18.09.2017 - AG Ahrensburg - Verhandlungsprotokoll

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::<i>Das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 07.08.2017 wird als unzulässig verworfen.</i> ::<i>Das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 07.08.2017 wird als unzulässig verworfen.</i>
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::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs., 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätete ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 StPO geltend gemacht worden.</i> ::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs., 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätete ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 StPO geltend gemacht worden.</i>
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::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätet ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr.2 StPO geltend gemacht worden.</i> ::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätet ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr.2 StPO geltend gemacht worden.</i>
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::<i>… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 08.08.2017 wird als unzulässig verworfen.</i> ::<i>… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 08.08.2017 wird als unzulässig verworfen.</i>
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::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Ein Grund für die Ablehnung wird nicht angegeben.</i> ::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Ein Grund für die Ablehnung wird nicht angegeben.</i>
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::<i>… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 09.09.2017 wird als unzulässig verworfen.</i> ::<i>… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 09.09.2017 wird als unzulässig verworfen.</i>
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::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätete ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO geltend gemacht worden.</i> ::<i>Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätete ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO geltend gemacht worden.</i>

Version vom 23:04, 19. Sep. 2017

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


Verhandlungsprotokoll, 12. Verhandlungstag, 18.09.2017

Amtsgericht Ahrensburg, 18.09.2017, Saal 1, Beginn, 14:30

<b>Notizen von Rolf Schälike und Klaus Schädel

Richter Holtkamp, Staatsanwalt Dr. Büscher, Rechtsanwalt Brand, Protokollführerin

Klau Schädel

Im Saal keine Besucher außer Rolf Schälike

Richter Paul Holtkamp betritt den Gerichtssaal. Niemand steht auf. Protokollführerin übergibt dem Richter ein Blatt Papier. Der Richter liest. Dann ins Mikrofon: Die Verhandlung in der Strafsache Schädel ist eröffnet, Bitte eintreten.

Richter Paul Holtkamp fragt Pflichtverteidiger Brand:</b> Ist Schädel schon da?

Klaus Schädel betritt den Gerichtsaal.

<b>Richter Holtkamp:</b> Ja. Setzen heute fort. Kennen einander schon. Als erstes gibt es diverse Entscheidungen zu verkünden. Es sind alles Beschlüsse von heute.

Zunächst zum Befangenheitsantrag vom 07.08.2017.

Das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 07.08.2017 wird als unzulässig verworfen.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs., 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätete ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 StPO geltend gemacht worden.
Der Angeklagte hat sein Ablehnungsgesuch am 07.08.2017 durch Schriftsatz eingereicht und damit einen Tag vor dem achten Hauptverhandlungstermin. Der siebente Verhandlungstag war am 28.07.2017. Eine unverzügliche Geltendmachung hätte es erfordert, dass der Angeklagte unmittelbar nach der Sitzung am 28.07.2017, spätestens aber ein bis zwei Tage danach, sein Ablehnungsgesuch einbringt, So konnte nicht damit gerechnet werden, dass das Gericht das Gesuch noch rechtzeitig vor Beginn des achten Verhandlungstages zur Kenntnis nehmen und mit den ggf. notwendigen Verfahrenshandlungen darauf reagieren konnte.

Sie erhalten die Begründung.

Richter Holtkamp übergibt den Befangenheitsantrag und die Ablehnungsbegründung dem Staatsanwalt, dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten.

Klaus Schädel: Die Verspätung gilt doch. Nach § 29 StPO spätestens zum übernächsten Termin. Nach dem 07.08.17 gab es den achten Termin am 08.08.17. Der Befangenheitsantrag wurde davor abgegeben. Im neunten Termin am 29.08.17 hatten Sie gesagt, sie hätten diesen noch gar nicht gelesen. Heute ist es nicht der übernächste Termin sondern der überübernächste.

Richter Holtkamp: Können zum später diskutieren.

Befangenheitsantrag vom 10.08.2017 wird als unzulässig verworfen.

… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 10.08.2017 wird als unzulässig verworfen.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätet ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr.2 StPO geltend gemacht worden.
Der Angeklagte hat sein Ablehnungsgesuch vom 10.08.2017 durch Schriftsatz eingereicht und bezieht sich auf angebliche Äußerungen des Strafrichters, wonach dieser außer den Zeugen Roß und Ellerbrock-Roß keine weiteren Zeugen vorladen wolle. Diese Äußerung soll der Strafrichter im Verhandlungstermin vom 08.08.2017 gemacht haben. Allerdings hat der Strafrichter mehrfach kundgetan, dass von seiten des Gerichts die Vernehmung weiterer Zeugen nicht als erforderlich angesehen werde. Dies hat der Strafrichter bereits im Verhandlungstermin am 28.07.2017 mitgeteilt, so dass ein erst am 10.08.2017 - und damit erst nach dem 28.07.2017 folgenden Verhandlungstag – eingereichtes und hierauf gestütztes Ablehnungsgesuch nicht mehr unverzüglich ist.

Pflichtverteidiger Brand: Ist das der Beschluss?

Richter Holtkamp: Welcher Beschluss, 10.08. oder 10.09.?

Staatsanwalt Dr. Buscher: 10.08.

