lassen sich verleiten, ihr Geld als Anteile in einen so genannten Hebelfonds des Geschäftspartners CIS zu stecken. So soll es funktionieren: Die Anleger geben beispielsweise 100.000 Euro, die sollen 8.000 Rendite bringen. Dazu leiht sich die CIS 300.000 von Banken abzüglich Zinsen sollen so weitere 9.000 dazukommen, in der Summe sollen so 17.000 Gesamtgewinn entstehen. Doch kommt es zur großen Rendite? Eine Bilanz der CIS weist ein Minus von 6 Mio. Euro aus.“

Laut CARPEDIEM GmbH werden auf dem gezeigten Kongress keine Vertragsabschlüsse getätigt. Es handele sich um eine Zusammenkunft von Geschäftspartnern der CARPEDIEM GmbH. Auch würden auf den bundesweit stattfindenden Informationsveranstaltungen der vor Interessenten keine Verkäufe welcher Art auch immer getätigt.

Dann hört man die Stimme von Gutachter Dietmar Vogelsang: „Die etwa 6 Mio. Jahresfehlbetrag bedeuten, dass ich für die nächste Zeit erst mal kein Kapital zur Verfügung habe, das zum Ansparen genutzt werden kann, obwohl Anleger weiter ihre Kommanditanteile einzahlen. Das bedeutet in der Folge, dass meine Rendite wahrscheinlich, zumindest auf die nächsten Jahre so garantiert nicht erzielbar sein wird.“

Dieser Herr Vogelsang beweist nach Einschätzung der CARPEDIEM GmbH beeindruckend, dass er keine Ahnung hat, wovon er redet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des GHP ’08 zeigt die Herkunft des ausgewiesenen Fehlbetrages im Geschäftsjahr 2009. Dieser ergibt sich aufgrund des Handelsrechts gerade nicht aus Verlusten in den Kapitalanlagen, sondern vielmehr dadurch, dass die Gesellschaft von ihren Gesellschaftern anfänglich zwar „Einlagen“ erhält, diese jedoch auf den Gewinn oder Verlust keinen Einfluss haben. Eine Ausnahme stellt nur das Agio dar, soweit es unmittelbar zum Ausgleich der Vertriebskosten verwendet wird. Die aus den Einlagen stammenden liquiden Mitteln dienen zur Zahlung von Kosten, die als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung negativ zu Buche schlagen. Damit entsteht auf dem Papier ein Verlust, der aber in 2009 nicht aus einem Wertverlust (Abwertung) der Kapitalanlagen resultiert.

Danach kommentiert wieder Thomas Kramer aus dem Off: „Keine Rendite auf Jahre, doch auch Susann Gabriel hatte sich blenden lassen. Die 26-jährige hat für über 30.000 Euro Anteile gezeichnet, hat aber nur gut 1.200 Euro zum Leben. Sämtliche Rücklagen aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen hat sie aufgelöst.“

Für die CARPEDIEM GmbH ist klar: Man kann hier nicht von „blenden“ sprechen. Sämtliche Anleger der CIS Deutschland AG erhalten alle notwendigen Informationen im Vorfeld per Filmaufklärung. Über die Höhe von Einlagen entscheidet jeder persönlich. Beim Ausscheiden hat kein Anleger die komplette Summe einzuzahlen, das stimmt nicht. Es wird lediglich eine Ausschlussgebühr laut Gesellschaftsvertrag fällig. Dies unter anderem, um die Anlegergemeinschaft davor zu schützen, Kosten tragen zu müssen, die Dritte verursachen.

Als nächstes kommt im WISO-Report eine Anlegerin zu Wort, Frau Susann Gabriel: „Das Einlagekapital aus der Hamburg Mannheimer Lebensversicherung und einem zusätzlichen Bausparvertrag wurde als Anlagekapital genommen von ca. 5.000 Euro und seit Mai 2009 zahle ich monatlich 90 Euro in diesen Fonds ein.“

Im Anschluss wieder Thomas Kramer: „Susann Gabriel fordert ihr Geld zurück, will die monatlichen Einzahlungen stoppen, die Antwort der CIS: die gezeichnete Beteiligungssumme von 32.400 Euro wird sofort fällig und durch Anwälte gerichtlich eingefordert. Die gezahlten rund 6.000 Euro will sie zurück. Ihr Rechtsanwalt sieht einen Beratungsfehler.“

Auch Rechtsanwalt Klaus Seimetz glaubt im Ernst, einen Beratungsfehler erkannt zu haben: „Da ist es sicherlich als Beratungsfehler zu sehen, wenn man eine mehrt oder weniger spekulative unternehmerische Beteiligung als Altersvorsorge verkauft. Ähm, aufgrund einer solchen Fehlberatung kann zunächst eine Haftung des Beraters selbst in Betracht kommen, eventuell auch der dahinter stehenden CARPEDIEM als Vertriebsgesellschaft und auch der sogenannten Gründungsgesellschaft des Fonds, also der CIS.“

Einen Beratungsfehler sieht ausschließlich der abgebildete Rechtsanwalt. Es entspricht nicht der Tatsache, dass eine risikoreiche Kapitalanlage von der CARPEDIEM GmbH für die Altersvorsorge verkauft wird. Demnach geht der ganze Vortrag an der Sache vorbei. Das wird dieser Herr Rechtsanwalt dann spätestens bei Klage vor Gericht erleben müssen.

