17.05.2013 - Richterin Simone Käfer urteilt kleinkariert

Aus Buskeismus

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17.05.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

17. Mai 2013


Was war heute los?

Das heutige absurde Theaterstück führte uns einen Schritt weiter in die rechtstaatliche Diktatur mit vom Staat geschützten marginalen Persönlichkeitsrechten.

17.05.2013


Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer und ihre Beisitzerin Barbara Mittler offenbarten sich erneut als Damen, die bei ihrer Urteilsfindung nicht über ihre eigenen kleinkarierten Vorstellungen zu springen in der Lage sind. Diese Richterinnen legten die Zensurregeln wie auswendig gelernt dar. Käfer und Mittler urteilten nach ihrer beschränkten Deutung der deutschen Sprache. Die Akteure der deutschen Revolution von 1989, wie Wolfgang Schnur, möchten diese Richterinnen in Ruhe gelassen sehen, ebenso umstrittene Geschäftemacher.

Aus den Äußerungen zu der Hertel-Mross-Lanner-Arie hat die Pseudoöffentlichkeit den wagen, keinesfalls zwingend richtigen Schluss gezogen, dass die Richterin Simone Käfer mittelalterliche Vorstellungen von einer Ehe hat. Diese mittelalterlichen Vorstellungen werden ihrerseits emanzipierten Frauen aufgebunden, was allerdings ein Widerspruch in sich ist. Wir wagen den Schluss, das auch die Ehe der Richterin Simone Käfer nicht so richtig ihren eigenen Vorstellungen entspricht, allerdings die Grundlage für ihre Urteilsfindung bildet. Dieser inneren Tatsache stellen wir nur unsere Lebenserfahrung und Analysen entgegen, ohne die Tatsachen aus ihrer Ehe zu kennen, die uns auch nichts angehen. Uns interessiert lediglich das Ticken dieser Richterin in Ehefragen, weil sie damit auf den Boulevard und die sonstige Berichterstattung als Zensorin entscheidend einwirkt.

Unabhängig von solchen privaten Anliegen der urteilenden Richterinnen waren die heutigen vier Hertel-Mross-Lanner-Verfahren typisch für das deutsche Zensurgeschehen. Für die Boulevard-Presse einkalkuliert in der Portokasse. Gegen alle anderen werden Musterurteile generiert, welche die Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken und Fehlentwicklungen bis hin zu Diktatur begünstigen. Wir werden versuchen, dass in den Berichten aufzuzeigen.

Interessant wäre zu wissen, ob die Aufforderung an der Gerichtssaal-Tür „Öffentliche Sitzung – Bitte unaufgefordert eintreten“ -> (siehe rechts) den privaten Zensurregeln der Richterinnen Simone Käfer und Barbara Mittler genügen würde. Man kann doch nicht wissen, vielleicht verbirgt sich hinter der Tür ein rechtssicheres Justiz-Klo. Um hineinzugelangen, muss die Tür eingetreten werden. Was sagt eigentlich Stolpe dazu?

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Sitzung, eintreten
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Verkündung

Eine Verkündung – 324 O 25/13 - fiel aus, stand auch nicht auf der Terminrolle. In irgendeinem Bauer-Boulevard wurde über die Ehe von Jauch spekuliert. Wir berichteten. Ist natürlich zu verbieten. Erlaubt ist bis heute noch das Denken, das Nachdenken darüber, was trinken wohl Jauch und sein Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz am frühen Morgen. Kann es Kaffee sein oder Tee oder möglicherweise was anderes? Grenzwertig ist allerdings schon, dass ich diese Gedanken niedergeschrieben habe, noch schlimmer, weltweit verbreite. Ich besitze überhaupt keine Anknüpfungspunkte. Vielleicht frühstücken die beiden überhaupt nicht oder nur der eine, und das auch nur manchmal. Ich erzeuge durch diese meine Schmierereien den falschen Eindruck, dass Jauch und Schertz gemeinsam frühstücken bzw. ihr Frühstücksmenü abstimmen. Muss alles verboten werden. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hat noch sehr viel Neues an Zensurregeln zu entwickeln bis zu ihrer Pension.

