15 U 188/08 - 07.04.2009 - Profitierte die Familie DuMont von der Arisierung?

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Inhaltsverzeichnis

Alfred Neven DuMont vs. Peter Kleinert

07.04.09: OLG Köln 15 U 188/08 Alfred Neven DuMont vs. Peter Kleinert

Korpus Delicti

Wir lesen so einiges im Internet zu dem Streitgegenstand. Es geht um den Begriff Arisierungsprofite.

Im Juni 2006 fand ein erstes Gerichtsverfahren statt. Das Landgericht Köln unterstützte Alfred Neven DuMont in seinem Begehren und verbot, den Zugewinn aus den damaligen Grundstückskäufen als „Arisierungsprofit“ zu bezeichnen. In einem Berufungsverfahren urteilte das Oberlandesgericht Köln am 21.11.2006 letztinstanzlich:

"Jedenfalls ist die Darstellung, die Verlegerfamilie habe "Arisierungsprofite" gemacht bzw. von "Arisierungen" "profitiert" sachverhaltsverfälschend und stellt in der mit der Bezeichnung "Kriegsgewinnler" auf einer Ebene liegenden Kombination dieser beiden Begriffe einen rechtswidrigen, durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr gedeckten Angriff auf die persönliche Ehre dar. Wie bereits angesprochen, suggeriert der Artikel dem Durchschnittsleser, dass die Grundstückserwerbungsvorgänge unter Missachtung der Rechte und des Willens ihrer jeweiligen Eigentümer, womöglich unter Einsatz von Gewalt ("Raub", "Enteignung", "gegriffen") vonstatten gingen" (S. 15 des Urteils; AZ: 15 U 100/06).

Beispielaus dem Internet:

Landgericht bestätigt Einstweilige Verfügung gegen NRhZ
"Keine Arisierung durch Neven DuMont"
Von Hans-Detlev von Kirchbach

Arisierung soll und darf es nicht gewesen sein, wenn die Verlegerfamilie Neven DuMont zur Zeit der Naziherrschaft nach ihrer Darstellung "zum Verkehrswert" an ehemaligen jüdischen Grundbesitz gekommen ist. Die zeitgeschichtlichen Hintergründe solcher "Eigentumsübertragungen" sollen ausgeblendet werden, eine andere historische Sicht als die der Rechtsnachfolger der damaligen Erwerber jüdischen Eigentums soll nicht mehr erlaubt sein. Für eine solche Bereinigung des öffentlichen Geschichtsdiskurses hat die Justiz zu sorgen.

Diesem Ansinnen des Kölner Ehrenbürgers Alfred Neven DuMont hat die Pressekammer des Kölner Landgerichts nun vollauf Folge geleistet. Mit einem nicht öffentlich, sondern in einem versteckten Geschäftsstellenzimmer "verkündeten" Urteil hielt die Kammer eine Einstweilige Verfügung aufrecht, die Neven Dumont gegen die Journalisten Albrecht Kieser und Peter Kleinert erwirkt hatte (s. NRhZ 42). Die Details der nun vorerst weiter "verbotenen" historischen Tatsachenfeststellungen können wir hier nicht darstellen. Erster Grund: Das Urteil liegt noch nicht schriftlich mit Begründung vor. Zweiter Grund ist aber wohl ein "Recht", das mit "Richtigkeit" geschweige denn mit "Gerechtigkeit" nicht das Geringste zu tun hat. Wozu auch die zwar durchaus justizüblichen, aber gleichwohl gespenstisch grotesken Begleitumstände dieser "Verkündung" paßten - fernab von jeder Öffentlichkeit, im 20. Stock der Justizburg an der Luxemburger Straße, in einem Bürokabüffchen zwischen Aktenregalen und Schreibtischen.

