20.01.2012 - Debuet der neuen Vorsitzenden der Zensurkammer Hamburg Simone Kaefer

Aus Buskeismus

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20.01.2012 Der heutige Freitag war der erste Sitzungstag mit der neuen Vorsitzenden der Hamburger Zensurkammer Simone Käfer.

Simone Käfer, Jahrgang 64, kann uns über ein Dutzend Jahre erhalten bleiben als der neue Leuchturm in der deutschen Zensur. Vor mehr als 10 Jahren Sprecherin der Hamburger Justizbehörde, dann Aushilfsrichterin, wie es hieß, in der Buskekammer, zurück in die Justizbehörde, wurde Frau Simone Käfer Vorsitzende Richterin der Handelskammer 15 beim LG HH, um nun als Zensorin einzusteigen. Nun nimmt sie Platz ein in der Reihe Buske, der ausgeschiedenen Frau Dr. Marion Raben, Michael Mauck (LG Berlin) und Frau Margarete Reske (LG Köln).

Wie war das Debüt? Der erste Tag mit Frau Käfer spannend und überraschend. Richterin Käfer wimmelte die Kläger dort ab, wo sie es nur konnte. So schien es zumindest an diesem ersten Käfer-Zensurtag.

Das Endspiel am heutigen Freitag war ein Hochgenuss. RA Helmuth Jipp war so verzweifelt, dass er mit OLG-Buske drohen musste. Es ging darum, ob geschrieben werden darf, dass Jörg Pilawa seine Ehefrau nach der Geburt des Kindes im Stich gelassen hatte.

Der heutige Freitag erzeugte den Eindruck einer Wende bei der ZK 24. Richter Dr. Link und Dr. Maatsch passten sich der Frau Käfer karrierebewusst und beflissen an. Richterin Barbara Mittler wurde das erste Mal sichtbar aktiv. Es macht Spaß, ihr zuzuschauen.

Vielleicht gewinnen Frauen bei der Hamburger Zensur die Oberhand und zensieren auf ihre verdeckte Art. Prostituierte, Alkoholiker, Drogensüchtige, Chauvinisten, Psychopathen, Egomane werden es möglicherweise schwieriger haben, ihre tatsächlichen bzw. vermeintlichen Persönlichkeitsrechte einzuklagen und die Würde ihrer richtigen und falschen Gegner mit den juristischen Stiefeln zu zermalmen.

Vielleicht entwickelt sich diese Hamburger Zensurkammer zu einer Pressekammer mit Augenmaß bei der Abwägung und als Gegnerin der Zensur und Unterstützerin der Meinungsfreiheit. Das wäre eine Wohltat für Hamburg.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT


20. Januar 2012


[bearbeiten] Was war heute los?

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20.01.2012

Auf der Terminrolle fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen und der Kanzleien. Die Partei-Vertreter wussten in der Regel nicht, dass Frau Simone Käfer nun die neue Vorsitzende Richterin ist. Wozu auch? Nichts Neues, dass die Parteien die Namen der Richter nicht kennen.

Zwei Verfahren fielen aus. Claudia Schiffer und Ulrich Marseille konnte oder trauten sich nicht an diesem historischen Tag, einem zeitgeschichtlichen Ereignis, an die Öffentlichkeit als verbissene Zensoren treten. Das mussten Jörg Pilawa, Rechtsanwalt Hemuth Jipp und Rechtsanwältin Dr. Patricia Cronemeyer stellvertretend für Jauch, Kahn, Beckenbauer, Gysi, Schröder und die anderen wenigen Klägeristen aus der Prominentenschar tun.

Die führenden Zensoren von der Kanzleien Scherz & Bergmann, Höch & Höch, Nesselhauf, Schwenn & Krüger fehlten heute. Vielleicht verziehen sie sich nach Köln und anders wo hin, wie das Zensor Helmuth Jipp andeutete.

Jörg Pilawa wird wohl verlieren. Vielleicht hätte er besser den Jauch-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz als gefürchteten Zensor nehmen sollen. Hinter Schertz steht eine ganze Kanzlei, eine Professur und einiges mehr als bei dem zwar superehrlichen, niemals lügenden, aber lediglich als Einzelanwalt arbeitenden Rechtsanwalt Helmuth Jipp.

