17.02.2015 - Sechs Zensoren verhandeln zur Kritik an Unternehmen

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Zwei Schertz-Verfahren, ein Eisenberg-Verfahren


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

DIENSTAGSBERICHT

17. Februar 2015


[bearbeiten] Was war heute los?

Koryphäen besprachen heute die machbare Zensur: Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann mit den Richtern Andreas Buske, Claus Meyer, Dr. Lothar Weyhe und Richterin Karin Lemcke.

Es ging um Fragen der Wirtschaftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens und um Betriebsräte eines international tätigen Recycling-Unternehmens.

Das Versicherungsunternehmen verlor. Beim Recyclingunternehmen gegen die TAZ ging es nur um die Kosten. Das Ergebnis erfahren wir am 17.03.2015.

17.02.2015

DIE HEUTIGEN KLÄGER


LVM Versicherung



LVM kündigt einem Kriegsveteranen den Vertrag



ALBA Group



Betriebsrat - Wissenswertes
DIE WIRTSCHAFT KLAGT

Es klagten zwei Wirtschaftunternehmen, einmal gegen die Stiftung Warentest, das andere Mal gegen die Zeitung TAZ.

Ein Mal eine Versicherungsunternehmen, das andere Mal ein international tätiges Recycling-Unternehmen.

Die Versicherungswirtschaft bildet zusammen mit der Werbewirtschaft das Rückrat für das immer mehr, immer schneller, immer höher, immer reicher: koste es, was es wolle. Die Schere zwischen arm und reich wächst. Kriege werden geführt, damit sich alle Länder an unsere US-EU-Werte angleichen.

Kritik an der Praxis und der Realität endet bei den Gerichten, welche nach formalen Regeln der ZPO, des StGB und des BGB entscheiden. Unbestritten haben da die Unternehmen die besseren Karten, denn deren Geschäfte und Geschäftspraktiken sind gesetzlich abgesichert durch die harte Lobbyarbeit in Berlin und Brüssel.

Griechen, Spanier, Portugiesen, Italiener müssen sich anpassen. Die Esten, Littauer, Letten, Polen haben Regierungen, die sich an die Vorgaben der führenden EU-Länder halten. Die Rumänen, Bulgaren u.a. werden von der EU-Gemeinschaft gemanagt. Die Ukrainer zahlen einen hohen Blutzoll für die Interessen der Oligarchen aus Europa, Russland, der Ukraine und den USA.

Da verschwinden die konkreten großen und kleinen Schweinereien der Versicherungen und internationalen Konzerne.

Die Gewerkschaftsbosse sind recht angepasst und z.T. gekauft, wie die VW-Sex-Prozesse bei Buske deutlich zeigten.

Äußerungsprozesse, die wir wie diese erleben, sind reines Theater. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, im Gesetz als solches nicht formuliert, dient der juristischen Absicherung der vielen Manager-Machenschaften in Unternehmen.

Verhandlungen, wie heute, dienen der Abstimmung und Glättung von Übertreibungen seitens der Unternehmen.

Die Stiftung Warentest macht da keine Ausnahme. Schön eingetaktet, sorgt diese Stiftung für Beruhigung der Verbraucher.

Auch Recycling ist ein weltweites lukratives Geschäft, angeschlossen an die Entsorgung, die Lagerung von Müll, Abfällen und Rückständen in hoch gefährlichen, giftigen Deponien, nicht nur der Rückstände von Kernkraftwerken betreffend.

All das ist nicht Gegenstand der Zensurverfahren. Es ist meist Peanuts. Das Wesentliche bleibt auf der Strecke. Es entsteht der falsche Eindruck, die Juristen regeln das schon.

Das sind die Zensoren in Anwaltsrobe

Die heutigen Anwälte auf Seite der Stiftung Wartentest Prof. Dr. Roger Mann

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und auf Seiten der TAZ Johannes Eisenberg

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sind gut bekannt. Sie unterscheiden sich nicht wesentlich von dem Unternehmensanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann,

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der die Unternehmen vertrat.