In der einen Sache 324 O 25/13 wurde die Veröffentlichung von Bildern nach dem von Richterin Simone Käfer verkündeten Grundsatz: „Öffentliches Interesse ist im Urheberrecht Null“, verboten. Wohl reine Privatsache des Urhebers bzw. Verwerters. Dass Eigentum nach Art. 14 des Grundgesetzes verpflichtet, ist nicht vom öffentlichen Interesse. Interessant vom öffentlichen Interesse aus gesehen dürfte allerdings sein, das aus dem Munde einer kompetenten Richterin zu erfahren.

In der Sache 324 O 550/12 Asset@Logistic AG gg. Allmendiger, S. wurde die Verkündung auf den 31.05.13 verschoben.

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Was war heute sonst noch los?

10:00

HHK Hamburger Handwerker Kontor GmbH vs. Last Personal Planung GmbH u.a 324 O 70/13

Gegen die Last Personal Planung GmbH mit dem Geschäftsführer Rüdiger Last klagte die HHK Hamburger Handwerker Kontor GmbH mit ihrer Geschäftsführerin Andrea Baum aus eigenem und abgetretenem Recht. Irgendwann haben diese Gegner zusammengearbeitet. Nun mussten die Richterinnen Käfer und Mittler sowie Richter Linke entscheiden, was da alles noch unzulässig im Internet steht. Für die Pseudoöffentlichkeit ein Kindergarten-Streit. Um diesen zu lösen, braucht man wahrlich nicht 5 Jahre zu studieren, 2 Staatsexamina abzulegen und auf Karriere aus zu sein.

Die Beklagte bekam von der Richterin Käfer erklärt: Auf Verschulden kommt es bei einem Unterlassungsanspruch nicht an. Bei Vertragsstrafe für die Domain ist die Beklagte verantwortlich. Der Vortrag reicht uns nicht. Sie hat sich nicht ausreichend darum gekümmert, dass die Domain gelöscht wurde. .... Nach § 22 ist eine Unterlassungsanspruch vereinbart. Da muss derjenige, der sich verpflichtet hat, sich auch drum kümmern.

Lange Rede kurzer Sinn. Es kam zu einem Vergleich mit Rücktrittsrecht.

1. Die Beklagte verpflichtet sich, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr „Baum“ in der Firmierung zu verwenden, insbesondere, wie es in namn-N Last & Baum Hanseatisches Personal Planungskontor GmbH] geschehen ist.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass dieser Vergleich nur auf Unterlassung ab Abschluss des Vergleiches gilt. D.h. Altfälle sind nicht eingeschlossen. Der Vergleich gilt nur für eigene Handlungen der Beklagten.
2. Die Beklagte verpflichtet sich auf Grund der Unterlassungserklärung mit anwaltlichem Schreiben vom 05.04.12 an den Kläger € 2.500,- zu zahlen.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Zahlung einer Vertragsstrafe Verschulden voraussetzt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Den Parteien bleibt nachgelassen von diesem Vergleich mittels eines ans Gericht bis zum 31.05.13 eingehenden Schriftsatzes zurückzutreten.

Im Falle des Rücktritts erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am 05.07.2013, 9:55, Saal B335.

KommentarRS

Es wurde in der Verhandlung lang und breit darüber diskutuert, was mit den noch vielen falschen Firmennamens-Nennungen im Internet passieren soll. Im Vergleich findet sich nichts darüber. Weiterer Streit wird damit durch den Vergleich nicht ausgeschlossen.

10:30

Domäne Fürstenhof GmbH & Co KG vs. Rackwitz, M. 324 O 55/13

Interessanter war diese nächste Vorstellung. Es ging wieder mal um Hühner, den Rechtsanwalt Walter Scheuerl und einen aktiven Tierschützer, der an allerhand Supermärkte unerwünschte Mails über die vom Hühnerhof des Kläger gelieferten Eier versandte.