[bearbeiten] B.H. vs. Morgenpost Verlag 324 O 154/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philip Link, Ri’in Barbara Mittler, RA’in Dr. Patricia Cronemeyer, RA Michael Fricke und B.H.

Corpus Delicti

Hamburger Morgenpost, 18.07.2010

Es ging um die Bekanntschaft des Klägers zum Albaner-Toni. In der Morgenpost stand, der Kläger wäre Mitarbeiter bei diesem. Dabei kennen die sich nur und der gemeinsame Besuch des Wandbecker Groß-Bordells war reiner privater Natur. Wulff lässt grüßen.

Das Ergebnis waren Vertragskündigungen, Verluste bei den gewohnten 140 Millionen Jahresumsätzen aus lauteren Geschäften. Der Kläger fördert und unterstützt Arme, Kunst und anderes in Hamburg.

Die MOPO hätte schlecht recherchiert, hat den Kläger verfolgt und wider besseren Weisens berichtet, war der Vorwurf des Klägers.

Der Kläger kam persönlich und griff den Boulevard an. Er wollte Geldentschädigung und Schadensersatz-Feststellung.

Der Albaner-Toni kennt den Osmani-Clan.

Vom Hamburger Sumpf war indirekt ebenfalls die Rede.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

Vorsitzende Richterin Simone Käfer gab die Richtung vor: …. Für die Geldentschädigung können wir es sein lassen zun entscheiden, ob die Veröffentlichung rechtswidrig war. Es muss eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Diese Schwere können wir nicht erkennen. Sie [der Kläger ] sind bekannt. … Sie wurde fotografiert beim Verlassen der Bordell-Baustelle zusammen mit dem Albaner-Toni. … Sie steh ja nicht zufällig daneben. Ihr Vortrag zum Schaden ist nicht ausreichend. … Problem der Kausalität. … Ihr Vertag konnte immer fristlos gekündigt werden, so steht es im Vertrag. Sie haben eine Schadensminderungspflicht.

Es entwickelte sich eine Diskussion.

Der Kläger: Seit 1994 arbeite ich ohne Unterbrechung, ohne Weihnachten, ohne Urlaub, mit etwa 100 Mitarbeitern durchgehend. Könneт alle als Zeugen auftreten. Mein Hauptsitz ist bin Stuttgart. Leite hier in Hamburg die Niederlassung. …

Die Vorsitzende: Sie könne erwidern. Ihre Anwältin kann erwidern. Es bleibt die Kausalität zwischen der Berichterstattung und der Kündigung. … Die Firma existiert seit 45 Jahren. 1993 bin ich in die Firma eingestiegen. Es ging mit der Firma Berg auf.

Die Vorsitzende: Bordell Babylon. War da. Das ist Tatsache. … Es geht nicht darum, dass man einen Bäcker kennt und mit ihm zusammen sich die Bachstube ansieht.

Sie wissen, abgeschiedene Privatsphäre, bla, bla, bla. Ist hier nicht der Fall. Sie kennen die allgemeinen Grundsätze. Es besteht Bekanntschaft mit Albani-Toni. Das mit dem Mitarbeiter ist ein unerheblicher überschießender Gehalt.

MOPO-Anwalt Michael Fricke: Bekannter ist sogar näher dran. Mitarbeiter ist eine berufliche Beziehung … .

Die Vorsitzende: Wir sind in der Güteverhandlung.

Kläger-Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer: Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung hat MOPO schon abgegeben. ..Es geht um Schadensersatz für die Gesellschaft. Diese ist im Artikel gar nicht genannt. Das ist die entscheidende Hürde.

Die Vorsitzende: Dem wollen wir gar nicht folgen. Er steht für die Gesellschaft. Er ist die Gesellschaft.

MOPO-Anwalt Michael Fricke: Das haben wir alles bestritten.

Kläger-Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer: Die haben eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.

MOPO-Anwalt Michael Fricke: Ohne Präjudiz.

