13.04.2012 - Ein Fest für die Zensoren und Traenen für einen Milliardaer

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Inhaltsverzeichnis

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FREITAGSBERICHT

13.April 2012


[bearbeiten] Was war heute los?

10:03, acht Minuten nach den angekündigten 9:55 verkündet Richterin Simone Käfer in fünf Sachen Verkündungen. Davon zwei Aussetzungsbeschlüsse, zwei Verbote (DRK und U-Bahn-Schläger) und eine heftige Klageabweisung Bordell-Besuch .

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13.04.2012

Auf den beiden Terminrollen (Verkündungen u. Verhandlungen) fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen sowie der Kanzleien. Das scheint einmalig in Deutschland zu sein. Hamburg möchte Vorreiter in der Geheimjustiz bleiben. Vielleicht beherrschen die Damen in der Geschäftsstelle auch einfach das Computerprogramm nicht und befürchten Fehler, wie das heute die Vorsitzende Richterin Frau Simone Käfer beispielhaft vorführte.

Am Schluss der Sitzung verkündet Richterin Simone Käfer: In der Sache 324 O 749/11 ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 22.03.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Gemeint war allerdings die Sache 324 O 193/11.

Zu diesem Aktenzeichen 324 O 193/11 verkündete die Vorsitzende ebenfalls ein Urteil, welches jedoch die Sache 324 O 749/11 betraf.

Passieren solche Aktenzeichenfehler dem Gerichtberichterstatter, so wir er hart bestraft. So geschehen z.B. in der Sache Prof. Dr. Christian Schertz gg. Rolf Schälike 325 O 217/10: Es richtete Richter Harald Schulz. Wir sind gespannt wie Überzeugungstäter Andreas Buske in der Berufungsinstanz dazu das Persönlichkeitsrecht der Beklagten verletzend und die Person des Gerichtberichterstatters entwürdigend entscheiden wird.

Sechs Sachen, die für heute mal geplant waren, fehlten auf der Terminrolle. Diese wurden auch nicht verhandelt. Entweder verschoben oder es kam zu außergerichtlichen Einigungen. Das bleibt für die Öffentlichkeit geheim.

10:30

[bearbeiten] David Groenewold vs. ZEIT ONLINE GmbH 324 O 193/12

Gegendarstellungsanliegen

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richterin Barbara Mittler, Rechtsanwältin Julia Bezzenberger, Rechtsanwalt Jörg Nabert

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bei ZEIT ONLINE findet man allerhand zu dem Kläger im Zusammenhang mit den massiven von Springer angefangenen Medienangriffen gegen Christian Wulff.

Die Anwälte Gernot Lehr und Oliver Moser konnten den Präsidenten nicht retten. Verständlich, dass Christian Wulff – selbst Jurist – Schuldige sucht und seine Anwälte angeht.

Diesen müssen sich wehren und müssen recht bekommen. Wo kämen wir dahin?

ZEIT ONLINE hatte am 07.02.11 und 09.02.11 eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Oliver Moser falsch interprettiert. Es gint um Bürgschaft bzw. Landesbpürgschaft, Förderung des Landes, Insolvenz, ein oder zwei verschiedene Produktionsgesellscfatwen des Klägers.

Z.B. ZEIT ONLINE 08.02.12: Groenewold hat nach «Bild»-Angaben für zwei Produktionsgesellschaften eine Millionen-Bürgschaft des Landes Niedersachsen erhalten.

Wie immer bei der Zensur, es werden unwesentliche unwahre Tatsachen herausgepickt und Zensurprozesse angestrebt.

Diesmal saßen mit den Anwälten Oliver Moser und Jörg Nabert ausgesprochene Profizensoren den Richtern gegenüber.

Wer etwas mehr Details, zwar auch zensierte, wissen möchte, bestelle sich beim Landgericht Hamburg das Urteil Az: 324 O 193/12.

