20.02.2015 - VorsRiin Simone Käfer vermischt Privates mit Juristischem

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Vorsitzende Richterin Simone Käfer war nicht zu bremsen, Privates mit Juristischem zu vermischen

Mischt sich ein in den Streit zur Genauigkeit von Protein-Gehalt-Messgeräten von Perten Instruments

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

20. Februar 2015


[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verfahren, sechs Verkündungen.

Das ehemalige Pärchen Brandler-Schweinsteiger klagte getrennt gegen den Boulevard. Es ging um die Kosten von zwei erlassenen Einstweiligen Verfügungen, weil das Verbot sich erledigt hat – wurde zu einer wahren Tatsache.

In der anderen Sache klagte Perten Instruments GmbH, Hersteller von hoch entwickelten analytischen Geräten für die landwirtschaftliche Industrie gegen N.U. Agrar GmbH, ein pflanzenbauliches Beratungsunternehmen zwischen Forschung und Praxis.

Die Zensurrichterinnen mussten entscheiden und entscheiden. 20.02.2015

DIE HEUTIGEN KLÄGER


Sarah Brandner: Das sagt sie zu der Trennung



Perten Instruments Inframatic 9500


Kosten, Nutten, Prominente, Firmen, Wissenschaftler

Von allem dem haben wir an diesem Freitag etwas erlebt.

Kosten

Weshalb klagten Sarah Brandner und Sebastian Schweinsteiger jeder einzeln in zwei Verfahren, wenn es um die gleiche Sache ging und wenn beide von der gleichen Kanzlei und der gleichen Anwältin vertreten werden? Wahrscheinlich nur, um die Kosten hochzutreiben. Für den Boulevard kalkulierbar. Für den normalen Bürger bedeutet das, die Schnauze halten, kann teuer, nicht mehr bezahlbar werden.

Weshalb die Verrenkungen der Vorsitzenden Richterin, welche meint, dem Boulevard wurde zu recht etwas verboten, was sich später als wahr erwies. Man kann ja nicht wissen, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung, es auch wahr war. Es ging um Gerüchte zur Trennung des Paars Brandner-Schweinsteiger, welche ein paar Monate nach Erlass der Einstweiligen Verfügung ihre Trennung nicht mehr bestritten.

Wir haben so einige Erklärungen dafür. Alle sind wenn man es drauf anlegt, etwas ehrenrührig, stinken nach Verschwörung. Wir posaunen diese trotzdem in die Welt hinaus.

  • Die eine Erklärung: Wir haben es bei der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer mit einer nicht sehr klugen Frau zu tun, deren IQ sichtbar unter 100 liegt und die sich kindisch-diebisch freut, eine scheinbar logische, sowie schlüssige Erklärung gefunden zu haben.
  • Die andere Erklärung wäre, die Kammer ist nicht unabhängig. Die Kanzlei Nesselhauf darf befehlen. Die Kammer hat dafür zu sorgen, das die Mandanten dieser Kanzlei obsiegen. In der Stadt Hamburg gibt es einen Beziehungssumpf, der aus eigennützigen Interessen dafür sorgt, dass diese Kanzlei ausreichend finanzielle Mittel besitzt, um der Hamburger Wirtschaft im kriminellem Milieu helfen zu können. Andere Erklärungen erschließen sich uns nicht.

Prominente sind wie Nutten

Lange suchte ich nach einer Erklärung, weshalb die Vorsitzende Richterin Simone Käfer die Persönlichkeitsrechte vieler mit den Füßen tritt.

Sehr einfach:

Es geht um die Menschenwürde, die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Selbstbestimmung von Nutten. Den tatsächliche und im übertragenem Sinn. Der käufliche Sex Prostituierter (Sozialsphäre) ist geschützt durch das Persönlichkeitsrecht, durch deren Würde, deren Recht auf Selbstbestimmung. Deren Liebe (Intimsphäre) und deren wahren Gefühle (Privatsphäre) gehen niemanden etwas an.

