16.10.2017 - AG Ahrensburg - Beweiserhebung abgeschlossen

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Feuerzangenbowle_Kl.jpg Amtsgericht Ahrensburg

Strafverfahren gegen Klaus Schädel
Az. 58 Ds 759 Js 30223/14 (6/15)

Ein Nichtjurist muss sich allein gegen ein Dutzend Juristen wg. Beleidigung und übler Nachrede wehren.

Das unter erschwerten Bedingungen, u.a.
durch beschränkten Zugang zu den Strafakten des Gerichts,
Aufbürdung eines den primitiven Vorstellungen der Staatsanwaltschaft juristisch hörigen Pflichtverteidigers.


Inhaltsverzeichnis

16 Anklageschriften, inzwischen erhöht von 3 auf mindestens 18 Verhandlungstage.

Einzelrichter Paul Holtkamp

Pflichtverteidiger Frank-Eckhard Brand (Lübeck)

drei Staatsanwälte/Innen, Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert, Ahrensburger Rechtsanwalt Tomas Roß, Ahrensburger Rechtsanwältin Ellerbrock-Roß, Hamburger Rechtanwälte Joachim Walther und Arne Reumschüssel

Ahrensburger Pöbler Harald Dzubilla (inzwischen vom Ri Holtkamp herauskatapultiert)

versuchen Klaus Schädel aus Großhansdorf

wg. Beleidigung (§ 185 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB)- die Verfolgung dieser Tat inzwischen eingestellt - strafrechtlich zu belangen.


Übersicht über alle Verhandlungen


Berichte im Internet über den 13. Verhandlungstag, 16.10.2017

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AG Ahrensburg (li), Kanzlei Roß&Partner (mi)

Es gibt im Internet gegenwärtig nur den Bericht des Hamburger Abendblattes in der Stormarnbeilage von der Journalistin Dorothea Benedikt.

Harald Dzubilla schweigt, wird sich bestimmt noch melden. Rechtsanwalt Roß ist in den Medien öffentlich nicht aktiv. Macht seine Arbeit weitgehendst unbeobachtet. Heute sagte er als Zeuge nachweislich die Unwahrheit.

Wir haben die Verhandlung mitgesachrieben. Die Notizen können hier runtergeladen werden und verglichen werden mit dem, was das Hamburger Abendblatt schreibt.

17.10.2017, Hamburger Abendblatt von Dorothea Benedikt

Den Artikel findet man im Internet „Angeklagter wirft Richter Nazi-Methoden vor“ von Dorothea Benedikt in vollständiger Kopie. Angeklagter wirft Richter Nazi-Methoden vor

Vor dem Amtsgericht in Ahrensburg muss sich der Der Großhansdorfer Unternehmer wegen Beleidigung verantworten.

Ahrensburg. "Ich muss mich hier als Nazi und Krimineller beschimpfen lassen, und Sie reagieren nicht darauf": Diesen Vorwurf machte ein Zeuge dem Richter am Montag in dem seit Monaten andauernden Prozess gegen Erwin T. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Ahrensburg. Richter Paul Holtkamp toleriere das Verhalten des Angeklagten. Der Großhansdorfer Unternehmer muss sich wegen Beleidigung verantworten. Als Zeuge war erneut ein Ahrensburger Anwalt geladen, dessen Befragung nur wenige Minuten dauerte. Richter Holtkamp hatte nur drei Fragen des Angeklagten an den Anwalt zugelassen, der einen Ahrensburger Internet-Blogger in einem Zivilverfahren gegen Erwin T. vertreten hatte. Dabei hatte der Angeklagte einen ganzen Fragenkatalog eingereicht, doch die meisten seiner Wünsche standen in keinem Zusammenhang mit dem Verfahren.

T. empfindet psychiatrisches Gutachten als Beleidigung

Erwin T. hatte den Zeugen im Zuge der Verhandlung bereits als Nazi-Anwalt bezeichnet und ihm vorgeworfen, Richter bestochen zu haben.