[bearbeiten] Passagen aus der Verhandlung


Nachrichten | David Alexander Groenewold im Alter von 46 Jahren gestorben
Video: DAVID GROENEWOLD im Interview zur WULFF Affäre (Veröffentlicht 25.05.2015) nicht meh auf YouTube

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger kam im kurzen eng anliegendem Kleid. Straffe muskelöse Beine glänzten in den Zuschauerraum. Granziös für die verkappte Zuschauerschaft.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … Wir haben noch einmal beraten. Ihre [Nabert] Argumente wären nur von der Situation aus bekannt. Wir wollen bei unserer Meinung bleiben.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: … überrascht mich nicht. …. Der Leser weiß es aber nicht, dass es verschiedene Versionen des Artikels gab. … Die Texte sind immer mit der gleichen Überschrift. … Deswegen möchte ich eine Entscheidung. … Es gab mindestens eine Produktionsgesellschaft. Weiß bis heute nicht mehr.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Doch.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … RA Moser sagt: Mein Mandant hat keine wirtschaftlichen Vorteile erhalten. Die Zusage ist nicht realisiert worden.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Eine Zusage ist schon wirtschaftliche Hilfe.

Richter Dr. Philip Link: Sie haben …. Gab es eine Bürgschaft.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Zusage.

Richter Dr. Philip Link: Konnten sich nicht wehren, hat er nicht gesagt. Hat nur Landeshilfe bekommen. Bürgschaft ist letztendlich nicht zum Tragen gekommen. Der Rechtsanwalt hätte gesagt, die Bürgschaft ist gekommen. …. Das ergibt sich so für uns. Der Rechtsanwalt hat sich nicht so geäußert. Der Anwalt ärgert sich, auch sein Mandant: Was habe ich für einen Anwalt.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: … Kann doch sagen, habe den Anwalt so verstanden, hat die Bürgschaft erhalten. … Landesbürgschaft.

Richter Dr. Philip Link: …. Bürgschaftszusage, … Landeshilfe.

Die Vorsitzende: Der Rechtsanwalt sagt, war für unseren Mandanten unbedeutend.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Sagt er nicht.

Die Vorsitzende: Weiß nicht, was er falsch gemacht hat der Anwalt.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: … eine, nicht zwei Firmen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Das ist klargestellt.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Nein. Steht „mindestens“.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Sie unterstellen die Kenntnis des ursprünglichen Textes. Den kennt der Leser nicht. ….. Nach der Interpretation doch der Worte von Herrn Moser.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Ein Wirtschaftsvertrag ist nicht geschlossen worden, weil bestimmte Bedingungen nicht erfüllt wurden. Es ist kein Geld geflossen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Interessant. Bei einer Bürgschaft fließt kein Geld.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Anders als der Anwalt es dargestellt hat, hat Groenewold keine Landesbürgschaft erhalten.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Sie haben geschrieben, als Vorbild diente eine andere Landesbürgschaft. Da schreiben Sie, kam nicht zum tragen. Sie steht es in der Pressemitteilung.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Er hat sich orientiert an der XFilm. Kein Mensch sieht in den Anträgen durch. Ein anderer hat ihm es vorgemacht.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Das versteht wieder keiner mehr.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Hätten bekommne, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden wären. Die gab es nicht.

Die Vorsitzende: Die Pressemitteilung war richtig. ….

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Herr Groenewold hat mit Herrn Mosaer gesprochen. Es sagt, es gab keine wirtschaftlichen Vorteile. Es gab keine Landeshilfen, aber eine Bürgschaftszusage.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Wenn die Bürgschaft gezogen wäre, wäre Geld geflossen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Also die nächste Instanz.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage mit den Parteivertretern wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Die Verkündung der Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Anwalt und Anwältin ziehen ihre Roben aus und sind beim Verlassen des Saals. ZEIT-Anwalt Jörg Nabert fagr noch: Parallel laufen noch anderen Unterlassungsansprüche.

Die Vorsitzende: Muss alles schrieben, damit die Geschäftsstelle weiß, …. Verfügung vom 20.03.^12.

Groenewold-Anwältin Julia Bezzenberger: Haben wir erst am 10.04.12 erhalten. War Ostern dazwischen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Habe die Gerichtsakte bekommen

Die Vorsitzende: Wurde mit EB zugestellt.

Richter Dr. Philip Link:… Würde ich als Anwalt genauso machen auf der Gegenseite.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Weiß doch keiner, dass es eine andere Fassung ist. Wenn Sie Gegendarstellung fordern, kann ich die allgemein unendlich lange durchlassen.

