14.05.2019 - OLG HH -. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg kämpft um die Ehre der Geheimdienste

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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat


So wird man zum Doppelagenten


Inhaltsverzeichnis



Der Agent Ein Doppelleben Zwischen Stasi Und Bnd Doku German Deutsch



Vor 20 Jahren: Die enttarnten Stasi-Spione
BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

14.05.2019

Rolf Schälike



MDR aktuell 04.04.2013: Anwalt Eisenberg erwartet Freispruch

Was war heute los?

Ein recht interessanter Fall aus der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der Kläger, 1953 geboren, seit Mitte der 70er Jahre aktives DKP-Mitglied bis 1990, der oft die DDR besuchte und die DDR-Grenzkontrollen frei passieren konnte. Nach dem Zusammenbruch der DDR in die SPD eingetreten.

Jürgen Pohlemann schreibt dazu als Abgeordneter der Bremer Bürgerschaft:

„Dass ich schon als Jugendlicher mit 16 Jahren in die Politik geraten bin, hatte viel mit der damaligen Zeit zu tun. Vor allem durch den Vietnam-Krieg hatte man einfach das Gefühl, sich engagieren zu müssen. Wirklich aktiv wurde ich während meiner Ausbildung; zunächst in der IG-Metall und in der SPD. Ab Mitte der 70er habe ich dann – auch aus Protest gegen die Berufsverbote und die mangelhafte Aufarbeitung der Nazi-Zeit – in der DKP mitgemischt. Dass es dort allerdings mit der angeblichen ‚Einheit von Wort und Tat‘ nicht weit her war, wurde mir nach zahlreichen Auseinandersetzungen über Inhalte und die Struktur der Partei schmerzhaft klar. Mit dem Ende des angeblich ‚Real existierenden Sozialismus‘ habe ich dieses Kapitel hinter mir gelassen. Aber ich wollte weiter aktiv werden. Zurück in der SPD machte ich dabei ganz neue Erfahrungen: Plötzlich ging es nicht mehr darum, mit einer vorgefassten Meinung irgendwo aufzulaufen, sondern um eine echte Auseinandersetzung mit den Problemen der Menschen. Und genau das ist mir bis heute auch als Abgeordneter wichtig.“

Wir lesen: auch … aus Protest gegen die Berufsverbote und die mangelhafte Aufarbeitung der Nazi-Zeit - in der DKP mitgemischt und fragen uns

  • Was heißt „auch“? Welche andere Gründe gab es noch?
  • Was bedeuten für Jürgen Pohlmann „Aufarbeitung“?

+Was heißt „angeblich ‚Real existierenden Sozialismus‘?

Die Nazi-Diktatur kannte er nicht aus eigener Erfahrung, war aber mit der Aufarbeitung nicht einverstanden. Soweit gut, aber nicht überzeugend.

Die DDR-Diktatur kannte dieser Politiker aus eigener Erfahrung, auch die Diktatur innerhalb seiner Partei, der DKP. Dazu schreibt er: „Dass es dort allerdings mit der angeblichen ‚Einheit von Wort und Tat‘ nicht weit her war, wurde mir nach zahlreichen Auseinandersetzungen über Inhalte und die Struktur der Partei schmerzhaft klar.“ Was schreibt er aber zur Aufarbeitung der DDR und DKP-Diktatur? Nichts, außer, dass er in (mit) der DKP mitgemischt hat, aber eben sein Wollen (Taten) nicht den Worten (seinen Vorstellungen) entsprach.

Lassen sie und Folgendes festhalten:

  • Es dürfte ausgeschlossen sein, dass Jürgen Pohlmann sich nicht dessen bewusst war, in der DDR als DKP-Tourist es mir der Stasi, d.h. einem Geheimdienst zu tun gehabt zu haben.
  • Die negativen Erfahrungen von Jürgen Pohlmann mit seiner DKP und der DDR führen dazu, dass er erst nach dem Zusammenbruch der DDR, die DKP verließ.
  • Den Begriff „real existierender Sozialismus“ lehnt Jürgen Pohlmann ab, obwohl dieser Begriff von der DDR-Führung selbst eingeführt und geprägt wurde. Kämpft er immer noch für einen richtigen realen Sozialismus? Welche Vorstellungen hat Jürgen Pohlmann dazu?
  • Fragt sich Jürgen Pohlmann, weshalb die Bundesrepublik Deutschland als Klägerin gegen Radio Bremen nach de, LG-Urteil ausgestiegen ist? Ist es möglich, dass die gesamtdeutschen Geheimdienste kein Interesse hatten und haben, aufzuklären, wer und was alles hinter der Gruppe Forster stand und steht?
  • Schließ0t Jürgen Pohlmann aus, jetzt von den gesamtdeutschen Geheimdiensten als Informant genutzt zu werden, u.a. in den Verfahren beim Land- und Oberlandesgericht Hamburg?
  • Es dürfte Jürgen Pohlmann nicht entgangen sein, dass sein Rechtsanwalt, Johannes Eisenberg, Polizisten und Geheimdienstler vertritt, d.h staatliche Interessen bei Gericht gegenüber der Presse durchsetzt.

