16.05.2014 - Typischer Zensurfreitag

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MACHT DES GELDES; LOBBYISMUS BEI GERICHT


Inhaltsverzeichnis


16.05.2014
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)




BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

16. Mai 2014


Videos zu Styrpor

[bearbeiten] Was war heute los?

16.05.2014

Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter

Bekanntmachung der öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern © DBT / Sylvia Bohn

Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können.

Grundsätzlich werden nur diejenigen Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen.

Eine Registrierung erfolgt bis zum Redaktionsschluss der nächsten Drucklegung.

Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises.

Gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind folgende Angaben für die Registrierung eines Verbandes erforderlich:

Name und Sitz, 1. Adresse mit Telefon- und Telefax-Nummer, E-Mail- und Internetadresse weitere Adresse, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich, Mitgliederzahl, Anzahl der angeschlossenen Organisationen, Verbandsvertreter, Anschrift am Sitz von Bundestag und Bundesregierung.

Diese Angaben sind in ein Meldeformular einzutragen, das auch für Änderungen genutzt werden kann. Das Formular ist unterzeichnet zusammen mit der Vereinssatzung (falls der zu registrierende Verband auf einem derartigen Statut beruht) und ggf. einem Auszug aus dem Vereinsregister schriftlich per Post an das Parlamentsarchiv zu senden.

Seit dem 1. April 2012 erscheint der Bundesanzeiger nur noch im Internet. Die amtliche Fassung der öffentlichen Liste, die bis dahin als Beilage zum Bundesanzeiger in gedruckter Form erschienen ist, steht daher nur noch in elektronischer Form zur Verfügung. Die amtliche Fassung sowie eine aktualisierte Fassung finden Sie im Anhang dieser Seite.


Amtliche Fassung der registrierten Lobbyverbände und Lobbyvertreter

Aktuelle Fassung

Wer hat die Macht im Staate Deutschland?

Das Volk? Kaum. Die Regierung? Kaum. Die Justiz? Kaum.

Das Geld? Vereinfacht gesagt, ja. Was bedeutet das konkret? Wie funktioniert das?

Kompliziert, unübersichtlich, vertraulich-verborgen, manipuliert, verlogen. Die Justiz ist dabei der wesentliche Handlanger der Mächtigen unter dem pervertierten Mantel „Rechtsstaat“. Die Lobbyisten brauchen die Justiz. Verträge, Vereinbarungen werden von Juristen entwickelt und bindend begleitet. Die Öffentlichkeit erfährt wenig Details. Datenschutz, Vertraulichkeit, Betriebsgeheimnis etc. sind die Ecksteine für das Funktionieren des pervertierten Rechtsstaates. Etwas kann man über die von Bundestag veröffentlichten Liste – <- siehe links) der offiziellen Lobbyorganisationen erfahren. Nicht alle in der Liste aufgeführten Organisation üben Einfluss aus. Verdeckte Lobbyorganisation und deren Strukturen ergeben sich aus der Liste nicht.

Die Mainstream-Medien offenbaren ab und zu einige Wahrheiten.

Dagegen gehen die Lobbyisten vor. Wir erleben das als Pseudoöffentlichkeit jeden Freitag bei den Verhandlungen unter dem Vorsitz von Richterin Simone Käfer und an manchen Dienstagen beim Oberzensor VorsRi am HansOLG Andreas Buske.

Das Schema ist immer das gleiche. Kleine Ungenauigkeiten, vermeintliche Mehrdeutungen, unwesentliche Fehler, hohe Streitwerte, fliegender Gerichtsstand, kurze Termine, Anwaltszwang, Beweisunterdrückung mit dem Argument der Ausforschung werden dazu genutzt, unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken, zu verbieten. Die Konstrukt des Unternehmens-Persönlichkeitsrechts, Verdacht und Eindruck dienen dem gleichen Ziel: Zensur im Interesse der vermeintlichen Herrschaftssicherung.

Wir erlebten das sehr anschaulich an den beiden letzten Freitagen.

So wurde am Freitag, den 09.05.2014 über Lobbyismus gestritten. Kläger war das Institut für Zukunft der Arbeit, welches sich dagegen wehrte, ein Lobbyinstitut zu sein. Vertreten wurde das Institut von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Die Kanzlei, welche auch Christian Wulff und auch den Papst als Vertreter Gottes gegen die Medien vertrat.

Am Freitag, den 16.05.2014 klagte diese Kanzlei für Sunpor Kunststoff GmbH, einen Produzenten von Styropor-Granulat, gegen die Frankfurter Zeitung wegen dem Artikel „Aufgeschäumt und angebrannt“, in dem recht kritisch über den brandgefährlichen Styropor-Dämmstoff berichtet wurde.

Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs leistet konsequente Lobbyarbeit über die Zensur. Da ist diese Kanzlei Spitze, führend.

Hinzu kommt, dass die Vorsitzende Richterin der Hamburger Zensurkammer Simone Käfer nur das für ihre Unrechtsprechung nutzen darf, was von den Parteien in den Schriftsätzen vorgetragen und in der Verhandlung gesagt wird. Entschieden wird formal juristisch, nicht materiell. Die juristische Wahrheit entscheidet, was zu tun und zu lassen ist. So darüber, ob weitere Brände gedämmter Gebäude mit Todesopfern in Kauf genommen werden oder doch sehr kritisch hinterfragt werden dürfen. Die kritische Berichterstattung wird kaputt geklagt, die Presse muss angesichts der hohen Verfahrenskosten einknicken. Seriöse Journalisten werden kriminalisiert, entwürdigt. So war es auch heute.

