18.01.2019 - Jens Lehman ist steuerehrlich, nur etwas fahrlässig

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-<font size="4">VorsRichterin Simone Käfer deckt Mörder auf Betreiben des Rechstanwalts Dr. Sven Krüger<br><br>+<font size="4">VorsRichterin Simone Käfer schützt Steuersünder<br><br>
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VorsRichterin Simone Käfer schützt Steuersünder

Inhaltsverzeichnis


Jens Lehmann bestreitet Steuerhinterziehung


Jens Lehmann Kabinengespräche – Folge 3: Global
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

18.01.2018


Kahn trifft Lehmann | Menschen 2008

Was war heute los?

Zwei Verkündungen, eine Verhandlung. In der Sache 324 O 297/18 Dr. Joachim Bauer (Arzt, NSU-Gutachter) vs. Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG wurde die Klage abgewiesen. Es darf offenbar behauptet werden, Dr. Joachim Bauer habe keine Kenntnis über Mindestanforderungen an ein psychiatrisches Gutachten.

Anders in der Sache 324 O 197/18 Robert Gibbins vs. Axel Springer BILD GmbH, Springer SE (Print + Online) werden der Beklagten zu 1. werden viele Äußerungen verboten. Beide Beklagten haben eine Richtigstellung wg. falschem Verdacht zu veröffentlichen. Kostenentscheidung: Kläger hat auch einen Teil der Kosten zu tragen (14,5 % bzw. 22,5 %). Streitwert 400.000,- €. Die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz kann sich freuen.

Die einzige Verhandlung hatte es in sich. Über den Kläger, Jens Lehmann finden wir im Internet, was Steuerhinterziehung betrifft sehr viel. Er äußert sich auch selbst recht viel dazu. Die meisten Berichte sind zulässig, nur der im Handelsblatt ebene nicht.

Die heutige Diskussion beim Landgericht über eine Stunde erscheint dem Beobachter absurd, zumal der streitgegenständliche Artikel nur den Zensoren, den verhandelnden Juristen in Robe bekannt war.

Vielleicht versteht der geduldige Leser aus meinen Notizen, worin die Zensurfeinheiten liegen. Ich habe jedenfalls weder den Sinn noch den Inhalt der Verhandlung verstanden. Offenbar geht es nur um die Geschäfte der Rechtsanwälte bzw. die Arbeitsplatzsicherung der Richterinnen.

Jens Lehmann vs. Handelsblatt GmbH 324 O 542/18

Corpus Delicti

Verfügungsverfahren (e.V. v.27.11.2018)

Ein Artikel im Handelsblatt (28.11.2018). „Jens Lehmann – Der Torhüter und die Moral“ Der frühere Elfmeterkiller wollte stets ehrlich sein. Doch seine Steuerakte zeigt Konten auf einer Kanalinsel, unversteuertes Einkommen und doppelt kassiertes Kindergeld.

Richter

Vorsitzende Richterin am LG: Simone Käfer
Richterin am LG: Gabriele Ellerbrock
Richterin am LG: Henrike Stallmann

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Drf. Till Dunkel von der Kanzlei Nesselhauf Rechtsanwälte
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Prof. Roger Mann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit in Sachen 324 O 542/18

18.01.2018 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner-Vertreter erklärt, er hat den Schriftsatz vom 14.01.2019 erhalten. Wir finden die Sache spannend. Hatten schon Probleme beim Erlass der einstweiligen Verfügung. Das Strafverfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt. Sie haben Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dunckel hat telefoniert. In steuerlicher Hinsicht ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Für die Einstellung ist Anerkenntnis erforderlich. Dann das Wohnen. Es ist gezahlt worden. Der Anonymitätsschutz kann nicht greifen, sagen Sie Herr Mann. Die Bekanntheit des Antragstellers ist hoch,, auch zulässig wegen den CumEx-Ereignissen. Der Antragsteller hat unstrittig ein [ttps://www.bild.de/sport/fussball/fussball/jens-lehmann-jetzt-wehrt-er-sich-gegen-die-steuer-vorwuerfe-58580354.bild.html Interview] der BILD-Zeitung gegeben.