Wir fragen uns, sieht so die Aufarbeitung von Diktaturen aus? Welche Rolle spielen dabei Käfer&Buske und der Rechtsanwalt Johannes Eisenberg?

10:15

Jürgen Pohlmann vs. Radio Bremen 7 U 4/13

Wir kennen das Äußerungsverfahren – Az. 324 O 373/10 und 7 U 31/11. Über die Berufungsverhandlung beim OLG haben wuir berichtet.

Der heutigen Berufungsverhandlung ging eine Verhandlung beim Landgericht 324 O 371/12 am 28.10.2012 voraus. Die geforderte Geldentschädigung in Höhe von 30.000,-- Euro wurde mit Urteil vom 07.12.2012 zurückgewiesen.

Corpus Delicti

Presseunterweisung des Klägeranwalts

22. April 2009

Aus der Presseunterweisung des Klägeranwalts, in der mit Bezug auf den Vorgang Osuch die Aussagekraft der Stasi-Akten relativiert wird:

Erklärung des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Jürgen Pohlmann

Zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen stelle ich fest:

Ich war nie Mitglied der https://www.sueddeutsche.de/politik/spd-dkp-und-die-stasi-schlaefer-des-kalten-krieges-1.137269 „Gruppe Aktion“] bzw. einer „Militärorganisation der DKP“ bzw. der „Gruppe Ralf Forster“.

Ich kannte weder die Ausbildungslager „Am Springsee“ oder in Streganz. Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer. Ich habe nie an einer militärischen Ausbildung in der DDR - oder in irgendeinem anderen Land - teilgenommen. Ich wusste während meiner Mitgliedschaft in der DKP nicht von der Existenz der oben genannten Organisation. Von der Militärorganisation der DKP habe ich erst nach der Wende aus Presse- und Fernsehberichten erfahren. Ich habe keine Menschen für diese Militärorganisation geworben oder Einschätzungen abgegeben, ob sie für diese Zwecke geeignet oder ansprechbar gewesen seien.

Zu den veröffentlichten angeblichen Ausbildungslehrgängen (1) vom 11.10.1980 und (2) vom 20.2. bis 23.3.1984 sowie (3) vom 29.10. bis 7.11.1987 und den mir zugeordneten Grenzübertritten erkläre ich:

Ich habe an keiner dieser Ausbildungen teilgenommen.

(1) Im Jahre 1980 habe ich zusammen mit meiner Ehefrau und zwei Familienangehörigen eines schwer erkrankten Bremer Parteimitgliedes, der in der Berliner Charité behandelt wurde, diesen kurz vor seinem Tode in der Charité besucht.
(2) Ich kann mich an eine Ein- oder Ausreise am 23.3.1984 nicht erinnern. Ich bezweifele, dass ich da ein- oder ausgereist bin. Es ist schon deshalb nicht plausibel, dass ich an diesem Ausbildungslehrgang teilgenommen habe, weil ich anlässlich eines Geburtstages (24.2.1984) an diesem Wochenende an einer Familienfeier in Bremen teilgenommen habe.

(3) Am 8.11.1987 bin ich aus der DDR ausgereist. Ich war über den DKP-Parteivorstand nach Ost-Berlin eingeladen worden, um über die ideologische Entwicklung der Bremer DKP Auskunft zu erteilen. Nach meinem Eindruck handelte sich bei den Gesprächsteilnehmern um hochrangige SED-Funktionäre. Eine Auseinandersetzung mit den mir zur Last gelegten Vorwürfen wird außerordentlich erschwert, weil mir bis heute nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, die aus der Birthler-Behörde den Medien zur Verfügung gestellt wurden und auf die sich die Vorwürfe stützen.