Richter Holtkamp: Der Befangenheitsantrag vom 10.09.17 wird als unzulässig abgelehnt. Es gibt noch keine Ausfertigung des Beschlusses hier. Ist hier falsch angehangen. Bekommen Sie nachher. Dann das Befangenheitsgesuch vom 08.08.2017. Es wird als unzulässig verworfen. Übergebe diesen dem Staatsanwalt, dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten

… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 08.08.2017 wird als unzulässig verworfen.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Ein Grund für die Ablehnung wird nicht angegeben.
Der Angeklagte hat nur eine völlig ungeeignete Begründung des Gesuchs abgegeben. Er rügt mit seinem Ablehnungsgesuch einen angeblichen Verstoß gegen die Regelung des § 29 StPO und meint. Die Entscheidung über das zweite Ablehnungsgesuch vom 14.07.2017 sei verspätete ergangen. Allein darauf könnte ersichtlich kein Ablehnungsgesuch gestützt werden (vgl. die Nachweise bei Scheuten, in:</b> Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 26 a Rn. 6)

Der Befangenheitsantrag vom 09.09.2017 wird ebenfalls wegen Unzulässigkeit verworfen. Eine Ausfertigung bekommen auch der Staatsanwalt, der Pflichtverteidiger und der Angeklagte.

… das Befangenheitsgesuch des Angeklagten vom 09.09.2017 wird als unzulässig verworfen.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO. Danach verwirft das Gericht die Ablehnung eines Richters als unzulässig, wenn die Ablehnung verspätete ist. Die Ablehnung ist nicht unverzüglich im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO geltend gemacht worden.
Der Angeklagte hat sein auf den 09.09.2017 datiertes Ablehnungsgesuch am 11.09.2017 durch Schriftsatz eingereicht und damit dreizehn Tage nach dem letzten Hauptverhandlungstermin vom 29.08.2017. Eine unverzügliche Geltendmachung hätte es erfordert, dass der Angeklagte unmittelbar nach der Sitzung am 28.07.2017, spätestens aber eine bis zwei Tage danach, sein Ablehnungsgesuch einbringt.

Ja, Herr Schädel. Es sind zwei verschiedene Paare Kugeln. Eine Ablehnung kann man mir einer Strafanzeige vergleichen. Wenn es nach StPO „unverzüglich“ heißt, dann hat das seinen Sinn, um das Verfahren nicht mit irgendwelcher Sache zu belasten. Wenn das Verhalten des Gerichts oder Mitglieder von Ihrer Sicht Befangenheit begründet, dann ist das sofort geltend zu machen. Nicht, dass das zwei Wochen vorher Geschehene vorgebracht wird. Das sind die Regeln, die klaren Regeln der StPO. Überprüft werden kann das in der Revision. Die StPO sieht nicht vor, dagegen Beschwerde einzulegen. Sie hatten heute noch zwei schriftliche Ablehnungsgesuche vorbeigebracht mit dem Datum vom 09.09.17 und 10.09.17. Weiß nicht, sind das neue Anträge oder waren Sie nicht sicher, ob diese schon richtig eingegangen sind.

Klaus Schädel: Ich war mir nicht sicher.

Pflichtverteidiger Brand: 10.09. scheitert an Unverzüglichkeit?

Richter Holtkamp: Ist am 11.09.17 eingereicht. Hatte ich so geschrieben. Heute neu eingereicht. Es geht um die Terminierung.

Klaus Schädel: Kann ja vorlesen, dann wissen alle Bescheid.

Richter Holtkamp: Gucke mir das erstmal durch. Ja, gut. Brauchen nicht allen vorzulesen. Schreibt Terminchaos … :</b>