Dann tischt WISO eine Story von angeblich verweigerten Interviews auf. O-Ton Thomas Kramer: „Die Vertriebsgesellschaft CARPEDIEM will uns kein Interview geben. Wir suchen die Firma CIS, die das Geld anlegen soll unter ihren Adressen. Laut Branchenbuch sitzt sie in Rödermark, Paul-Ehrlich-Str. 16-20, dort finden wir sie nicht. Nächste Adresse, Broßstr. 6 in Frankfurt, keine CIS, eine Anwaltskanzlei, CIS Geschäftsführer Heinzinger sei 2-, 3-mal hier, sagt man uns, nächste Adresse. Letzter Versuch an der Mergenthalerallee 10-12 in Eschborn. Ein anonymes Hochhaus, auch hier: Fehlanzeige.“

Doch die CARPEDIEM GmbH war interviewbereit und hat alle Fragen schriftlich beantwortet. Zusätzlich hat Herr Kramer mit den Anwälten der CARPEDIEM GmbH mehrfach telefonisch kommuniziert und zugesichert, dass schriftliche Antworten dann verlesen würden und kein Interview notwendig sei. Immerhin stand das WISO-Team plötzlich und unangemeldet vor unserer Tür, an einem Tag (Faschingsdonnerstag), an dem sämtliche Geschäftsführer (der CARPEDIEM GmbH und der CIS Deutschland AG) außer Haus waren. Die Aussage, dass Herr Heinzinger lediglich 2 bis 3 Mal im Jahr im Büro sei, wurde von niemandem getroffen!

Zu den Adressen einer CIS ist zu sagen: Zuerst einmal sollte man unterscheiden, von wem man spricht. Die Initiatorin, CIS Deutschland AG, sitzt seit Gründung 2006 in Frankfurt am Main. Auch wenn hier eine Rechtsanwaltskanzlei unter anderem sitzt, ist das dennoch der Sitz. Immerhin sind die besagten Anwälte mit den Fonds und der Gesellschaft „verbunden“.

Die Aussage, laut Branchenbuch sitze die CIS Deutschland AG in Rödermark, ist deshalb ein Witz. Zum einen wird nicht gesagt, von welcher CIS man nun redet. Die Fondsgesellschaften saßen bis Mitte 2009 in Rödermark – also kann man diese dort nicht mehr finden – und wurden dann unter Einhaltung sämtlicher gewerberechtlicher Vorgaben ordnungsgemäß nach Eschborn in ein Mietbüro verlegt. Inwiefern sich ein gesunder Mensch an einem Branchenbuch orientiert, ist für die CARPEDIEM GmbH nicht nachvollziehbar. Was ein Kramer hier versucht, um die CIS Deutschland AG als angeblich unseriös zu „entlarven“, wurde in Wirklichkeit im Interesse der Anlegerschaft initiiert. Immerhin ist der Standort Eschborn einer der günstigsten im Bereich der Gewerbesteuer. Die Verlegung wurde also dort hin vorgenommen, um Steuern für die Anleger zu sparen. Selbst die Deutsche Börse AG hat ihren Sitz aus Frankfurt nach Eschborn verlegt und spart so im Jahr rund 50 Mio. Euro an Steuern.

Letzten Endes kommt es nicht darauf an, wo die Fondsgesellschaften ihren Sitz haben. Denn diese haben keinen einzigen Mitarbeiter, der irgendwo sitzen müsste. Die CIS Deutschland AG sitzt in Frankfurt und die Verwaltung der Fonds wird an anderer Stelle bewältigt (am Sitz des Vertriebs). Die Behauptung, eine Dame habe geäußert, Herr Heinzinger sei nur zwei bis dreimal im Jahr da, ist gelogen.

Die gesamte Darstellung, so zu tun, als müsse man eine „CIS“ suchen, als gäbe es keine ordentlichen Adressen, hat lediglich zum Ziel, Anleger zu verunsichern. Hierfür wird WISO noch die Konsequenzen zu tragen haben, wagt die CARPEDIEM GmbH vorherzusagen.

Dennoch behauptet Thomas Kramer, im Bild aus dem Gebäude kommend: „Ja, wie wir es uns gedacht haben, die CIS Capital sitzt hier nicht. Hier sitzt nur eine Sekretärin, die etwa 40 Briefkastenfirmen verwaltet, das war´s.“ Danach hört man seine Stimme wieder aus dem Off: „Stiftung Warentest hat die CIS Kapitalanlage auf ihrer Warnliste Grauer Kapitalmarkt, ein Totalverlust der eingezahlten Gelder wäre möglich.“

Natürlich darf auch ein Statement von Ariane Lauenburg, Stiftung Warentest, in einem solchen TV-Machwerk nicht fehlen: „Wir halten diesen GarantieHebelPlan für hochriskant, für die Altersvorsorge völlig ungeeignet, weil man dort auch einen Totalverlust erleiden kann, äh, im Übrigen finden wir es auch unverantwortlich, dass Leute dazu aufgefordert werden, ihre konventionellen Sparformen zu kündigen, um das zurückfließende Geld dann in diese riskante Anlage zu stecken, weil da kann man eben sehr schnell auf die Nase fallen und all sein Geld verlieren.“

Zu Stiftung Warentest / Finanztest hat die CARPEDIEM GmbH ein ganz herzliches Verhältnis. Immerhin hat die CARPEDIEM GmbH es geschafft, ein OLG-Urteil gegen deren Verleumdungen und Falschaussagen zu erwirken.

Deshalb ist auch die Ausführung einer Frau Lauenburg, die zuvor ausführliche Stellungnahmen von der CARPEDIEM GmbH erhielt, welche auch auf der Internetseite einsehbar sind, nicht entscheidend. Sie wiederholt das alte Lied – konventionelle Anlagen seien sicher und andere risikoreich. Ein anderes kennt man von Finanztest seit über drei Jahrzehnten ja leider nicht. Hier wird ein Organ im staatlichen Auftrag und im Interesse einer starken Lobby tätig – mehr nicht.

Gegen Ende der Sendung versteigt sich Gutachter Vogelsang schließlich zu folgender Einschätzung: „Wenn ich selbst Interesse hätte, für mich eine Kapitalanlage auszuwählen und mir wäre das vorgelegt worden, kann ich Ihnen vom Summasummarum eigentlich nur sagen, ich würde einen gigantischen Bogen um dieses Produkt machen.“

Wer über eine Bilanz so urteilt wie zuvor geschehen, der kann auch bei dieser Entscheidung nur in die Irre laufen. Ein weiterer Kommentar in nach Meinung der CARPEDIEM GmbH deshalb sinnlos.