Es ist eine Krähenschar.
_____________________

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Auf der Terminrolle des Hamburger Pressesenats waren die Richter und die Richterin namentlich aufgeführt.

Verhandelt wurden zwei Verfahren in unterschiedlicher Besetzung, wie auf der Terminrolle angezeigt. Darin unterscheidet sich der Zensursenat von der Zensurkammer, welche ihre Richter und Richterinnen auf den Terminrollen meistens verschweigt und, falls nicht, dann oft in anderer Besetzung verhandelt als auf der Terminrolle angegeben, geschweige denn, wie das der Geschäftsverteilungsplan vorsieht.

Vielleicht könnte Andreas Buske mal seiner Freundin Simone Käfer beim nächsten Treffen beim Italiener einen Hinweis geben. Möglicherweise sinnlos, weil Simone Käfer einfach überlastet scheint und solchen organisatorischen Fragen nicht gewachsen ist.

Verkündet hat beim Senat der Vorsitende. Auch anders als bei Simone Käfer, die nicht selten Richterin Barbara Mittler verkünden lässt, obwohl selbst anwesend. Über die Gründe können wir nur spekulieren. Da kommen und befürchten wir, sehr schnell in den Privat- gar Intimbereich zu geraten.

[bearbeiten] Verkündung

Vorsitzender Andreas Buske In der Sache 7 U 29/12 Norbert H. Essing gegen Süddeutsche Zeitung: Die mündliche verhandlung wird wiedereröffnet am Dienstag, den 12.05.2015, 12:00. Wir haben den Parteien Hinweise gegeben. Möchten Sie (Herr Dr. Mann) ins Protokoll.

Rechtsanwalt Dr. Roger Mann stimmt bescheiden zu und fragt nach seiner Verhandlung: Ich würde gerne wissen, was die Hinweise sind.

Der Vorsitzende: Soll ich vorlesen?

Rechtsanwalt Dr. Roger Mann: Nicht nötig.

Der Vorsitzende: Die Gegenseite muss sich zum Schriftsatz von Ihnen äußern.


Der Vorsitzende verkündet die nächste Sache: In der Sache 7 U 78/13 Sarah Connor gegen Heinrich Bauer Verlag wird auf Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten beider Instanzen zu tragen. Es erfolgte eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Zur Erinnerung: Der Sozius der Kanzlei Schertz Bergmann Dr. Sebastian Gorski hat am 18.11.2014 zu spüren bekommen, dass seine Chancen gering sind. Der Berufung des Bauer Verlages gegen das Käfer-Urteil zu Gunsten von Sarah Connor mit dem Kinobesuch im Ferrari wird wahrscheinlich stattgegeben werden. Az. 7 U 76/13 / 324 O 679/12.

[bearbeiten] LVM Lebensversicherungs-AG vs. Stiftung Warentest 7 U 6/13

17.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Richter am Oberlandesgericht Andreas Buske, Richterin am Oberlandesgericht Karin Lemcke, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann, Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Internet finden wir bei test.de:

Umfrage zeigt: Kunden werden schlecht informiert

Die Lebensversicherung eines LVM-Kunden wurde im Oktober 2008 fällig. Die LVM schrieb ihm, „gegebenenfalls“ kämen zur Auszahlungssumme noch die Bewertungsreserven hinzu. Sie würden „zeitnah mit dem Auszahlungstermin ermittelt“. Als das Geld im November 2008 überwiesen wurde, war die Summe keinen Cent höher als im Oktober vom Versicherer mitgeteilt. Dabei nennt der Geschäftsbericht der LVM für das Jahr 2008 Bewertungsreserven in Höhe von 129 Millionen Euro. Die beiden Kunden von HDI-Gerling und LVM sind zwei der 260 Lebensversicherungskunden, die unseren Leseraufruf beantwortet haben. Wir wollten wissen, wie die Versicherungsunternehmen die Kunden an ihren Reserven beteiligen und ob sie klar darüber informieren. Das Ergebnis war enttäuschend: Von den 260 Kunden wurden nur 65 Prozent bei Vertragsende informiert, ob Reserven vorhanden sind oder nicht. Keine Informationen vom Versicherer bekamen 26 Prozent. Bei 9 Prozent waren die Angaben unklar. Nur knapp die Hälfte der Leser, die an der Aktion teilnahmen, wurden vom Versicherer an den Bewertungsreserven beteiligt und die Höhe wurde extra ausgewiesen. In 53 Prozent der Fälle war nicht klar, ob ein Teil der Auszahlung aus Bewertungsreserven besteht oder ob gar keine Reserven ausgezahlt worden sind.

Was LVM konkret bemängelte, bleibt für die Pseudoöffentlichkeit im Verborgenen.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit LVM Lebensversicherungs-AG vs. Stiftung Warentest

17.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nehmen sie bitte Platz, wenn sie mögen. Ja. Die Klägerin versucht zu begründen, dass es in dem Beitrag der Beklagten um eine Tatsachenbehauptung geht und begründet das anspruchsvoll und scharfsinnig. Ist vielleicht nicht erheblich. Wir müssen auf die Abmahnung abstellen. Verdacht, Eindruck mit Bezug zum Tatsachenhintergrund. Es geht um die Auskunft. Ist der Kunde daran beteiligt. Vielleicht schon Anerkenntnis wegen ungeteilter Beteiligungsmöglichkeit. Wenn wir uns die Anträge ansehen, die Erstfassung. Anspruch auf Beteiligung. Wenn eine Meinungsäußerung angegriffen wird, dann halten wir die Berufung nicht für aussichtsreich.

LVM-Anwalt Helge Reich: Stelle ab auf den Begriff "müssen". Jahresabschussbericht, Bilanz, Schlussbericht. Wie ist es. Wenn ich dazu nichts weiter darlege, dann …. ist es den Beweisen zugänglich. Es gibt den 2007er Bericht. Das ist nur der letzte Jahresabschluss, nicht … Drehen uns um den Begriff "müssen" Hat diesen Wertungscharakter.

Vorsitzender: Dem Beweis zugänglich.

LVM-Anwalt Helge Reich: Habe Sie verstanden. Es gibt dort eine Unwahrheit.

Vorsitzender: Nein. Wir haben den Beitrag, den Text. Diesen haben wir besser gelesen. Bewertungsreserven. War nicht beteiligt, obwohl Ansprüche haben müssen.

LVM-Anwalt Helge Reich: Es geht ums "müssen"

Vorsitzender: Weshalb?

LVM-Anwalt Helge Reich: Die Frage ist, bewegen wir uns auf dem Gebiet der Rechtsmeinung oder muss ich den entsprechenden Tatsachenbereich darlegen wegen der Meinungsäußerung, dass eine Beteiligung hätte erfolgen müssen. Lässt sich doch beweisen. Es ist unstrittig, dass er 2007 nicht beteiligt werden durfte.

Stiftung Warentest-Anwalt Dr. Roger Mann: Was Sie sagen, ist …. Heißt nicht. "Müssen" eine Rechtsauffassung. Damit ist es eine Rechtsfrage.

LVM-Anwalt Helge Reich: Im Beitrag wird nichts Entsprechendes dargelegt. Dasselbe ist unterschiedlich zu bewerten auf Grundlage des Textkontextes. Habe ich Anknüpfungstatsachen …? Es ist eine Bereich des Mischbegriffes. … Allenfalls in dem Bereich können wir uns bewegen.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Es ist typisch bei verschiedenen Rechtsauffassungen. Es heißt ich "muss" bekommen.