Ich habe diese Sachverhalte in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung auch an Eides Statt versichert.

Zur Wahrung meiner Persönlichkeitsrechte habe ich einen Anwalt beauftragt, alles hierfür Notwendige in die Wege zu leiten.

Bremen, den 8. November 2009

Jürgen Pohlmann

Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Richterin: Dana Forch

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner

Notizen aus der Verhandlung Jürgen Pohlmann vs. Radio Bremen

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben den Geldentschädigungsantrag, der geltend gemacht wird. Wir haben den Einzelfall, der zu berücksichtigen ist. Das Landgericht urteilte, der Bericht sei unausgewogen, das genüge nicht für eine Geldentschädigung. Dem Senat fehlt der Mindestbestand an Tatsachen. Es gibt nur Indizien.

Kommentar RS: Scheint nur eine juristische Spitzfindigkeit zu sein. Bedeutet aber, dass das Landgericht den journalistischen Umgang mit Tatsachen beanstandet, der OLG-Senat aber davon ausgeht, dass es keine Tatsachen gibt, um überhaupt zu berichten. Es gibt nur Indizien.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es ist Tatsache, dass

  • der Klägername auf der Forster-Liste erscheint
  • es Ein- und Ausreise über Sarxxx gab
  • es Ein- und Ausreise über Friedrichstraße gab, ohne zu sagen, was und warum
  • eine Veranstaltung der Gruppe Forster in zeitlicher Nähe stattfand, was Zufall aber auch kein Zufall sein könnte

Wir haben die Forster-Liste, war Mitglied der DKP, die wusste aber davon nichts. Wir haben die Unterlagen der Stasi-Unterlagenbehörde. Haben den Fall Porsch. Es ist eine privilegierte Quelle. Sie haben vor dem Verwaltungsgericht (Az. VG 1K 282.09) erfolgreich gestritten. Es stellt sich die Frage, ob das rückwirkend wirkt. Wir haben das Kammergericht-Urteil (10 U xxx/10 / 27 O 1091/09) mit dem die Verdachtsberichterstattung zugelassen wurde. Sind alles nur Indizien., man kann sich nur darauf stützen. Auch die Position des Klägers ist zu berücksichtigen. Ist er nicht ein Politiker, die sich zur Wahl stellen, und sich mehr gefallen lassen müssen. Der BGH sagt, der Kommunikationsprozess soll nicht eingeschränkt werden. Auch eine Geldentschädigung wirkt in dieser Richtung. Das alles führt dazu, dass wir die Geldentschädigung nicht zusprechen wollen.

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Das überrascht mich. Der Kläger war nicht Herr der Akte, kannte sie nicht, auch h nicht bevor diese veröffentlicht wurde. Die Beklagte hatte eine bis anderthalb Wochen Zeit geben können, um dezidiert Stellung zu nehmen. Es lag in zeitlichen Dimensionen im Parlament. Der Kläger hatte keine Möglichkeit zu reagieren. Sie haben vielleicht ein Bild, was sie 2001 gemacht haben. Ich weiß nicht mal, welches Auto ich damals hatte. Es ging um die Skandalisierung mit Material, welches der Kläger gar nicht kannte. Sie rechneten mit einer hilflosen Stellung des Klägers, wo nichts sein konnte. Das zweite. Sie haben recherchiert, wie sich die Stasi-Behörde im Fall Osuch verhalten hat. Andere Fälle, außer Osuch hat die Stasi-Behörde nicht verfolgt. Da musste die Beklagte wissen, dass die Stasi-Behörde mit Fehlern arbeitet. Porsch ist was anderes. Das haben Sie (Buske) verbrochen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja.

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Porsch wusste, was der Kläger als DKP-Mitglied nicht wusste, von den Vorteilen, wie die Dinge laufen. Das wusste ich sogar als Westberliner. Das bedeutet nicht, dass ich mich nicht in die Passierscheinschlange stellen musste. Ich kenne Fälle renommierter Anwälte, die mit der Stasi nicht zusammenarbeiteten, erst recht nicht in Rahmen einer Terrorgruppe, die Passierscheinschlange vermeiden konnten. Sie haben in Ihrem Berufsleben, Beamtenleben … mag sein. Sie wissen, dass vor dem Berichtzeitraum der Kläger schon lange in der SPD war, und die Darstellung, wenn sie gestimmt hätte … keine Straftat, vielleicht auch nicht, war. Ist aber schlimmer als der Vorwurf der Steuerhinterziehung bei einem Politiker, weil das eine Privatsache ist. Weiß nicht, wie er sich hätte wehren können, wenn er nicht zu mir gekommen wäre.