Lehmann: „Guten Morgen. Die gestern vom Handelsblatt veröffentlichten Behauptungen über angebliche (Steuer-)Delikte sind in wesentlichen Teilen unwahr und rechtswidrig. Insbesondere verschweigt das Handelsblatt trotz Kenntnis die tatsächlichen Gründe für die Einstellung des Verfahrens.“ Zudem stellt er klar: „Ich habe niemals Steuern hinterzogen und werde daher mit juristischen Mitteln gegen die vom Handelsblatt aufgestellten Unwahrheiten vorgehen.“ Aus dem Interview (RS)

Auch die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung greifen nicht. Es gab keine Vorverurteilung, Stellungnahme war möglich. Was berichtet wurde, ist wahr. Es geht darum, wie der Antragsgegner das Verhalten der Staatsanwaltschaft bewertet. … Hat Steuerstrafleistung verwirklicht. Das ist eine Meinung. Kein unwahrer Eindruck. Das mit der Wohnungstatsache haben wir beim Erlass diskutiert. Steuersachen sind stark geschützt. Wurden weitergegeben, ohne dass der Antragsgegner das … . Hm. Es gibt das Zitat aus der Autobiografie. Unklar, in welchem Kontext das stand. … Er hat getwittert, das ist gerichtsbekannt. Können Anonymitätsschutz dahingestellt lassen. Es stellt sich die Frage, ist das eine zulässige Verdachtsberichterstattung oder nicht. Es sind wahre Tatsachen, die verbreitet werden und ein einziger Verdacht. Die Grundsätze werden nicht eingehalten. Der Verdacht wird verbreitet. Der BGH sagt, wenn es keine rechtliche Wertung ist, dann ist es eine Tatsachenbehauptung. Wir würden eine andere Berichterstattung nicht untersagen. Der Bericht erzeugt den Verdacht, dann muss man die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einhalten. Beim Antragsteller haben wir nicht … dass Steuerhinterziehung … Sei glimpflich davonhegekommen. Dass der Juraprofessor …. Das stand fest. Es ist ein unwahrer Eindruck erweckt, ... ist nicht der Fall. Hier haben wir einen komplett anderen Fall. Dass das Strafverfahren beendet wurde, spricht nicht gegen die Verdachtsberichterstattung. Wir haben überlegt, macht es was aus, wenn Strafverfahren beendet ist? Das heißt nicht, dass die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung bleiben. Worüber wir uns n och Gedanken gemacht haben, widersprüchliches Verhalten (K9 und Kx), dass dies nur zur Information geschrieben wurde, nicht zur Veröffentlichung. Der Antragsteller hat nicht gesagt, in keiner Weise veröffentlichen … Oder Rechtsmissbrauch. Es kann nicht sein, dass man es nicht verwenden darf, hält sich daran, dann wird das einem vorgeworfen. … Ist hier nicht so. Hier heißt es nicht, Du darfst jetzt alles schreiben. Soweit Sie vorgetragen haben, dass diese beiden Schreiben bekannt gewesen sind, Herr Dunckel, muss man sich dazu verhalten. Bislang würden wir die einstweilige Verfügung bestätigen.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … … dass ein .. Es gibt ein Urheberrecht an diesen Schreiben. Ist nicht das Wichtigste.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben heute Morgen darüber gesprochen.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Wir haben geschrieben, Informationen aus diesem Schreiben keinesfalls veröffentlichen. Der Antragsgegner hat aber veröffentlicht, hat die weniger wichtigen Informationen wiedergegeben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn er entschieden hat, ist verboten, dann halte ich mich teilweise daran.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … .

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: … verbieten … .

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Wir können Ihnen das gar nicht verbieten. Deswegen absurde Auffassung, … .