Hätten Albrecht Kieser und zwei Pressevertreter nicht darauf bestanden, der so genannten "Verkündigung" beizuwohnen, trotz des vorsorglichen Hinweises einer Justizhelferin: "Sie müssen aber nicht hier sein!", so wäre die in Zivil und ohne Talar herbeigeeilte Kammervorsitzende beim heiligen Ritual des Rechts-Spruchs wohl ganz allein mit sich, den Schreibtischen und den Aktenbündeln gewesen. So aber mußte sie vor drei unerwarteten Zeugen im Namen des ansonsten abwesenden Volkes verkünden, daß die Einstweilige Verfügung zugunsten des Kölner Medienkonzerns bestehen bleibe. Der ist somit - vorerst - seinem Ziel einen halben Schritt näher gekommen: Über die Geschichte des Verlagshauses M.Dumont Schauberg, der Eigentümerfamilie Neven DuMont und deren Rechtsvorgängern bestimmt bis auf weiteres ausschließlich der Konzern.

Nicht nur im Niehler Glaspalast wird man eine solche machtschützende Judikatur gern zur Kenntnis nehmen. Auch in anderen Vorstandsgemächern mag der bisherige Verlauf der Affäre durchaus Interesse erwecken. Mit solch einer Rechtssprechung hätten zum Beispiel Konzern- und Banken-Aktivitäten im so genannten Dritten Reich, wie etwa die der IG Farben, der Deutschen und der Dresdner Bank, von Krupp, Siemens, Daimler Benz bis hin zu Topf & Söhne womöglich nie mit angemessener kritischer Schärfe aufgehellt werden können. Wohlgefallen in Konzernkreisen und deutschnationalen Revisionistenzirkeln an derlei Justizhilfe bei der Umschreibung von Geschichte ist mithin zu vermuten. Davon abgesehen jedoch hat diese Art Rechts-Sprechung allen Anlaß, Ohr und Auge der Öffentlichkeit zu scheuen. Insofern machte die versteckte Verkündigung schon ihren Sinn.

Ein Bericht über das Urteil in der Neven DuMont´schen Konzernpresse steht übrigens bisher noch aus. Und den vor Monaten nach unserem Artikel von ihm im Stadt-Anzeiger angekündigten "unabhängigen" Historiker, der die Geschichte des Verlagshauses aufarbeiten soll, hat Alfred Neven DuMont offenbar noch nicht gefunden, sondern den Kölner Historiker Ingo Niebel ebenfalls mit einer Einstweiligen Verfügung bedacht. Über die wird im Landgericht am 24. Mai öffentlich verhandelt, weil auch in der FAZ über seine Forschungsergebnisse zur Kölner Verlegerfamilie in der Nazizeit berichtet wurde.

Online-Flyer Nr. 45 vom 23.05.2006

Oder auch dieses Beispiel aus dem Internet Arisierungen: Böse Taten, keine Täter?

Richter

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht: Herr Zingheim
Richterin am Oberlandesgericht: Schütze
Richterin am Amtgericht: Boyke

Die Parteien

Klägerseite / Berufungsbeklagter: Kanzlei Oppenhoff & Partner
Beklagtenseite / Berufungskläger: Kanzlei Schön & Reinecke; RA Reinecke

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.04.09: Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Zingheim: Es fehlen zwei Seiten im Buch..

Beklagtenanwalt Herr Reinecke: Das habe ich festgestellt. Hier sind die beiden Seiten. Diese sind relevant.

Die Richter lesen die beiden Buchseiten

Der Vorsitzende: Äh. Darf ich ungewohnt anfangen. Der Streitwert wird übergeleitet auf den Streitgegenstand. Wenn man das Landgericht sieht, so geht es um eine Äußerung: „Abwesenheitspfleger“, „erworben“ „für schlappen Preis“. Wir eine es ist, so meinen wir dass für diese Äußerung ein Streitwert von 30.000,00 EUR oder ein geringerer Betragt angemessen ist. Uns schein die Begründung nicht richtig zu sein. Durch BGH zurückgegangen … zwei Äußerungen.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: 15.000,00