Richter Dr. Philip Link:… so lange wie der text ursprünglich drin war.

Die Vorsitzende: Wollen wir die Rechtsdiskussion unterbrechen. Ihr Vorschlag Herr Nabert wäre?

Die robenfreien Robenträger verlasen den Saal.

Ein schöner Abschluss dieser absurden Theaterveranstaltung mit dem Schauspieler Jörg Nabert in gestriegelten gut sitzendem braunem Anzug und den schönen muskuilösen Beinen der Schauspielerin Julia Bezzenberger, die unter dem klassischem Kleid hervorschauten. Das darüber war auch gut anzuschauen. Ein schönes Geburtstagsgeschenk für unsere heutige Geburtstagsfeier bei Wein ohne Weib und Gesang.

13:00. die Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung vom 22.03.12 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

10:45

[bearbeiten] Andreas Wegner vs. Bremer Thomas 324 O 749/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richterin Barbara Mittler

Für die Klägerseite erscheint iemand.

Beklagtenanwalt: Hersch (?)

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Internet finden wir einiges über den Kläger.

Unter diebewertung haben wir wohl den Corpus Delicti gefunden. Dort heißt es:

Wir haben Gold Wegner einige Fragen gestellt, nun hat man uns diese beantwortet, dafür herzlichen Dank. Wir wollen diese E-Mail dazu unkommentiert veröffentlichen. Wir hoffen so für die eine oder andere Klarstellung zu sorgen. z.B.

Unsere E-Mail.

Fragen mit der Bitte um Beantwortung

Guten Tag Herr Wegner,
auf unseren Aufruf hin auf unserer Plattform haben sich bis jetzt 30 User gemeldet deren Kommentare ich hier nicht wiedergeben will. Die Kritikpunkte sind aber immer die Gleichen. Lange Lieferzeit und ausbleibende bzw. schwierige Kommunikation mit dem Unternehmen.
Augenscheinlich wollen einige der USER jetzt an die Verbraucherzentrale wegen des Problems herangehen. Sicherlich keine schöne Situation für Gold Wegner. Warum entstehen solche Situationen überhaupt in Ihrem Unternehmen? Selbst viele positive Bewertungen sind ja eigentlich in der Kernaussage negativ, wenn Sie sich die mal selber genau anschauen. Aus unserer Sicht sollten Sie in den monierten Bereichen dringend für Verbesserungen sorgen, damit dann zukünftig solche Kommentare und Foren überflüssig sind.
Einige User haben auch den Verdacht, dass Sie mit dem Geld der Kunden arbeiten, so quasi als Kundenkredit. Bei dem sich täglich verändernden Goldpreis kann das sicherlich ein interessanter Gedanke sein. Was macht Ihr Unternehmen eigentlich mit dem Geld der Kunden bis zur Lieferung der Ware? -was ja nun einige Zeit dauern kann. Hat Ihr Unternehmen keinerlei ausreichenden Lagerbestand an den von ihm angebotenen Produkten? Garantieren Sie das alles Gold, was bei Ihrem Mandanten erworben wird “die zugesagte Qualität” hat? Es gibt da von 2 Usern so merkwürdige Hinweise “man wolle das Gold jetzt von Dritten prüfen lassen”. Ich will das mal einer möglichen Verärgerung durch Lieferverzögerungen der Kunden zuordnen. Letztlich bleibt die Frage “woran verdient” Ihr Unternehmen sein Geld? Der angebotene Goldpreis auf der aktuellen Homepage ist ja “Preis-wert”. Ich würde mich über eine Beantwortung freuen.
Gruß aus Leipzig Thomas Bremer