Kommentar RS: Oh, oh. Sagt Eisenberg, dass der Rechtsstaat versagt hätte ohne den Beziehungen und internen Kenntnissen, die Eisenberg besitz?

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Dass die Schwachköpfe bei der Stasi-Behörde, die Osuch (brandmarkte). Wenn er (Hoffmann) nicht den Weg von Bremen nach Kreuzberg gefunden hätte, wäre er verloren. Es gab kein Aktualitätsgrund. Dann ist es ein sehr starker Vorwurf. Er hatte keine Möglichkeit, hinzuwirken. Es ist ein unvollständiger Aktenbestand. So, dass man auf Grund der Akten, keine Schlüsse ziehen kann. Es zielte auf eine berufliche und persönliche Vernichtung des Klägers. Wäre das nicht gestoppt worden von mir, wäre der Kläger vernichtet worden. Das war eine journalistische Fehlleistung. Kommen mit Kamera und fragen nach den Abgeordnetenraum. Dachte, sie fragen nach dem Weg. Es war eine mediale Vernichtung. Dann denke ich an die Sendung mit der DKP-Vergangenheit, dann darf man so was schreiben. Machen keinen Hehl daraus, Geheimnisse zu verraten. Wenn es die Gruppe Forster gegeben hätte, dann haben die Geheimdienste diese nicht aufgedeckt. Die Geheimdienste wären Scheiße, kamen aus der Nazizeit.

Kommentar RS: Hier verrät Rechtsanwalt Johannes Eisenberg sein wichtiges Anliegen, Schutz der deutschen Geheimdienste mit Unterstützung von Jürgen Pohlmann.

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Nochmal zum Kammergericht. Sie sagen, war ein Eilentschluss, kein Hauptsache-Verfahren. Wir haben Herrn Jahn, weiß die Presse auszuschließen. Seine Aufgabe, Beurteilung nach Aktenlage. Das Leben kann anders sein, sich anders ausweisen, korrigieren als die Aktenlage.

. Kommentar RS: Das sagt eine Rechtsanwalt wissend, dass bei den Zivilgerichte prozessuale Wahrheit gilt, nicht die materielle. D.h. es gilt die Aktenlage vor Gericht. Greif hier Johannes Ei8snevberg die ZPO grundsätzlich an?

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Es geht um Vorgänge, die fünfundzwanzig Jahre zurückliegen. Kein Zeuge, keine eidesstattliche Versicherung gilt als Verteidigungsmittel. Das Kammergericht-Urteil war eine vorläufige Entscheidung. Keine Gründe, die ein Rechtsschutzverfahren bringen kann. Wir haben vorgetragen zu den Reisen … der gewalt- und mordbereiten Terrororganisation, …. Lassen. Die Liste. Wir wissen nicht, wer diese Liste geschrieben hatte. Auch in der Stasi sollte niemand wissen, falls es eine solche Organisation überhaupt gab. Da sind bei der Stasi Fehler eingebaut worden, um die Auffindung zu erschweren. Entweder ist die Liste ein Fake, es gab keine Gruppen, oder es sind Namen, die nicht Mitglieder der Gruppe waren. Die ganze Geschichte fängt an mit einem Überfall, nicht mit einer Verdachtsberichterstattung. Man wollte überrumpeln. Das ist anders als bei Porsch. Da hat die Stasi-Behörde Namen genannt – im Gegensatz zu 8https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=16.12.2009&Aktenzeichen=1%20K%20282.09 Osuch] – die stimmten. Deswegen empfindliches Schmerzensgeld. Der Kläger hat Angst um seine persönliche Zukunft. Haben gesagt, machen weiter. Es gibt niemanden, auch niemanden, der Bescheid wusste. Der Verfassungsschutz kennt die Organisation nicht.

