20.03.2015 - Verhindert wegen Knastaufenthalt

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An diesem Freitag war angesagt Knastaufenthalt anstelle des Besuchs des absurden Theaters

Inhaltsverzeichnis


7 Tage... im Knast | 7 Tage | NDR
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Team Wallraff - Undercover im Altenheim [Kommentar]

BUSKEISMUS




19.-22.03.2015


Team Wallraff Reporter Undercover Thema Misstände in der Pflege

Was war diese Tage los?

An diesem Zensurfreitag, davor und danach gab es allerhand Ereignisse, welche direkt bzw. indirekt mit der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer und dem Vorsitzenden Richter Andreas Buske zu tun haben bzw. mit diesen Überzeugungstätern im Zusammenhang stehen.

Gesteuert, angetrieben und zu Taten gezwungen werden diese Zensoren durch Anwälte. Auch diese traten in diesen Tagen geballt in Leipzig auf, um ihre Taktiken abzustimmen und die internen Widersprüche halbwegs zu glätten.

Ehemalige Stasi-Mitarbeiter, die sich dagegen wehren, welche gewesen zu sein, erlitten bei den Staatsanwaltschaften Rückschläge. Auch davon haben wir in diesen Tagen erfahren und die Unterlagen dazu erhalten. Wieder waren Richter eingebunden, Simone Käfer und Andreas Buske aus Hamburg und Michael Mauck aus Berlin

Als Buskeismus-Betreiber durfte ich drei Tage im Knast verbringen und mir Gedanken darüber machen, wie der Pflegeheimbetreiber Ulrich Marseille und sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger mit Kritik umgehen und alte Menschen drangsalieren, anstelle sich deren kritischen Anliegen zu stellen und damit menschlich umzugehen. Simone Käfer und Andreas Buske sehen ihre Funktion als Diktatoren gefährdet und versuchen mit den ihnen erlaubten und unerlaubten Mitteln, Kritik zu unterdrücken.

Wir werden im Einzelnen darüber berichten:

  • Buskeismus-Betreiber im Knast
  • Netwerkrecherche – Abstimmung unter den Juristen
  • Stasi-Mitarbeiter werden von der Staatsanwaltschaft gedeckt

Zunächst zu diesem Freitag, an dem der Buskeismus-Batreiber als Pseudoöffentlichkeit verhindert war, weil er von Ulriuch Marseille, Dr. Sven Krüger, Simone Käfer, Andreas Buske und Dr. Paul Kirchof (BVerfG) für drei Tage verknastet wurde.

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20.03.2015

Die heutigen Termine

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Verkündung

Wir waren nicht dabei. Wir wissen nicht ein Mal, welche Richter heute zensieren durften. Wir können nur raten, Prof. Dr. Christian Schertz wird gewonnen haben. Michael Schumacher wird seine € 50.000,. erhalten haben. Das Geld fehlt Burda und ihren Boulevard. Deren Journalisten werden noch weniger recherchieren können, weil die € 50.000,- bestimmt zum großen Teil auf deren Kosten eingespart werden. Andererseits, werden diese € 50.000,- ausgeglichen mit noch mehr Boulevard, noch weniger verantwortungsvollen Journalisten, damit das Geschäft des Burda-Verlages läuft. Also, ein Urteil zu Gunsten des Boulevard, des oberflächlichen Spaß- und Genussvolkes. Gut für die Herrschenden, das Volk dumm zu halten mit dem Boulevard.