Am Montag ergänzte T., dass der Anwalt auf die Anklagebank gehöre, nicht er selbst. Der Zeuge ärgerte sich über diese Unterstellung, zumal Richter Holtkamp auch in dieser Situation geduldig blieb. Er forderte den Angeklagten zur Contenance auf.

Die Ruhe bewahrte T. allerdings nur kurz. Kurz nachdem der Anwalt als Zeuge entlassen worden war, versuchte der Großhansdorfer, den Richter zu provozieren. "Glauben Sie, dass ich psychisch krank bin?", fragte T. Der Richter hatte vor dem Verfahren ein psychiatrisches Gutachten über T. erstellen lassen. Wie berichtet , kam der Mediziner zu dem Ergebnis, dass T. keine seelische Krankheit habe und voll schuldfähig sei. Jetzt meinte der Angeklagte, dass er das Gutachten als Beleidigung empfinde und Strafantrag stellen könnte. Dann sprach er erneut von Nazi-Methoden.

"Seien Sie vorsichtig", sagte der Richter, bevor T. sich weiter in Rage reden konnte.

Der Prozess soll am 25. Oktober fortgesetzt werden. Dann will der Richter weiter über die 39 Anträge des Angeklagten entscheiden.

17.10.2017, Hamburger Abendblatt mit Kommentaren von RS

In diesem Absatz kommentiere ich den Artikel von Dorothea Benedikt im Hamburger Abendblatt über die heutige Verhandlung beim Amtsgericht Ahresnburg.

Der Artikele ist Pöbelei in typischer Meanstream-Form.


DB: Angeklagter wirft Richter Nazi-Methoden vor

RS: Wie was es tatsächlich? Richter Holtkamp ließ keine Fragen des Beklagten an den Zeugen Rechtsanwalt Tomas Roß zu, nachdem er die drei zugelassenen Fragen selbst stellte.
Danach wurden anderthalb Dutzende Anträge, der letzte davon vom 07.Juli 2017 – d.h. mehr als drei Monate alt – abgelehnt als nicht erheblich, nicht zulässig etc. Die Beweiserhebung war für Richter Holtkamp abgeschlossen. Er möchte bei der nächsten Verhandlung alle anderen Anträge, welche ebenfalls älter als eine Monat sind, zurückweisen.
Die anzeigende Rechtsanwälte Walther und Reumschüssel sowie Richter und Richterinnen bzw. der für dieses die Anzeifgen stellende Landgerichtspräsident Dr. Krönert dürfen als Zeugen nicht befragt werden.
Vor diesem Hintergrund entstand die kurze Auseinandersetzung:
Richter Holtkamp: Beschlossen und verkündet. Antrag wird verworfen, weil unbegründet.
Klaus Schädel: Das ist nicht zu verstehen. Sie lassen Beweise nicht zu. Die Justiz hat nie funktioniert. Das ist Nazi.
Richter Holtkamp: Seien Sie vorsichtig.
Klaus Schädel: Möchte Sie überzeugen, weil Sie vernünftig sind.
Beim Meanstream, dem „Hamburger Abendblatt“ wird das pöbelhaft verkürzt auf: Angeklagter wirft Richter Nazi-Methoden vor.
Tatsache ist, dass sind Methoden, wie bei den Nazis - z.T. noch schlimmen, weil der Schein der Rechtsstaatlichkeit vorgegaukelt wird – angewendet wurden. Man darf so denken und auch sich so äußern, sogar öffentlich, was ich hiermit tue.

DB: Vor dem Amtsgericht in Ahrensburg muss sich der Der Großhansdorfer Unternehmer wegen Beleidigung verantworten.

Ahrensburg. "Ich muss mich hier als Nazi und Krimineller beschimpfen lassen, und Sie reagieren nicht darauf": Diesen Vorwurf machte ein Zeuge dem Richter am Montag in dem seit Monaten andauernden Prozess gegen Erwin T. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Ahrensburg. Richter Paul Holtkamp toleriere das Verhalten des Angeklagten.