All das, weil es der Vorsitzende Richterin Simone Käfer offenbar Spaß macht, von Stolpe zu träumen und eindeutige Formulierungen zu verlangen, zu welchen sie selbst weder in der Lage noch bereit ist. Das nicht nur deswegen, weil die Vorsitzende Richterin die Deutsche Sprache nicht so gut beherrscht wie die Journalisten der FAZ und offenbar auch weniger Kenntnisse über gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge besitzt, sondern, weil die Deutsche Sprache, jede Sprache an sich, immer mehrdeutig ist. Davon lebt jede Sprache und darin besteht die Kraft und Kunst engagierter, kreativer Journalisten, Publizisten und Schriftsteller. Der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer liefert die Stolpe die Vorlage, ihrer Rolle als Sprachaufseherin auf Gutsherren Art genüsslich gerecht zu werden. Viel Verstand, gar Bildung gehört nicht dazu.

Erläutern wir mal bei dieser Gelegenheit, was die Stolpe-Entscheidung so alles hergibt. Nehmen wir das Beispiel „Vorsitzende Richterin“. Auch der dumme Michel, zumindest genügend Leute in ganz Deutschland, verbinden den Begriff Vorsitzender mit Mao Zedong, dem Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas, einem Massenmörder von Millionen von Chinesen. Eine herrliche Vorlage für Zensoren, mit dem Kunstrukt Eindruck oder Verdacht Zensur zu über und unliebsame Journalisten und Medien zur Kassen zu bitten und dabei zu kriminalisieren.

Nach Stolpe kann durchaus in „Vorsitzende Richterin“, erst recht, wenn nur kurz geschrieben steht „Vorsitzende: “ die Deutung hineingedacht werden, das der Eindruck erzeugt werden soll, Simone Käfer sei eine Massenmörderin, denn sie handle wie der Massenmörder Mao Zwedong.

Juristisch richtig, stolperein wäre zu schreiben „Vorsitzende in Deutschland ohne irgendwelcher Beziehung zu China: “. Vielleicht hat Richterin Simone Käfer bessere Einfälle. Uns wird sie diese nicht verraten. Geheimjustiz, eben.

Auch heute entschied diese Andreas Buske vorgeschobene Richterin, „Scham“ sei mehrdeutig und deswegen sei dem Unterlassungsanspruch des Ehepaars von Guttenberg stattzugeben.

[bearbeiten] Die heutigen Termine

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Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute ausnahmsweise fast eingehalten. Die Richter/Innen wechselten ständig am Richtertisch, mit Ausnahme der Vorsitzenden.

Allerdings wurde in der Sache 324 O 295/13 Ehepaar Guttenberg vs. Medien Innovation GmbH heute in einer anderen dem Geschäftsverteilungsplan widersprechenden Besetzung als in der ersten Verhandlung am 25.10.13 verhandelt.

[bearbeiten] Verkündung

Es gab drei Verkündungen. Davon einen Aussetzungsbeschluss.

In der Sache (Az. 324 O 675/13) Till Backhaus gg. Norddeutscher Rundfunk wurde die Klage abgewiesen.

In der Sache (Az. 324 O 249/13) Prof. Dr. Horst Pöttker gg. WAZ Zeitungsgruppe NRW GmbH verlor der Professor wegen fehlender Passivlegitimation in Folge der Umstruktuierung des Beklagten.

Bei Nasser Abuo-Chaker gg. Spiegel TV GmbH. (Az. 324 O 711/12) erfolgt die Verkündung erst am 06.06.14.

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute gut gelaunt. Sie lachte viel. Sprach fast nur allein. Verließ mit den anderen ab und zu den Gerichtssaal und genoss heute das Mittagessen in der Gerichtskantine, nicht mit Buske beim Italiener.

Viel Publikum war heute nicht im Saal. Trotzdem genoss die Vorsitzende sichtbar ihre Macht und führte die Verhandlungen locker, alles wie auswendig gelernt. Im Prinzip ersetzbar durch einen Computer, bei den nicht Mal die besten und intelligentesten Programmierer die Software schreiben müssten. Wieder verlangte diese Richterin von den Beklagten etwas, was sie selber nicht einzuhalten gedenkt und auch gar nicht in der Lage ist. Die Parteivertreter nannte sie nach wie vor Parteien und die Sach- und Rechtslage wurde erörtert, obwohl das nicht immer stimmte. Stolpe war für die Vorsitzende eine BGH-Entscheidung, tatsächlich aber die des Bundesverfassungsgerichts.

[bearbeiten] Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute

  • Würden wir zustimmen, wenn es die BGH-Rechtsprechung zu Stolpe nicht gegeben hätte.
  • Bei Vertragsstrafe gelten die gleichen Kriterien wir beim Ordnungsmittel.
  • Wir haben das OLG. Brauchen uns keine Gedanken zu machen.
  • Denke an den Sommer. Interessante Frage, spannende Frage.
  • Flitterwochen. Das ist evident privat.
  • Wir haben lange diskutiert. Können auch anders entscheiden.
  • Wir haben den typischen Fall, bei dem ein anderes Gericht sagen würde, das wollen wir der Presse nicht vorschreiben, deswegen machen wir das mit dem Eindruck.
  • Ist es vorstellbar, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung?
  • Geht die Zustimmung nach Abschluss des Verfahrens? Bin prozessual etwas überfordert.

[bearbeiten] Verhandlungen

10:00

[bearbeiten] Autohaus Werner Bröhan GmbH vs. Axel Springer SE 324 O 705/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler und Richterin Dr. Kerstin Gronau.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um die Berichterstattung der Beklagten um einen Autounfall mit Opfern, in dem es heißt, haben einen gemeinsamen Arbeitgeber. ... Haben eidesstattliche Versicherung abgegeben. Verfügung wurde nicht anerkannt. Bei Google findet man zu Autohaus Jork mehrere Autohäuser. Es heißt es war ein großes Kulturfest, deren Veranstalter das Autohaus in Jork war. Der Geschäftsführer des Autohauses war der Ideengeber dieser Veranstaltung.