Ähnlich ahnungslos wie bei Vogelsang fällt auch das Fazit von Thomas Kramer aus: „Wenn Sie auf solchen Veranstaltungen Kapitalanlagen tätigen wollen, sein Sie lieber vorsichtig.“

Insgesamt also eine enttäusche Darbietung, die das ZDF hier abgeliefert hat. WISO hat schriftliche Anfragen gestellt, diese wurden beantwortet. Trotzdem kam es am Donnerstag vor Fasching – Altweiberfassnacht und damit halber Feiertag in Hessen – zu unangemeldeten Besuchen mit Kamerateam seitens WISO an den verschiedenen Büroanschriften. Im Nachgang wurde mit den Anwälten der CARPEDIEM GmbH kommuniziert. Die CARPEDIEM GmbH hat alles weiter beantwortet und offen gelegt. In der Berichterstattung wird behauptet, die CARPEDIEM GmbH hätte ein Interview verweigert. Wahr ist, wir haben uns zur Verfügung gestellt und auch alle Fragen schriftlich beantwortet. In der Berichterstattung wird behauptet, die CARPEDIEM GmbH würde auf euphorischen Veranstaltungen verkaufen. Wahr ist, bei der eingeblendeten Veranstaltung handelte es sich gerade nicht um eine „Verkaufsveranstaltung“. In der Berichterstattung wird behauptet, die CIS Deutschland AG hätte ein Minus von einigen Mio. und so sei kein Gewinn möglich. Wahr ist, dass das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. In der Berichterstattung wird behauptet, bei Kündigung sei die gezeichnete Beteiligungssumme per sofort fällig. Wahr ist, dass bei Kündigung lediglich eine Ausschlussgebühr fällig wird. In der Berichterstattung wird behauptet, dass ein Beratungsfehler vorliege, wenn eine spekulative Anlage zur Altersversorgung platziert würde. Wahr ist, dass gerade kein Beratungsfehler vorliegt. In der Berichterstattung wird behauptet, eine CIS Deutschland AG sitze nicht dort, wo ausgewiesen. Wahr ist, dass die CIS-Firmen genau dort sitzen, wie es sich aus dem Handelsregister ergibt.

WISO berichtet bewusst wider besseres Wissen. Denn die CARPEDIEM GmbH hat dem Redakteur Kramer alle Fakten zugeleitet, alle Gegebenheiten ausführlich erklärt und hinreichend Einblick in die Zusammenhänge gegeben. Offensichtlich war der Auftrag des staatlichen Fernsehens oder gar der Finanzlobby mächtiger als sein Gewissen. Betrachtet man, was die CARPEDIEM GmbH alles zur Verfügung gestellt und offengelegt hat, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass man das Unternehmen bewusst in Verruf bringen wollte. Denn alle für sich betrachteten Aussagen sind falsch, bewusst irreführend oder nur dem Zweck einer Anlegerverunsicherung dienlich.

Die CARPEDIEM GmbH ist sich sicher: Das Thema wird zu weiteren Auseinandersetzungen führen und ggf. auch gerichtliche Folgen haben. Über die CARPEDIEM GmbH

Die CARPEDIEM GmbH profitiert von einer nahezu zwanzigjährigen Historie im Bereich der Finanzdienstleistung. Sie konnte seit 1991 zahlreiche Erfahrungen zuerst als Vertriebsgesellschaft mit mehr als 2.000 Mitarbeitern und später als Maklerpool mit mehr als 1.600 freien Kooperationspartnern sammeln. Heute betreibt die CARPEDIEM GmbH mit hauseigenen Handelsvertretern Aufklärung über die Machenschaften von Anbietern und Medien. Des Weiteren ist die CARPEDIEM GmbH Komplementärin der Der Freie Berater Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Herausgeberin der Finanzzeitschrift für Jedermann, Der Freie Berater. Der Freie Berater erscheint quartalsweise. Die Geschäfte der CARPEDIEM GmbH führt seit 1991 Daniel Shahin. Sitz der CARPEDIEM GmbH ist Seligenstadt.

Kontakt:

CARPEDIEM GmbH, Herr Michael Sielmon, Steinheimer Str. 117, 63500 Seligenstadt, Telefon: +49 – (0)6182 / 9938300, Telefax: +49 – (0)6182 / 9938333

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 326/11

Auf der Klägerseite saß Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, auf der ZDF-Seite Wulff-Rechtsanwalt Gernot Lehr.

So netwas düfte es auch beim ZDF gegeben haben
Richterin Barbara Mittler:..... Wir haben schon vorhin gesagt, in der Sache gibt es nicht viel zu erörtern. Wir geben Hinweise ins Protokoll und gehen dann ins schriftliche Verfahren über. Die Berichterstattung wird unmittelbar angegriffen verknüpft mit dem Endruck. Wir haben Bedenken bei Anträgen auch zum Eindruck, weil manches begründet ist.. (Diktiert) Die Kammer äußert Bedenken bezüglich der Begründbarkeit der bereits gestellten Anträge soweit es die angekündigte Klageänderung betrifft. ... „Bereits gestellt“ nehmen wir weg. Mit dem Klageantrag 1.a wendet sich die Klägerin gegen die Äußerung „Werbung“ Für diese Meinungsäußerung bestehen nach Vortrag der Klägerin tatsächlich Anknüpfungspunkte. Die übrigen Äußerjungen bezeichnen nach Ansicht der Kammer das zeitliche Geschehen. 1.b. greift ebenfalls als Meinungsäußerung, für die tatsächliche Anknüpfungspunkte vorliegen dürften. Jahresfehlbetrag von 6 Millionen Euro ist unstreitig wahr. Siehe Anlage B30. Auch das mit dem Klageantrag zu 1.c geltend gemachte Verbot, wendet sich die Klägerin gegen eine Meinungsäußerung, die eine zulässige Bewertung darstellt.. Hinsichtlich der Eindrucksfassung ist zu sagen, dass der jeweilige Einsdruck formuliert sein müsste. Sonst schriftlich. Das reicht.