Der Vorsitzende: Es waren zwei Personen. Das führt zu der Kernfrage ob „schlapper^ Preis“ und „Abwesenheitspfleger“ sowie „erworben“, ob dadurch begründet werden kann, dass sich der Kläger zu Unrecht bereichert hat? .. stehlen … . Es ist eine verdeckte Äußerung, der möglicherweise eine Tatsachenbehauptung dahinter steht. Wenn ja, das ist es eine Meinungsäußerung, es ist sehr schwierig, das zu bewerten. Man steckt drin. Schlappe 29.130 Reichsmark. … Das Grundstück von Ottenheimer … Arisierngsprofite … Von Arisierung darf man wieder sagen und schreiben. Arisierungsprofite ist jetzt noch verboten. Vielleicht entscheidet das Bundesverfassungsgericht anders. Wir meinen das steckt dahinter. Und ist das eine Meinungsäußerung mit einem Tatsachenhintergrund, der dem Nachweis zugänglich ist? Wir meinen nach der Vorberatung, dass ein Tatsachenkern hinter dieser Meinungsäußerung steht. Vieles spricht dafür. Dass der Wahrheitsbeweis nicht gelungen ist. Das Genehmigungsverfahren hat nicht zu einem Entjudungsgewinn geführt. Beim Vergleich des Kaufpreises zum Verkehrswert war das so, dass wenn der Kaufpreis unter dem Verkehrswert lag, dann hat der Staat abgeschöpft. Beim Verkauf in in der Leyboldstraße ist nicht von dem Gewinn abgeschöpft worden. Das Grundstück ist nicht unter Wert verkauft worden. Unklar ist, ob nicht Fundamentreste unter dem Grundstück lagen. Das mindert aber den Wert. Wir neigen deswegen dazu, der Berufung stattzugeben. Das ist vorläufig, vorbegehältlich, das sich was Neues herausstellt. Der Beklagte ist nicht gebunden, darüber nicht zu berichten. Es geht um die Unterlassung einer konkreten Äußerung. Es geht um die genaue Trennung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachen. Das ist schwer. Daraus ziehe ich den Schluss. So ist es eine Verquickung zwischen Tatsachen und einer unterschwelligen verdeckten Äußerung. Der BGH sagt, der unbefangene Leser kommt zu dem Schluss … . Der Vater des Klägers erhielt einen Naziorden. Darüber darf man berichten. Da kann man schwer sagen, darf ich nicht sagen, meine das wären Arisierungsprofite.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Zum Streitwert. Verurteilt ist die Abmahnung. Da waren es zwei Zeilen. „Abwesenheitspfleger“ und „erworden“ wollte der Kläger verbieten. Der angenommene Kaufpreis war 29.130 … vom „Abwesenheitspfleger“ erworden. Der Kläge kommt … , dass alles mit rechtlichen Dingen zuging. Es ist nicht bewiesen, dass der „Abwesenheitspfleger“ im Auftrag von Herrn Oppenheimer handelte.

Der Vorsitzende: Es geht um das Unterlassungsverfahren. … Hätte über die Bestätigung laufen müssen. Es geht beim Unterlassungsverfahren um eine konkrete Verletzungsforderung. Der Antrags lautet, nicht den Eindruck zu erwecken. Das konkrete Zitat, welches den Eindruck erweckt. Wir können nicht verbieten, wie und was zu schreiben ist. Wir können nur das Konkrete verbieten. … .

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Im Kern … Wir haben im Streitwert zwei Kernbestandteile. Wir meinen, sicher hat er beim „Abwesenheitspfleger“ zu einem angemessenen Kaufpreis das Grundsstück erworben. Ist das verboten zu sagen oder nicht?

Der Vorsitzende: Maßgebend ist nicht der Streitwertbeschluss. Maßgebend ist das Urteil. Der Streitwert kann korrigiert werden durch eine Beschwerde. Sie haben recht. Der Streitwertbeschluss und das urteile sind nicht kompatibel.

Peter Kleinert: Möchte was sagen.