Radio Bremen-Anwalt Dr. Cornelius Renner: Ihre Einlassung geht an den Fragen vorbei. Es ist nicht die … . Es sind Mosaiksteine. Er ist nicht jedes Mal so eingereist. Zum Thema Anhörung. Ist schief ausgelegt. Schweißperlen auf der Stirn gab es nicht. Das kann man sehen. Was hat man gefragt? Der Sinn der Anhörung war nicht, dass er nur das zugibt, was in den Akten steht. Wenn wir unterstellen, dass es wirklich so gewesen war, dann hätte er nicht die Akten kenne brauchen. Was bringt die Geldentschädigung? Denke nicht, für … . Brauchen Verschulden, Geldentschädigung hat die Genugtuungsfunktion. Wenn man dem Senat folgt, reicht das für eine Verdachtsberichterstattung nicht aus. Wir haben aber nicht die Schwere. Zum Eilverfahren. Es kann unterschiedlich gesehen werden. Es lag zum Eilverfahren alles auf dem Tisch, was hier auf dem Tisch liegt. Drei Anwälte sagten, das reicht. Sie haben gesagt, wie … ?

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Ich oder der Senat?

Radio Bremen-Anwalt Dr. Cornelius Renner: <Der Senat. In der Endkonsequenz hat es dem Kläger nicht geschadet. Sie sagen, weil Sie eingeschaltet sind.

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie haben die Abmahnung genommen, um noch eins drauf zu schlagen. Sind der Anhörung ist, prüft, ob man berichten darf. Acht oder neun Tage brauche ich, um die Akten zu klären. Dann hatte ich gesagt, der Verdacht reicht nicht. Die Berichterstatter wollten so, wie bei Gericht als nicht ausgewogen sehen. Sie hätten feststellen müssen, es fehlt ein Mindestbestand an Tatsachen. Zum Schaden. Hat Ämter verloren. Es stand die Frage, ob er aus der Fraktion ausgeschlossen wird. Dann hatte …. Scheiße gesagt. Wir wussten es auch aus einem anderen Fall. Hat sich hingestellt und sagt, bleibe dabei. Sie haben alles dafür getan, um den Schaden zu erhöhen. Im Fall von Herrn O. schon mal. Die Stasi-Behörde hat Scheiße erzählt. Kommt aus dem Humanistischen Verband. Osuch war Kopf gegen eine heftig umstrittenen Gesetzesinitiative Pro Reli, die den Religionsunterricht einführen wollte. Es war Mitglied der SPD. Die Kartei wurde gezeigt, um ihn zu schädigen. Sie suchen sich doch keine Oma aus, sondern Leute, mit denen sie publizistisch Wirkung erzielen können.

Radio Bremen-Anwalt Dr. Cornelius Renner: Die Aktenlage lag dem Kammergericht vor. Mehr hätten Sie vor der Stellungnahme nicht gesagt.

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Es gab das einstweilige Verfügungsverfahren. Es gab keine reale Möglichkeit, Zeugen zu hören. … . Das Hauptsache-Verfahren basiert auf Grundlage von Beweisen. Da haben sie die Situation genutzt, … mit wagen Faktenwissen und wagen Aktenbestand. Wir haben Zeugen benannt, die bewiesen hätten, dass sie nicht dabei waren. Sie sagen, die Liste ist die Gruppe Forster. Wir haben Zeugen benannt, die nicht Mitglied waren. Deswegen war diese Liste wertlos. Wir wissen nicht, weshalb es diese Liste gab. Vielleicht, dazu, um die Geheimdienste des Westens … .

Radio Bremen-Anwalt Dr. Cornelius Renner: … .

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: … Grundsatz der Relationstechnik. Wir wissen inzwischen, dass diese Liste ganz fragwürdige Motive hatte. Sie haben nicht versucht, festzustellen, gab es die Gruppe überhaupt.

Radio Bremen-Anwalt Dr. Cornelius Renner: Hatten wir bei der Frage des Verdachts nicht gebraucht.

Pohlmann-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja. Sie gehen davon aus, dass … Behörde, auch wenn es Scheiße ist. Bin der Meinung, muss anders gewichtet werden. Sie hätten anders vorgehen können. Sie haben … Er sagt, war nicht in der Forster-Gruppe. Deswegen bin ich der Meinung, Herr Vorsitzender, Sie sollten Ihre Meinung überdenken. Wir nehmen die Berufung nicht zurück.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassend erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 30.000,-- Euro festgesetzt.
Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 18.06.2019, 9:55.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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