Ein Video zum Hühnerhof Domäne Fürstenhof haben wir nicht gefunden
Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt ihre beschränkten Zensur-Vorstellungen : Geltend gemacht werden Unterlassung, Auskunft, Feststellung, Rechtsanwalts-Kosten. Sie (der Beklagte) haben Mails an verschiedene EDEKA-Supermärkte verschickt. Sie mailten, die Eier dieses Stalls dürfen nicht als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden. Der Kläger sagt, das sei unwahr. ... Wir meinen, der Unterlassungsanspruch besteht. Der Stall gehört der Klägerin. Betroffen ist die Klägerin von den Äußerungen. Es werden drei Ställe aufgeführt. Wie kann der Leser das anders verstehen? Wir können es dahinstellen, dass es eine Meinungsäußerung ist, es muss aber Anknüpfungspunkte geben. Zeitungsartikel sind das per se nicht. In den Zeitungsartikeln wird dieser Stall nicht erwähnt. Es gibt das Laienprivileg ... in der Presse wird viel berichtet. Ist aber hier nicht der Fall. Veterinäramt ... wäre Ausforschung. ... Dann Herr ... 18.000. Ist nicht der Stall. Vielleicht sind es 17.500. Dann wäre die Äußerung unzulässig. Sie haben keine Quelle, auf die Sie sich verlassen können. B11 ist ... kein Beleg, dass etwas schief gelaufen ist. Soweit der Spiegel berichtet hat, dass der Spiegel nicht ... Es ist ein Zeitungsartikel. Den Antrag würden wir etwas ändern. Herr Scheuerl, der Eindruck wird nicht erweckt. Ein Auskunftsanspruch besteht, wenn ein Unterlassungsanspruch besteht. Den Schadensfeststellungsanspuch würden wir zurückweisen. Bei den Abmahnkosten wissen wir nicht, wie Sie auf € 3.060,50 gekommen sind. Es ist noch keine Rechnung gestellt worden. Die Frage ist so ... Wir haben telefoniert. Unterlassung abgeben, Wenn Sie .. es hindert Sie nicht weiter zu berichten, wenn es zulässig ist. An der Auskunft, an wen Sie alles das Mail geschickt haben, hat der Antragsteller Interesse. ... Dass man sich über die Kosten einigen kann. Es schmerzt Sie, die Unterlassung.

M. Rackwitz:: Ja. Es kann sein, dass ich zeitlich im Rückstand bin.

Vorsitzende: Ja. Jetzt reicht es nicht. Wenn Sie neues material haben, .....

Es entfacht eine Diskussion zwischen den Anwälten, dem Beklagten, dem Geschäftsführer der Klägerin, dem Herrn Friedrich Behrens. Die Vorsitzende liefert ab und zu ihre höchst superschlauen Kommentare: Gehört nicht hierher. Wir wissen es nicht. ... Wo liegt die Relevanz, wenn Sie die Fläche nicht bekommen?

Richterin Barbara Mittler unterstützt ihre Chefin aber als Juristin logisch: Wir entfernen uns von dem Rechtsstreit. Sie finden die Auslauffläche nicht gut, aus welchem Grund auch immer. Was Frau Käfer sagte, natürlich können Sie Ihre Meinung vertreten.

... .

Vorsitzende: Er hat gesagt, es werden zu viele Tierbestände gehalten. ... Sie haben übers Ziel geschossen. Sie räumen ein, Sie haben keine Anknüpfungspunkte. ... . Bei den Abmahnkosten kann man entgegenkommen. .... Den gegenstrandswert würden wir runtersetzen. Ihren (Herr Scheuerl) Vergleichvorschlag kann der Beklagte nicht annehmen. Das wäre ein Maulkorb. Kann ich nicht machen. ... Wir denken, das Verfahren gibt Herrn Rackwitz zu denken. ... Sie (Herr Rackwitz) müssen vor einer Veröffentlichung nachfragen. ... Sie dürfen nicht verbreiten, mit Ausnahme an Behörden. ... es geht nur darum, dass vorher angefragt wird.

Die Vorsitzende machte einen Vergleichsvorschlag. Dien Parteien verließen den Gerichtssaal. Rechtsanwalt Scheuerl nach Wiedereintritt: Wie gewünscht.

Die Vorsitzende diktiert der Vergleich: Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen sodann die Parteien ohne Präjudiz für ihren Rechts- und Sachstand den folgenden Vergleich:

1. Der Beklagte verpflichtet sich, es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, in Bezug auf den Standort Finkenthal Fürstenhof zu verbreiten:
a. „Mein Verdacht besteht darin, dass zu große Tierbestände an dem Standort gehalten werden
und/oder
b. „ ... die Eier der oben genannten Ställe dürften nicht mehr gleichzeitig mit dem KAT-Siegel als Eier oder gar ÖKO-Freilandhaltungseier verkauft werden.“
2. Der Beklagte wird vor erneuter Verbreitung weiterer Äußerungen über die Ställe des Klägers und/oder über Herrn Friedrich Behrens in seiner Eigenschaft als Legehennen-Halter vorab bei der Klägerin nachfragen. Hiervon sind nicht erfasst die Anfragen bei den Behörden.
3. Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Vergleichs, werden gegeneinander aufgehoben.