Die Vorsitzende Richterin bewegt sich nur auf dem Gebiet der Sozialsphäre. Die vom Verbot betroffenen (Journalisten, Blogger, Kritiker) werden als Individuum in ihrer Menschenwürde, in ihren Persönlichkeitsrechten nur in der Privat- ggf. Intimsphäre getroffen. Das ist nicht Gegenstand der Prozesse, denn diesen Eingriff in die Privat- und Intimsphäre der durch Verbot Betroffenen tätigt die Vorsitzende Richterin mit ihren Entscheidungen selbst. Das darf sie als Vertreterin der Staatsmacht. Da ist diese Frau hemmungslos.

Die klagenden Prominenten sind eben Nutten, sie haben eine Geschäftsfeld und ein Feld des Privaten. Das klafft eben oft weit auseinander. Auf ihrem Geschäftsfeld bewegen sie sich wie Gaukler, täuschen Liebe vor. Tatsächlich ist das nur Sex, wie bei den Nutten. Es wird nicht geküsst.

Alle sind glücklich. Das Leben ist Theater, Zirkus. Jeden Freitag ein absurdes Theater.

Firmen, Wissenschaftler

Immer wieder erstaunlich, zu was sich die Juristen in Robe hergeben, was sie sich anmaßen. Es wird prozessual entschieden, wie eine wissenschaftlicher Streit zu führen und zu beenden ist, wer recht hat, und wer etwas Falsches geäußert hat.

Firmen klagen gegen Experten.

Nicht verwunderlich, dass technologische Sackgassen, Fehlentscheidungen und schädliche bis gefährliche Erzeugnisse den Markt überschwemmen.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen dieser Kammer wieder keine Angaben der Kanzleien, der Richterinnen und der Richter. Zensur im Kleinen eben.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab sechs Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal von Richterin Barbara Mittler, obwohl die Vorsitzende im Haus war und die nächste Verhandlung führte. Wieder Mal ein nicht justiziabler Verstoß gegen die ZPO.

§ 311 ZPO:
Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

"Kann" heißt es, nicht "muss". Volle Ausschöpfung der deutschen Sprache durch die Zensurrichterin Simone Käfer, die eigentlich ansonsten nach Stolpe lüstern verboten wird.

Richterin Barbara Mittler: In der Sache 324 O 38/14 wird die Beklagte nach der üblichen Hamburger Formel verurteilt, nicht erneut durch die Verbreitung ... 50 Millionen ... und/oder vor Jahren .... und/oder Bank, welche den Großteil ihres Geldes ... und/oder Kreditnehmer warteten, den Verdacht zu erwecken ... im Teil 50 Millionen ... Schadensersatz Ziff. 1 entstanden ist und entstehen wird ... 1.4579,90 Euro zzgl. Zinsen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Sache 324 O 623/14 (Jauch-Tochter) wird die Eintweilige Verügung vom 07.07.2011 Az. 324 O 345/11 im Teil 3 aufgehoben. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens 324 O 345/11. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. (RS: Es war eine Mandantin der Kanzlei Schertz Bergmann, welche verloren hat)

In der Sache 324 O 622/14 (Jauch-Tochter) wird die Einstweilige Verfügung vom 28.06.2011 Az. 324 O 328/11 im Teil 3 aufgehoben. Von den Kosten des Verfügungsverfahrens 324 O 328/11 trägt die Antragstellerin 76%, die Antragsgegnerin 24 %. (RS: Es war eine Mandantin der Kanzlei Schertz Bergmann, welche verloren hat).

In der Sache 324 O 531/11 (Bohlen) wird die Beklagte nach der Hamburger Formel verschiedene Äußerungen nicht mehr zu verbreiten und/oder ... (Es ging um die Sicherheit der Wohnanlage von Dieter Bohlen). Die Antragsgegnerin zu 1) hat 897,72 Euro, die Antragsgegnerin zu 2) 364,59 Euro zu zahlen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Sache 324 O 454/14 ergeht ein Aussetzungsbeschluss auf den 17.04.2015, 9:55, Saal B 335. Grund: Befangenheitsantrag.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute in Form. Sie spielte wieder die sichere Gutsherrin.