RS: Die Äußerung des Zeugen Rechtsanwalt Tomas Roß erfolgte am Schluss der Zeugenbefragung, nachdem Herr Schädel die Vereidigung des Zeugen beantragte. Hier des Disput:
Richter Holtkamp: Dass ich nicht eine Frage vergesse und Sie nach Hause schicke. Das war das aus meiner Sicht.
Klaus Schädel: Ich beantrage Vereidigung auch für seine frühere Befragung, weil der Zeuge die Unwahrheit sagt. Ich habe noch Fragen.
Zeuge Rechtsanwalt Roß: Muss man sich das hier gefallen lassen? Werde als Nazi beschimpft, als Krimineller. Sie (Herr Holtkamp) haben ein überraschendes Verständnis
Richter Holtkamp: Ich habe kein Verständnis. Beschlossen und verkündet: Die vorgelegten Fragen an Roß und Ellerbrock Roß werden zurückgewiesen. Hat die Verteidigung, die Staatsanwältin Fragen?
Was sind die Tatsachen?
Durch die Antwort „Ich habe kein Verständnis“ machte sich Richter Holtkamp sich de facto befangen. Woher weiß Richter Holtkamp, dass der Zeuge Rechtsanwalt Roß nixcht mit Nazis zu tun hat, nichts mit denen gemein? Gerade das soll das Strafverfahren klären. Stellt man im Strafverfahren fest, dass Rechtsanwalt Roß nichts mit Nazis zu tun hat - im Gegensatz zu seinem Mandanten Harald Dzubuilla - , so bedeutet das lange noch nicht, dass der Angeklagte Klaus Schädel nicht genügend Anhaltspunkte hatte, so zu denken, Rechtsanwalt Roß wäre ein Nazi, stehe den nazis nahe.
Ich selbst bin da von der Sache her unsicher, denn Rechtsanwalt Roß behauptete als Zeuge, ich würde zu Gewalt aufrufen. Dieser Rechtsanwalt vertrat und verteidigte Gewalttäter gegenüber dem Angeklagten Klaus Schädel. Die Folgen seiner Rechtsanwaltstätigkeit, interessieren diesen Rechtsanwalt wenig, wie auch die Folgen der Tätigkeit seiner Ehefrau, welche ebenfalls Organ der Rechtspflege ist. Das kann was mit dem Verhalten eines Herrenmenschen und eines Menschenverachters zu tun haben. Anlass dazu, sich Gedanken zu machen, was die Meinung von Klaus Schädel betrifft, Rechtsanwalt Roß wäre ein Nazi.
Behaupten, Nazigegner wären Gewalttäter, Gewalttäter zu verteidigen, ist eindeutig das, was Nazis charakterisiert: Alle Linke der Gewalt zu bezichtigen, Gewalttäter für ihre Ziele zu missbrauchen, ist typisch für Nazis, vor allem Menschenverachtung, Herrenmenschentum.
Wenn der Satz "Ich muss mich hier als Nazi und Krimineller beschimpfen lassen, und Sie reagieren nicht darauf" falsch zitiert, so ist das nicht Zufall. „Reagieren“ verlangt Handeln, das hat Rechtsanwalt Tomas Roß zwar vom Richter verlangt, aber mit „Sie haben „schlauer“ formuliert oder „überraschendes Verständnis haben“ sagt mehr aus. Es ist nicht nur ein Anspruch, sondern auch das Verlangen, dem Richter Anweisungen zu geben, wie er sein Verfahren zu führen hat. Rechtsanwalt Roß verlangt als Organ der Rechtspflege, dass ein Strafrichter keine Verständnis hat, d.h. nicht nach den entlastenden Motiven forschst. Ebenfalls ein typisches Nazigehabe, kein Verständnis gegenüber den Andersdenkenden, Andershandelnden zu haben und von der Justiz zu verlangen, dass diese ebenfalls kein Verständnis mit den Angeklagten hat.