In der Strafsache 58 Ds 6/15 wird Richter Holtkamp
wegen Besorgnis der Befangenheit
im Zusammenhang mit der rätselhaften Terminierung am 12./13.09.17 abgelehnt.
Begründung
Am 12.09.17 erhielt ich am späten Nachmittag die Mitteilung, dass der Termin am 13.09.17 ausfällt. Am 13.09.17 kurz vor 09.00 habe ich im Gericht feststellen müssen, dass an dem Terminaushang neben der Tür zum Saal 1 die Terminrolle aushing und angesagte, dass eine Verhandlung stattfindet.
In der Geschäftsstelle wurde mir mitgeteilt, dass der Terminaushang schon am 12.09.2017 ausgehangen und vergessen wurde draufzuschreiben, dass der Termin ausfällt. Kurze Zeit darauf wurde der Terminaushang entfernt und ins Richterzimmer gelegt. Von der Geschäftsstelle erhielt ich die schriftliche Mitteilung, dass ich zum anberaumten Termin nicht zu erscheinen brauche und abgeladen werde. Nichts von einer Umladung, von einer neuen Terminierung, auch nichts zur Aufhebung des Termins, es gebe dienstliche Gründe für diese Entscheidung. Welche dienstliche Gründe zu der terminlichen Entscheidung führten, wurde mir nicht mitgeteilt.
Am gleichen Tag erhielt ich dann um 13:</b>00 von Frau Eckart telefonisch die Mitteilung, dass es vier neue Termin gibt. Am 15.09.2017 erhielt ich dazu die förmliche Ladung.
Zu den Terminen wurde in den Verhandlungen oft gesprochen und auch mit mir abgestimmt im Wissen, dass ich geschäftlich terminlich gebunden bin.
Die jetzige Terminierung kam wie aus dem heiteren Himmel. Der 18.09.17 ist auf 14:</b>30 terminiert. D.h. es wird nur kurz – wie lange, ist mir unbekannt – verhandelt.
Der Termin 20.09.17 ist geblieben. Es wurden zwei neue Termine, der 27.09.17 und 28.09.17 mitgeteilt, wobei der 27.09.17 wieder auf den Nachmittag terminiert wurde.
Weshalb kurz vor dem 20.09.17 und dem 28.09.17 Kurztermine angesetzt werden, ist mir nicht mitgeteilt worden. Richter Holtkamp plant etwas, was mir unbekannt ist.
Es gibt mehrere Befangenheitsanträge, zu denen noch nicht entscheiden wurde, auch an die 20-30 Anträge sind nicht beschieden. Richter Holtkamp weiß, dass meine Verteidigung nur sachgerecht erfolgen kann, wenn ich die Entscheidungen zu meinen Ablehnungsgesuchen und die Entscheidungen zu meinen Anträgen kenne.
Gegenwärtig stehe ich vor einem terminlichen Chaos und bleibe vom Richter Holtkamp im Unwissen gelassen, wie und über was weiter verhandelt wird. Ich beabsichtige weitere Zeugen zu befragen. Welche und zu welchen Fragen hängt davon ab, wie, mit welcher Begründung Richter Holtkamp die Ablehnungsgesuche entscheidet.
Richter Holtkamp weiß um meine finanziellen Schwierigkeiten und die finanzielle Belastung durch die Ahrensburger Justiz. Richter Holtkamp weiß auch, dass ich für jeden Verhandlungstag den so gut wie nicht tätigen Pflichtverteidiger bezahlen muss, sollte ich verurteilt werden, was Richter Holtkamp anstrebt. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich Kurztermine nicht akzeptieren. Diese dienen ausschließlich den Interessen der am Prozess beteiligten Juristen, nicht meinen Interessen. Ich nenne das „Schutzgelderpressung“. Denn der damit erzeugte überhöhte finanzielle Druck hindert mich an einer mir zustehenden Verteidigung allein aus finanzieller Sicht. Wie bei den kriminellen Schutzgelderpressern werden die Geschäftsleute überstrapaziert bis zu Aufgabe ihres Geschäfts. Nicht anders bei mir durch Termingebühren für Verhandlungstermine, an denen nichts, so gut wie nichts verhandelt wird.
Das jetzige inhaltliche Chaos und das Chaos bei der Terminierung hat Richter Holtkamp zu verantworten, was er in Kauf nimmt. Ich gehe davon aus, dass dies so von Richter Holtkamp auch gewollt und bewusst erzeugt wird, um mich koste es was es wolle, zu verurteilen unter Beschneidung einer mir zustehenden sachgerechten Verteidigungsmöglichkeit. Zumal der Pflichtverteidiger lediglich durch Anwesenheit glänzt.<i>
<i>Richter Holtkamp drückt aufs Tempo, ohne dass Kontext, die Ursachen für meine vielen scharfe Äußerungen tatsächlich erörtert werden. Das Verfahren nimmt damit Züge eines Schnellverfahrens an. Ich kann mich schwer dagegen wehren mit Vergleichen aus der negativen Zeit der deutschen Geschichte die Ahrensburger Juristen zu konfrontieren.
Die Besorgnis der Befangenheit ist damit mehr als gegeben.
Es wird beantragt,
die richterliche Stellungnahme
mir zukommen zu lassen.

Muss mir überlegen, ob ich das tatsächlich selbst entscheiden kann. Muss das in Ruhe durchlesen. Vielleicht dem zuständigen Richter übergeben. Es gibt die Mitteilung, dass der Termin stattfinden wird. War aus meiner Sicht nicht nicht unverzüglich.

Klaus Schädel: Haben telefoniert.

Richter Holtkamp: Ladungspflicht nach § 217 StPO gilt nicht für Hauptverhandlungen, die fortgeführt werden. Es gibt dazu eine BGH-Entscheidung. Man geht davon aus, dass nur für den ersten Termin.

Klaus Schädel:

Richter Holtkamp: Ist Ladung mit zur Fortsetzung der Hauptverhandlung nach StPO.

Klaus Schädel: Steht aber auf der Ladung „Hauptverhandlung“

Richter Holtkamp: Sie wissen doch, dass es keine Hauptverhandlung ist, sondern eine Fortsetzungsverhandlung.

Klaus Schädel: Die Anschrift ist auch falsch.

Es wird diskutiert. Klaus Schädel:</b> Die ganze Justiz ist fehlerhaft. Das darf man in d er CDU nicht sagen, man wird ausgeschlossen.

Richter Holtkamp: Es sind verfahrensrechtliche Verfügungen.

Klaus Schädel: Frau Freise macht Fehler, verurteilt Menschen, die nichts gemacht haben. Wenn man es sagt, ehrlich sagt, dann … . Wie der Mensch mit der Natur umgeht, ist kriminell.

Richter Holtkamp: … .

Klaus Schädel: Meine Mutter ist gestorben, ich darf nicht in ihr Haus. Richterin Schulz hat das bestätigt. Rege mich auf, weil … .

Horst Eggert hat sich wegen diesem Gericht aufgehängt. Es läuft was in der Justiz schief. In der Justiz muss sich was ändern. Wie z.B., der Pflichtverteidiger ist ein netter Mensch, hilft mir aber nicht. Nicht eine Frage hat er mit mir zusammen vorbereitet. Kann das auch nicht, weil er ein Geschäftsmann ist und ein Geschäftsmann sein muss. Er verteidigt mich nicht, kann das auch nicht. Trotzdem tun Sie (Richte Holtkamp) so als ob ich von einem Verteidiger verteidigt, vertreten werde. Hier stimmt doch was nicht in der Justiz. Hier wird so getan, als würde er mich verteidigen. Sie können mich für zehn Jahre in den Knast setzen, das würde meine Meinung nicht ändern, sondern bestärken. Ich meine es nicht persönlich, sondern die Sache. Habe nichts gegen den Staatsanwalt oder gegen Sie. Mir geht es um die juristische Sache.