In dem einen Fall Brandner-Schweinsteiger gegen den Boulevard konnte die Richterin offenbar nicht über ihren eigene Schatten springen. Simone Käfer meinte offensichtlich, die Trennung von Eheleuten erfolge von heute auf morgen, es ist kein Prozess, der Monate, Jahre dauern kann. Gestern war man noch zusammen, heute ist man getrennt.

Erstaunliche Lebensferne, Primitivität.

In der Sache mit einem Messgerät hatte diese Richterin keine Hemmung den wissenschaftlichen Streit zwischen Fachleuten, juristisch zu lösen, sozusagen im eigenen Interesse der Arbeitsplatzsicherung, wie die Rüstungs- und Kernkraftwerksindustrie.

[bearbeiten] Heutige Richterinnensprüche

  • Der Zeitpunkt des Antrages reicht, ….
  • Vielleicht. Spricht für sie.
  • Es ist auch zu untersagen, auch wenn es wahr wäre, wegen der Privatsphäre. Wir neigen dazu, dass das reicht. Brauchen nicht zu entscheiden wegen erledigendes Ereignis. (Trennung von prominenten Paaren).
  • Auch im kleinen Kreis darf es keine unwahren Behauptungen geben.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Bastian Schweinsteiger vs. Pabel-Moewig Verlag KG 324 O 564/14

20.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwältin Verena Haisch

[bearbeiten] Corpus Delicti


Bastian Schweinsteiger und Sarah Brandner - WM 2014
Im Juli 2014 sah die Beziehung zwischen Sarah Brandner und Bastian Schweinsteiger nach außen gut aus.

Die Beklagte berichtete, dass es Trennungsgerüchte gibt. Schweinsteiger klagte und Käfer erließ am 16.09.2014 die Einstweilige Verfügung.

Einen Monat später wurde öffentlich bekannt, dass es zur Trennung kam. Die Kanzlei Nesselhauf erklärte im Namen seines Mandanten, die Hauptsache habe sich erledigt.

Strittig blieb, ob die Einstweilige Verfügung gilt und wer die Kosten zu tragen hat.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Bastian Schweinsteiger vs. Pabel-Moewig Verlag KG

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Einstweilige Verfügung, die die Kammer erlassen hat. Trennungsgerüchte … Information von einem Insider. Inzwischen haben sich Schweinsteiger und Brandner mitgeteilt, sie haben sich getrennt. So kann man jetzt darüber schreiben. Die Antragsgegnerin sagt, man durfte darüber berichten, wie sie auftrat im Fernsehen. Besitzt einen hohen Aufmerksamkeitswert. Es wird bestritten. Dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Einstweiligen Verfügung die beiden nicht getrennt waren.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Sie waren nicht getrennt.

Vorsitzende Richterin: Die Kostenentscheidung muss zulässig begründet sein. Kein … Ereignis. Die Antragstellerin muss sagen.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Kann ich oder muss ich? Nach meinen Informationen waren zum Zeitpunkt des Erlasses der Einstweiligen Verfügung beide nicht getrennt.

Vorsitzende Richterin: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Antragtsteler-Vertreterin erklärt, ich kann erklären, dass die Trennung des Antragstellers von Sarah Brandner im unmittelbaren Zusammenhang mit unserer Erledigungserklärung vom 20.10.2014 besteht. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Anträge (16.09.14) waren die beiden noch nicht getrennt.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: … Wir wissen …

Vorsitzende Richterin: Der Zeitpunkt der Antragseinreichung reicht.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Wir wissen zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung. Das reicht nicht dazu, dass über die persönlichen Umstände, sie keine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, sondern nur eine anwaltliche Erklärung. Ich muss bestreiten. Dann kommt es darauf an, ob die Verdachtsberichterstattung zulässig war.

Vorsitzende Richterin: Verfügung. Das würden wir bejahen. Verdachtberichterstattung. Hätte man aber nachfragen müssen.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Nicht ausgewogen?

Vorsitzende Richterin: Man hat ohne Zweifel nicht nachgefragt.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Sie sehen das. Ist es unwahr? Ist es Privatsphäre …

Vorsitzende Richterin: Vielleicht. Spricht für sie. In der Tat, wussten wir vorher nicht. In der Öffentlichkeit als Paar aufgetreten. Da kann man auch fragen, sind sie schon getrennt. Auch das setzt voraus, dass man nachfragt. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung müssen eingehalten werden. Anfrage, wie ist es bei Euch?