Nun äußert sich der Kläger ausführlich: Ich bin nicht geladen worden. Bin hier aus dem einzigen Grund. Ob Sie es glauben oder nicht. Mir geht es vordergründig, mit allem Respekt für alle Beteiligten, geht es am allerwenigsten ums Geld. Es geht um eine solche falsche Berichterstattung, die … Habe MOPO gebeten zu recherchieren. Dann hätte es das nicht gegeben.. … Habe durch diesen Artikel Einbußen. Schlimmer, Freundschaften sind kaputt gegangen. Haben sich abgehängt. Habe mit zunächst Spaß, Flachs anhören müssen, haben sich dann nicht mehr gemeldet. … Das ist der Grund, weshalb ich hier bin. Sage, bei allem Respekt, das es mir nkicht wieder passiert, anderen Menschen nicht passiert, das durch reißerische, Umsatz steigernde Berichte Menschen vernichtet werden. Meine Anwältin hat es mir abgeraten, das heute zu sagen. Die MOPO hat vor Jahren den Anlagenleiter der Dresdner Bank (Leiter der Devisen- und Aktienabteilung) … . Hat mich eine sehr großen Betrag gekostet. Versuch gegen die Dresdner Bank vorzugehen. … Habe der Presse genehmigt, dass darüber berichtet wird. Es was die MOPO. Der Journalist W. hat es verfolgt. Habe ihn getroffen MOPO hat schon 2006, Jahre zuvor positiv berichtet. .. Aber hier hat meine Anwältin geraten, nichts zu sagen. Wäre die MOPO nicht so reißerisch. Schickt einem Detektive an den Hals. … Unterstütze Kinder, organisiere Jugendfahrten, lasse einfliegen. All das soll in die Archive verschwinden. … .

Die Vorsitzende: Wir verstehen, was Sie hier sagen wollen. Wir verstehen Sie, das MOPO …. . Wäre es vorstellbar, dass MOPO ins Protokoll erklärt, dass sie es bedauern …

Der Kläger: Kann es mir nicht vorstellen. Habe genug gehört. Muss damit leben.

Die Vorsitzende: Weshalb nicht vorstellbar=? Mit unserem Urteil werden Sie unglücklich. Sie gehen zum OLG. Werden ebenfalls unglücklich. Sie haben mehr davon, wenn es im Protokoll steht.

Kläger-Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer: Das Protokoll hat keine Wirksamkeit. Es wird trotzdem geschrieben.

MOPO-Anwalt Michael Fricke cool: Wir müssen überprüfen.

Die Vorsitzende: Wenn MOPO positiv berichtet … .

Der Kläger: Möchte nicht dass bei MOPO mein Name erscheint.

Richterin Barbara Mittler: Sie könne nicht verhindern, dass MOPO berichtet. Sie können bei Veranstaltungen nicht sagen, möchte nicht, dass MOPO dabei ist.

Der Kläger: Nicht freiwillig.

Richterin Barbara Mittler: Verhindern könne Sie das nicht.

MOPO-Anwalt Michael Fricke cool: Wir dürfen alles überprüfen, was hier gesagt wird.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Das Gericht weis darauf hin, das es bei der Geldentschädigung an Schere fehlen würde, Die Kläger-Vertreterin kann weiter vortragen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.03.2012, 9:55, Saal B335.

13.04.12, Richterin Simone Käfer: Urteil. Es wird festgestellt, dass der Kläger zu 2. alle zusätzlichen Kosten, die entsehen, zu tragen hat. Von den Kosen des Verfahrens trägt der Kläger zu 1. 5 %, der Kläger zu 2. 95%

26.11.2013: Der Kläger ging in Berufung. Der Berufung wurde nicht stattgegeben. Urteil 7 U 36/12 vom 26.11.2013.

[bearbeiten] Thorsten Erich. vs. NDR 324 O 630/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, RA’in Dirks, RA Michael Fricke, Justiziar Siekmann, Thorsten Erich

Corpus Delicti Montag, 15. August, um 22.00 Uhr im NDR Fernsehen „Prost Deutschland. Wie wir Feste feiern“. In Deutschland wird viel gefeiert. Und meistens wird dabei getrunken. Das wahre Alkoholproblem liegt in der Mitte der Gesellschaft und nicht beim Komasaufen der Jugendlichen.

Das NDR-Team begleitete Kieler Jugendliche im Bus zum Karneval nach Köln, interviewte diese. In der Sendung ging es allerdings nicht ausschließlich um diese eine Fahrt.