Richter Holtkamp: Können die anderen Sachen nicht behandeln. … Wir haben sicher … Fehler passieren sicher. Wenn in der Ladung ein Schreibfehler passiert, … .

Klaus Schädel: Jeder Mensch macht Fehler. Wenn jeder Fehler bemängelt wird, kann man sagen, ist eine Nazi. Möchte nur deswegen nicht verurteilt zu werden.

Richter Holtkamp: … .

Klaus Schädel: Habe Brand gefragt. Er mailte, die Termine sind mit den Verfahrensbeteiligten abgesprochen. Hat mich nicht gefragt. Bin ich ein Verfahrensbeteiligter?

Richter Holtkamp: Ja, Sie sind Verfahrensbeteiligter. Ist nur in diesem Fall nicht geschehen. Ich muss die Dreiwochenfrist einhalten. Deswegen musste der Termin heute stattfinden. Werden nicht lange verhandeln. Einmal wg. Vorbereitung. Hier ist es anders. Wir sind mitten drin. Es ist eine Fortsetzungstermin. Wäre schöner, man hätte es anders hinbekommen, wenn die Berufungsinstanz es nicht anders sieht. Hier werden wir das nicht diskutieren.

Klaus Schädel: Haben Sie mit dem Staatsanwalt und dem Pflichtverteidiger diskutiert?

Richter Holtkamp: Ja.

Klaus Schädel: Sie haben einen Befangenheitsantrag. Ich kann es trennen, Ihnen geben.

Richter Holtkamp: Geben Sie mir in die Hand.

Klaus Schädel: Möchte ich vorlesen.

Richter Holtkamp: Möchte ich aber nicht, weil es manchmal unzulässig ist.

Klaus Schädel übergibt dem Richter die Ladung.

<b>Richter Holtkamp: Habe gekriegt. Werde mich damit befassen. Sie haben Anspruch darauf, dass ich das gewissenhaft mache. … Sie haben das Recht auf … Wenn es unverzüglich ist, dann muss ich das dem zuständigen Richter vorlegen. Ich darf nur dann zurückweisen, wenn ich das als nicht unverzüglich verwerfe.

Klaus Schädel:. Heutiger Tag, habe keine Zeit.

Richter Holtkamp: Verhandeln nächsten Mittwoch.

Klaus Schädel: War am 29.08.17 vereinbart.

Richter Holtkamp: Dieses Mittwoch geht es weiter. Es fehlt die Antwort von Dr. Buscher. Das wäre der zweite Punkt. Will wissen, nicht heute, welche Fragen am Rechtsanwalt Roß und Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß noch gestellt werden. Das aus zwei Gründen. Möchte ungefähre Zeitplanung machen können. Zweitens. Habe die Erfahrung, dass ich eine Menge von Fragen als unzulässig zurückweisen musste. Schaue deswegen vorher rein. Sie können nämlich erläutern, weshalb die Frage zulässig sei.

Klaus Schädel: Entschuldigen Sie mich. Das erinnert mich an Zensur bei der Befragung. Ist das in der StPO so vorgesehen?

Richter Holtkamp: Ist so. Sie können Herrn Brand fragen.

Klaus Schädel: Kann das mit Korea, China vergleichen, wenn ich Fragen an das Gericht vorab herausgeben muss.

Richter Holtkamp: Habe die eine und andere Frage als unzulässig, aber zugelassen. Es ist eine Entscheidung bei nicht tatsächlichen Fragen. Es ist eine notwendige Erläuterung. Diese Diskussion braucht nicht in Anwesenheit des Zeugen erfolgen.

Das ist der zweite Punkt. Möchte ans Rechtsgespräch anknüpfen, was im Extremfall rauskommen würde.

Staatsanwalt Dr. Buscher: Sie haben dankensweiser offen gelassen, die Tat 27 in den Raum gestellt nach § 154 einzustellen., Ich könnte mir das vorstellen. Auch weitere Taten. Möchte nicht jede einzelne so ausführlich begründen, wie Sie. Werde entsprechende Anträge stellen. Es sind ehrverletzende Taten, die von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt sind. Aber in der Abwägung zwischen Beleidigung und strafrechtlicher Würdigung überwiegt § 154.

Tat 4 Schreiben ans Amtsgericht Ahrensburg vom 05.07.2014 zu Walther und Reumschüssel

<i>„das Sie als menschlich mir durchaus sympathischer Amtsgerichtsdirektor und Richter solche hinterfotzigen Betrügereien wie hier von Walther mir Reumschüssel mittragen oder zulassen, verwundert mich - aber auch andere mit denen ich darüber spreche – schon sehr.“

Es sind Beleidigungen. Im Ergebnis aber gerade so im unteren Bereich.

Taten, die dem gleichzusetzen sind, die <>Tat 6</b> -Gedankenexperimente

„In Sachen 41 C 048/14 wird experimentell wissenschaftlich beantragt:</b> Frau Richterin Grawe möge ein Richterzimmer zugeteilt bekommen, in welchem neben einem Lärmpegel bei 80-100 dreckiger Staub eingeblasen wird.