Antwort

Sehr geehrter Herr Bremer,
ich möchte nun, wie angekündigt, auf Ihren “Fragenkatalog” eingehen.
Zunächst vorweg: Selbstverständlich hat das von uns gehandelte Gold die zugesagte einwandfreie Qualität. Jedem steht es frei, dies prüfen zu lassen.
Diese Tatsache ist derart unstreitig, dass ich diese Thematik nicht weitergehend vertiefen möchte.
Was passieren kann, z.B. bei Münzen die á 10 Stück in sog. Tubes gelagert werden, ist, dass der Deckel eines Tubes sich löst, und die Münzen in der Verpackung lose “herumkullern”. Dies ist sicherlich ärgerlich, in solchen Fällen (seltenen Fällen), haben wir auch schon Umtausch-Aktionen durchgeführt.
Wie Sie richtig bemerkt haben, bieten wir Edelmetalle preiswert an. Dies ist schließlich auch unsere Geschäftspolitik. Die Einen konzentrieren sich auf Beratung, andere stampfen pompöse Niederlassungen in ganz Deutschland aus dem Boden und unterhalten hunderte Mitarbeiter die alle bezahlt werden wollen, wieder andere sind reine Versandhandelsfirmen, und versuchen das Produkt preiswert anzubieten. Dies funktioniert natürlich nur dann, wenn die Personaldecke schlank gehalten wird.
Meiner Meinung nach geht es beim Goldverkauf letzten Endes nicht um eine große Show, oder darum, Kunden stundenlang bei Kaffee und Kuchen zu “beraten”, sondern um den Erwerb eines Produktes zu einem vertretbaren Preis.
Im Edelmetallhandel wird Gewinn grundsätzlich durch die Marge zwischen Ankauf und Verkauf generiert. Generell sind die Margen im Edelmetallhandel gering. Insofern spielt hoher Umsatz eine große Rolle.
Eine Ausnahme spielt dabei Ebay. Wir nutzen die Ebay-Plattform um unseren überregionalen Bekanntheitsgrad zu steigern, und durch erfolgreiche Ebay-Transaktionen Stammkunden zu generieren. Insofern werden bei Goldverkäufen via Ebay nicht zwingend Gewinne generiert, sondern in erster Linie ein größerer Käuferkreis erschlossen.
Sie fragen, wie wir unser Geld verdienen. Nun, wie bereits ausgeführt, durch die Marge zwischen An- und Verkauf.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass unsere Geschäftspartner/Bezugsquellen uns generell Händler-Preisnachlässe einräumen, unabhängig davon, wie hoch das Bestellvolumen ist. Im Internet geistern ja gelegentlich Behauptungen herum, manche Händler würden erstmal wochenlang Aufträge sammeln, um dann im Großhandel mit einer enorm hochvolumigen Order größere Preisnachlässe zu erwirken. Das mag bei dem ein oder anderen Händler der Fall sein (kann ich nicht beurteilen), bei uns nachweislich nicht. Theoretisch könnte ich nur zehn Unzen Feingold ordern (habe ich im Einzelfall sogar schon getan), und würde trotzdem die entsprechenden Konditionen erhalten.
Die Sonderkonditionen die wir erhalten sind erheblich, wir haben in den letzten Jahren auch immer wieder erfolgreich neue Konditionen ausgehandelt, die es uns ermöglichen unsere Edelmetalle preiswert an den Endverbraucher weiterzuverkaufen.
Im Übrigen kann ich dies selbstverständlich mit entsprechenden Dokumenten und Bestätigungen meiner Geschäftspartner für die letzten Jahre lückenlos belegen, falls dies mal nötig sein sollte. Ich bin da also sehr gelassen, was diese Thematik angeht.
Was die teilweise längeren Lieferzeiten angeht, muss grundsätzlich gesagt werden, dass unzufriedene Kunden sich immer eher im Internet äußern, als zufriedene.
Insofern müssen Sie natürlich in Relation sehen, wie häufig es zu längeren Lieferzeiten kommt. Angenommen es melden sich bei Ihnen 50 ehemalige Kunden. Wir haben aber in 2010 mehr als 2.000 Wertpakete verschickt. Würden Sie nun von einer allgemeinen Unzufriedenheit sprechen?
Des weiteren bestellen wir unser Gold teilweise im Ausland. Ich denke, dass Sie sich vorstellen können, wie schnell ein Paket mit erheblichen Mengen Gold, mal 14 Tage oder länger beim Zoll verbleibt. Das ist keine Seltenheit.