Beschlossen und verkündet:

Im Einverständnis mit den Parteien wird der Streitwert auf € 50.000,- festgesetzt.

Der PKH-Antrag liegt beim OLG. Dieser wird teilweise jedenfalls bestätigt.

Ich hoffen, wie sehen uns nicht wieder.


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11:00

Wolfgang Schnur vs. SUPERIllu Verlag GmbH, Peter Diestel 324 O 248/12

Möchte Wolfgang Schnur mit seinem Anwalt Domnik Höch alle aufmischen?

Wolfgang Schnur, von der Stasi als IM „Torsten“ bzw. „Dr. Ralf Schirmer“ geführt, mit dem Vater von Angela Merkel zu DDR-Zeiten stets enge Arbeitskontakte gehabt, ist irgendwann für manche verschwunden und klagt nun mit PKH-Anspüchen.

Sein Anwalt, Dominik Höch, ist nicht gerade jedermanns Liebling. Zum Prof. Dr. Christian Schertz hat dieser Anwalt ein gutes Verhältnis und vertritt diesen Professor bei dessen Klagen in eigener Sache. Ansonsten gehören zu den Mandanten von Dominik Höch komische Gestalten, wie der verurteilte „Börsenexperte“ Markus Frick oder der umstrittene Professor in Thailand, für den Rechtsanwalt Dominik Höch weit über € 100.000,- an Geldentschädigung erfolgreich einklagen konnte. Allerdings verliert dieser Anwalt nicht selten für seine Mandanten, aber auch in eigener Sache. So hat Dominik Höch sogar im Rahmen der heutigen Sache für Wolfgang Schnur die Geldentschädigungsforderung vermasselt. Ein komischer Kerl eben.

Aber auch die Richterinnen Simone Käfer und Barbara Mittler glänzen nicht gerade durch vorbildliches Richten. Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass diese Richterinnen die Gesetze nicht so sicher beherrschen, wie das deren Stellung als zentrale Zensorinnen abverlangt werden dürfte. Dem Volk schauen diese Richterinnen nicht aufs Maul, wenn sie entscheiden müssen, was der durchschnittliche Michel z.B. unter Betrug, Ehe, Korruption versteht. Ihre persönliche Befindlichkeiten spielen offenbar bei deren Entscheidungen eine größere Rolle als es manchen Beklagten lieb sein dürfte.



Der Beklagte Peter-Michael Diestel ist ebenfalls eine schillernde Person. Als letzter Innenminister der DDR 1990 geht er in die Geschichte ein, so auch als Anwalt. Vertreten wird er von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger, genauer von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger. Sie haben auch gemeinsame Mandanten gehabt oder haben diese möglicherweise immer noch gemeinsam, so z.B. Jan Ullrich, Thomas Springstein und Hagen Bossdorf. Ob das genügt, Peter-Michael Diestel heute in Hamburg zu vertreten, wird die Zukunft zeigen. Viellelcht stehen sich diese beiden Anwälte auch mal gegenüber, wie Wolfgang Schnur, ein ehemalige Mandant von Diestel. Zu der heutigen Verhandlung kam allerdings nicht Dr.Krüger selbst. Er sandte zu dieser Verhandlung seine Kollegin, Frau Dr. Usinski, wie so manches mal in anderen peinlichen Prozessen.

Heute saß die deutsche Geschichte am Richter-Anwaltstisch. Man darf immer wieder Bauklötzer staunen über den historischen Mut der beiden Damen in Richterrobe, den sie mit ihrem Erlass einer Einstweiligen Verfügung zu Gunsten des Papstes seinerzeit bewiesen.

Heute stand eine nicht minder wichtige Frage zur Debatte: Was darf der deutsche Michel alles über das heutige Leben seiner an der Revolution 1989/90 maßgeblich beteiligten Politiker erfahren.