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Die Überlegung stand am Ende Ihrer Ausführung. Kern … falscher Eindruck.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sehen wir anders.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Information, Strafverfahren eingestellt. Das Landgericht hatte Bauchschmerzen. Es gibt die Wohnsitz-Frage. Finanzamt München. Zulassung der Revision, nicht Verfassungsbeschwerde. Vorsitzender schreibt, unter diesen Umständen halten wir es für vertretbar, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Man kann sagendiese Information hätte gebraucht werden müssen. … Jetzt zu sagen, es ist eine unzulässige Verdachtsberichterstattung … .. Anonymitätsschutz … . Jemand, der sich als moralische Institution aufbaut … Steuersparmodell, ein sehr fragwürdiges, welches man für strafwürdig halten kann oder nicht. Es ist fraglich. Ob die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung anzuwenden sind, … auch bei Einstellung… Bei Justizkritik sagen Sie, müssen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung eingehalten werden. Wenn ich schreibe, rechts… eingestellt, sage aber das ist falsch. Dann ist das als Justizkritik zulässig. Sie (Käfer) wollen aber gleichwohl dien Grundsätze der Verdachtsberichterstattung anwenden. Es wurde eingestellt, weil die Erfolgsaussichten aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts als unklar erschienen. Deswegen ist die Begründung dieser Entscheidung wichtig. Mit Ihrer (Käfers) Begründung können wir schlecht leben.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Es muss wahr über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens berichtet werden. Anonymitätsschutz hinten angestellt. .

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Aber. Hat festgestellt, ist ein Steuersünder, und eingestellt, weil gezahlt wurde und Antragsteller prominent ist. Der wahre Grund war aber, die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren unsicher. Das ist was anderes. Haben entschieden , eine anderen Weg zu gehen.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … .

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Finanzamt München.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … ist erlaubt. Das einfach wegzulassen, ist eine unwahre Tatsachenbehauptung. Sie hätten die Gründe der Einstellung mitteilen müssen. .

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Es hieß, formal rechtlich nicht angeschlossen. Die Autoren meinen, … . Sie sagen, wurde bewusst falsch berichtet, weil wesentliche Informationen fehlten. Nachzahlung von 115-180.000,- €. Über dieses Steuerschlupfloch … höchst umstritten. Weiß aus meiner eigenen Zeit in London .. weiß ich … Beziehen alles in Deutschland … Sind hier krankenversichert. Lassen sich … hier behandeln. Darüber wird berichtet, dass … . 1,2 Millionen € … keine Steuern zahlt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Wenn man diese Äußerung …, muss unserer Meinung nach zwingend der Eindruck sein. Das Landgericht München Hat Hinterziehung von Steuern festgestellt, hat nicht festgestellt …

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel:

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben damit ein Problem, Herr Dunckel. Kann sein, dass das OLG keinen Verdacht, keine Eindruck erkennt. Die Begründung ist für den Antragsgegner wichtiger als für Ihren Mandanten.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … sechstellig … .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir sprechen über einen Vergleich. Das Ziel wäre erreicht.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Vergleich, wenn Mann eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, die Kammer umformuliert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das geht nicht.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Es geht nicht, … unwahrer Eindruck. … . … gehandelt, … die Fahnder ..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben notiert.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Aber nicht nach Abschluss …. Erhöhte kriminelle Energie …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Fahnder festgestellt, nicht das Gericht, die Steuerfahnder, nicht die Staatsanwaltschaft.. Es ging um Schuld, Vorsatz.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Das ist die Staatsanwaltschaft..

Richterin Gabriele Ellerbrock: Eindruck. Die Strafverfolgungsbehörde hat positiv festgestellt, dass der Antragsteller bewusst Steuerhinterziehung begangen hat. … Ob … erfasst … .

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … Erst die Staatsanwaltschaft hat den …. . Die Staatsanwaltschaft hat ihn anwaltlich angehört. … Man kam zum Ergebnis. Dass die Grenze bei Fahrlässigkeit liegt..

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Der Mann hat da nie gewohnt. Es hieß, bitte nicht schriftlich, diese Verschleierung.

… .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Ihnen zu verbieten, im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer setzt fort: Anders wäre erlaubt.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: … Sehe die Zwickmühle, in die ihn der Antragsgegner gebracht hat. Anonymitätsschutz.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann im Vergleich sagen, der Antragsteller geht des Anonymitätsschutzes nicht verlustig.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Muss auch telefonieren, Anonymitätsschutz. Vielleicht berichten wir.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Lehmann möchte auch Schadensedrsatz. … Alle sind froh, wenn es erledigt ist.