Der Kläger will nicht im Fernsehen gezeigt werden. Eine Einwilligung lag nicht vor, ist seine Meinung.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)


Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um Unterlassungsanspruch, Geldentschädigung und Schadensersatzfeststellung. Wir hatten schon telefoniert, dass die Kammer die Meinung hat, Einwilligung lag vor. Sie sagen die Einwilligung muss konkret sein. Das Schreiben kennen Sie nicht. Aber der NDR hat Sie begleitet im geschlossenen Raum, im Bus. Damit gab es eine Einwilligung. Wo Sie sagen, weil die Einwilligung nicht erfüllt wurde. … Ein Modell auftritt, muss es damit rechnen, dass es auch abgebildet wird. Verstehe, dass Ihnen das nicht gefällt. Meine aber, dass eine Einwilligung vorliegt.

Es wird der fehlende Zusammenhang zum Kölner Karneval diskutiert, sowie die Folgen am Arbeitsplatz – Herunterstufung vom Disponenten zum einfachen Kraftfahrer.'

Die Vorsitzende: Möchte das arbeitsrechtlich nicht bewerten, was Ihr Chef gemacht hat. Dass nennt man „späte Reue“ Dass man dann sagt, bin zu weit gegangen. Ich komme aus der Gegend, weiß was Spaß am Karneval ist. Kann man zu der Äußerung „Gehört zum FKK, dem Freiem Kieler Karneval an“ nicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben?

Nach langen Diskussionen kommt es zu einem Vergleich, von dem der Kläger zurücktreten kann, weil seine Versicherung noch zustimmen muss.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es zweifelhaft ist, ob der Ansicht des Klägers, er habe in die streitgegenständlichen Aufnahme nicht eingewilligt, gefolgt werden kann.

Justiziar Siekmann: Sie hat es anders geäußert.

Die Vorsitzende: Gut. Machen einen zwei Satz. Die >Kammer tendiert dazu, eine Einwilligung anzunehmen. Zur Erledigung des Rechtstreits schließen die Parteien den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen über den Kläger zu behaupten, dieser gehöre der FKK, Freier Kieler Karneval an, sowie die streitgegenständlichen Filmaugnahmen, die den Kläger zeigen aus der Videothek rauszunehmen und nicht wieder reinzustellen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits einigten sie die Parteien, dass 3/4 der Kosten dem Kläger und 1/3 der Kosten der Beklagten zu Last fallen.
3. Dem Kläger bleibt nachgelassen vom Vergleich zurückzutreten, mitzuteilen dem Gericht bis zum 03.02.12.

Im Fall des Rücktritts Verkündung einer Entscheidung am 24.02.12, 9:55, Saal B335

Wieder Mal ein Fall, bei dem Versicherungsmitarbeiter nach geschäftlichen Interessen entscheiden, wie die Persönlichkeitsrechte und die Würde des Menschen verletzt werden.

Der Streitwert beträgt 25.000 €. Ein schönes Geschäft für die Anwälte. Eine Vergleichsgebühr kommt hinzu.

So schröpfen die Anwälte ihre Mandanten und die Versicherten.

[bearbeiten] Detsches Rotes Kreuz Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. vs. Bergedorfer Buchdruckerei von Ed. Wagner 324 O 464/11 und 324 O 189/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Link, RA. Prof. Himmelsbach, RA Dr. Srocke, RA Dr. Kröner, Rotes Kreuz Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V., Herr Tobowsky

Corpus Delicti In der Lauenburger Zeitung stand was Falsches über den Einsatz von zwei gleichartigen Krankenwagen, welche auf zwei Standorte aufgeteilt wurden. Die Krankenwagen werden für Krankentransporte und Noteinsätze genutzt. Die Verrechnung, was die Krankenkassen und was die Kommunen zu bezahlen hat, ist kompliziert. Auch die Gesetzeslage muss beachtet werden. Es geht schließlich um Menschenleben und Minuten.

Der Bericht in der Zeitung basierte auf einer möglichen falschen Deutung eines Behördenmitarbeiters, einer angeblich schädlichen Vorgabe. Die Bürokratie wurde kritisiert.

Dagegen muss man bei der Zensurkammer in Hamburg klagen. Sechs hoch qualifizierte Juristen und der Geschäftsführer des Roten Kreuzes Kreisverband Herzogtum Lauenburg e.V. Herr Tobowsky versuchten sich zu einigen, wie die Zensur zu funktionieren hat.

Die Verhandlung (ausgewählte Passagen)

[bearbeiten] 324 O 464/11

Prof. Himmelsbach kam aus München mit Verspätung. Schneeflocken hielte sein Flugzeug auf. Auf der Beklagtenseite saßen zwei Anwälte und warteten geduldig..