Wir haben eine Verfügung erlassen und meinte und meinen die Erkennbarkeit ist gegeben. Die Namen, Vornamen werden abgekürzt, Dass gemeinsamer Arbeitgeber, ist erkennbar. Außerdem nach Stolpe versteht man bei gemeinsamen Arbeitgeber den Betrieb. Hat er sich als Arbeitgeber so verhalten, das die jungen Mitarbeiter sich nicht so betrinken?

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Die aufgezählten Autohäuser sind fünf. Auch Google zeigt das. Der Begriff „Autohaus“ reicht für Erkennbarkeit nicht aus.

Die Vorsitzende: Würden wir zustimmen. Wir haben aber mehr.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Haben Sie Jork auch mit „J“ geschrieben? Habe gesucht.

Alle lachen. Ganz laut Richterin Barbara Mittler.:

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Wir haben nur zwei Personen mit Abkürzungen genannt.

Die Vorsitzende: Sie haben nicht nur die Namen genannt, sondern auch, dass der eine Sohn eines Polizisten ist.

Richterin Barbara Mittler: Berufsschullehrer, Mitschüler finden die Klägerin. Darüber haben wir die Erkennbarkeit.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Dann geht es um die Verletzbarkeit. Das Autohaus muss verletzt sein. Es ist Sozialsphäre, dort haben die beiden gearbeitet. Es war eine Veranstaltung des Arbeitgeber als Sponsor.

Die Vorsitzende: Würden wir zustimmen, wenn es nicht die BGH-Rechtsprechung zu Stolpe gegeben hätte.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Es geht um die Sorgfaltspflicht. Lokal war das ein erhebliches Thema. Jork ist nicht groß. Wenn gesagt wird, Autohaus ist mit verantwortlich, dann ...

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Steht nicht Autohaus, sondern Arbeitgeber. Der Geschäftsführer war Veranstalter der Ralley-Veranstaltung.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Werner ..

Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Bernd Bröhan war Geschäftsführer. Das ist Arbeitsgeber.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel: Es macht einen Unterschied, ob Firma oder Geschäftsführer als Arbeitsgeber bezeichnet wird.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Wolle Sie ergänzen mit der konkreten Berichterstattung vom 23.09.2013 mit der Maßgabe „Volvo mit Tempo 200 am Baum zerfetzt, wir in BILD vom 12.08.2013 berichtet. Der Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

Springeranwalt Dr. Holger Nieland verlässt den Gerichtssaal:. Ja. Ein schönes Wochenende.

Autohausanwalt Dr. Till Dunckel verlässt ebenfalls den Gerichtssaal: Auf Wiedersehen.

10:30

[bearbeiten] Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg vs. Medien Innovation GmbH 324 O 295/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Es war heute dienzweite Verhandlung in dieser Sache. Wir hatten über die erste Verhandlung am 25.10.2013 berichtet

Die damaligen Zensoren. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Rechtsanwalt Felix Zimmermann, Rechtsanwältin Theresa Arand von der Kanzlei Schertz Bergmann. Seitens der Beklagten erschien Burda-Rechtanwalt Markus Herrmann.

Die heutigen Zensoren. Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Simon Bergmann von der Kanzlei Schertz Bergmann. Seitens der Beklagten erschien Burda-Rechtanwalt Markus Herrmann.

Die Vorsitzende: Wir haben schon mal verhandelt und die Verhandlung wiedereröffnet. Die Kammer hatte gesagt, sie wird das verbot wegen der Mehrdeutigkeit erlassen. Dem Antrag auf Richtigstellung wird nicht stattgegeben. Der Kinderschutzverein wird nicht erwähnt. Wollen Sie darauf bestehen?

Guttenberg-Anwalt Simon Bergmann: Nein. Nehme zurück.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass das die die Ziffer 2 und 4 aus der Klage vom 11.06.2013 zurückgewiesen werden wird. Der Klägervertreter nimmt darauf hin die Anträge zu 2 und 4 zurück. Der Beklagtenvertreter stimmt zu und stellt Kostenantrag. Dann stellen wir die Anträge. Der Klägervertreter beantragt Ziff 1 und 3 aus der Klage vom 11.06.2013. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

11:30

[bearbeiten] Sunpor Kunststoff GmbH vs. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 324 O 112/14

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching von der Kanzlei Redeker/Selner/Dahs. Seitens der Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung erschienen Rechtsanwalt Dr. Oliver Stegmann von der Kanzlei Esche Schüman Commichau und Rechtsanwalt Dr. Name unbekannt.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Artikel „Aufgeschäumt und angebrannt“ von Bernd Freytag, erschienen am 25.01.2014 in der FAZ. Im Internet ist dieser Artikel bei der FAZ verschwunden. Wir finden diesen aber unter bauberufe.eu.

[bearbeiten] Notizen von der Verhandlung

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schriftsatz vom 15.05.2014 für Gericht und Gegner. Die Präsenzen schon aufgenommen?

Protokollführerin: Ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alle sind Doktoren, wunderbar. Wir haben eine Berichterstattung. Befasst sich mit einem Brand, der in Frankfurt stattgefunden hat. Es geht um Styropor. Der Feuerwehrmann war sicher. Er sagte: Die Brandriegel waren schon eingebaut. Sie hatten überhaupt keine Wirkung. Der Kläger produziert Granulat. Daraus werden Platten gemacht. Werden dann bis zum Wohnhaus geführt. Der Antragsteller sagt, es ist wichtig, das ganzflächig verriegelt wird. Die Verputzung der Brandriegel war noch nicht fertig. Deswegen kam es zum Brand. Der Antragsgegner sagt, es gibt keine Betroffenheit beim Antragsteller. Außerdem sei man nicht ordnungsgemäß abgemahnt worden. Nicht der Geschäftsführer hätte den Antrag stellen müssen, sondern ... .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: War fertig. Die Brandriegel waren vorhanden.