… .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … OLG hat dazu noch nicht verhalten. … zwingender Eindruck … .

Richterin Gabriele Ellerbrock: … -

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Was wäre der Inhalt des Vergleichs? Nicht veröffentlichen, ohne dass … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Passagen zusammenbringen. … . Auch … , wenn isoliert veröffentlich wird. … Werden das nie isoliert betrachten.. Lehmann … Steuersünder..

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Könnte mit meinem Mandanten über eine Vergleichslösung sprechen. Wiedergabe der Korrespondenz zwischen den Beratern.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Es gibt ein Steuermodell. … Lehmann.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Das hat andere Qualität … ..

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: … rechtfertigt, das zu belegen.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Man kann nicht alles in einen Topf werfen.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Das meine wir gerade nicht. … . Lehmann gründet zwei Firmen auf einer Insel. … Was ist daran vertraulich? … .

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Das ist eine Meinung und nicht der Stand des Verfahrens.

… .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Bin mir da nicht ganz sicher. Der Erlass der einstweiligen Verfügung erfolgte, weil die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten wurden. Das heißt, man kann berichten, wenn … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht noch an der Grenze zur Fahrlässigkeit.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Am Ende des Ermittlungsverfahrens … Dieselben Steuerfahnder sagen, wir wissen nicht. Hat gezahlt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist die Begründung für die Bestätigung der einstweiligen Verfügung. Frage, verschlechtert sich das bei Ihrem Mandanten? Er deutet darauf hin, wenn diese Äußerung gebracht wird, dann ist es ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung. Weshalb steht Ihr Mandant schlechter?

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: …. Müsse Hauptsache machen.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Wenn Hauptsache, dann brauchen wir uns über einen Vergleich nicht zu unterhalten.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Im Gespräch mit dem Mitarbeiter hatte den Eindruck, hat nicht verstanden. Auch die Rechtsabteilung hat es nicht verstanden. Es wird suggeriert, Lehmann hat sich freigekauft. Denke, die Kammer hat recht, es geht um die Verdachtsberichterstattung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben nicht eingebracht, was … Wir gehen davon aus, dass im Fahndungsbericht ... .

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Dann kommen wir nicht zusammen. Es gibt eine Punkt, hat man in der Berichterstattung schon machen können. Das ist eine rechtliche Einaschätzung. Man kann darüber berichten.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Das meine wir gerade nicht. … . Lehmann gründet zwei Firmen auf einer Insel. … Was ist daran vertraulich? … .

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Er ist ein ehrlicher Mann.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Dass 1,2 Millionen nicht versteuert … Da haben wir eine andere Vorstellung von Ehrlichkeit. § 130, Abs. 2 ZPO Gehe davon aus, Lehmann kennt sein Buch.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert-

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Bestreite den Vortrag vom 17.01.19 auf Seiten 5 und 8. Betrifft das Telefonat mit der Staatsanwaltschaft sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch, ob es stattgefunden hat.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Der Antragsteller erklärt unter Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Erklärung, dass die Angaben im Schreiben vom 17.01.2019 – Treffen mit der Staatsanwaltschaft – zutreffend sind.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Anwaltliche Versicherung. Habe ein Problem für meinen Mandanten eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

… .

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: Wir haben eine eidesstattliche Versicherung … Es sind Hintergrundinformationen. Sollten nicht veröffentlicht werden.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Aus anwaltlicher Vorsicht ist es immer so, dass das Hintergrundgespräche sind, die nicht zitiert werden sollen. Dass ich verboten habe, diese Informationen zu verwenden, habe ich nicht gesagt. Die Frage, ob es stimmt, dass die Staatsanwaltschaft so und so viel festgesetzt hat … Due Staatsanwaltschaft hat nichts festgesetzt … Vergleich … dass der Steuerschaden so und so hoch ist.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: … .