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … .

Vorsitzende Richterin: Wir haben das wegen Privat erlassen.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: ---- Sieben Jahre … 2007. 2008 haben sie sich teilweise geäußert. Lange Jahre nicht mehr. Viele Jahre Stillschweigen. Dann zur WM begleitet, dann aber … Er habe die Schuhe versteigert. Hat hundert Paar Schuhe mit "Sarah". Es wird immer für gute Zwecke versteigert.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Wenn ich …. Schuhe …. Brandner … Fotoshooting … stelle mich nicht vor mit Namen auf den Schuhen …

Vorsitzende Richterin lacht: Ist das angegriffen?

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Wie die beiden in der Öffentlichkeit aufgetreten sind … Lisa von Müller zum Beispiel.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Lisa von Müller ist nicht auf dem Promiheft

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Haben vor, gegen …. den Zeitpunkt der Trennung muss ich bestreiten. Das ist der Punkt, den kann man nicht erst tatsächlich zum Protokoll geben,

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: …. Sei … Knieverletzung …

Vorsitzende Richterin: "b" jedenfalls unterlassen, verbieten. Ist Privatsphäre.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: … auch Privatsphäre. Alle Photos. Beides das Gegenteil- Haben sich als Paar vorgestellt.

Richterin Barbara Mittler: Das ist Bewertung, wie das frühere Ereignis. Ist unstrittig. Dass sie da war.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Wenn ich öffentlich auftrete … über Beziehung wird spekuliert, wie denn das tatsächlich ist … Darf ich dann bewerten?

Vorsitzende Richterin: Wir sagen, nein, wenn sie da noch ein Paar waren. Werden untersagen. Es geht tatsächlich um die Kosten.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Sie denken,. Ich bin renitent.

Vorsitzende Richterin: Keinesfalls.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Verbieten und dann wird irgendwann für erledigt erklärt. Dann wird verboten über die Neue zu berichten, dann wieder für erledigt erklärt. Dieses Vorgehen ist störend.

Schweinsteiger-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Was schlagen sie vor? Sollen sie ständig beobachtet werden, soll ständig berichtet werden? Nur weil sie einen besonderen Status haben?

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Ist eine merkwürdige Sache. Beklagte, die den Zeitpunkt der Trennung nicht beweisen kann …

Kommentar RS: Als ob es bei der Trennung eines Paar einen einzigen Zeitpunkt gibt. Wie lebensfremd sind die Juristen in Robe?

Vorsitzende Richterin: Es ist auch zu untersagen, auch wenn es wahr wäre, wegen der Privatsphäre. Wir neigen dazu, dass das reicht. Brauchen nicht zu entscheiden wegen erledigendes Ereignis. Haben nicht sehr viel. … Wird in der Tat wenig bei der WM 2014 als Spielerfrau … ist man dafür. Sonst wird berichtet. Dann die NDR-Talkshow. Man kann das so sehen. Rechtswidrig, weil Privatsphäre.

Die Sach- und Rechtslage haben wir … schwierig. Die Antragsgegner-Vertreterin beantragt … aus dem Schriftsatz .. oder beantragt die Einstweilige Verfügung vom 16.09.2014 aufzuheben und die zu Grunde liegenden Anträge zurückzuweisen. Die Antragsteller-Vertreterin beantragt festzustellen, dass sich dien Hauptsache erledigt hat und sie sehe unter keine Umständen die Möglichkeit, sich bei den Kosten zu einigen.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung, Saal B 334.

Pawel-Verlag-Anwältin Verena Haisch: Eine Verfügung wird erlassen. Dann gibt es, ohne dass in Widerspruch gegangen wurde, eine Erledigung. Und wir schließen uns an.

Vorsitzende Richterin: Wir haben überlegt, ob wir Ihnen das mitteilen. Haben das nicht für nötig erachtet, sie dazu zu informieren.

Richterin Barbara Mittler: Wir haben ihnen (Vendt) mitgeteilt, dass wir das nicht tun.