Diesen dreckigen Staub muss Frau Grawe tagelang einatmen, egal ob sie Asthmatikerin ist oder empfindlich sein sollte.
Frau Grawe hat ihre Pflicht zu erfüllen, auch unter diesen Umständen
(…)
Sollte Frau Grawe weiter querulieren, so ist ihr mit einem Hammer auf den Kopf zu schlagen, damit sie Ruhe gibt.
Dieses beschriebene Szenario entspricht offenbar dem Rechtsverständnis der Frau Grawe, weshalb sie selbst erleben sollte, wie sich dies anfühlt.
Möglicherweise führt dies zu mehr Realitätsempfinden bei Frau Grawe, sodass alleine die Vorstellung der obigen Beschreibung ausreicht, ohne das dieses Maßnahme tatsächlich bei Frau Grawe erforderlich wird.
(…) “

Die Taten 8, 9 – Richter Freise –ein Szenario, fiktiver Szenario

<i>„(…) der RiAG Boris Freise selbst stellt sich unter die Baggerschaufel.

Da der Richter vorab weiß, was kommt – anders als der Verfügungskläger am 26.08.2014 – werden seine Augen verbunden.
Hinter ihm wird ein Pkw geparkt, so dass er nur seitlich wegflüchten kann.
Dann wird der Baggerfahrer die Baggerschaufel auf den Richter Boris Freise überraschend ohne Vorankündigung nieder sausen lassen, und versuchen, den Richter auf dem Kopf zu treffen.
Dem Richter bleibt es benommen, rechtzeitig sportlich zur Seite zu springen, wie der Verfügungskläger.
(...)
Schafft es der Richter, der Baggerschaufel rechtzeitig zu entkommen?
Sollte dies dem Richter Freise nicht gelingen, so wäre mit schweren Verletzungen oder dem Tod des Richters zu rechnen.
Der Verfügungskläger bietet an, diesen Vorgang zu filmen.
(...)
Bei der möglichen Beerdigung des Richters Boris Freise, im Falle, dass er erschlagen werden sollte, sollte dann der Vorfall nicht weiter vom Pastor oder sonst wem erwähnt werden dürfen. Die Persönlichkeitsrechte des Baggerführers lassen dies nicht zu.
(...)
Die Persönlichkeitsrechte der Nazitäter (mit ihren Schäferhunden)sind jedoch - wenn es nach Freise und Hagelmann geht – zu schützen; Weshalb solche Verantwortlichen meist nicht zur Rechenschaft gezogen werden, außer denen, die durch Fritz Bauer dem Strafgericht vorgeführt und verurteilt wurden.
(...)“ (Tat 8)

<i>Der Angeschuldigte schrieb am 21.09.2014 in dem Verfahren 22 F 713/14 an das Amtsgericht Ahrensburg:

"(...) Als der Richter Freise diesen Arbeiter passieren will, erkennt Schmidt diesen Richter als Richter und schlägt überraschend mit dem schweren Vorschlaghammer auf den Richter Freise ein, trifft ihn fast am Kopf und schubst den Richter in die Grube. Der Richter kann sich retten, stellt Beweismittel zusammen und beantragt gerichtlich per Gewaltschutzgesetz Schutz vor dem aggressiven Straßenarbeiter Schmidt, weil er auch an den folgenden Tagen den Tatort zu und von seiner Arbeitsstelle am Amtsgericht passieren muss.
Der Richter will seine Beweismittel im Termin vortragen.
(...)“ </b>(Tat 9)</b>

Die Tat 10, Schreiben vom 23.20.2014 – Richter Freise, Richterin Banneck - willkürlich

<i>Der Angeschuldigte schrieb am 23.10.2014 in der Sache 22 F 713/14

„(…) Die Menschen haben nämlich real vor Gericht unterschiedliche Rechte, wie am Amtsgericht Ahrensburg nahezu täglich zu beobachten.
(...)
Den Artikel 3 (...) sollte man auch der Realität des Alltages anpassen:</b> „Jeder, außer Richter und Rechtsanwälte und Notare darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Jeder, außer Richter, Rechtsanwälte und Notare darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Wenn dieser Artikel 3 Grundgesetz so geändert ist, dann stimmen Gesetzestext und die angewendete Realität (wie es Herr Freise oder Frau Banneck hanhaben, oder Frau Jensen-Buchholz oder Frau Landwehr oder Herr Burmeister) überein, jeder weiß, woran es beim Amtsgericht Ahrensburg ist.
(...)
Die nichtvermögenden Bürger wissen dann offiziell, dass sie vor Gericht wie Abschaum behandelt werden, als nicht vorhanden, dumm, blöd und es nicht wert, deren Argumente zu hören. Die Beurteilung obliegt nachweislich vieler beobachteter Gerichtsverfahren den wertvolleren Herrenmenschen der edleren Rasse und deren Willkür je nach Tagesform, persönlichem Interesse, politischer Einstellung, Sympathie/Antipathie (schiefe Nase:</b> der hat zu verlieren!) usw.. Gerne läßt sich der Unterzeichner von vernünftigen Argumenten eines Besseren belehren. Doch diese vernünftigen Argumente sind nicht in Sicht. Stattdessen setzt das Gericht offensichtlich auf Gewalt als Mittel der Wahl. Klaus Schädel soll auf die Fresse bekommen.
So ist der begründete Eindruck des Unterzeichners vom Amtsgericht Ahrensburg, dass es Betrüger, Gewaltdroher, Gewaltangreifer und Betrüger und Drogendealer unterstützt und deren Opfer zur Kasse bittet und verhöhnt und mit kriminell anmutend agierenden Rechtsanwälten gemeinsame Sache macht.
Das sind unumstößliche im Amtsgericht Ahrensburg vom Unterzeichner notierte Tatsachen (...)
Adolf Hitler wurde durch ein Justizsystem ermöglicht. Hitlers Opfer fanden bei der Justiz keine Hilfe. Heute finden Gewaltopfer beim Amtsgericht Ahrensburg ebenfalls keine Hilfe, sondern werden verhöhnt und zur Kasse gebeten. Gewalttäter werden vom Amtsgericht Ahrensburg ermuntert, weitere Gewalttaten durchzuführen.
(...)
Man könnte alternativ auch versuchen, einem Richter „auf die Fresse zu hauen" (...) oder versuchen, einen Richter mit einer Abrissbaggerschaufel zu erschlagen (...).(Tat 10)