ZDF-.Anwalt Gernot Lehr: Der einzige Punkt spielt keine Rolle mehr.

Richterin Barbara Mittler: Umwandlung

ZDF-.Anwalt Gernot Lehr: Umwandlung

Richterin Barbara Mittler: Wir müssen das Aktivrubrum ändern. Hinsichtlich der Umwandlung der Klägerin hat die Kammer die Änderung des Aktivrubrums angeregt. Hier müsste die genaue Bezeichnung der Klägerin mitgeteilt werden.

ZDF-.Anwalt Gernot Lehr: ... teilweise Einstellung des Geschäftsbetriebes. Wird bestritten. Es ist unsubstantiiert. Muss schon vorgetragen werden, ob das, was hier verhandelt wird, noch weiter geht.

Richter Dr. Philipp Link: Wir fragen uns, ob das äußerungsrechtlich relevant ist . Es ist nicht der Killer.

Richterin Barbara Mittler: Stellern wir jetzt Anträge oder erst im schriftlichen Verfahren? Was haben Sie besprochen?.

Beschlossen und verkündet:

1. Mit Zustimmung der Parteivertreter wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit auf sie heute erteilten Hinweise des Gerichts bis zum 19.04.2013 Stellung zu nehmen.
3. Der Beklagte erhält Gelegenheit, auf den Schriftsatz der Klägerin bis zum 03.05.2013 Stellung zu nehmen. Dieser Termin entspricht dem Schluss der mündlichen Verhandlung.
Temin zu Verkündung einer Entscheidung wird festgelegt auf Freitag, den 10.05.2013,. 9:55, Saal B335.

11:00

KÖLBL KRUSE GmbH vs. Verlag der Tagesspiegel GmbH 324 O 662/12

Corpus Delicti

Im Internet finden wir allerhand zum Corpus Delicti.

Der hiesige Kläger, die Essener Firma Kölbl Kruse GmbH hatten den früheren RWSG-Speicher an der Schwanentorbrücke in Duisburg gekauft und danach zu wesentlich höheren Kosten ans Land verkauft. Die Differenz zwischen Speicherkauf- und -verkaufspreis begründet Kölbl-Kruse mit notwendigen Aufwendungen und dem Zeitdruck.

Dazu gab es wohl einen Untersuchungssausschuss. Auch Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland sollte vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.

Auf diesem Gelände sollte das Landesarchiv gebaut werden. Die Kosten überstiegen das Mehrfache der Planungen.

Auch der Beklagte, der Tagesspiegel hatte dazu allerhand geschrieben.

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 662/12

Auf der Klägerseite saß Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg, auf der Tagesspiegel-Seite Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann.

Ex-Bürgermeister Sauerland verabschiedet sich
Richterin Barbara Mittler: Zur Ihrer Klage. Sie möchten einen Eindruck verboten bekommen. Es gab den Kauf durch Ihren Mandanten. Es gab das fax an den Vorbesitzer Olaf König vom 31.01.2077, dass Ihr Mandant das Grundstück kaufe. Auf die Unterlagen, die man vorher sehen wollte, komme es nicht mehr an. Sie sagen der Kauf war schon vorher durch Handschlag vereinbart. Wir sagen, ein Handschlag führt nicht zu einem rechtlichen Vertrag. Es kommt erst der Vorschlag, dann das Interesse .... Wir meinen momentan, dass es gegen Ihre Klage spricht. Der Notartermin am 02.02.2ß07 wurde abgesagt.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Die Reihenfolge ist so nicht richtig. Es gab Gespräche mit Herrn Sauerland. Davon wusste mein Mandant nichts. Der Eindruck st zu Unrecht gestellt. Es wird behauptet, wir haben den Entschluss erst dann gefasst, wo wir erfahren haben, dass es dort ein Archiv gebaut wird. Wir machen ein Schnäppchen und verkaufen teuer ans Land. Es heißt, die Entscheidung ist erst getroffen worden als wir vom Oberbürgermeister des Landes erfahren haben, dass dort ein Archiv gebaut wird.

Richter Dr. Philipp Link: Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung bringen würden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Wir sind dazu nicht verpflichtet.

Richterin Barbara Mittler: Jetzt hat der Beklagte den Anforderungen genügt.

Es wird diskutiert. Richterin Mitller zuckt mit den Schultern, schaut in dien Augen der besitzenden Richter und sagt:. Wir wollen die Unterlagen nicht suchen. Es soll schnell gehen.

Es klingelt das Handy von Rechtsanwalt Reich. D

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Wenn Sie mir gestatten, dazu was zu schreiben.

Rechtsanwalt Helge Reich: Haben Sue den Schriftsatz erhalten?

Richterin Barbara Mittler: Wir sind im ersten frühesten Termin. Da sind wir großzügig.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Es geht um die Stadt Duisburg. Wenn du Termine bekommst für andere Grundstücke ... einzelne Grundstücke ... gehen zur Stadt ... auch andere Herren kommen ... und andere ... . Sauerland sagte, es geht um eine Immobilie. Es ging nicht um das Landesarchiv. Wenn ihr das gesamt kauft, dann hieß es, wenn ihr das kauft, dann kriegt ihr auch das Ganze.

Rechtsanwalt Helge Reich: Es gab einen Tipp mit Gewinn. .... Es ist nicht mehrdeutig nach Stolpe. Es ist verknüpft.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Es entsteht der Eindruck als ob unsere Mandant Spitzel in die Sitzung geschickt hat, um öffentliche Aufträge zu erhalten. Richterin Barbara Mittler: Müssen im Detail sehen. Sie sach- und Rechtslage wurde erörtert. Diem Kammer weist darauf hin, dass die Klägerin zur Anlage B1 weiter vortragen müsste. Aus der Anlage geht hervor, dass die Klägerin am 31.01.2007 kurzfristig beraten muss. Der Notartermin fand nicht statt.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: ... .