DB: Der Großhansdorfer Unternehmer muss sich wegen Beleidigung verantworten. Als Zeuge war erneut ein Ahrensburger Anwalt geladen, dessen Befragung nur wenige Minuten dauerte. Richter Holtkamp hatte nur drei Fragen des Angeklagten an den Anwalt zugelassen, der einen Ahrensburger Internet-Blogger in einem Zivilverfahren gegen Erwin T. vertreten hatte. Dabei hatte der Angeklagte einen ganzen Fragenkatalog eingereicht, doch die meisten seiner Wünsche standen in keinem Zusammenhang mit dem Verfahren.

RS: Woher weiß Journalistin Dorothea Benedikt, dass die anderen Fragen keinen Zusammenhang mit dem Verfahren hatten. Das hatte nicht ein Mal Richter Holtkamp behauptet.
Richter Holtkamp äußerte sich zu dem Fragenkatalog folgendermaßen: Sie (Herr Schädel) haben umfangreiche Fragen geschrieben. Habe veranlasst, dass es weiter gegeben wurde. Gehe davon aus, Sie (Brand und Staatsanwältin) haben es gelesen. … Es sind Fragen an den Zeugen Roß zu besprechen. Kann das vielleicht kurz machen. Einzeln dargelegt, nur drei Fragen sind ohne Weiteres zulässig. Welche? Erstens, Sie wollen gerne wissen, ob der Zeuge Roß mit Herrn Dzubilla gesprochen hat und worüber. Zweitens, ob der Zeuge Roß Kommentare im Blog von Dzubilla schreibt. Man kann streiten, was das hier zu tun hat. Drittens, Sie wollen wissen, ob der Zeuge Roß sich mit Herrn Dzubilla über die Hamburger Verfahren unterhalten hat. Es ist nur zu unkonkret, welche Verfahren. Ich weiß nur , es gab eine Menge Verfahren. In Hamburg gab es viele Verfahren. Ich weiß nicht, ob es alle Verfahren waren. Auf welche beziehen Sie sich.
Die Ablehnung der anderen Fragen begründete Richter Holtkamp nicht. Woher die Kenntnis der Journalisten Dorothea Benedikt, dass diese nicht im Zusammenhang mit den Verfahren standen? Eine klare Lüge
Die Journalistin Dorothea Benedikt verschweigt auch, dass auch diese drei Fragen es in sich hatten. Denn bei einer Frage sagte der Zeuge Rechtsanwalt Roß die Unwahrheit als er auf die Frahe von Richter Holtkamp:
Steht in der Ladung. Ist egal. Ich kann die Fragen stellen. Frage. Wie weit sind Sie über die Verfahren von Herrn Dzubilla in Hamburg informiert?
Zeuge Rechtsanwalt Roß: Gar nicht. Da war das Mandatsverhältnis zu Dzubilla erloschen als die Sache in Hamburg losging.
Das ist schlicht eine Unwahrheit, Lüge könnte man behaupten. Die Hamburger Verfahren begann im Mai 2011 und enderen Mitte 2014. Das Mandatverhältnis von Rechtsanwalt Roß mit Herrn Harald Dzubilla gegen Klaus Schädel begann 2010 und endete Mitte 2014. Die Hamburger Verfahren liefen parallel zu dem Verfahren im Ahrensburg/Lübeck. Im Hamburg war Harald Dzubilla allerdings nicht von Rechtsanwalt Roß vertreten.
Es war also eine falsche uneindliche Zeugenaussage des Rechtsanwalts Roß vor dem Ahrensburger Strafrichter Holtkamp. Eigentlich eine Pressemeldung wert. Wird nicht passieren bei der „unabhängigen“ Hamburger Abendblatt, Lokalausgabe Stormarn.