LVM-Anwalt Helge Reich: Das ist nicht Gegenstand des Berichts.

Stiftung Warentest-Anwalt Dr. Roger Mann: Sie haben doch selbst formuliert, den Verdacht nicht zu verbreiten, den Eindruck nicht zu erwecken.

Vorsitzender: Sie versuchen den Text zu analysieren. Sie haben sehr viel geschrieben. Darauf kommt es nicht an. Wir schauen in ihre Anträge. Sie haben die Rechtsauffassungen diskutiert.

Es wird im Kreis diskutiert.

Vorsitzender: Gut.

LVM-Anwalt Helge Reich lacht: Gut

Vorsitzender: Es wird durchaus die Ansicht vertreten, dass er den Anspruch habe.

LVM-Anwalt Helge Reich lacht: Diese Meinung ist bei genauer Draufsicht nicht gegeben.

Stiftung Warentest-Anwalt Dr. Roger Mann: … .

LVM-Anwalt Helge Reich: Versicherungsfreundlich … muss genau berechnet werden .. reicht aus.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Man ist bei einer Meinungsäußerung nicht verpflichtet alle anderen denkbaren Möglichkeiten in den Raum zu stellen.

Stiftung Warentest-Anwalt Dr. Roger Mann: Ihr Mandant sagt, 2008 monatlich … .

LVM-Anwalt Helge Reich: Geschäftsbericht davor..

Stiftung Warentest-Anwalt Dr. Roger Mann: Merkwürdig, dass zwei Monate vorher kein Geld da war. Dann in dreistelliger Millionenhöhe vorhanden. Ist merkwürdig.

Es wird sich wieder im Kreise gedreht.

Vorsitzender: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und unfassend erörtert. Der Senat weist darauf hin, dass er die Berufung nicht für aussichtsreich hält.

LVM-Anwalt Helge Reich lacht: Darf ich kurz telefonieren gehen?

LVM-Anwalt Helge Reich nach Wiedereintritt: Wir nehmen die Berufung zurück.

Vorsitzender: Der Klägervertreter erklärt mit Rücksicht auf diese Hinweise, nehme ich die Berufung zurück.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Kläger wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 40.000,- Euro festgesetzt.

[bearbeiten] ALBA Group plc & Co. KG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH 7 U 82/14

Berufungsverhandlung zu Sache 324 O 705/12. Beim Landgericht gab es zwei Verhandlungen. Wie berichteten und berichteten.

17.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

[bearbeiten] Die heutigen Zensoren

Richter am Oberlandesgericht Andreas Buske, Richter am Oberlandesgericht Claus Meyer, Richter am Oberlandesgericht Dr. Lothar Weyhe, Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, Rechtsanwalt Helge Reich von der Kanzlei Schertz Bergmann

[bearbeiten] Corpus Delicti

Strittig dürfte ein Text der Art wie dieser sein:

Auch die Gewerkschaften in Berlin haben mit Schweitzers betrieblichen Gepflogenheiten Probleme. Bereits 2002 trat Alba aus dem Flächentarifvertrag aus, immer wieder gab es Konflikte um Lohndrückerei. Von den 45 Beteiligungen Albas in Berlin und Brandenburg hätten allenfalls zehn einen Betriebsrat, beklagt Verdi-Sekretär Dieter Wickel. Er führt das etwas vage auf „versteckten Druck“ zurück. Bei mehr als 30 der regionalen Firmen gebe es keine Tarifbindung. „Da herrscht dann das Hausrecht.“ Die Löhne liegen laut Verdi-Statistik 15 bis 20 Prozent unter den ausgehandelten Branchenvergütungen. Alba rechnet anders: Die Mitarbeiter bekämen „in vielen Fällen“ deutlich mehr als Tarif, 70 Prozent von ihnen seien durch Betriebsräte vertreten. Er könne einen Betriebsrat ja nicht selbst gründen, sagt Schweitzer.