Richterin Barbara Mittler: Nehmen wir das Datum raus. Die zeitliche Komponente treibt uns rum.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Nicht nur Sie, auch den Tagesspiegel.,

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Dann können Sie vielleicht auch erklären, was hat es mit den Unterlagen zu tun (dien nicht mehr benötigt wurden?

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Kann sagen, wenn bei einem solchen Objekt andere kommen, dann lenkt man schnell ein.

Rechtsanwalt Helge Reich: Dann bin ich in dem B ereich, dass Sie beweisen müssen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Schauen wir ... .

Richterin Barbara Mittler: Anträge werden gestellt. Schriftsatznachlass

Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägerin bleibt nachgelassen, auf die heute gemachten Hinweise und den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 18.02.2013 bis zum 19.04.2013 Stellung zu nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird angesetzt auf Freitag, den 10.05.2013, 9:55, Saal B335.

11:30

Noriplana Generalunternehmen für Massivhausbau GmbH vs. Bayerischer Rundfunk, Reinhard Weber 324 O 642/12

Corpus Delicti

Im April 2012 sendete der Bayerische Rundfunk das Folgende::

Baupfusch Schimmelalarm - Gefangen im Dämmkäfig

Richtfest – Einzug - Freude auf das Traumhaus. Und dann: Baupfusch und ein Schimmeldesaster fast von Beginn an. Da denkt man, das gibt’s nicht – gibt’s eben doch. Wir haben eine Familie besucht, die seit Jahren leidet und mit dem Bauträger um Schadenersatz kämpft.

Autor: Reinhard Weber Stand: 30.04.2012

Baupfusch: Schimmelarlarm - Gefangen im Dämmkäfig

Familie Ochsenkühn hat sich vor 6 Jahren in Herzogenaurach ihren Traum erfüllt, ein Niedrigenergiehaus für 200.000 Euro aus dem Katalog des Bauträgers Noriplana. Ein schmuckes Haus, doch die Idylle trügt. Ihr Anwalt attestiert inzwischen Totalschaden und plädiert auf Abriss und Neubau. Was ist da los?

"Der Keller ist immer wieder nass, und dementsprechend schimmeln die Wände und auch die Innenwände und auch das Lagergut das irgendwann mal eingelagert war, verschimmelt einfach, man kann regelrecht dabei zuschauen."
Diana Ochsenkühn

Alles ist mit Schimmel überzogen

Die Kinder haben Kellerverbot. Es stinkt unerträglich, darum gehen die Ochsenkühns nur runter, wenn es unbedingt sein muss. Michael sprüht die Wand immer wieder mit Chlor ein, um wenigstens am Mauerwerk den gefährlichen Pilz einzudämmen. Seit 5 Jahren geht das so, Sanierungsversuche schlugen fehl. Warum ziehen Sie nicht aus? Das würden sie am liebsten würden, können sich das aber nicht leisten, sind finanziell am Limit.

Gesundheitsschäden sind die Folgen

Für Michael hat ein Allergiefacharzt inzwischen Gesundheitsschäden attestiert und ihm ein Inhalationsspray verordnet, dass er täglich nehmen muss.

"Das Hauptproblem ist ein allergisches Astma, wenn ich mich im Keller aufhalten muss, weil irgendwas zu erledigen ist unten, bzw. dieses Absprühen mit dem Chlor, ich bekomme dann einfach schlecht Luft und dafür habe ich dieses Spray."
Michael Ochsenkühn

Ortstermin für Roy-Achim von Bychelberg ein öffentlich bestellter und vereidigter Baugutachter. Er kommt zum Feuchtecheck im Keller, will prüfen ob sich etwas verändert hat. Gleich an der Kellertreppe sind die ersten nassen Stellen. Mit Hightech kann er den Wassergehalt in der Wand messen. Sie gehen von Raum zu Raum, der ganze Keller ist feucht, teilweise mit noch höheren Messwerten als am Treppenabsatz.

"Mutmaßlich durch Verarbeitungsfehler im Bereich der Bodenplatte zur aufgehenden Wand und somit entstehende Lücken, dringt Wasser von außen in das Gebäude."
Roy-Achim von Bychelberg, öffentlich bestellter Gutachter, Schwarzenbruck

Beim Gang durch das Haus hat der Gutachter noch viele Mängel entdeckt, die Liste ist lang. 45 Seiten umfasst sein Gutachten - eine erschreckende Schadenbilanz.

Alle Sanierungsversuche schlugen fehl

Bereits zweimal wurde ohne Erfolg versucht, den Keller zu sanieren und trocken zu bekommen. Deshalb plädiert Dr. Mandelkow, Anwalt der Ochsenkühns und spezialisiert auf Baurecht, nun für Abriss und Neubau. Er meint:

das aus dem Prospekt gekaufte Haus wurde minderwertiger gebaut.

"Das nächste Problem liegt darin, dass der Bauträger nicht bereit ist, die offenkundigen Mängel zu beseitigen, sondern darauf wartet, dass sein Subunternehmer das macht, er möchte das alles durchreichen. Der Subunternehmer wiederum sagt, ich schulde dir lieber Bauträger nicht das, was du deinem Bauherren versprochen hast. Und zwischen diesen Mühlsteinen steht nun die Familie Ochsenkühn und leidet seit fünf Jahren in einer Form, die nicht erträglich ist."
Dr. Dietrich Mandelkow, Anwalt für Baurecht, Erlangen

Vier Ordner und 45 000 Euro Kosten

Und so wartet Familie Ochsenkühn noch immer auf die Sanierung. Vier Ordner füllt der Streit inzwischen. An die 45.000 Euro haben sie bislang ausgegeben für Gutachten und Anwalt. Wir wollten vom Bauträger Noriplana wissen, warum er nicht bereit ist, den Schaden zu regulieren und wohl versucht, die Angelegenheit auf Dritte abzuwälzen. Sein Anwalt schreibt:

"Meine Mandantin versucht nicht, die Verantwortung und damit den Schadenersatz auf Dritte abzuwälzen. ... Meine Mandantin ist durchaus bereit, den Schaden zu regulieren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die zu Grunde liegenden Mängel und die Art und Weise ihrer Beseitigung ... in den rechtshängigen Gerichtsverfahren ... geklärt werden."
Anwalt

Stimmte natürlich das meiste, worüber berichtet, nicht, bzw. es wurde falsch dargestellt, vieles wurde verschwiegen, die Kameraführung wurde missbraucht. Das versuchte Rechtsanwalt Johannes Eisenberg den Richterinnen und dem Richter in Hamburg zu beweisen.