Der Vorsitzende: Sie müssen sich einigen.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: …. Der steuerliche Einheitswert betrug 33.000 Reichsmark. Der Herr Richter sagt , grundsätzlich dasselbe, dass regelmäßig 15 bis 30 Prozent der Einheitswert über dem verkaufwert lag. Dann müsste dieser 40.000 Reichsmarkt betragen. Die Äußerung sagt, das Grundstück war unterbewertet 1935 – 1937. bis 1941 wieder … .Wir haben die klare Aussage, dass der Großteil der Käufer den …. Zahlte. Wer mit 120 Prozent über dem steuerlichen Einheitswert kauf wird gesagt, habe sich nicht bereichert. … In allen vorangegangenen Vorträgen wird vom Einheitswert 29xxx gesprochen. Hat aber nur 27000 gekostet. Kann man da nicht auch „schlapper Preis“ sagen?. DuMont lebt heute noch in der Scheinwelt. Er ist heute nicht gekommen. Weshalb darf ich nicht sagen “schlapper Preis“?

Der Vorsitzende: Weil unvollständig abgerissen. 315 qm bebaute Fläche.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Es sollte ns schildern, wie hat das Grundstück ausgesehen. Herr DuMont sollte hier sein. Er war damals 16 Jahre alt.

DuMont-Anwalt: Der steuerliche Einheitswert betrug erstens ,33.000. Zweitens , wird bestätigen …. Drittens, als das Grundstück gekaut wurde, war es noch eine Ruine.. Ich habe … Vergleich haben wir 32.150 .Reichsmark. Stell Herr Ottenheimer selbst fest in zwei raten. Der Preis ist reduziert worden, weil Trümmerreste drauf lagen.

Pohl_DuMont.jpg Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Herr Pohl hat es nicht geschrieben

DuMont-Anwalt: Weshalb sich Herr Pohl widerspricht, wissen wir nicht.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Wir haben Herrn Pohl als Zeugen verlangt.

DuMont-Anwalt: Es ist die zweite Instanz, da geht es nicht mehr.

Peter Kleinert: Das Buch - Manfred Pohl M. „DuMont Schauberg“ Der Kampf um die Unabhängigkeit des Zeitungsverlags unter der NS-Diktatur haben wir jetzt erst kaufen können.

DuMont-Anwalt: Es ist die Erklärung des Geschädigten, des Herrn Oppenheimer.

Peter Kleinert: Herr Oppenheimer sagt, …

DuMont-Anwalt: Es gibt die Erklärung von Herrn Oppenheimer vom 05.09.1945.

Der Vorsitzende: Die Argumente liegen alle schriftlich vor.

Peter Kleinert: Haben Sie überprüft, ob sich Herr DuMont wirklich im Ausland befindet. Ich selbst bin aus der Türkei gekommen. Wie geht das Gericht vor?

Der Vorsitzende: Herr DuMont ist zu alt. Es reicht, wenn sein Anwalt erklärt. Sein Anwalt ist bereit und in der Lage, sich zu äußern.

Peter Kleinert: Der Streitwert ist Usus, nicht das Strittige. Verboten sind die Ausrücke „Abwesenheitspfleger“ in …straße zu schreiben. Verboten ist auch „schapper Preis“. Wie ist es möglich, dass wir nicht darüber sprechen könnne?

Der Vorsitzende: Es ist nicht verboten. Es geht um den Eindruck im Gesamtkontext.

Peter Kleinert: … Der Preis ist niedrig, ist der als Mindestpreis … Einheitswert. Darf ich mit „schlapp“ bezeichnen.

Der Vorsitzende: Sie dürfen. Das ist keine Verletzung., nicht die einzelnen Wertngne. Sie könne auch „Abwesenheitspfleger“ in Anführungsstrichen schreiben.

Peter Kleinert: Was ist verboten?

Der Vorsitzende: Der Eindruck der Bereicherung.

Richterin erklärt die Zensuregeln: Sie dürfen die Fakten nennen. Den Inhalt, den Sie als Journalist besprechen wollen. Es geht um die konkrete Art und Weise, wie Sie die Äußerung gebraucht haben, wie der Adressat es versteht, wird von der … . In einer anderen Formulierung können Sie die Botschaft transportieren. Daraus folgt nicht, was Sie machen dürfen. Wenn das Verbot erlassen wird, wir Ihnen kein Maulkorb auferlegt. Ist es schlicht eine Meinungsäußerung oder eine mit einem Tatsachenhintergrund.. Dann müssen Sie den Wahrheitsbeweis erbringen.