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Haben Sie schon drei Mal zitiert und im Schriftsatz geschrieben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsgegner überrecht die eidesstattliche Versicherung von René Bender.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Habe René Bender zum Beginn des Telefonats darauf hingewiesen, dass das ein Grundgespräch ist, und habe darauf hingewiesen, dass jegliche Berichterstattung zum Sachverhalt rechtswidrig wäre. Dass ich die Veröffentlichung einzelner Information untersagt habe, ist unwahr. Das versichere ich anwaltlich zu versichern. Die Frage ist, wie man das interpretiert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Wollte klarmachen, dass damit keine Einwilligung in die Veröffentlichung des Gespräches verbunden war.

Lehmann-Anwalt Dr. Till Dunckel: Überreicht (K14) Ankündigung des Einstellungsbescheides.

Handelsblatt-Anwalt Prof. Roger Mann: … trotz des hohen zu zahlenden Steuerbetrages.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: Jetzt stellen wir Anträge. Antragstellervertreter: Die einstweilige Verfügung vom 27.11.18 zu bestätigen. Antragsgegnervertreter: Die einstweilige Verfügung vom 27.11.2018 aufzuheben. Können wir Montag verkünden. Nein, haben heute Zeit zur Beratung. Verkündung am Schluss der Sitzung in Saal B334.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lächelt, macht einen fröhlichen Eindruck: Vielleich gegen „Eindruck“ austauschen.

Es wird noch etwas über die neusten BGH-Entscheidungen diskutiert, welche Verwunderung, Unverständnis hervorrufen.

Kommentar RS

Was wissen wir über Jens Lehmann-Kanzlei Nesselhauf

Wir wissen allerhand, uns hat er gedroht. Vertreten tut Michael Nesselhauf Gerhard Schröder, die Osmanis, bekannt als Mafiafamilie, inzwischen weltweit tätig. Bekannt auch als Rechtsanwalt, welcher in der VW-Sex-Affäre falsche eidesstattlichen Versicherungen seiner Mandanten dem Hamburger Gericht vorlegte. Unser Vertrauen besitzt dieser Anwalt nicht. Sein Partner, Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel hat uns auch heute nicht überzeugt.


Osmani: Ein Kosovo - Albaner - Clan regiert Hamburg

nesselhauf.jpg

Rechtsanwalt Michael Nesselhauf
Eigenbettetes Foto


VW korrupt 2007

Gewinner in solchen Äußerungsprozessen sind immer nur die Anwälte, die Antragsteller bzw. Kläger sind die Verlierer.

Erinnerungen kommen hoch

Ich kann mich nicht bremsen. Die heutige Verhandlung mit den Aussagen von Jens Lehmann, er sei ehrlich und lediglich fahrlässig gewesen erinnert mich an:

Mielke „Ich liebe doch alle“, der das bestimmt ehrlich meinte, wenn man mit dem Konstrukt „innere Tatsache“ Mielke bewertet.

Als Mörder von DDR- und BRD-Bürgern konnte Mielke nicht verurteilt werden, obwohl in seinem ASuftrag gemordet wurde.


Erich Mielke- '...Ich liebe doch alle...'

Markus Wolf, den DDR-Geheimdienstchef der Außenspionage, der zutiefst überzeugt war, moralisch sauber zu handeln.

Als Mörder konnte er nicht verurteilt werden, obwohl nicht nur einer seiner Mitarbeiter von der Staatssicherheit der DDR getötet wurde.


Der Mann ohne Gesicht, Teil 1 - Markus Wolfs steiler Aufstieg (Doku 2-Teiler, 1998)

Jens Lehman ist natürlich weder Erich Mielke noch Markus Wolf, aber die Justiz, welche ihn vor dem einfachen Bürger schützt, ist die gleiche.

"Hitler bedeutet Krieg" und VorsRi'in Simone Käfer

Interessant ist für mich nach wie vor die Frage, wie hätte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit ihrer heutige juristischen dogmatischen Denke 1932 als Richterin entschieden, wenn jemand behauptet hätte „Hitler bedeutet Krieg!“ und Hitler dagegen geklagt hätte. Wie hoch wäre die von Simone Käfer beschlossene Geldentschädigung, die hitler erhalten hätte.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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