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 642/12

Auf der Klägerseite saß Rechtsanwalt Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, auf der Seite des Bayerischen Rundfunks Rechtsanwalt Dr. Gerd F. Hegemann. Verklagt war auch der Journalist Reinhard Weber, Autor des Beitrages

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg als Strafverteidiger 2013 in Dresden
Richterin Barbara Mittler: Es geht um ein Fertighais. Die Klage ist erweitert worden. Das Kinderzimmer wird gezeigt. Frage, ist es unstreitig, dass die Feuchtigkeit im August 201 beseitigt wird?

Oriplana Geschäftsführer Karl Ortegel:.

Richter Dr. Philipp Link: Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung bringen würden.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Ja, ist unstreitig. Weiß nicht ob so oben..

Richterin Barbara Mittler: ... Schimmelbefall. Bestimmter Raum. Wissen nicht, welcher. Das Gutachten aus 2013. Es wird bestritten, dass die Proben aus dem Haus stammen.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: Der Gutachter hat das haus gar nicht betreten.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Wir bestreiten, dass es Schimmel gab und gibt. Dieser Fleck da oben ist kein Schimmel. Es gibt auch keinen Schimmel im Keller. Am 25.02.13 wurde eine Probe genommen und an den Gutachter geschickt. Hat die Probe untersucht und das Ergebnis ist Ihnen bekannt.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: Möchte darauf konkret eingehen.

Richterin Barbara Mittler: Darauf später eingehen. Eine Frage. In diesem Gutachten steht, dass es Rückstände ... gibt, dass es damals ... .

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Nein. Diese Rückstände gibt es überall in der Welt, in der Luft. Die suchen einen Ort, wo sie Gedeihen können.. Dieses Gutachten, wenn sie es prüfen ... .

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die Spuren können aus einem Schimmelschaden im Objekt kommen.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Können. Ist aber nicht belegt. Es gab 2007 einen Schaden. Dieser ist beseitigt worden.

Richterin Barbara Mittler: Sind bloß Rückstände aus einem ehemaligen Schimmelschaden.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: 2007 gab es einen Schaden. Es erfolgte eine Verpressung im Boden. Es gab auch einen Wasserschaden. Wir sagen nicht, ... bestreiten, dass erst seit Februar 2013, sondern seit 2008 ist kein Schimmel mehr aufgetreten. Es gab Schimmel. Der Bauherr hat diesen beseitigt. Es sind Arbeiten durchgeführt worden.

Richterin Barbara Mittler: Ist unstreitig.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: Nicht unstreitig sind die Ergebnisse.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Es gab ein Schreiben des Bauherrn, dass der schaden beseitigt ist.

Es wird hin- und herdiskutiert, gefachsimpelt. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg meint, braun sei kein Schimmel, dieser sei schwarz. Richterin Barbara Mittler weiß aus eigener Erfahrung, dass Schimmel auch braun sein kann.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: Überall ist Schimmel, haben wir heute gelernt.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Mein Schimmel ist immer schwarz.

Die einzelnen Punkte werden ab gearbeitet.

Richterin Barbara Mittler: Darf ich Sie, Herr Eisenberg kurz unterbrechen. Es geht um die Fassung der Anträge. Eindruck haben Sie uns nicht eingereicht. Wir haben nicht gesagt, es ist ein super guter Beitrag.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Sie finden bei mir ein offenes Ohr. .. wie geschehen und damit den Eindruck zu erwecken ... Dann stelle ich den Antrag so.

Richterin Barbara Mittler: Bevor Sie den Wortlaut mit dem Eindruck formulieren, überlegen wir, ob wir das nicht schriftlich machen wollen, möglich schriftlich, Hilfsanträge.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Sie meine das schriftlichen Verfahren?

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: Vielleicht. Zunächst nächstes Verfahren.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Nur kurz. Würde gerne zu Ende machen.

Rechtsanwälte verlassen den Gerichtssaal. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg nach Wiedereintritt: Ja, würden wir so machen. Schriftsatznachlass.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: ... neuer Vortrag.

Richterin Barbara Mittler: Auf Hinweis des Gerichts.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Diese Art der Antragsneufassung wird oft gemacht. Man bekommt nicht immer Recht, wenn man recht hat.