DB: T. empfindet psychiatrisches Gutachten als Beleidigung

RS: Die Überschrift ist nicht richtig. Klaus Schädel betrachtete es als Beleidigung, dass ein psychologisches Gutachten vom Richter Holtkamp in Auftrag gegeben wurde.
Die Überschrift suggeriert, dass es keine Beleidigung sei, ein psychologisches Gutachten einzufordern, wahrscheinlich, weil Klaus Schädel ein Pöbler ist. Die Pöbeleien der Journalistin Dorothea Benedikt dürften demnach ebenfalls von einer psychologischen Störung bei dieser Dame sprechen. Ein psychologisches Gutachten wäre angebracht mit dem Ziel zu prüfen, ob die Journalistin Dorothea Benedikt geistig gesund genug ist, um Ihrer Aufgabe als Journalistin nachzugehen. Ich meine es ernst und bin gespannt, ob Frau Dorothea Benedikt, dass als Beleidigung empfindet.

DB: Erwin T. hatte den Zeugen im Zuge der Verhandlung bereits als Nazi-Anwalt bezeichnet und ihm vorgeworfen, Richter bestochen zu haben.

RS: Das stimmt so nicht. In dieser Verhandlung gab es diese Vorwürfe nicht.
Außerdem gab das Klaus Schädel das in seinen Schriftsätzen und in einer früheren Verhandlung lediglich als seine Meinung kund und machte damit dem Rechtrsanwalt klar, welchen Eindruck dieses bei ihm entstehen lässt.

DB: Am Montag ergänzte T., dass der Anwalt auf die Anklagebank gehöre, nicht er selbst. Der Zeuge ärgerte sich über diese Unterstellung, zumal Richter Holtkamp auch in dieser Situation geduldig blieb. Er forderte den Angeklagten zur Contenance auf.

RS Auch das stimmt nicht. Diese „Ergänzung“, d.h. diese Meinung tat Klaus Schädel schon in der ersten Verhandlung kund und nannte neben Rechtsanwalt Roß auch den Herr Harald Dzubilla. Allerdings bei beiden mit der „Ergänzung“, falls überhaupt jemand wg. Äußerungen vor ein Strafgericht gehört.

DB: Die Ruhe bewahrte T. allerdings nur kurz. Kurz nachdem der Anwalt als Zeuge entlassen worden war, versuchte der Großhansdorfer, den Richter zu provozieren. "Glauben Sie, dass ich psychisch krank bin?", fragte T. Der Richter hatte vor dem Verfahren ein psychiatrisches Gutachten über T. erstellen lassen. Wie berichtet , kam der Mediziner zu dem Ergebnis, dass T. keine seelische Krankheit habe und voll schuldfähig sei. Jetzt meinte der Angeklagte, dass er das Gutachten als Beleidigung empfinde und Strafantrag stellen könnte. Dann sprach er erneut von Nazi-Methoden. "Seien Sie vorsichtig", sagte der Richter, bevor T. sich weiter in Rage reden konnte.

RS: Der Verlauf der Gerichtsverhandlung spricht eine andere Sprache. Von wegen Klaus Schädel redete sich in Rage
Außerdem gibt es keine psychologisches Gutachten.

DB: Der Prozess soll am 25. Oktober fortgesetzt werden. Dann will der Richter weiter über die 39 Anträge des Angeklagten entscheiden.

RS: Ist die Journalistin Dorothea Benedikt tatsächlich überzeugt, dass über die Anträge tatsächlich entschieden wird? Hat Sie nicht verstanden, dass nur der Form Genüge getan wird und die Mitteilung über die Zurückweisung der Anträge auf der Tagesordnung steht.
Anschließend soll der Staatsanwalt Dr. Buscher seinen Schlußvortrag halten und nach Möglichkeit auch der Pflichtverteidiger Brand.
Der Angeklagte Klaus Schädel darf dann am 06.11.2017 sein Schlußwort vortragen.


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