Die Vorsitzende: Wir wollen dabei bleiben, dass der falsche Eindruck erzeugt wird, Styropor sei gefährlich. Die Betroffenheit der Abtragstellerin würden wir bejahen. Dazu ein Beispiel. Der Bauer liefert Milch, aus welcher Joghurt hergestellt wird. Dann heißt es, der Joghurt sei schlecht, weil die Milch schlecht sei. Es heißt, der Rohstoff ist schon gefährlich. Bei einer Aufschäumung verringert sich die Brandgefährlichkeit. Da scheint, das einzige Problem, der Rohstoff zu sein. Deswegen wollen wir die Betroffenheit bejahen. Dass teilweise verputzt wurde nach Einbau der Brandriegel, wird eingeräumt. Sie hätten vortragen müssen, dass die Brandriegel .... . Sie sind dran, der Antragsgegner. Beim Erlass haben wir die Stellungnahme des Feuerwehrmanns berücksichtigt. Es kann nicht erkannt werden, dass die aufgebrachte Schicht den Brandschutz wesentlich verbessert hat. es haben aber zwei Stockwerke weniger gebrannt.. Nur Flächenbrand ... Würde der eidesstattlichen Versicherung nicht entgegenstehen. Das heißt, wir würden die Verfügung bestätigen.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Überrascht uns.

Die Vorsitzende überzeugend: Ja. Wir haben lange diskutiert. Kann auch anders entscheiden werden.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Vielleicht kann ich sie überzeugen. .... Der Vortrag war, die Brandschutzriegel haben nicht funktioniert, weil der Putz nicht aufgetragen war. Putz war aufgetragen, trotzdem wurden zwei Brandschutzriegel überwunden. Es heißt, die Brandriegel sollen die Ausbreitung des Brandes verhindern. Wie soll der Umstand, dass nicht die gesamt Fassade verputzt war, auf die Ausbreitung des Brandes ... . Wir haben das System mit den Brandriegeln.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann diskutiert mit der Vorsitzenden wissenschaftlich über zu Baumaterialkunde: Zum Rohstoff. Sie haben das Beispiel mit dem Bauer gebracht, dem Wein oder dem Müller, der den Wein verarbeitet. Besser wäre ein Beispiel mit dem Fahrrad. Rohre werden verarbeitet, der Rahmen bricht. Es ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Produzenten, den der Rohre und den des Fahrrads. Es ist bei der Dämmung ein ganzer Kitt, es kommt ein ganze anderer Stoff raus. Wir haben nichts geschrieben, dass das Rohmaterial Pyropor in den Dämmplatten enthalten ist. Der Autor umschifft das, er schreibt Rohmaterial.

Die Vorsitzende: Mann kann das aber auf die Antragstellerin beziehen.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Der Vorwurf bezieht sich auf den Rohstoff, das Granulat. ... Das Feuer bricht aus ... auch über darüber liegende Etagen. Brandschutzmaßnahmen ist ein ganz anderes Thema. Die Brandentwicklung konnte sich nur so verbreiten, weil unten noch nicht verputzt war. Die Brandschutzmaßnahmen warfen noch nicht abgeschlossen.

Die Vorsitzende: Wir haben uns Gedanken gemacht. Weshalb macht man Brandriegel. Wir sind keine Brandsachverständige.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: ... Es gibt die Feststellung des Feuerwehrmanns. Er sagt, dass der Fertigungszustand keinen Einfluss auf die Ausbreitung des Feuers hatte. Ein Teil war nicht verputzt, dort gab es kein Feuer.

Die Vorsitzende liest vor : „Die Fassade in Frankfurt habe sich in kurzer Zeit in einen riesigen Feuerball verwandelt, sagte er. Durch die hohen Temperaturen sei sofort ein „flüssiger, brennender See“ entstanden. Styropor müsse als Baustoff „eigentlich sofort gestoppt. Die Forderung ist keine Lappalie. Schließlich ist kein Dämmmaterial so billig wie Styropor, die weißen Platten kleben auf fast achtzig Prozent aller deutschen Energiesparfassaden. “ werden.“ Klingt sprachlich so. Was heißt nicht wesentlich verbessert? War nicht doch entscheidend, dass nicht alles verputzt war?

Es wird diskutiert.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Der Feuerwehrmann schreibt ... es ist keine wissenschaftliche Erkenntnis.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Die Anlage Ast6 liest sich ganz anders. Auswirkung der Wärmestrahlung führt zur Überwindung der Wärmeriegel.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Die Brandbeaufschlagung ist ganz anders

Die Vorsitzende: Man kann die Gefährlichkeit des Rohstoffes thematisieren. Wir haben den typischen Fall, bei dem ein anderes Gericht sagen würde, das wollen wir der Presse nicht vorschreiben, deswegen machen wir das mit dem Eindruck.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Wozu sind die Brandriegel? Um den Brand zu verhindern.

Die Vorsitzende: Um den Brand zu erschweren. Dafür sind die Brandriegel da.

FAZ-Anwalt Dr. xxxxx: Der Feuerwehrmann schreibt, der Brand wäre nicht verhindert, auch wenn voll verputzt gewesen wäre. Das Feuer hätte trotzdem übergegriffen über die Brandriegel zum anderen Teil.

Die Vorsitzende: Sie haben das Problem. Sie hätten darlegen müssen, dass es keinen Unterscheid gibt.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Dann verstehe ich nicht den Eindruck.

Die Vorsitzende: Man hätte schreiben können ... die Brandschutzmassnahmen waren noch nicht fertig gestellt.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: ... .

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Heiß aber nicht, die Fassade im Barndbereich wäre nicht fertiggestellt.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: In bezug auf die Anlage AG 7 wollen wir klarstellen, was gemeint ist. Es ist nicht substantiiert bestritten.

Es wird diskutiert. ..

Die Vorsitzende: Bislang war das für uns unstreitig. Dann nehmen wir auf, dass es streitig ist.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Was den Rohstoff betrofft, so ist es identisch wie beim Fahrrad.

Die Vorsitzende: .... Bei mir ist der Vorwurf, dass der Rohstoff brandgefährlich war.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Er ist auch gefährlich.