Richterin Barbara Mittler: Der Kläger trägt vor, dass es in dem Wohnraum noch nie Schimmelbildung gab. Im Keller nicht nach 2008. Die Kammer weist darauf hin, dass für die Antragsfassung ... ohne darauf hinzuweisen, dass gegenwärtig es keine Schimmelbildung gibt, .... Hinsichtlich der einzelnen Anträge weist die Kammer darauf hin, dass bei Antrag zu 1. der Zuschauer erkennt, dass es sich um einen beseitigten Schaden handelt. Bei Pkt. 2 ist zu berücksichtigen, dass die Verpressung nur an konkreten Stellen durchgeführt werden muss und dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt. Zu Pkt. 3. Ein entsprechendes Gutachten liegt vor. Ansonsten mit ... jetzt. Zu Pkt. 4 werden Tatsachen mitgeteilt. Es handelt sich um eine Meinungsäußerung. Bei Pkt. 5 kommt nach Ansicht des Gerichts es nicht auf die Erstattungsfähigkeiten der Kosten an. Bei Punkt 6 Antrag wie .... Vielleicht tatsächlich den Reindruck formulieren. Bei Antrag zu Pkt. 7 ist bei dem von der Klägerin vorgelegten Gutachten aus 2013 zu berücksichtigen, dass die Kammer davon ausgeht; dass es Schimmel gab. Herr Eisenberg, dann stellen Sie Klageanträge auch dem Schreiben vom 12.03.13. Der Antragsgegner beantragt die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Dem Kläger bleibt es nachgelassen auf die Hinweise der kammer bis zum 12.04.13 vorzutragen

Es wird diskutiert, ob Rechtsanwalt Johannes Eisenberg alle Schriftsätze vollständig erhaltne hat.

Richterin Barbara Mittler: Prozessleitende Maßnahmen.

Rechtsanwalt Dr. Gerd Hegemann: Zu allen von mir geschickten Schriftsätzen habe ich keine Empfangsanerkenntnis.

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg: Sie Herrr Hegemann können Schriftsätze von Partei zu Partei zustellen.

Richterin Barbara Mittler: Vielen Dank.

11:00

KÖLBL KRUSE GmbH vs. Verlag der Tagesspiegel GmbH 324 O 662/12

Corpus Delicti

Im Internet finden wir allerhand zum Corpus Delicti.

Der hiesige Kläger, die Essener Firma Kölbl Kruse GmbH hatten den früheren RWSG-Speicher an der Schwanentorbrücke in Duisburg gekauft und danach zu wesentlich höheren Kosten ans Land verkauft. Die Differenz zwischen Speicherkauf- und -verkaufspreis begründet Kölbl-Kruse mit notwendigen Aufwendungen und dem Zeitdruck.

Dazu gab es wohl einen Untersuchungssausschuss. Auch Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland sollte vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.

Auf diesem Gelände sollte das Landesarchiv gebaut werden. Die Kosten überstiegen das Mehrfache der Planungen.

Auch der Beklagte, der Tagesspiegel hatte dazu allerhand geschrieben.

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 662/12

Auf der Klägerseite saß Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg, auf der Tagesspiegel-Seite Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann.

Ex-Bürgermeister Sauerland verabschiedet sich
Richterin Barbara Mittler: Zur Ihrer Klage. Sie möchten einen Eindruck verboten bekommen. Es gab den Kauf durch Ihren Mandanten. Es gab das fax an den Vorbesitzer Olaf König vom 31.01.2077, dass Ihr Mandant das Grundstück kaufe. Auf die Unterlagen, die man vorher sehen wollte, komme es nicht mehr an. Sie sagen der Kauf war schon vorher durch Handschlag vereinbart. Wir sagen, ein Handschlag führt nicht zu einem rechtlichen Vertrag. Es kommt erst der Vorschlag, dann das Interesse .... Wir meinen momentan, dass es gegen Ihre Klage spricht. Der Notartermin am 02.02.2ß07 wurde abgesagt.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Die Reihenfolge ist so nicht richtig. Es gab Gespräche mit Herrn Sauerland. Davon wusste mein Mandant nichts. Der Eindruck st zu Unrecht gestellt. Es wird behauptet, wir haben den Entschluss erst dann gefasst, wo wir erfahren haben, dass es dort ein Archiv gebaut wird. Wir machen ein Schnäppchen und verkaufen teuer ans Land. Es heißt, die Entscheidung ist erst getroffen worden als wir vom Oberbürgermeister des Landes erfahren haben, dass dort ein Archiv gebaut wird.

Richter Dr. Philipp Link: Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung bringen würden.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Wir sind dazu nicht verpflichtet.

Richterin Barbara Mittler: Jetzt hat der Beklagte den Anforderungen genügt.

Es wird diskutiert. Richterin Mitller zuckt mit den Schultern, schaut in dien Augen der besitzenden Richter und sagt:. Wir wollen die Unterlagen nicht suchen. Es soll schnell gehen.

Es klingelt das Handy von Rechtsanwalt Reich. D

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Wenn Sie mir gestatten, dazu was zu schreiben.

Rechtsanwalt Helge Reich: Haben Sue den Schriftsatz erhalten?

Richterin Barbara Mittler: Wir sind im ersten frühesten Termin. Da sind wir großzügig.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Es geht um die Stadt Duisburg. Wenn du Termine bekommst für andere Grundstücke ... einzelne Grundstücke ... gehen zur Stadt ... auch andere Herren kommen ... und andere ... . Sauerland sagte, es geht um eine Immobilie. Es ging nicht um das Landesarchiv. Wenn ihr das gesamt kauft, dann hieß es, wenn ihr das kauft, dann kriegt ihr auch das Ganze.

Rechtsanwalt Helge Reich: Es gab einen Tipp mit Gewinn. .... Es ist nicht mehrdeutig nach Stolpe. Es ist verknüpft.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Es entsteht der Eindruck als ob unsere Mandant Spitzel in die Sitzung geschickt hat, um öffentliche Aufträge zu erhalten. Richterin Barbara Mittler: Müssen im Detail sehen. Sie sach- und Rechtslage wurde erörtert. Diem Kammer weist darauf hin, dass die Klägerin zur Anlage B1 weiter vortragen müsste. Aus der Anlage geht hervor, dass die Klägerin am 31.01.2007 kurzfristig beraten muss. Der Notartermin fand nicht statt.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: ... .

Richterin Barbara Mittler: Nehmen wir das Datum raus. Die zeitliche Komponente treibt uns rum.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Nicht nur Sie, auch den Tagesspiegel.,

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Dann können Sie vielleicht auch erklären, was hat es mit den Unterlagen zu tun (dien nicht mehr benötigt wurden?

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Kann sagen, wenn bei einem solchen Objekt andere kommen, dann lenkt man schnell ein.