Spielt sich im unteren Bereich der Beleidigungen ab.

Die Tat 12 – Freise verhindert die Wahrheitsfindung

<i>Der Angeschuldigte schrieb am 12.11.2014 an das Amtsgericht Ahrensburg, adressiert an die Zeugen Ri'in Grawe, Ri'in AG Banneck und Ri'AG:</b>

"(...) allerdings halte ich die richterliche Tätigkeit von Ihnen dreien in konkreten Rechtsverfahren für außerordentlich fragwürdig.
So ist sicherlich kaum darstellbar, weshalb Familienrichter sich mit Gewalttätern oder Rufmord. Internethetze verbünden oder solidarisieren sollten, wie dies geschieht.
(...)
Rechtliches Gehör ist dem Richter Freise offensichtlich ebenso wie der Richterin Banneck ein Graus bei bestimmten Verfahren.
Auch Frau Richterin Hannah Grawe will sicherlich nicht an ihrer Arbeitsstelle erschlagen werden,
(...)
"Ich hau dir auf die Fresse, du Arschloch....komm her, ich schlag dich zusammen, du Arsch" ist offensichtlich die Klientel, mit der sich Richter Freise solidarisiert, wie das verlogene und manipulierte Verfahren gegen den kriminellen Baggerführer Axxx mit seiner kriminellen Rechtsanwältin (...) dieses befangenen Richters (...) gezeigt hat.
Nach dieser dargelegten Argumentation von Richter Freise und Rechtsanwältin Hagelmann dürfen Opfer der Konzentrationslager auch nicht über die Gräueltaten sprechen (...).
Richter Freise und andere verhindern die Wahrheitsfindung und gehen gegen die Opfer vor. Täter werden belohnt und ermutigt zu weiteren Straftaten. Daher sind Richter Freise, Richterin Banneck und Richterin Grawe für mich unhaltbar als Richter und aus dem Dienst an dieser Stelle zu entfernen, wie der Pöbler Roß aus dem Rechtsanwalts- und Notargeschäft.
(...)
Es handelt sich um richterlicher Unterstützung von Neo- Nazi- Hetzparolen, einer seit 2009 andauernden Internet-Rufmordkampagne (Frau Banneck unterstützt Harald Dzubiulla (CDU) bei seiner Internetpöbelei seit 2009) einem versuchten Totschlag am 26.08.2014 im Erlenhof dur4ch Abrissbaggerführer Reinhard Axxxxl (Herr Freise verhindert durch Beweisunterdrückung die Aufklärung dieses pöbelnden und drohenden Gewalt Baggerführers“ (Tat 12)

Die Tat 14 – Schreiben an Rechtsanwalt Roß, Beihilfe zu Internetverfolgung

Der Angeschuldigte schrieb am 19.11.2014 an den Rechtsanwalt Thomas Roß:</b>

"Sehr geehrter Herr Roß, Seit dem Jahr 2009 bis heute betreiben Sie oder Ihre Mandantschaft mit Ihrer Beihilfe widerliche Internet und sonstige Drohungs- und Verfolgungs- und Verleumdungsmachenschaften zu meinem finanziellen Nachteil. Das Ziel ist meine finanzielle und physische Vernichtung.
(...)
Hinzu kommt der von Harald Dzubilla im Sommer 2011 angekündigte Diebstahl von 218.000 € aus meinem Hause im September 2011, den ich Ihnen als Helfer im Hintergrund (durch di9e Unterstützung der Aufforderung zu Straftaten gegen mich) indirekt auch zu einem geringen Anteil mit zurechne, da Sie als Organ der Rechtspflege Ihren Mandanten zu seinem kriminellen Vorgehen gegen mich ermuntern oder ermintert haben (Schädel auf das Maqul hauen" usw.) (...)"

Die Tat 20 – eine E-Mail an xxxx

Der Angeschuldigte schrieb am Tattag am 28.10.2015 um 10:</b>06 Uhr eine E-Mail an die E-Mail-Adresse der Rechtsanwaltskanzlei Roß&Partner, Königstrasse 10-14, 22926 Ahrensburg, in der er u.a. schrieb:</b>

"Hallo Herr "Prof. Dr. " neunmalklug Pöbel-Lügner Tomas H.M.Ross,
(...)
Kannst wohl nicht alle Richter mit deinen Lügenstorys oder psychiatrisch krank erscheinendem Unsinn überzeugen, was?
(...)
Für mich ist der Herr Anwalt und Notar eine Witzfigur als Nachfolger des Verurteilten Straftäters Dr. Jens Martensen von der CDU.
Martensen war da besser im Lügen als diese Flasche.
Billiger als billiger Rotwein.
Mit besonders unfreundlichen (*) Grüssen auch an die verehrte Frau Gemnahlin mit dem zornesrotem hässlichen Gesicht (was sie bei ihren Schreianfällen bekommt)
(...)
(*) du Flasche hast selbst bei deinem Freund, dem Schiedsmann im Rathaus vorgetragen:</b>
Freundlichkeit sei laut BGH-Urteil keine Pflicht (...)."