Was TAZ direkt falsch bzw. richtig geschrieben hatte, entging der Pseudoöffentlichkeit. Der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg möchte nicht, dass in seine Karten der juristischen Manipulationen geschaut wird. Exakt nach der Devise eines jeden die Wahrheit mit den Löffeln gefressenen Ideologen.

Streitgegenständlich schienen nur die Kosten zu sein. Denn am 09.05.2104 wurde das Versäumnisurteil vom 15.11.2013 bestätigt.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit ALBA Group plc & Co. KG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

17.02.2015: Notizen von Rolf Schälike

Die Verhandlung begann eine halte Stunde vor dem angesetzten Termin. Rechtsanwalt Helge Reich war ja schon in der ersten Verhandlung tätig. Johannes Eisenberg war auch schon angereist.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja. Mit dem Antrag zu 1.c rausrücken. Das Anschlussschreiben ist in der Welt. Wir haben den schwarzen Peter. Sehen das noch nicht in der Kiste. Möchten noch entscheiden. Auch das Versäumnisurteil ist in der Welt. Abschlussschreiben. Wenn gleichwohl eine Verurteilung erfolgte. Wir sind noch nicht ganz fertig, wie wir das Problem einzuordnen haben. Sein (Eisenberg) legten das volle Programm vor. … fehlende Aktivlegitimation. Ist nicht von Bedeutung. Verbreiterhaftung. Da gehen wir nicht mit der Beklagten mit. Meinungsäußerung. Da sind wir eher bei der Beklagten

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Hamburg ist keine Region.

Vorsitzender: Wir haben uns die Frage gestellt, was ist eine Region.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Berlin ist keine Region.

Vorsitzender: … In allen Regionen, in denen die ALBA tätig ist, sind die Mitarbeiter vom Betriebsrat vertreten. Wir wissen nicht, was eine Religion ist. In der … gibt es keinen Betriebsrat. Insofern erachten wir die Berufung für aussichtsreich, weil es eine Meinungsäußerung ist.

ALBA-Anwalt Helge Reich: … .

Vorsitzender: Wir haben die Ast 4. Dort steht, es fehlt bei der Hälfte.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich habe mit dem Vertreter von Verdi gesprochen. Dort wurde eine öffentlicher Betrieb übernommen. Da gab es einen Betriebsrat. In Berlin übernommen, dann wurde es eine englische Firma, weil dort ein Betriebsrat nicht notwendig ist. Der Betriebsrat-Bildungsprozess wird verhindert. Wir haben nur Verdi zitiert. … Weshalb musste dieser Prozess begonnen werden? Der Verdi-Mann erfährt nicht, wo es Betriebsräte gibt. Jetzt sagen Sie den Schwachsinn aus der Klage. Herr Rechtsanwalt, verstehe nicht, weshalb ALBA diesen Prozess führt. Wenn Herr Schweizer sagen würde, hier sind die Daten. Aber sie sagen, es ist ein Betriebsgeheimnis, sogar in diesem Prozess. Es darf doch die Öffentlichkeit interessieren, wie er mit der Bildung von Betriebsräten, den Personalvertretungen umgeht. Sie zwingen uns im Kaffeesatz zu lesen.

ALBA-Anwalt Helge Reich: Es ist abstrus. Sie sagen, ich weiß es nicht. Sie schreiben was, dann müssen sie kommen. Sie müssen recherchieren.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: § 193 StGB – Beweislast. Wir haben über die Beweislast gesprochen. Als wir Lateinisch und Griechisch lernten … Die Beweislast hat der, der die Darlegungslast hat. Habe gelernt, man bekommt schnell den [1], das englische Recht. Wenn ich die Klage führe, muss ich als Kläger die Prozessvoraussetzungen prüfen.

ALBA-Anwalt Helge Reich: … .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann müssen Sie für erledigt erklären.