Rechtsanwalt Helge Reich: Dann bin ich in dem B ereich, dass Sie beweisen müssen.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Scherenberg: Schauen wir ... .

Richterin Barbara Mittler: Anträge werden gestellt. Schriftsatznachlass

Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägerin bleibt nachgelassen, auf die heute gemachten Hinweise und den Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 18.02.2013 bis zum 19.04.2013 Stellung zu nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird angesetzt auf Freitag, den 10.05.2013, 9:55, Saal B335.

12:00

Johanna Mross, Strefan Mross, Stefanie Hertel vs. Alles Gute Verlag Ltd. 324 O 654/12

Corpus Delicti

Stefanie Hertrel, Mutter der die Klägerin und möchte Klarheit über den Tetra-Funbk. Darüber berichtete die Beklagte und verband das mit einer angeblichen Krebserkrankung von Johanne Mross, der Tochter von Stefanie Hertrel.

Ausgewählte Passagen aus der Verhandlung 324 O 654/12

Auf der Klägerseite saß Rechtsanwältin Dr. Staphanie Verndt von der Kanzlei Nesselhauf. Alles Gute Verlag Ltd. Wurde vertreten von dem NDR-Anwalt Michael Fricke, der eher als verdeckter Zensor als Anwalt für die Meinungsfreiheit gesehen wewrden dürfte. Verklagt war auch der Journalist Reinhard Weber, Autor des Beitrages



Sind Mobiltelefone gefährlich?
Richterin Barbara Mittler: Wir meinen, die Klägerin zu 1. ist erkennbar. Ein nicht unerheblicher Kreis kennt die Verhältnisse. Es gibt nur eine Tochter. Es ist erkennbar, dass diese keine Krebskrankheit hat. Bewertender Charakter. An Krebs erkrankt, ist unstreitig unwahr. ... Meinen auch nicht, dass substantiiert .... Die Klägerinnen begehren Richtigstellung auf der Titelseite. Im Innenteil wird das aufgelöst. Bei Geldentschädigung ist die Frage, ob die Richtigstellung genügt. Wir meinen, die Richtigstellung genügt nicht, das Bedürfnis nach Geldentschädigung zu beseitigen. Nur die Frage, möchte man das als Erklärung? Vielleicht Geldentschädigung, aber Richtigstellung nicht auf der Titelseite. Der Eindruck war erweckt worden. Ob die Höhe riochtign ist. Man kann etwas niedriger ansehen. Völlig aus der Luft gegriffen ist es nicht.

Richter Dr. Philipp Link:.Gebühr 1,3. Würden bisschen ... Für die Klägerin zu 2. 0,5 %. Nur Abmahnung bei ihr.

Rechtsanwalt Michael Fricke: ... die anderen Verfahren vor dem Amtsgericht.

Alle haben gute Laune und lachen.

Richter Dr. Philipp Link: Die Richtigstellung etwas kürzer auf der Titelseite Auf der Titelseite ist jedes Wort relevant.,

Rechtsanwalt Michael Fricke: .... Habe nur bisschen Probleme, diese Variante zu vermitteln. ... Richtigstellung, wenn auf die Geldentschädigung verzichtet wird.

Es wird diskutiert, Geldentschädigung, Titelseite, Richtigstellung ... . .

Richter Dr. Philipp Link: Derart schwere Krankheit ohne Anhaltspunkte.

Rechtsanwalt Michael Fricke: Krankheit?

Richter Dr. Philipp Link: Krebserkrankung.

Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt: ... aber trotzdem, wird sonst nicht ums Leben kommen.

Rechtsanwalt Michael Fricke: Wenn Innenseite, wäre der Leser enttäuscht. Regelt der Markt nicht selbst.

Richter Dr. Philipp Link: Innenseite, da kämpft die Mama gegen Telekom-Sendemasten. Man wusste, weil im Innentext was ganz anderes steht.

Rechtsanwalt Michael Fricke: Wenn man wüsste, müsste man aufdecken, wie die Zusammenarbeit zwischen Titelseite und Innentext läuft. Ich habe gesagt, ...

Es wird diskutiert. Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir können was auf Widerruf machen. Hatten uns was anderes überlegt. Ich muss die details besprechen.

Rechtsanwalt Michael Fricke: er’s geht auch ein Folgebericht.

Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt: Nein.

Richter Dr. Philipp Link: Haben viele Folgen.

Alle lachen.

Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt: ... muss bleiben. Können uns unterhalten, ob auf Titelseite oder Innentext. ... UVE ....

Richterin Barbara Mittler: .Richtigstellung. In der September 2012 Ausgabe .... Stefan Mross, hier Johanna Mross hat Krebs ... Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Dien Kammer weist darauf hin, dass die Titelseite das zwingende Verständnis erweckt, dass die Klägerin zu 1. an Krebs erkrankt ist. Es gibt den Anspruch auf Richtigstellung und Geldentschädigung dem Grunde nach. Bei den Rechtsanwaltskosten sind allerdings 1,3 Gebühr anzusetzen.

Richter Dr. Philipp Link: 50.000,- sind angemessen. Noch mehr betroffen die Mutter, weil mit Bild.

Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt: Haben gleich bewertet bei Mutter und Tochter und Vater. Hertel, Mross, Mross.

Richter Dr. Philipp Link: Wir haben 25.000,- gegeben. Für jeden 20.000,- Ist kein Drama.

Richterin Barbara Mittler: Antrag wird mit der Maß0gabe , dass der Antrag zu 1 wie folgt lautet ... . Ersten Punkt lassen wir Richtigstellung. September 2012 Ausgabe .... Stefan Mross, Stefanie Hertel, Johanna Mross an Krebs erkrankt., und das Leben ihre Tochter ... hierzu stellen wir richtig: Johanna Mross hat keinen Krebs. Alles Gute Verlag Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird angesetzt auf Freitag, den 24.05.13, 9:55, Saal B335.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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