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer spaßig: Sonst tauschen wir die Plätze und können beginnen.

Das wird die Armbanduhr von Richterin Mittler angesehen und das Zifferblatt fachmännisch diskutiert. Es sei nachempfunden den Panzern aus dem 1. Weltkrieg als Dankbarkeit der Franzosen für die Engländer.

Richterin Mittler: Habe das nicht gewusst beim Kauf der Uhr

Die Vorsitzende: Wissen vielleicht aber Deine Eltern.

Richterin Mittler: Nein.

Prof. Himmelsbach betritt den Gerichtssaal. Der Geschäftsführer darf auch als möglicher Zeuge bleiben. Die Entscheidung wird der Klägerseite überlassen.

Nach detaillierter Diskussion des komplizierten Einsatz- und Bezahlsystem von Krankenwagen diktiert die Vorsitzende: Die Partei-Vertreter haben die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es nicht erkennt … .Die Anlagen der Beklagtenseite sind mehr unzureichend. Der Geschäftsführer persönlich angehört, erklärte, nach den gesetzlichen Vorgaben sollten sowie der Wagen in Lauenburg als auch in Büchen Kranken- und Rettungseinsätze ausführen. Vorgelesen und genehmigt.

Anträge werden mit Maßgaben gestellt. Beklagtenvertreter erhielt Schriftsatznachlass. Termin zur Verkündung eine Entscheidung wurde anberaumt auf Freutag, den 09.03.12, 9:55, Saal B335.

13.04.12, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird nach dem Hamburger Brauch verurteilt, es zu unterlassen, falsche Eindrücke zu erzeugen über den Einsatz der Rettungswagen und die Absicht der Behörde. Außerden hat die Beklagte 1.026,08 € zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur Vollstreckung.

[bearbeiten] 324 O 189/11

Diese Sache war eine formale. Klage war eingereicht. Der Beklagte erfuhr das nicht. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle vier Wochen nach Ablauf des Termin ergab, dass es wohgl kein Klage gab, was nicht stimmte.

Nun ging es um die Kosten dieses wohl erledigten Verfahrens.

Die Vorsitzende: Vielleicht besteht ein anderer Anspruch. Aber nicht aus diesem Verfahren.

Gut. Wir haben übereinstimmend für erledigt erklärt.

Die Vorsitzende: Vielen Dank.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Vielen Dank.

[bearbeiten] Jappy GmbH vs. dapd nachrichtenagentur GmbH 324 O 504/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Yappy GmbH

Corpus Delicti

Von dapd nachrichtenagentur GmbH wurde wohl die Nachricht verbreitet, dass sich laut Aussage des Gerichts im sozialen Netzwerk Yappy Pädophile rumtummeln.

Es dürfte wohl Tatsache sein, dass sich Pädophile in sozialen Netzwerken, wie im realem Leben, rumtummeln. Weshalb soll ein Gericht davor die Augen verschließen?

Interessant, wie die Hamburger Zensoren das entsheiden weden.

Siehe Verhandlungsbericht

[bearbeiten] Michael Sander vs. Jürgen Packer 324 O 562/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, M. Sander, RA Schulen (?), RA Heck, Michael Sander

Corpus Delicti

Der Kläger klagte in der Annahme, der Beklagte sei Betreiber des www.casinogeldbote.com, welches im Internet Cyberstalking betreiben soll. Dazu findet man allerhand im Internet, z.B. in www.wahn-sinn.info, in casial.net oder auch in casial.net, in dem geschrieben steht:

Meine Infos (die ich hiermit auch öffentlich mache) gehen noch weiter, denn dies ist nur der Sohn. Morgentau ist/sind Vater und Sohn. Ich habe auch noch andere Beweise, welche ich nun mit meiner Strafanzeige am Montag den 07.02.2011 den Behörden zur Verfügung stelle.

Worin das angebliche Cyberstalking besteht, konnten wir nicht finden, geschweige denn erkkennen.

Die Zensoren in Hamburg müssen entscheiden.