Die Damen in Richterrobe, die eine Jahrgang 1964 - zu DDR-Zeiten < 25, die andere Jahrgang 1976 - zu DDR-Zeiten < 13 - , haben kaum einen inneren, auf eigene Erfahrungen beruhenden Bezug zu den Ereignissen, die 1989 in der DDR zu der Revolution führten. Die damaligen DDR-Protagonisten, zu denen Wolfgang Schnur maßgeblich gehörte, beeinflussten erheblich die Geschichte, nicht nur positiv. Es ist wichtig zu wissen, was diese Menschen heute machen. Nur so ist Geschichte zu verstehen und die Zukunft wissender zu gestalten.


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um den Bericht, der Kläger wäre verschwunden, hatte Schulden hinterlassen. Nachfolgebericht. Da wird der Beklagte zu 2. (Diestel) erwähnt. In Berlin ist die Sache mit dem Beklagten zu 2 für erledigt erklärt worden. Wir bleiben bei unserer Meinung. Seine Stasi-Vergangenheit ist schon sehr lange her. Es ist auch nicht ersichtlich, dass man den Kläger wieder an die Öffentlichkeit zerren muss. Dass er in Ghana gewesen ist .... Sein ....

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: .... .

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Lassen Sie die Vorsitzende ausreden. Was ist das für eine Unart!

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben einfach zu wenig. Sich nicht abmelden, ist eine Ordnungswidrigkeit, wie bei Rot über die Straße gehen. Kein Grund für eine Berichterstattung. ...-. pleite sein .... Das mit der Bank war vor 10 Jahren, es ist privat. Bei dem Beklagten zu 2 (Diestel) haben wir eine Besonderheit. Der hat sich geäußert gegenüber der Presse. Er sagt, er sei davon ausgegangen, dass die alle ... .

Diestel-Anwältin Usinski: Sehe das anders. Er wurde um eine Stellungnahme gebeten. Er hatte keinen Einfluss darauf, ob es veröffentlicht wird oder nicht.

Vorsitzende: War aber einverstanden damit, dass seine Äußerungen veröffentlicht werden. War sein Mandant im PKH-Verfahren.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Herr Diestel war Anwalt von Herrn Schnur. Wann er das Vertrauen seines Mandanten verloren hat, kann man nicht wissen. Schnur war wegen der Diamantengeschichte in Kenia.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Stimmt beides nicht.

Vorsitzende: Wer hat wen angerufen?

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Es ist kein Missverständnis. Es ging um eine Hilfestellung. Nicht Herr Hoffmann, Diestel bat um ... .

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Diestel wurde um Hilfe gebeten bei der Recherche.

Vorsitzende: Es ist egal.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Ist nicht egal. Steht hier anders da.

Vorsitzende: Herr Herrmann kann das klarstellen. Ihr (Usinski) Mandant kann nur zur Unterlassung von Äußerungen verurteilt werden, die er verbreitet hat.

Diestel-Anwätin Usinski: ... .

Vorsitzende: Sie haben recht. Er kann nicht dafür haften, was er nicht gesagt hat. Er haftet aber für Äußerungen, die er zum Zwecke der Verbreitung gesagt hat. Er sagte, Herr Schnur ist verschwunden. Er ist verschwunden, druckt das.

Diestel-Anwätin Usinski: Er hat nicht gesagt, druckt das. Er ist nicht für das Drucken verantwortlich.

Vorsitzende: Wo ist diese Geschichte interessant, wenn der Name Schnur nicht fallen würde?

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Schnur ist eine Person der Zeitgeschichte. Kann doch nicht verlangen, dass nicht mehr geschrieben wird. Auch Joschka Fischer ... . Er ist verschwunden wegen 2,5 Millionen Schulden.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Ist ja gut, Herr Herrmann. Wir kennen die Geschichte. Es geht nicht um Daten zur Wendezeit. Diestel kennt die Adresse in Groß Köris, wo sein Mandant wohnt. Ist von seinen Schulden geflohen. Es geht nicht um historische Daten. Darf man das veröffentlichen? Es geht nicht um die Geschichte. Auch wenn über Frau Merkel geschrieben wird, ist Schnur am Rande erwähnt.

Diestel-Anwätin Usinski: Interessant. Hat nicht verlangt, dass gedruckt wird.