[bearbeiten] Sarah Brandner vs. Pabel-Moewig Verlag KG 324 O 540/14

20.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwältin Dr. Stephani Vendt, Rechtsanwältin Verena Haisch

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Juli 2014 sah die Beziehung zwischen Sarah Brandner und Bastian Schweinsteiger nach außen gut aus.

Die Beklagte berichtete, dass es Trennungsgerüchte gibt. Schweinsteiger klagte und Käfer erließ die Einstweilige Verfügung.

Einige Monate später wurde öffentlich bekannt, dass es zur Trennung kam. Die Kanzlei Nesselhauf erklärte im Namen ihrer Mandantin, die Hauptsache habe sich erledigt.

Strittig blieb, ob die Einstweiligen Verfügung gilt und wer die Kosten zu tragen hat.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Sarah Brandner vs. Pabel-Moewig Verlag KG

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Alle Juristinnen in Robe lachen, freuen sich

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: . parallel …

Nur Beschluss vom 07.09.2014 , sondern Beschluss vom 08.09.2014 …. Wir hatten einen Berichtigungsbeschluss wegen dem Datum gemacht. Beschluss vom 07.09.2014 berichtigt mit Beschluss vom 08.09.2014 .. oder … lassen 08.09.2014

Richterin Barbara Mittler gibt Vendt eine CD zurück.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielen Dank. Entsacheidung wird verkündet am Schlkuu der Sitzung.

[bearbeiten] Urteil 324 O 540/14

Urteil 324 O 540/14 vom 20.02.2015

Tenor:

1. Die Einstweilige Verfügung vom 08.09.2014 wird aufgehoben.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit


11:30

[bearbeiten] Perten Instruments GmbH vs. N.U. Agrar GmbH, Dr. H. Schönberger 324 O 529/14

20.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richterin am Landgericht Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Götz Gärtner, Rechtsanwältin (Name unbekannt)

[bearbeiten] Corpus Delicti

N.U. Agrar GmbH, Dr. H. Schönberger reagierte auf die Mitteilung eines Landwirtes und versandte Information zu einem Gerät der klagenden Firma Perten Instruments GmbH. Diese Information wurde auch ins Internet gestellt.

Man solle mit den Messwerten des Proteingehalts in Weizen vorsichtig umgehen, brauchen nicht so genau zu sein.

Die Kammer erließ eine Einstweilige Verfügung mit zwei Verboten von zehn beantragten. N.U. Agrar GmbH legte Widerspruch ein.

Die Richterinnen müssen nun entscheiden, wie gut das Gerät zur Messung von Fettgehalt in Getreide tatsächlich ist.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Perten Instruments GmbH vs. N.U. Agrar GmbH, Dr. H. Schönberger

13.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um eine Einstweilige Verfügung, die die Kammer erlassen hat. Die Antragstellerin stelle Geräte her, mit denen man Proteine in Weizen messen kann. Es ist wichtig genau zu messen, wenn im Labor sich die Werte ändern. Die Antragsgegnerseite hat darüber berichtet. Die Werte wären größtenteils falsch. Werden die Werte im Labor gemessen, sind die Einweißwerte höher. Das hängt ab von der Sonne und … .Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Die Äußerungen sind Meinungsäußerungen. Beim Schnelltest erhält man 12,5, der Laborwert zeigt 13,6. Ist übertragbar auf die zweite Behauptung, dass bei der Schnellmeßmethode die Eiweißmesswerte zu klein geraten. Bei sonnigen ….. Es wird vorgetragen … sind niedrigere Werte. Es sind ehrverletzende Äußerungen. Man kann feststellen, ob die Eiweißwerte zwanzig Prozent höher sind. Das kann man feststellen. "Oft" ist eine Meinungsäußerung. Auch "falsch" ist eine Meinungsäußerung. Die Beklagte hat die Beweislast. Das zwei Prozentpunkte höher … Es sind keine zwei Prozentpunkte. Der Abstand ist erheblich geringer. Bei Thurn und Taxis …. Wurde bei anderen Weizensorten gemessen. Eine tatsächliche Messung hat nicht stattgefunden. Dan heißt es "oft". Zwei-drei Fälle reichen nicht aus bei der Menge des Einsatzes der Geräte des Antragstellers. Bei der zweiten Äußerung …"sonnige Abreife … Kornhärte … Methoden liegen falsch. Sie haben gesagt bei niedrigen Werten falsch. Das ist nicht gesagt, deswegen werden wir unterlassen. Man will die Landwirte auf die Gefahr hinweisen, dass das Gerät falsche Werte anzeigen kann, wenn durch die Landwirte nicht richtig justiert. Wir haben mit beiden telefoniert. Es hängt davon ab, wie die Landwirte mit dem Gerät umgehen.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: Händler.