Vorsitzender: Erst kam der Widerspruch, dann die Abschlusserklärung. Wenn ein Versäumnisurteil erging. Soll er das Versäumnisurteil stehen lassen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie müssen in jeder Phase des Verfahrens prüfen, ob die Klage noch gültig ist..

ALBA-Anwalt Helge Reich: ….

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Meine der Senat ist weise, muss entscheiden. Dann kriege ich den nächsten Zug.

Der Vorsitzende lächelt.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Saß mit einem schweren AfD-Politiker im Zug. Schöne Beine.

ALBA-Anwalt Helge Reich: Was .. .

Vorsitzender: Sitzen falsch beim Kläger.

ALBA-Anwalt Helge Reich: Sie sagen, Region ist nicht klar.

Vorsitzender: TAZ kann Regionen selber definieren. Wenn man sich einig wäre, die Bundesländer sind Regionen, dann aber … Wenn Sie sagen, die Region der einzelnen Betriebe, dann haben Sie dieses Problem. Aber .. .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann in Mecklenburg … Ist klar. … in der eidesstattlichen Versicherung. In der Mehrheit der Betriebe und Regionen. Wenn Sie uns sagen, in den Betrieben a, b, c sind Betriebsräte, schicken wir Verdi hin. Die überprüfen. Dann geben wir die Abschlusserklärung.

ALBA-Anwalt Helge Reich: Sie schreiben, in der Mehrheit der Regionen kein Vertreter. Sie benutzen den Begriff Region und sagen nicht, was es nicht … .,

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … Sie verhindern die Bildung des Gesamtbetriebsrats. …verhindern dort, wo es keine Betriebsräte gibt. Sie haben Betriebe übernommen, wo es Betriebsräte gab. Was prüfen sie … .

ALBA-Anwalt Helge Reich: Regionen. Die Bestimmung. In allen Regionen sind Vertreter ..

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Stellen Sie Anträge, dann können Sie weiter diskutieren. Weshalb machen Sie das nicht, Herr Vorsitzender? Er will. Dass Sie so reden, wie er. Dann wird wieder da ein hinten Sitzender schreiben, dass Sie die Spitze für die (Unterdrückung) der Meinungsfreiheit sind.

ALBA-Anwalt Helge Reich: Ich möchte es verstehen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie wollen nicht verstehen. Sie haben es verstanden.

ALBA-Anwalt Helge Reich: Möchte telefonieren.

Vorsitzender: Was machen wir bei 1.c. Für erledigt erklären?

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Die Klage ist einfach nicht …

ALBA-Anwalt Helge Reich verlässt den Gerichtssaal.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich darf auch mal kurz rausgehen. Wollen Sie die BILD-Zeitung, damit Sie was zu lesen haben?

Vorsitzender: Sie haben eine neue Robe.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja. Diese wird wenig getragen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg verlässt den Gerichtssaal.

ALBA-Anwalt Helge Reich nach Wiedereintritt: Nehem den Antrag zu 1c zurück.

Vorsitzender: 1.c?

ALBA-Anwalt Helge Reich: 1.b

Richter Dr. Lothar Weyhe: Regionen ist 1.b

Vorsitzender: Was machen wir mit 1.c? Entscheiden dazu?

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg nickt zustimmend: Stimme der Antragsrücknahme zu.

Vorsitzender korrigiert: Wir haben ein Verfügungsverfahren. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Der Antragstellervertreter erklärt, ich nehme den Antrag hinsichtlich der Ziffer 1.b zurück. Vorgelesen und genehmigt. Der Antragsgegner-Vertreter stellt Anträge aus der Berufungsbegründung mit der Maßgabe der heute erfolgten Rücknahme. Der Antragsteller-Vertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 10.03.2015, 10:00

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich bedanke mich.

Vorsitzender: Bedanke mich auch. Schöne Weiterfahrt.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Tschüß allerseits.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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