Die Tat 27 – Freise verhindert die Wahrheitsfindung

Der Angeschuldigte schrieb am Tattag am 30.06.2016 um 07:</b>21 Uhr von der E-Mail-Adresse info@klaus-schaedel.de eine an den Zeugen Rechtsanwalt Ross gerichtete E-Mail an die Adresse der Kanzlei Roß&Partner office@rossundpartner.com u.a. mit dem folgenden Inhalt:</b>

"(...) Ich schlage Ihnen vor, dass Sie die von Ihnen bei mir angerichteten wirtschaftlichen Schäden aufgrund
a. Ihrer Beihilfe zu verleumderischen Veröffentlichungen (...)
und
b. Ihrer diversen Straftaten (Sie wissen, was ich meine)
gegen mich wie folgt durch eine vertraglich vereinbarte Regelung beenden und ersetzen:</b>
Vertragsvorschlag:</b>
(...)
§2 Sie beenden Ihre kriminellen Machenschaften gegen meine Oerson und beteiligen sich nicht bei anderen daran, die dies gegen mich betreiben.
§3 Sie bestechen nie wieder einen Richgter wie bei Boris Freise geschehen.
§4 Sie verzichten darauf zu pöbeln, zu beleidigen und tragen nie wieder falsch dem Gericht vor oder stellen einen falschen Protokollberichtigungsantrag, sonst sind 20.000 € von Ihnen an den Weissen Ring zu zahlen.
(...)."
Durch diese ehrverletzenden und unwahren Behauptungen herabsetzender Art verletzte der Angeschuldigte - wie von ihm beabsichtigt - die Ehre und das Ansehen des Zeugen Ross.
Angewendete Vorschriften:</b> §§ 187, 194 StGB

Taten 29, 30 – an Richterin Stange

Der Angeschuldigte schrieb am 05.10.2016 in einem Schreiben, welches an das Amtsgericht Ahrensburg in dem Verfahren 45 C 610/16 gerichtet war, u.a.:</b>

"Strafbare Handlungen bzw. Straftaten in diesem Verfahren durch die Klägerin, ihrem Rechtsanwalt Thomas Elvers und die Schreihals-Richterin Frau Ann-Katrin Stange, deren richterliche3 Willkür (man könnte auch würfeln) im Internet der Weltöffentlichkeit bekannt ist. (...)
In der wegen meiner Anwesenheit seit Jahren zuvor seit 2014 täglich ab 11:</b>15 Uhr für die Öffentlichkeit gesperrten Gerichtskantine (Auslöser:</b> Willkür-Schreihals –Richterin Stange (...)
Diese Person, die starke Sehbehinderungen hat, ist als Richterin ein eigener Sache tätig. Sie sieht sich aber wie Ihr Direktor Michael Burmeister als unantastbare Göttin, ähnlich wie Erdogan.
Sie schreit und pöbelt ähnlich wie Tomas H.M. Ross und dessen Ehefrau. Sie hat sich nicht im Griff und ist eine Gefahr für Andere. Naheliegend ist, dass auch sie bestochen werden könnte wie Boris Freise sich bezahlen lässt von der Kanzlei Ross.
Ich nehme Frau Stange als Lesbe war, weil ich Lesben meist am Verhalten erkenne. Vielleicht stimmt das aber auch nicht. Ist ja bekanntlich und richtigerweise nicht verboten, lesbisch zu sein.
Aber eine dominante lesbische Richterin, die kaum sehen kann und die sich als Gott geriert, ist für mich als Richterin too much und nicht akzeptabel.
Ich hätte dann lieber Pippi Langstrumpf als Richterin. Frau Stange müsste sofort erkennen, was für ein Unfug diese Klage ist, wie auch Herr Elvers.
Weil das Amtsgericht Ahrensburg jedoch bestechlich ist wie bestimmte „Politiker“ in Ahrensburg auch, (...).
Stange begeht systematisch Straftaten als Richterin und gehört vielleicht an die ALDI-Kasse, ist als Richterin aber untragbar. Sie hasst mich zutiefst wegen der Internetprotokollierung ihrer Taten.
Schon deshalb darf sie über mich als befangene Richterin nicht urteilen. (Tat 29)

Der Angeschuldigte schrieb am 06.10.2016 in einem an das Amtsgericht Ahrensburg in dem Verfahren 45 C 610/16 gerichteten Schreiben, u.a.:</b>