Vorsitzende Richterin: … .

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: Sie sagen veröffentlicht. Es gab ein Faxformular nur für einen begrenzten Interessenkreis.

Vorsitzende Richterin: Auch das ist eine Veröffentlichung im kleinen Kreis.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: Dann aber liegt die Hürde für die Wahrhaftigkeit höher. Erklärung, nicht weitergeben. Habe das Problem, wie hier vorgegangen wird.

Vorsitzende Richterin: Sie haben auch im Internet veröffentlicht. Auch im kleinen Kreis darf es keine unwahren Behauptungen geben.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: Das erste Mail. …. Tatsachen .. Sehe das im Zusammenhang mit der gesamten Erklärung … haben Hinweise …. In diesem Jahr gab es besondere Witterungsverhältnisse. Die Parteien tun sich schwer,zu einem Vergleich zu kommen.

Vorsitzende Richterin leise:. Entwickelt, ja. Müsste schon eine Abschlusserklärung abgeben, damit wäre dem Hauptsacheverfahren der Boden entzogen. Ich denke nicht, dass diese Äußerung noch mal verbreitet werden soll.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Haben wir schon … .

Vorsitzende Richterin: Sonst hätte es schon ein Ordnungsmittel gegeben.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Das Gerät ist kein Landwirtschaftsgerät. Misst verschiedene Stoffe. Der Gehalt verändert sich während der Ernte nicht.

Vorsitzende Richterin lacht laut und lange: Es ist vorgetragen, verändert sich. Bin keine Landwirtschaftsspezialistin.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Uns geht es nicht darum, dass es ein falsches Gerät ist, sondern, dass eine Nachmessung notwendig ist. .

Vorsitzende Richterin besteht auf ihrer Variante: Die Abschlusserklärung würde lauten: Die Einstweilige Verfügung wir unter Verzicht auf die §§ 925 … anerkannt. Sie dürfen dann das nicht mehr sagen. Der Hauptsache wäre der Boden entzogen, so dass man nur noch über die Kosten streutet. Da stellt sich die Frage, ob man sich nicht einigen kann. In der Hauptsache müssten sie die Kosten tragen. Sie haben eine Fristsetzung. Der Antragsteller hat gebeten, abzuwarten.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: 80 % sollten wir tragen.

Antragsteller-Anwältin: Wenn das Hauptsacheverfahren durchgeführt wird, werden die anderen Kosten sofort geltend gemacht.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: Wir wollen das besprechen.

Richterin Barbara Mittler: Besprechen sie.

Vorsitzende Richterin: Besprechen sie, dann können wir weitermachen.

Die Antragsgegnerseite verlässt den Gerichtssaal.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger nach Wiedereintritt: Wir werden es so machen, wie sie es vorgeschlagen haben. Beide Äußerungen werden nicht mehr getätigt.

Vorsitzende Richterin: Danach wäre das Hauptsacheverfahren erledigt.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner versteht das nicht so richtig. Die Vorsitzende erläutert.

Aus dem Publikum: Ist der doof.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner dreht sich um zum Publikum: Was ist?

Vorsitzende Richterin: Können sie sich vorstellen, die weiteren Ansprüche nicht …

Antragsteller-Anwältin: Es gibt den Richtigstellungsanspruch, Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz. Es hat im Kundenkreis zu Irritationen geführt. Richtigstellungsanspruch. Gut wäre es, wir könnten uns heute einigen. Widerruf ist nicht genug. Haben verboten, müssen widerrufen. Wo ist die Richtigstellung, wenn der ganze Verlag nicht erwähnt wird. Grundsätzlich sind die Schnellmessgeräte nicht … Sie können ihr Gesicht wahren. Wenn wir das heute tun, dann kann ich mit vorstellen, dass auf Auskunft und Schadensersatz verzichtet wird.