Die Vorsitzende: Wir haben einen einzigen Streitgegenstand ... Brandschutzmassnahmen wie fertiggestellt. Ist ganz eng.

Richterin Barbara Mittler: Ganz eng. Ziemlich eng. Es geht um den Eindruck.

Die Vorsitzende: Ist es vorstellbar, eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben?

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Habe darüber mit meinem Mandanten nicht gesprochen. Aber angesichts der Lobbyarbeit ... Mein Mandant wird nicht eine solche Lobbyarbeit ... Die Situation ist unbefriedigend.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Vorschlag: Wen wir mit der Frankfurter Zeitung ein Paket schnüren würden. Es gibt die Pressemitteilung: „Wegen eines Artikels, der sich kritisch mit der Wärmedämmung durch Styropor auseinandersetzt, hat sich die "FAZ" Ärger eingehandelt: Das Landgericht Hamburg beschloss am 10. März eine einstweilige Verfügung (EV), die sich gegen eine Behauptung in dem Beitrag "Aufgeschäumt und angebrannt" richtet. .. .“

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Kein gangbarer Weg. Möchte ... vielleicht telefonieren.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Vielleicht einen langfristigen Verkündungstermin.

Richterin Barbara Mittler: Wenn sie bestreiten, werden wir vielleicht anders entscheiden. Aber die zweite Instanz kann, wenn vorgebracht wird, wieder anders entscheiden.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter bestreitet, dass die Fassaden noch nicht mit den fraglichen Kunststoffputz versehen waren und hält die Glaubhaftmachung für unzureichend. Vorschlag. Wie wäre es die einstweiligen Verfügungen würden gegenseitig anerkannt werden.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Dann aber auch die gegen den Verband.

Die Vorsitzende: Verband Hartschaum

12:10: Die Anwälte verlassen den Gerichtssaal zu Beratung. Zwischendurch wird die nächste Sache gegen Google verhandelt.

12:45: Die Vorsitzende nach Ende der anderen Verhandlung und Wiedereintritt der Anwälte: Einer muss anfangen.

FAZ-Anwalt Dr. Oliver Stegmann: Grundsätzlich können wir uns einen Vergleich vorstellen. Beide einstweiligen Verfügungen anerkennen. Alle Pressemitteilungen zu der einstweiligen Verfügung des Verbandes entfernen. Kostenaufhebung.

Lobbyanwalt Dr. Christian Mensching: Besser wäre einen Vergleich in Hamburg, einen anderen in Frankfurt.

Die Vorsitzende: Wir verkünden am nächsten Freitag. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteien erfolgt die Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 23.05.14, 9:55, Saal B335

23.05.14, VorsRi'in Simone Käfer: Die einstweilige Verfügung vom 10.03.2014 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Weshalb sich die FAZ einer Rechtsprechung mit dem pressefeindlichen, diktatorischem Konstrukt „Eindruck“ beugen soll, ist schwer nachvollziehbar, vertraut man dem Rechtsstaat und der Rechtsprechung. Wahrscheinlich kann die FAZ nur geschäftlich entscheiden.

Diese Macht, die feine Arbeitsweise der Industrielobby haben wir heute auf erlebt. Kaputtklagen, vertrauend auf der größeren Kapitalmacht, ist ein Bestandteil der Lobbyings.

[bearbeiten] Artikel zum Thema

[bearbeiten] Kommentar fachkundiger Gast

Bautechnische Erläuterungen zum Brandriegel

Das ist ja erschreckend, wenn bei einem Prozess über eine so sicherheitsrelevante Frage eine Richterin behaupten kann: "Brandriegel würden einen Brand verhindern".

Nein, ein Brandriegel selbst verhindert überhaupt gar keinen Brand. Das ist völliger Unsinn. Ein Brandriegel kann und bei einem bereits entstandenen Brand im besten Fall lediglich eine weitere Brandausbreitung auf der bereits brennenden Fassade verhindern. Und beim Frankfurter Brandfall hatte das allerdings ja augenscheinlich eher nicht funktioniert.


Die Aussage zeigt, die Richterin hat hier anscheinend den Kern des Problems, den ursprünglichen Sinn eines "Brandriegels" sowie die entsprechenden fachlichen Begrifflichkeiten überhaupt noch nicht verstanden und/ oder die beteiligten Anwälte haben - aus welchen Gründen auch immer - teilweise so widersinnig und so sinnentstellend vorgetragen, dass die ganze Verhandlung zum "Brandriegel" selbst inhaltlich und fachlich auf das völlig falsche Gleis geführt wurde. Wenn also sogar sicherheitsrelevante Begriffe aus dem baulichen Brandschutz von den Verfahrenbeteiligten derartig falsch und unsinnig verwendet und verhandelt werden, ist das allerdings höchst fatal.

Das sollte ersthaft zu denken geben!

Bei einem Brandriegel handelt es sich übrigens um einen, auch unter Fachleuten nicht ganz ununmstrittenen umlaufenden Streifen nichtbrennbarer Wärmedämmung (Steinwolle), der bei einem mehrgeschossigen Gebäude in bestimmten Höhen wie einen Gürtel um das gesamte Gebäude, quasi herumgewickelt, einzubauen ist. Sinn des Brandriegels soll also sein, einen Brandüberschlag von einem bereits brennenden Stück Fassade auf die nächsthöheren Geschosse, Fenster und Türen und gegebenfalls auch noch das Dach zu verhindern. Das funktioniert gemäß bauaufsichtlicher Zulassung allerdings auch nur dann, wenn auch das gesamte "System" der Wärmedämmfassade allseitig und entsprechend dem "Systemaufbau" fertig gestellt ist, als auch komplett verputzt ist und der Dämmstoff damit vollständig abgedeckt ist. Und auch das ist lediglich eine bislang nur durch standartisierte Versuche in Prüflabors bestätigte Theorie. Der Praxistest im Großformat lag (bislang) noch nicht vor.