Peter Kleinert: Ich meine, den Wahrheitsbeweis habe ich erbracht und als Zuege habe ich den Historiker.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Der Historiker zitiert aus der Vereinbarung.

Der Vorsitzende: Unterbrechen wir. Machen Sie sich Gedanken über den Streitwert.

DuMont-Anwalt: Machen wir 15.000, wenn Sie wollen.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Nein.

Der Vorsitzende: Sie haben 15.000 gewollt.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Wenn wir zum Bundesverfassungsgericht gehen, haben wir keine Probleme mit 15.000.

Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Die Beklagtenseite verlässt den Saal.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Nach Erörterung und Erklärung … mach wir das, wenn Sie über eine vergleichsweise Lösung nachdenken.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Sie haben es gelesen. Hat auch die … .

DuMont-Anwalt: Steht so nicht drin.

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Steht aber, dass es so war. Wir haben Herrn Pohl als Zeugen verlangt. Gehe davon aus, dass Herr Pohl den Kaufvertrag hat.

DuMont-Anwalt: Es ist alles aus dem Blauen heraus … .

Kleinert-Anwalt Herr Reinecke: Es gibt den Kaufvertrag nicht, sagen Sie?

DuMont-Anwalt: Ich kenn ihn nicht, und Herr Pohl hat ihn auch nicht.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Kann ich den Streitwert auf 15.000 festsetzen in beiden Instanzen? Herr Reinecke nimmt die Streitwertbeschwerde zurück. Vorgelesen und genehmigt. Nach erneuter Besprechung der Sach- und Rechtslage werden die Anträge gestellt. Die Anwälte verhandeln zur Sache LG Köln 28 O … und OLG Köln 15 U 184/07 (?) – EV-Verfahren zum gleichen Gegenstand. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 09.06.09, 10.00, Saal 153.

Peter Kleinert: Ich würde gern als derjenige, der das Ganze – den Artikel, der Gegenstand der EV im Februar 2008 war, verbrochen hat Ihnen, das Folgende auf den Weg geben. … aus den Fehlern lernen … . Die Abwesenheit des Klägers .. . Die Gegenseite sagt, dass, wenn wir die Fakten, die geäußert wurden, belegen können … . Wenn wir wieder vom Arisierungsprofit als Meinngsäußerung reden, und von Kriegsgewinnlern,. Denn diesen Vorwurf halte ich aufrecht … dann fange ich mir wieder eine einstweilige Verfügung ein. Fange ich Sie, Herr D. beim Schlaffitchen. Möchte darlegen, wie hier gelogen wird. Herr D. hat … DuMont im Februar 2006 bescheinigt. … … wir faksch dargestellt…. Kleinert ist gekündigt worden, in allen Instanzen hat Kleinert gewonnen, hätte arbeiten können. Kleinert hat gesagt. Er will nicht mehr.

Der Vorsitzende: Es ist nichts Krieg entscheidendes für diese Sache.

Peter Kleinert: Die einstweilige Verfügung gegen … .

Der Vorsitzende: Es ist etwas schwierig mit der einstweiligen Vefügung.

Peter Kleinert: Wieso?

Der Vorsitzende: Es ist ein Eilverfahren.

Peter Kleinert: Er hat bei den Nazis profitiert.

Der Vorsitzende: Das ist neuer Sachvortrag, ist nicht mehr möglich in der 2. Instanz. Die Abwägung ist schwierig. Vielleicht wird das Bundesverfassungsgericht anders entscheiden.

Peter Kleinert: … .

Der Vorsitzende: Sie haben alles vorgetragen.

Peter Kleinert: Weshalb haben Sie mich eingeladen?.