Vorsitzende: Er kam zu diesem Interview.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Es hat kein Interview gegeben. Er ist auch mit einer Berichterstattung nicht einverstanden.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Es gab mit Hoffmann ein Gespräch. Er sagte, ich erkläre mich dazu. Dann kam ein Berater und sagt, klage lieber. Was berichtest ... .

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Herr Herrmann, das ist Ihre Hoffnung. Brauchen Sie nicht vieleicht ....

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Herr Buske hat geschrieben: „Zu Recht hat das Landgericht weiter ausgeführt, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auf Grundlage des von ihm geschilderten Sachverhalts nicht zusteht. Hinsichtlich des Antragsgegners zu 2) (Diestel) fehlt es bereits an einer ausreichenden Darlegung dazu, welche der von der Antragsgegnerin zu 1) verbreiteten Äußerungen, die der Antragsteller beanstandet, von dem Antragsgegner zu 2) stammen und von ihm zum Zweck der Veröffentlichung der Antragsgegnerin zu 1) mitgeteilt worden sind. Aber auch inhaltlich rechtfertigt die Verbreitung der beanstandeten Äußerungen die Zuerkennung einer Geldentschädigung nicht. Die Behauptung, er sei verschwunden und später wieder aufgetaucht, ist nicht per se ehrenrührig und enthält keinen schwerwiegenden Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Auch die Berichterstattung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse und in der Vergangenheit gegen ihn geführte Strafverfahren, begründen keine schwerwiegenden Eingriffe in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, denn die beanstandeten Behauptungen entbehren nicht jeder Grundlage bzw. sind sogar wahr. Da der Antragsteller in der Vergangenheit als Politiker tätig war und damit große Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen hat, ist für die Frage ob ein - unterstellt - rechtswidriger Eingriff in seine Privatsphäre einen Anspruch auf Geldentschädigung auslöst, zudem ein anderer Maßstab anzulegen ist, als an eine Berichterstattung über eine Person, die nie um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nachgesucht hat.“

Vorsitzende: Sehen wir hier nicht so. Da ging es um Geldentschädigung.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Können Sie überall nachlesen, mit gefälschten Wertpapieren.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Endete mit Freispruch.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Der zweite Weltkrieg war auch schon lange her. Joschka Fischer ..

Vorsitzende: Würde mit dem zweiten Weltkrieg nicht vergleichen. Joschka Fischer tritt weiter in der Öffentlichkeit auf mit Vorträgen.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: ... Meldepflicht ...

Schnur-Anwalt Dominik Höch: jetzt ...

Vorsitzende: Das Einzige, was wir haben, ist dass er die Meldepflicht nicht eingehalten hat.

Diestel-Anwältin Dr.Usinski: Der Kläger verlangt das selber nicht.

Richterin Dr.Kerstin Gronau Der Kläger hat das erste mal telefoniert nach der ersten Berichterstattung.

Vorsitzende: Würde Ihnen recht geben, wenn der Kläger damit an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Frau Kollegin sagt, er machte das, was aber nicht gemacht wurde. Lassen wir das, wir kommen nicht weiter.

Vorsitzende: Frau Usinski, sollen wir durchentscheiden? Er haftet für seine Äußerungen. Fragen Sie Herrn Herrmann.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Kann zum Beklagten zu 2., nicht sprechen.

Diestel-Anwätin Dr.Usinski: Kosten halbieren, € 200,-

Vorsitzende: Kosten gegeneinander aufheben.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Weshalb?

Vorsitzende: Wir legen die Kosten Ihrem Mandanten auf.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Zur Entscheidung.

Vorsitzende lacht: Beim OLG. Mit den Parteien wid die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer neigt dazu, das Verbot bezüglich der Beklagten zu 1. zu bejahen. Der Beklagte zu 2. wird voraussichtlich die Kosten des erledigten Teils zu tragen haben. 324 O 248/12 – PKH-Verfahren.

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Ich muss Schriftsatznachlass beantragen, formal wegen OLG.

Vorsitzende: Anträge werden gestellt, der Beklagtenvertreter zu 1. stellt Antrag auf Schriftsatznachlass.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Sie meinen wegen den fünf Zeilen?

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Es ist ein neuer Sachvortrag.

Schnur-Anwalt Dominik Höch: Was?