Die Verhandlung

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht nicht darum, ist die Äußerung erlaubt oder nicht. Es geht darum, sind Sie passivlegitimiert. Wir haben die eidesstattliche Versicherung in der steht, Sie haben sich so nicht geäußert. Wir haben Schwierigkeiten mit der Passivlegitimation. Wir haben die Anlage AS7. Ist keinesfalls, we4nn zweifelsfrei. … auch im Namen meines Sohnes Anzeige … .Kann man so auffassen, dass es nicht … Die andere Anlage reicht auch nicht. Wir haben die eidesstattliche Versicherung. Die Kampagne macht der Abmahner. Das heißt nicht, dass das Vorangegangene gemacht wurde. Dass das Banner wieder verwandt wird. Auch dass er auch die Site betreibt. Wir haben zwei Packers, Sohn und Vater [Jens und Jürgen]. Ist Domain-Inhaber.

Klägeranwalt: Haben Unterlagen, die wir im ordnungsgemäßen Verfahren vorgelegt haben. Anlage G2 und G3. Ausdruck der entsprechenden Seiten.

Beklagtenanwalt: Hat sich das nicht zu Eigen gemacht.

Klägeranwalt: Hat die Abmahnung veröffentlicht.

Beklagtenanwalt: Hat nut dokumentiert. Casino .. wie was geschieht.

Richter Dr. Maatsch: Es geht um die Darstellung.

Herr Packer: Habe nur gescannt von casinogeldbote.com.

Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsteller erklärt, das er auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 17.10.11 verzichtet und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 31.09.11 zurücknimmt. Kostenantrag?

Die Vorsitzende nach Beratung mit Richter Dr. Maatsch.: Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Kosten dem Kläger aufzuerlegen.

Beschlossen und verkündet:

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wir erledigen gleich das Zwangsgeldverfahren.

Der Antragsteller-Vertreter erklärt, der Antrag auf Zwangsgeld gemäß § 980 ZPO zurückgenommen. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Kosten des Ordnungsgeld-Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen.

Beschlossen und verkündet:

Der Antragsteller hat auch die Kosten dieses Verfahrens zu tragen.

Der Streitwert ist 1/3. Wie viel ist das von 25.000? 6.250.

Beschlossen und verkündet:

Der Streitwert des Ordnungsgeld-Verfahrens wird auf 6.250 festgesetzt.

Klägeranwalt: Danke schön.

Vorsitzende: Danke schön.

[bearbeiten] Jörg Pilawa vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag KG 324 O 504/11

Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Helmuth Jipp

Siehe Verhandlungsbericht

Ausschnitt

Pilawa-Anwalt Helmuth Jipp: Was ist wahr?

Die Vorsitzende: Dass er nicht aufgestanden ist nach der Geburt. Oder, das er vielleicht morgens um 4 Uhr nicht aufsteht, um das Baby zu füttern.

Pilawa-Anwalt Helmuth Jipp, der nie lügt, weiß es genau: Das ist alles falsch.

Die Vorsitzende: Wir haben die Richtigstellung, [die veröffentlicht wurde].

Pilawa-Fachanwalt Helmuth Jipp in die Enge getrieben: Dann ergänze ich die Richtigstellung wie das das Publikum, die Kammer, das versteht. Kann nicht sein, ..

Die Vorsitzende: Hat sie sich in der Sendung geäußert?

Pilawa-Fachanwalt Helmuth Jipp möchte nicht lügen: Das weiß ich nicht. Bin ganz froh, das ich in Köln bin. Können, wenn …. Trotzdem ist diese Aussage falsch. Diese Saussage hat er nicht gesagt. Diese Aussage ist weder mehrdeutig, noch richtig.

Die Vorsitzende muss dem Anwalt Helmuth Jipp die deutsche Sprache erklären: Dass er mehr arbeitet. Im Stich lassen, lässt unendliche Deutungen zu.

...

Pilawa-Fachanwalt Helmuth Jipp droht mit OLG: Es gibt eine neue interessante Besetzung beim OLG Hamburg. Die wissen es besser.

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[bearbeiten] Heute herausgehörten Leitsätze

Richterin Simone Käfer:

  • Die Geldentschädigung erfordert eine schwere Rechtsverletzung.
  • Streitwert des Ordnungsgeld-Verfahrens beträgt 1/3 des Sachverfahrens.

[bearbeiten] Richtersprüche Heute

Richterin Simone Käfer:

  • Sie wissen, abgeschiedene Privatsphäre, bla, bla, bla. Ist hier nicht der Fall
  • Das mit dem Mitarbeiter [anstelle Bekannter] ist ein unerheblicher überschießender Gehalt
  • Da sind Sie einer falschen Rechtsauffassung gefolgt.

[bearbeiten] Videos

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...

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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