Dass aber der Einbau eines solchen Streifens nichtbrennbarer Dämmung (Steinwolle) im Bereich direkt über den Fenstern und Türen seine sogar segensreiche Wirkung im Bandfall hat (auch in der Form als umlaufender Brandriegel) gilt allerdings auch in Fachkreisen als völlig unumstritten, denn dort hemmt dieser Streifen aus nichtbrennbarer Dämmung tatsächlich einen Brandüberschlag aus einem brennenden Fenster erst auf die Fassade sowie, und das ist für die Personenrettung sehr wichtig, vor allem das Abtropfen des, und für Brände von Wäremdämmfassaden Styropor typischerweise auftretenden aufgeschmolzenem aber dabei selbst brennenden Kunstoff in diesem Bereich. Der Feuerwehrmann sprach bei dem Brandfall sogar von regelrechten "Seen" dieser aufgeschmolzenen, brennenden Masse am Fuße des Gebäudes und in Frankfurt wurden dadurch u.a. auch Fahrzeuge die neben dem Gebäude parkten, ebenfalls in Brand gesetzt.

Brände haben aber leider, und das hat Frankfurt wieder einmal gezeigt, auch die sehr unangenehme Eigenschaft, sich nur ungern an die Standartisierungen für Prüflabore, die einschlägigen (aktuellen) Theorien der Fachleute und die juristische Urteile der Gerichte zu halten.

Und zum besseren Verständnis sollte man auch noch wissen: Das eigentlich Ziel des baulichen Brandschutzes ist im Brandfall keineswegs der Schutz der Sachwerte selbst, sondern vor allem der Schutz von Personen. Die im brennenden Gebäude befindlichen Personen sollen sich entweder selbst schnell und sicher aus einem brennenden Gebäude retten können bzw. schnell und sicher gerettet werden können. Daher betrifft der bauliche Brandschutz zuerst die Fragen der Standsicherheit der tragenden Bauteile, die Sicherheit der Rettungswege sowie die Verhinderung der weiteren Brandausbreitung. Der Brandschutz z.B. nichttragender Bauteile wie z.B. Wärmedämmfassaden spielte daher und außerhalb der Rettungswege (bislang) eher eine untergeordnete Rolle. In Einzelfällen und so paradox es klingt, kann das zeitweilig kontrollierte Abbrennen von einzelnen und nichttragenden Bauteilen sogar zielführend sein. Bei einem Brandgeschehen wie durch einen solchen Fassadenbrand von Frankfurt ist das aber nicht der Fall.

Der Fall in Frankfurt

Der Systemaufbau der Fassade mit geschlossenem Unter- und Deckputz auf der ganzen Fläche, offensichtlich unstreitig in dem Verfahren, war in Frankfurt ja teilweise noch gar nicht fertigestellt und es kann möglicherweise allein dadurch zu einem, wenn auch eher seltenen, offenen Vollbrand der Fassade und des Dämmstoffes selbst gekommen sein. Daher war die theoretische Diskussion im Gerichtssaal zur Wirksamkeit von Brandriegeln als Teil des zugelassenen und nur in seiner Gesamtheit wirksamen "Systemaufbaus" bereits völlig abwegig. Auch wurde der Begriff der "Brandbeaufschlagung" von den Verfahrensbeteiligten auffällig falsch diskutiert.

Fest steht, dieser unfreiwillige Großversuch in Frankfurt, der glücklicherweise "nur" auf einer Baustelle stattfand, war tatsächlich dramatisch genug, um auch für die Laien und Fachleute die möglichen Gefahren, die durch einen solchen offenen Vollbrand (auch bei nur teilfertiggestellten Wärmedämmsystemen) gerade bei mächtigen Wärmedämmungen aus Styropor und unter dem Aspekt der Brandausbreitung ausgehen können, deutlich zu machen.

Es gibt sehr wohl genug andere denkbare Situationen, in denen eine ähnlich unfertige Wärmedämmfassade, zum Beispiel während einer Gebäudesanierung im bewohnten Zustand oder eine durch weitere besondere Ereignisse breits stark beschädigte Wärmedämmfassade zusätzlich in Brand geraten kann. Die normgerechte Ausführung der Fassade im kompletten "Systemaufbau" kann und darf daher sicher nicht der alleinige Maßstab für die Sicherheit sein!

Auch tangierte der praktische Brandfall die teilweise sehr ideologisch geführte Diskussion über eine mögliche Veränderung des Brandverhaltens von Gebäuden durch die immer größeren Dämmstoffdicken infolge immer höherer Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz. Diese könnten sehr wohl ab einer kritischen Dämmstoffdicke die Wirksamkeit des "Systemaufbaus" auch als Ganzes in Frage stellen. Daher war der Brand in Frankfurt durchaus geeignet, über die grundsätzlichen Gefahren, die durch den generellen Einsatz von Styropor für Wärmedämmfassaden insbesondere bei hochwärmegedämmten Fassaden entstehen können, öffentlich und auch durchaus kontrovers zu diskutieren. Das kann und mus ein Rechtsstaat auch aushalten.

Denn leider sind es oft ja gerade es erst größere, und daher meist auch tragische Brandereignisse, die in der Konsequenz alle bisherigen Brandschutzmaßnahmen und alle theoretischen Grundannahmen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen lassen. Der Brand in Frankfurt war da ein so genannter "Warnschuss", dass die bisherigen Annahmen einer Nachbesserung bedürfen und gerade der zitierte Feuerwehrmann verwies dabei selbst auf den von ihm seinerzeit untersuchten Brandfall im Düsseldorfer Flughafen, bei der auch ein Kunststoff die tödlichen Rauchgase verursacht hatte. Genau dieser Brand von Düsseldorf mit 17 Toten hatte schließlich zur kompletten Umorientierung im theoretischen Ansatz bei brandschutztechnischen Anforderungen geführt (Stichwort: Verbot von Kunststoff als Dämmaterial in Zwischendecken und Entrauchung).