SUPERIllu-Anwalt Markus Herrmann: Ich kann nicht behaupten, Sie haben Karies, wenn Sie den Mund nicht aufmachen

Vorsitzende: Beklagtenvertreter beantragen Klageabweisung. Die Beklagtenvertreterin zu 2. ... Da sind Sie ... bis zum OLG ... .

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.06.13, 9:55, Saal B335

Bin gespannt, was das OLG aus dem Geldentschädigungs-Beschluss macht.

05.07.13: Urteil. Viele Äußerungen werden verboten. Diestel hat an Schnur € 256,62 zu zahlen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.


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12:00

Timm-Benjamin Kissel-Zenner, T. vs. Sebastian Feuster, S. 324 O 31/13

In diesem Verfahren ging es um 24 Äußerungen im Forum „Heute schon gelacht“. Die Vorsitzende ging alle 24 Äußerungen durch:

1 Äußerung hat keinen schmähenden Charakter
2. Der Bengel ist FDP-Mitglied kann man schon nachdenken. Nun ist der Kläger jung. Tbk-Groupe ist ihr Unternehmen
3. Tippfehler
4. „das hat er auf dem Rücksitz seines Autos geschrieben, als er gedankenverloren auf die Standarte vorne rechts geschaut hat“ ist ...
5. „Das lese ich ja jetzt erst, da hat aber jemand sein Abitur nicht in Englisch gemacht...“ Auch das ist wohl noch hinzunehmen.
6 „Hatte sich offenbar mit einem anderen Shopprojekt erst als Siegelfälscher versucht“ „Ist halt ein Hans Dampf in allen Gassen.“ Dagegen könne wir nicht voir4gehen., Wir brauchen den Vortrag der Gegenseite. Es war deutlich, dass Sie das Siegel noch nic hat bhatten. Sie haben das offensichtlich , das Siegel benutzt.
7 Ist erlaubt.

Es ging so bis zum Pkt. 24 weiter.

Dem Kläger ging es darum, dass sein Name im Forum nicht dafür genutzt wird, ihn zu diffamieren.

Vorsitzende: Anerkennung und Kostenaufhebung.

Beklagtenanwalt Harzmeier: Wird nicht.

Vorsitzende: Warum nicht?

Beklagtenanwalt Harzmeier: Der größte Teil ist entscheidungsreif.

Vorsitzende: Es geht darum, Luft rauszulassen.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Gut, es ist sein Name. Schlage vor, wir machen heute keine Anträge.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht wies insbesondere auf die Substantiierungspflichten der Parteien hin.

Beschlossen und verkündet.

1. Der Klägerseite bliebt nachgelassen bis zum 07.06.13 zu den hinweisen weiter vorzutragen
2. Die Beklagtenseite kann anschließend bis zum 28.06.13 erwidern.
3. Prozessleitende Maßnahmen erfolgen sodann von Amtswegen.
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Es folgten danach vier lustige Hertel-Lanner-Verhandlungen, welche indirekt die privaten Ansichten der Richterinnen offenbarten.

12:30

Stefanie Hertel vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 41/13

Es ging darum, ob behauptet werden darf, dass Stefanie Hertel durch ihre Beziehung zum noch verheiratetem Leopold Lanner dessen Ehe getrennt hat.

Die vorläufige private Meinung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer neigte zum Verbot. Wir schließen daraus vage, dass diese Richterin selbst ernste Probleme in ihrer Ehe hat, die sie nicht so richtig bewältigen kann. Außer ganz allgemeinen Überlegungen, ohne irgendetwas aus dem Privatleben von Simone Käfer zu kennen, d.h. ohne den geringsten Anhaltspunkten wagen wir uns, diese Meinung zu besitzen und auch der weltweiten Öffentlichkeit kund zu tun.

Das Ergebnis der richterlichen Beratungen, verbunden mit deren Definition einer Ehe, werden wir am 07.06.13, um 9:55 im Saal B335 erfahren.

14.06.13, Richterin barbara Mittler: Das Verbot ist ergangen. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Stefanie Hertel vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 42/13

Die Klägerin hätte romantische Tage ohne ihrer Tochter verbracht und zieht nach Berlin, wurde im Boulevard geschrieben. Dann wurde noch weiter spekuliert und Gerüchte wurden verbreitet.