Der Vorsitzende: Herr Reinecke …

Peter Kleinert: Herr Reinecke sagt das als Rechtsanwalt. Weshalb bin ich eingeladen?

Der Vorsitzende: Weil es was Neues ist.

Peter Kleinert: Die Familie DuMont sind Kriegsgewinner. Nur ein Beispiel. … DuMont hat einen Orden gekriegt .. .

DuMont Anwalt: Sie nehmen hier die Familie DuMont weiter unter Beschuss.

Peter Kleinert: Die Familie hat von den Nazis Papierlieferngen bekommen. Der Bachen Verlag erhielt kein Papier. Er musste seinen Verlag an DuMont verkaufen. Ist das nicht Kriegsgewinner oder nicht?

Der Vorsitzende: Das ist was anderes. So geht es nicht. Anders kommen wir nicht …

Peter Kleinert: Ich möchte nur erklären, weshalb …

Der Vorsitzende: Es ist schwierig für Sie als nicht Jude … . Das nmit den Papierlieferungen steht nicht da.

Die Richterin erklärt, wie die Zensur funktioniert: Wir werfen niemanden vor, eine Meinung zu haben. Sie haben hier … Es geht um die Würdigung Ihrer Texte. Bei Ihnen ist es eine Meinungsäußerung mit einem Tatsachenhintergrund. Die Tatsachen sind aber nicht bewiesen. Sie können sich äußern über alles andere. Das ist aber nicht der Gegenstand dieses Verfahrens. Sie können mit DuMont streiten. Das ist nicht Gegenstand dieser Verhandlung.

Peter Kleinert: Ich habe Mundverbot. Darf das nicht weiter sagen.

Schluss der Verhandlung.

Kommentar

Die unbeteiligte Pseudoöffentlichkeit konnte sich nicht des Eindrucks erwehren, dass sie wieder einmal an einer Farce-Veranstaltung teilgenommen hat. Der Richter und die Richterin waren nett und höflich. Herr Kleinert hatte keine Chance. Zeichen wurden gesetzt: Lass die Familie des Kölner Ehrenbürgers DuMont in Ruhe. Diese wird immer etwas finden, was einen unschönen Endruck erweckt, dessen Tasachenhinterdgrund Herr Kleinert bei Gericht nicht beweisen kann.

Wozu haben wir die Zensur und das Persönichkeitsrecht?

Man kann streiten, wer ist Kriegsgewinner, wer profitierte von der Arisierung, war der Grundstückpreis schlapp oder nicht.

In jedem Unrechtstaat gibt wes immer Gewinner auf Kosten der Verlierer und Enteigneten. Geschieht Unrecht, profitieren meist andere. In Deutschland erfolgte und erfolgt das bürokratisch und nach Gesetz. Die juristischen Fallen sind auch in den deutschen Diktaturen vorprogrammiert.

Darf man davon sprechen, dass unsere Millionäre und erst recht die Milliardäre alles Gewinner der weltweiten Not, Kinderarbeit, Kriegsverbrechen, Umweltvernichtung, grasierenden Seuchen, Dürren etc. sind?

Gab es nicht Gewinner im DDR-Unrechtstaat? Geht es nicht den meisten DDR-Systemträgern heute dank ihres DDR-Gewinns - Titel und Beziehungen - nicht besser als dem durchschnittlichen ehemaligen DDR-Bürger? Auch diese Geschichtsbewältigung darf dank unserer Rechtsprechung nicht an konkrete Namen gebunden werden.

Sind wir Deutschen nicht alle irgendwie Gewinner des vengangenen Unrechts, der vergangenen Verbrechen?

Eins dürfte klar sein, die Gerichte sind die falschesten Stellen für die Bewältigung der Vergangenheit, für das Schreiben der wahren Geschichte, für die Nennung der Verantworlichen beim Namen.

Die Hauptgefahr des Faschismus geht nicht von den obersten Nazibonzen aus. Diese sind sichtbar und haben verloren. Gefährlich ist nach wie vor der gewöhnliche Faschismus mit den ganz gwöhnlichen Trägern dieser Pest.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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