Eine daher recht bald nach dem spektakulären Ereignis von Frankfurt ebenfalls begonnene, intensive, bisweilen auch ideologische geführte Diskussion in den Medien wurde aber u.a. durch den hier anhängigen Rechtsstreit vorzeitig beendet. Dass dabei auch sinnvolle Diskussionen über den zweckmäßigeren Einsatz des Styropor als Baustoff, oder eine mögliche Begrenzung von Dämmstoffdicken aus sicherheitstechnischen Aspekten oder eine Ausweitung der Mischbauweisen bei Wärmedämmsystemeen, bzw. die eigene Berücksichtigung solcher Fassaden als besondere Brandlasten ebenfalls verhindert wird, ist paradox.

Es scheint allerdings hier wirklich höchstproblematisch, wenn es nun plötzlich allein sachunkundigen Richtern, sowie den Klägern und Beklagten und vor allem Ihren Anwälten der völlig unterschiedlichen Interessensgruppierungen (hier die Interessenvertreter des Kunststoffs Styopor und da die Medienvertreter) über den Umweg eine juristischen Streits zum Äußerungsrecht überlassen bleibt, über die nur theoretische oder praktische Wirksamkeit von Brandriegeln bei Wärmdämmfassaden aus Styropor und zudem quasi wie auf einem Jahrmarkt, zu "verhandeln".

Dabei legen offenkundig gerade hier die verfahrensbeteiligten Richter und Anwälte selbst genau jenes gefährliche Unverständnis für die wirklichen technischen Zusammenhänge an den Tag, dass sie vielmehr erst den Journalisten und Teilnehmern einer offenen Diskussionen zu diesem Thema selbst erst unterstellen. Wenn also von einer, wie durch den bemerkenswerten Brand in Frankfurt zuerst aufgeworfenen und dann möglicherweise allein unter juristischen Druck unterbundenen Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit eines solchen Brandriegels in einer Styroporfassade bei einem anderen Brandfall noch ernsthaft Menschenleben gefährdet sein könnten, dann ist jede rein formaljuristische Entscheidung absolut unverantwortlich!

Fazit


Ab 3:55min die umstrittenen Äußerungen des Frankfurter Feuerwehrmannes
Dieser ganze Rechtsstreit um den Brandriegel wirft mehr Fragen auf, als er tatsächlich beantwortet, gerade bei Fachleuten und bei besorgten oder interessierten Laien. Wenn schließlich in einem Urteil verfügt werden sollte, dass Äußerungen zu unterlassen sind, "die einen falschen Eindruck zur Wirksamkeit des Brandriegels erwecken könnten", würde allein dadurch wirklich erst ein falscher "Eindruck" erweckt. Es stellt sich nun ernsthaft die Frage, wer heute noch über die Zulässigkeit von Diskussionen über sogar sicherheitsrelevate Aspekte entscheidet: die Wissenschaft und die Fachleute oder nur noch Richter und teilweise sehr selbstgefällige und Anwälte?

Es darf nicht nur bereits die ernste Frage gestellt werden, ob allein die Verfahrenskosten dieses unschönen Prozesses viel nützlicher und viel effizienter in die weitere Forschung und Entwicklung zur Verbesserung des Brandschutzes bei Fassendendämmungen, investiert worden wären.

Auch die hier geübte Zensur richtet sich in Wirklichkeit gar nicht vordringlich gegen die Medien selbst oder betrifft auch nicht die mal mehr oder weniger nachvollziehbaren Persönlichkeitsrechte von irgendwelchen Stars oder Sternchen. Nein, sie richtet sich bei diesem Prozess sogar gegen eine, in den Medien zitierte und dabei etwas polemisch wiedergegebene Einzelmeinung eines Fachmannes, auch wenn hier wie immer gilt: 2 Fachleute macht 3 Meinungen. Aber, und das ist das besonders Bedenkliche an diesem Fall, sie richtet sich damit in der letzten Konsequenz vordringlich gegen eine zitierte und von ernster Besorgnis getragenen Meinung eines genau solchen Fachmannes, der selbst die Aufgabe hat, für die Rettung von Personen und die Sicherheit der eingesetzten Rettungskräfte im Brandfall zu sorgen.

Kommentar RS: Vielleicht benötigen die Richterinnen auch eines Tages zufällig genau die Hilfe derer, denen sie laufend genüßlich einen Maulkorb verpassen! Zu hoffen bleibt, dass die Zensoren aus dem Hamburger Landgericht in einem solchen Fall nicht das in ihren letzten Tagen erfahren, was der Schäfer aus der Fabel "Schäfer und der Wolf" sterbend erfahren musste!

11:30-11:40

[bearbeiten] Seocomplete GmbH vs. Google Inc. 324 O 591/13

16.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau, Richter Dr. Thomas Linke, Rechtsanwälte der Klägerin


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Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer: es geht um eine Äußerung, um einen Link in den Suchergebnisses von Google. Auf der verlinkten Seite findet man die streigegenständliche Äußerung nicht, erst beim weiteren Klicken. Vorab muss man sich registrieren lassen, um die Äußerung, dass die Klägerin gelogen habe, zu sehen. Hat eine Einstweilige Verfügung erreicht aber nicht zugestellt. Die Antragsgegnerin sagt, weil man sich registrieren muss, ... . Außerdem sei das eine Meinungsäußerung. Wir würden die Passivlegitimation abweisen. Dafür haftet der Betreiber der Suchmaschine nicht. Hätten vielleicht bestätigt, wenn nur verlinkt wäre. Aber hier haben wir ein Forum. Es ist nicht adequat. Die Beklagte hat keinen Einfluss. Mit der Frage der Registrierung haben wir uns gar nicht beschäftigt.

Klägeranwalt: Wo war die Entscheidung?

Die Vorsitzende: Ist nicht veröffentlicht. Wir würden Klagerücknahme vorschlagen.

Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Beklagte als Störer nicht in Frage kommt, weil ... noch auf eine weitere Seite des Forumbetreibers geklickt werden muss, um die streitgegenständliche Äußerung zu lesen. Das Gericht empfiehlt, dass eine Klagerücknahme erfolgt. Der Klägervertreter erklärt, dass mit seinem Mandanten zu besprechen. Anträge werden gestellt.

Geht die Zustimmung nach Abschluss des Verfahrens? Bin prozessual etwas überfordert. Deswegen besser wir gehen ins schriftliche Verfahren.

Beschlossen und verkündet: Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird das schriftliche verfahren angeordnet

1. Die Klägerseite kann bis zum 30.05.2014 zu den Hinweisen vortragen.
2. Die Beklagtenseite kann bis zum 16.06.2014 Stellung beziehen.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag; den 27.06.2014, 9:55, Saal B335.

31.10.14: Wiedererlöffnete Verhandlung auf Grundlage von Hinweisen der Kammer. Von der Klägerseite erschien trotz ordnungsgemäßer Ladung niemand. Der Klägervertreter teilte dem Gericht am 31.10.14 per Fax mit, dass von der Klägerseite zur Verhandlung niemand erscheinen wird.

Es erging am Schluss der Sitzung ein Versäumnisurteil.

Am 13.02.2015 wurde erneut verhandelt. Bericht mit Verlinkung auf die Versäumnisurteile, weil von SEOComplete GmbH als Kläger niemand zur Verhandlung erschien. SEOComplete GmbH ala SEO-Fachforma verlor.

[bearbeiten] Kommentar

Die Seocomplete GmbH, ist eine Online-Marketing Agentur, die sich auf das Fachgebiet der Suchmaschinenoptimierung (SEO) spezialisiert hat.

Weshalb diese Firma gegen Google klagt, bleibt deren Geheimnis. Möglicherweise klappt das mit der Suchergebnisoptimierung nicht so, wie manchem Kunden versprochen.

[bearbeiten] Die drei weiteren Verhandlungen am heutigen Freitag

Zwei Boulevard-Verhandlungen zur Entwicklung der Zensurregeln und zur Finanzierung der Hamburger Kanzlei Nesselhauf

sowiue eine Boluevard-Verhandlung des Königshauses Schweden zur Stärlung der Berlner Kanzlei Schertz Bergmann

standen heute ebenfalls auf der Tagesordnung.

Die Kanzlkei Nesselhauf wurde vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt.

Für die Kanzlei Schertz Bergmann kam der Kanzleichef Simon Bergmann persönlich nach Hamburg.

[bearbeiten] Michael Ballack vs. Burda 324 O 35/14

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richter Dr. Thomas Linke. Ballack wurde vertreten von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf. Burda wurde vertreten von Rechtsanwalt Markus Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer.

In diesem Verfahren ging es um die Beziehungen von Michael Ballack. Es wurde gestritten um die Weiterentwicklung der Zensurregeln.

Die Entscheidung wird verkündet am Freitag, den 13.06.14, 9:55, Saal B335

[bearbeiten] Amelie Bohlen vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 70/14

Die heutigen Zensoren: Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler, Richterin Dr. Kerstin Gronau. Amelie Bohlen wurde vertreten von Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf. M.I.G. (Burda) wurde vertreten von Rechtsanwalt Markus Herrmann von der Kanzlei Prof. Schweizer.

Hier ging es um sechs Photos, vier davon auf der Titelseite, Eltern-Kind-Beziehung, Hartnäckigkeit.

Bohlen verlangte € 50.000,-. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer meinte, € 30.000,- sind mindestens drin.

Diskutiert wurde über die Bedingungen, wann was veröffentlicht werden darf, ob Verbote auch auf andere Bilder Wirkung ausüben.

Bilder von Kinderwagen ohne Kind und Mutter ohne Kind, aber mit Text, dass das Kind dabei ist, erst recht gepixelte Bilder reifen in das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die Veröffentlichung muss verboten und schmerzhaft geahndet werden.

Wie hoch werden wir am Freitag, den 25.07.2014, 9:55, Saal B335 erfahren.

[bearbeiten] Christopher O`Neill (Ehemann von Madeline von Schweden) vs. BUNTE 324 O 72/14

flitterwochen.jpg In der Sache 324 O 72/14 ging es um Bilder von den Strandflitterwochen von Christopher O`Neill, dem Ehemann von Madeline von Schweden.

Vertreten wurde der Kläger von Rechtsanwalt Simon Bergmann aus der Kanzlei Schertz Bergmann. Überraschung: Wird doch dieses Königshaus von der Kanzlei des Prof. Prinz vertreten.

100.000,- Geldentschädigung wegen Eingriff in die Privatsphäre wurden eingeklagt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sprach von einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung, weil gerade für die Flitterwochen das Paar eine kleine Insel gesucht habe. Die Photos seien außerdem heimlich gemacht worden. Es sei evident privat. Das Tattoo sei zu sehen, was sonst niemand sieht. Das sei besonders schlimm.

Die 100.000 seien vielleicht zu hoch, aber unter 30.000,- geht es keinesfalls.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 04.07.2014, 9:55, Saal B335.

Die Verletzung sei außergewöhnlich, meint Rechtsanwalt Simon Bergmann.

BUNTE-Anwalt Markus Herrmann meinte, es ist doch nicht so, dass der Hund zum Knochen kommt. Die beiden laden die Presse ein.

29.08.14, Verkündung, Dr. Linke: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 100.000,- nebst Zinsen seit dem 13.01.14 zu zahlen . Die Veröffentlichung von Photos wird verboten. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar

Geldentschädigung für Strandbilder sind mindestens € 30.000,- wert, wenn es sich um Prominente handelt.

Der einfache Mensch muss sich mit Null begnügen oder ca. € 250,-.

In die Abwägung fließn ein die Reichweite, das Verschulden des Verletzers, Bedeutung von Photos und der Texte.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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