Auch in dieser Sache erfahren wir das Ergebnis der richterlichen Beratungen am 07.06.13, um 9:55 im Saal B335.

07.06.2013, Vors- Richterin Simone Käfer: Der Beklagten werden unter Androhung nach Hamburger Brauch drei Äußerungen verboten. Die Beklagte hat die Kosten zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Leopold Lanner vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 64/13

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier fehlt die Widerspruchsbegründung. 1.c

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es gibt nichts zu begründen. Es stehen drei Äußerungen im Raum. Nur 1c betrifft Lanner. Bei zwei Äußerungen ist Lanner nicht betroffen. Betroffen ist der Stammtisch. Da brauche ich keine Widerspruchsbegründung.

Vorsitzende bürokratisch: Nehme das auf, weil wir das formal brauchen. Die Blondine hat sich dem Antragsteller genähert, ist keine Persönlichkeitsrechtsverletzung von Lanner. Von der Äußerung, die junge Frau ist Stammgast, ist Lanner nicht betroffen. Die weiteren Äußerungen sind wahr. Eine PR-Ver... des Antragstellers liegt uns vor. Es ist der künstlerische Bereich des Antragstellers.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es sind alles wahre Tatsachen.

Vorsitzende: Wie wäre es, Stammgast rausnehmen, den Rest anerkennen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Mit dem ersten Vorschlag bin ich einverstanden. Bei dem Rest verliert mein Mandant den Glauben.

Vorsitzende: Im Kontext heißt es „verräterisch“..

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das ist nicht der Gegenstand.

Vorsitzende: Wissen wir nicht.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Nur das, was hier vorgetragen ist.

Vorsitzende: Erst jetzt erfahre ich, dass „verräterisch“ nicht mehr Gegenstand ist.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es muss möglich sein, die Information zu bringen ohne dem Wort „verräterisch“.

Vorsitzende: Wie wäre es, Stammgast rausnehmen, den Rest anerkennen.

Lanner-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Auch ohne „verräterisch“ haben Sie den Kontext nach wie vor.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wenn Sie in der Verfügung nur „verräterisch“ unterstrichen hätten, dann hätte ich kein Widerspruch eingelegt..

Vorsitzende: Die Kosten müssen Sie .... alle tragen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Was ist, wenn die Verfügung falsch erlassen, d.h. weil alles unterstrichen wurde.

Vorsitzende: Geben Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu „verräterisch“ ab.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Vielleicht nehmen Sie den Widerspruch zurück, weil Sie in Widerspruch gegangen sind gegen etwas, was wir nicht erlassen haben. Sie verändern das ... .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Nein.

Vorsitzende: ... in betrügerisch. Weiß das nicht, dass gemeint ist .... Jetzt trennen wir das

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wir haben eine Seite. Inhalt und Wertung.

Vorsitzende: Gut, brauchen uns keine Gedanken zu machen. Verfügung aufheben. Sie müssen die Kosten tragen. Wir können so oder so entscheiden. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Schriftsatznachlass?

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es ist ein Verfügungsverfahren. Können wir keine Schriftsatzfristen setzen.

Vorsitzende: Ja, Sie haben recht. Der Beklagten-Vertreter stellt klar, dass in Bezug auf „verräterisch“ eine Abschlusserklärung abgegeben wurde. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 21.05.13, 12:00, Raum B334. Spannende Fragestellung

'21.05.13, Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung vom 12.02.2013 wird in Ziffer 2.1.7 bestätigt. Die Beklagte hat die weiteren Kosten zu tragen. Streitwert € 10.000,-

Eberhard Hertel vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 646/12

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Schutzschrift haben wir übersehen. Diese wird hinzugefügt.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: ¾ der Anträge sind zurückgenommen:

Vorsitzende: Es ist detailliert .... .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Schutzschrift. Hüfte, Rücken. Ihre Erwägungen zur Differenz zwischen Hüfte und Rücken. Sie hat was zur Hüfte gesagt, zum Rücken aber nicht.

Vorsitzende: Die andere Äußerung zur Hälfte ... Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Passage 253. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Dienstag, den 21.05.13, 12:00, Raum B334.

21.05.13, Vorsitzende: Die Einstweilige Verfügung vom 21.01.2013 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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