"Es gibt keine Möglichkeit am Amtsgericht Ahrensburg einen Befangenheitsantrag zu stellen, der Erfolg hat. Das AG Ahrensburg ist eine organisatorische Mischung aus Faschismus, Kriminalität und Willkür. bestimmter Richter einschliesslich des Direktors.
(...)
Herrenmenschen dulden keinen Befangenheitsantrag. Auch die Nazis haben so gearbeitet, wie die Stasis. In Ahrensburg existiert keine rechtsstaatliche Justiz.
Niemals hatte nach meinem Wissen ein Befangenheitsantrag Erfolg. Ob bestimmte Richter ihrer Staatsexamen gekauft haben, ist auch keineswegs eine abwegige Frage.
Wer verhindert Richterbestechung? Neue Richter auf Probe lernen schnell, wie man als Richter kriminell wird und so zu funktionieren hat.
Wer nicht mitmacht, hat Nachteile. Objektive faire Justiz am Amtsgericht Ahrensburg? Nicht selten:</b> Fehlanzeige - wie ich jahrelang in den Sälen 1-4 beobachtet und protokolliert habe, wo nie eine Dienstaufsicht erfolgte. Tatsache ist unfaire kriminelle Geheimjustiz, Rechtsmissbrauch und Unterstützung von Kriminellen.
Wer das sagt, der beleidigt und wird gefoltert (...).
Soll sich doch mal Frau Stange im Gerichtssaal nackt ausziehen wie ich es musste, bevor sie mit ihrer üblichen Theaterinzenierung beginnt.
Angezeigt und gerecht wäre:</b> Die Kriminellen im Amtsgericht anklagen und verurteilen für die vielen Straftaten als sogenannte Richter:</b> (...)
Ann-Katrin Stange, die extrem sehbehinderte Göttin als Richterin über sich selbst (...)." (Tat 30)

Das sind die Taten, die nach § 154 nicht weiter verfolgt werden sollen.

Pflichtverteidiger Brand wiederholt die Tatnummern, welche er sich notiert hat.

Richter Holtkamp: Sie haben offensichtlich die Absicht, den Antrag zu stellen.

Staatsanwalt Dr. Büscher: Kann Antrag stellen. Stelle den Antrag.

Richter Holtkamp: Ja. Es ist eine Entscheidung des Staatsanwaltschaft und der Gerichts allein. Trotzdem frage ich nach der Stellungnahme der anderen Prozessbeteiligten.

Pflichtverteidiger Brand: Möchte keine Erklärung dazu abgeben.

Klaus Schädel: Der Herr Staatsanwalt ist mir nicht unsympathisch. Macht seine Arbeit. Stimme natürlich zu.

Richter Holtkamp: Also. Dass ich keine Fehler mach. Also, ich habe das jetzt umformuliert:</b>

Straftaten 1, 3, 4, 5, 7, 9 aus der Klageschrift vom 27.04.2015.

1 aus der der Klageschrift vom 04.03,2016

1 aus der der Klageschrift vom 23.09.2016

2, 3 aus der Klageschrift vom 09.12.2016

werden in Hinblick auf die übrigen Straftaten vorläufig eingestellt. Damit können wir auf unserer Liste ein paar Striche machen. Und die Konsequenz, dass wir uns mit diesen Fragen nicht weiter befassen müssen. Sie werden vom Gericht auch keine Auskunft erhalten. Es hat keine andere Bedeutung. RegelnRe

Pflichtverteidiger Brand: 1..

Staatsanwalt Dr. Buscher: Eingestellt sind schon dies Taten 1, 13, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 31

Richter Holtkamp: Ich kann, wenn Sie es wünschen, die aktuelle Liste machen. Wir haben noch 15 Taten. Ja. Dann würde ich das gern nochmal formulieren.

Dem Angeklagten wird aufgegeben, bis zum nächsten Verhandlungstermin von ihm voraussichtlich beabsichtigten Fragen an die Zeugen Roß und Ellerbrock-Roß schriftlich dem Gericht einzureichen. Erklärt habe ich das. Ist natürlich Zensur. Die StPO … wenn ich die Frage nicht verstehe, dann wird das vorher erläutert. Das sind Punkte, vorher abzuwürgen.

Klaus Schädel: Habe natürlich ein Problem. Das ist ja schon Übermorgen. Ich muss arbeiten.

Richter Holtkamp: Gehe davon aus, Sie haben die Fragen schon vorbereitet.

Klaus Schädel: Aber nicht, dass ich Ihnen diese schriftlich gebe. Ich muss überlegen, mit welchen Fragen ich dann mein Ziel erreiche. Ich hüpfe hin und her wie ein Irrer schon seit Monaten. Es ist sehr anstrengend.

Richter Holtkamp: Habe Verständnis. Habe die Liste mit den Terminen nicht vor den Augen.

Klaus Schädel übergibt die Ladung.

<b>Richter Holtkamp: Der 27.09. wegen Saalproblemen. Der 28.09. ab 09:00.Möchte das zur Entscheidung bekommen. Verzichte auf Übermorgen. Dann aber so: Können Sie das bis Freitag schaffen?

Klaus Schädel: Besser wäre Montag. Dann kann ijch Sonntag daran arbeiten. Ic h weiß, auch Sie (Richter) arbeiten am Sonntag. Trotzdem.

Richter Holtkamp lächelt: Montag bis 10:00. Anordnung des Vorsitzenden:</b> Bis Montag, den 25.09.2017, 10:00 übergibt der Angeklagte dem Gericht – der Geschäftsstelle - seine Fragen an die Zeugen Roß und Ellerbrock-Roß´.

Die Verhandlung wird fortgeführt am Mittwoch, den 27.09.17 um 14:00 und Donnerstag, den 28.09.17 um 09:00.

Ist auch nicht so blöd, weil sie nicht wussten, wann an die … wird.

Ende der Verhandlung 15:32







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