Verhandelte Sachen

Siehe Terminrolle oder als pdf-Datei Im ersten verhandelten Fall 324 O 739/14 finden wir im Internet:

Publishing Hans-Hermann Tiedje, ehemals Bild-Chefredakteur und heute Vorstandsvorsitzender der PR-Agentur WMP EuroCom AG, hat Strafanzeige wegen des "Verdachts der üblen Nachrede" gegen den stern-Journalisten Hans-Martin Tillack gestellt. Dies bestätigte Tiedjes Anwalt Gerhard Strate gegenüber MEEDIA. Es geht konkret um einen Blogeintrag des investigativen Journalisten Tillack und die Frage, ob Tiedje und seine Firma versuchen, Politiker zu beeinflussen.
Marseille sitzt im Aufsichtsrat von WMP, wie auch Tiedje im Aufsichtsrat der Marseille-Kliniken sitzt. Und WMP hat für die Marseille-Klinken Kommunikationsarbeit übernommen. Dennoch: In dem ersten Tillack-Artikel war auch zu lesen, die Firma WMP habe bei “Tolles Thüringen” laut einem Presseanwalt “in keiner Weise mitgewirkt”.

Also wieder Ulrich Marseille irgendwie mit verwickelt, der Mann, der mich in den Knast schaffte. Schade, wir hätten gern erfahren, wie die Hamburger organisierte Justitzkriminalität in Form der Zensurkammer diesen Fall geklärt hat.

Es wurde wohl eine Vergleich getroffen, wie meedia.de am 20.05.15 berichtet:

Im seit Monaten schwelenden Rechtsstreit zwischen dem Medienmanager und früheren Bild-Chefredakteur Hans-Hermann Tiedje sowie Hans-Martin Tillack, im stern-Hauptstadtbüro verantwortlich für investigative Recherche, haben sich beide Parteien vor dem Landgericht Hamburg auf einen Vergleich geeinigt. In diesem Zuge hat der stern-Journalist eine Unterlassungserklärung abgegeben. Erledigt ist der Zwist damit aber lange nicht.

Auch die anderen Fälle waren bestimmt nicht minder interessant. Ein Mediziner, der Professor ist, klagte. 324 O 800/14 - Dr. Wolfgang Auffermann vs. Hamburger Abendblatt. Es wäre interessant zu erfahren gewesne, zu was alles der Kommerz führt, wie absurd das Leben verläuft, und entsprechend geurteilt wird.

Michael Schumacher 324 O 583/14 wird bestimmt gegen den Heinrich Bauer Verlag werde Geldentschädigung zugesprochen werden. Wir haben unsere Meinung dazu schon geschrieben. Diesem Boulevard-Unternehmen wird es nicht anders gehen als Burda. Die Zensoren werden es schon hinkriegen, dass alles seine Ausgleich findet. In Leipzig haben sie sich an diesem Freitag getroffen und beraten, wie die unterschiedlichen Interessen auf Kosten der Qualität ausgeglichen werden, um weiter Herr der politisch-gesellschaftlichen Lage auf kommerzieller Basis zu sein.

Zu den letzen beiden Verhandlungen 324 O 621/14 und 324 O 602/14 finden wir im Internet:

Die pferdewetten.de AG (WKN A1K040 und A1K05B) hat gegen die falsche Berichterstattung des ZDF-Magazins "frontal21" vom 16. September 2014 über den Pferdewettenmarkt in Deutschland vor dem Landgericht Hamburg am 3. November 2014 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Mit ihr hat das Gericht dem ZDF untersagt, zum einen den Eindruck zu erwecken, die Pferdewetten.de AG sowie ihre maltesische Tochter, die netX Betting Limited, würden sich einer erforderlichen deutschen Genehmigung für die Vermittlung von Pferdewetten im Internet unter Hinweis auf die vorhandenen Genehmigungen in anderen EU-Staaten entziehen. Zum anderen wird es dem ZDF untersagt, in seiner Berichterstattung den Verdacht zu verbreiten, die pferdewetten.de AG und die netX Betting Limited hätten nicht die Absicht, Buchmachersteuer für ihr Internetgeschäft zu entrichten. Verstöße gegen diese Verfügung können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft geahndet werden.

Wahrscheinlich waren es Widerspruchsverfahren. Kann natürlich auch etwas ganz anderes gewesen sein.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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