Vorsitzende Richterin: Da ist was dran. Die Klage zur Richtigstellung wird kommen. Vielleicht heute versuchen, was zu formulieren.

Antragsteller-Anwältin: Wir haben präzise formuliert.

Vorsitzende Richterin: Wir haben es nicht.

Antragsteller-Anwältin: Wir haben versucht, es neutral zu halten.

Vorsitzende Richterin: Ja, es geht darum. Es ist in der Tat was Neues. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren auch Richtigstellung.. Haben wir zurückgewiesen, weil es um eine Einstweilige Verfügung ging. Dem Grunde nach besteht das Recht, weil unwahre Tatsachen mitgeteilt wurden.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Unwahr?

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner: … .

Richterin Barbara Mittler: Wenn jetzt eine Klageerweiterung auf Richtigstellung kommt, dann wird der Streitwert höher.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Vom Streitwert her wesentlich höher.

Antragsteller-Anwältin: Wenn es um die Kostenreduzierung geht, haben wir immer Bereitschaft erklärt.

Vorsitzende Richterin: Bei den Gerichtskosten würden wir verringern, wenn sie auf de Begründung verzichten.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Bei der Richtigstellung würden wir dem Antrag nicht stattgeben. Die Kosten tragen sie nicht, trägt der Gegner.

Kosten werden diskutiert.

Vorsitzende Richterin: Kosten dieses Verfahrens Euro 12.000,- Wir hatten gegen zwei Äußerungen erlassen.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Wie sind die 12.000,- entstanden?

Vorsitzende Richterin: Das ist nicht wie in einem Kaufvertrag. Es sind fiktive Werte. Wir haben äußerungsrechtliche Messwerte angesetzt.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Interessant, wie sind die Äußerungen entstanden. Ein Landwirt hat die Messwerte vorgelegt und sagte, die Werte sind falsch. …. Ist hingegangen und hat sich geäußert. Haben … Perten haben wir nicht gekannt.

Antragsteller: Ist ein Armutszeugnis.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Die Werte sind falsch. Das kann ich belegen. Wäre von der Firma Perten gut, wenn sie den Kunden mitteilen würden … Was tut Perten, verklagt uns wg. Angriff auf die Landwirtschaft. Dann weiterreichende ….

Vorsitzende Richterin: Das wollen wir nicht weitertreiben. Sie wollen kein Weitertreiben. Wir wollen damit es gelöst wissen. Gut, sie entscheiden. Kosten des Erlassverfahrens zu 1/5, der Rest beim Antragsteller. Kosten des Widerspruchsverfahrens 12.000,-, wenn wir uns weiter streiten. Wir müssen nur noch über die Kosten entscheiden. Wir werden die Kosten ihnen auferlegen.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Geht nur noch um die beiden Äußerungen.

Vorsitzende Richterin: Klar. Ich kenne mich ja auf ihrem Gebiet nicht aus.

Antragsgegner-Anwalt Götz Gärtner erklärt es seinem Mandanten.

Vorsitzende Richterin lacht: So ist es. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter erklärt die Einstweilige Verfügung vom 17.09.2014 wird unter Verzicht auf die Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO als endgültige Regelung anerkannt. Die Parteien erklären sodann den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt und erklären, dass sie auf eine Begründung der Kostenentscheidung verzichten. Vorgelesen und genehmig. Wir werden die Kostenentscheidung treffen. Nicht jetzt, nachher. Machen wir die Kostenentscheidung. Wir würden dringend raten, … die Richtigstellung … hoher Streitwert. Vielleicht eine andere Formulierung.

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Müssen wir diskutieren.

Vorsitzende Richterin: Diskutieren sie. Dieses Verfahren ist erledigt. Schönen Dank. Sind sie mit dem Zug gefahren?

Antragsgegner Dr. H. Schönberger: Mit Auto.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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