Nun fragen Sie sicherlich, warum wird nicht erst verkauft, wenn das Paket vor Ort ist. Dann wäre die Lieferzeit kürzer.
Ganz einfach: Aufgrund der Volatilität des Goldpreises kann niemand sagen, wie sich dieser innerhalb von z.B. drei Wochen entwickelt. Stellen Sie sich vor, Sie bestellen 500 Goldunzen für insgesamt 100.000,- Euro. Zwei Wochen später ist die Ware in Deutschland, der Wert ist auf 90.000,- Euro gefallen. Sie machen also einen Verlust von 10.000,- Euro, wenn Sie dann erst verkaufen.
Deshalb wird Ware immer geordert kurz bevor der jeweilige Kunde kauft. So haben alle Seiten Planungssicherheit. Insofern wird auch nicht mit Geld gearbeitet, da die Ware ja bereits bezahlt wurde.
Dass wir eine Lieferzeit von nicht unter 2 Wochen haben, ist auch überall nachzulesen. Ferner ist Anlagegold nicht als kurzfristiges Spekulationsobjekt gedacht, mit dem man innerhalb weniger Tage einen Gewinn generiert, sondern als langfristige Geldanlage. Kunden die auf einen steigenden Goldpreis kurzfristig spekulieren wollen, sollten kein physisches Gold kaufen, sondern sich an der Börse betätigen.
Ich möchte aber noch weiter auf die Lieferzeiten eingehen.
Wir arbeiten seit Jahren mit dem gleichen Wertelogistiker zusammen. Es gibt auch sehr wenige Logistik-Unternehmen in Deutschland die Gold in dieser Höhe überhaupt transportieren, bzw. hinreichend versichern.
Nun ist es so, dass vor einigen Wochen dieser Wertelogistiker den Vertrag mit seinem Versicherer gekündigt hat. Dadurch war es eine zeitlang nicht möglich, Wertsendungen zu transportieren (es sei denn mit dem Risiko es nicht versichert zu versenden, was betriebswirtschaftlicher Wahnsinn wäre), wodurch es zu Verzögerungen bei der Abwicklung kam.
Gleichzeitig nahm die Nachfrage nach Gold aber noch weiter zu, so daß einer längeren Wartezeit bei der Logistik ein höheres Auftragsvolumen gegenüberstand, und dadurch Lieferverzögerungen entstanden.
Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Wochen diese teilweise noch vorhandenen Verzögerungen abgearbeitet sind, und sich die Situation deutlich beruhigt.
Da Sie ja offenbar mit unseren Kunden in Kontakt stehen, bin ich sehr zuversichtlich, dass anscheinend vorhandene Beschwerden in der nächsten Zeit in erheblichem Umfang abnehmen werden.
Ich möchte abschließend ein grundsätzliches Wort zu Internet-Foren sagen.
Es mag Foren geben, die sich ganz objektiv dem Verbraucherschutz verpflichtet fühlen. Die fühlen sich dann persönlich angegriffen, wenn ein Unternehmer mit seinen Anwälten “um die Ecke kommt”.
Die Frage ist ja, warum werden oftmals Anwälte beauftragt.
In meinem Fall beruht dies auf Erfahrungen, die ich mit Internet-Foren gemacht habe, und genau deshalb, neige ich dazu, relativ zügig Anwälte einzuschalten.
In meiner Branche ist es nämlich so, dass fast alle dieser Foren nicht wirklich unabhängig sind. Zum einen verfügen sie über eine Art Hauptsponsor, zum anderen finanzieren sie sich durch die Werbebanner die andere Goldhändler auf ihrer Internetseite schalten.
Es gab Foren, in denen mein Unternehmen teilweise kritisiert wurde. Zu meinem Erstaunen aber, wurden andere Firmen dort nicht kritisiert bzw. kritische Beiträge wurden gesperrt oder gelöscht. Diese Ungleichbehandlung hat mich damals irritiert. Bis ich herausgefunden habe, dass nicht wenige Foren-Administratoren mit bestimmten Goldhändlern wirtschaftlich eng verbandelt sind. Einer arbeitet sogar als leitender Angestellter bei so einem Goldhandel!
Halten Sie es nun für demokratisch und im Sinne der Verbraucher, wenn diejenigen Firmen die nicht auf der Seite werben, kritisiert werden, und der jeweilige Sponsor von Kritik geschützt wird. Ich denke nicht, denn genau dann haben wir kein objektives Forum, sondern eher eine Marketing-Aktion unter dem Deckmantel eines Forums. Im Grunde eine ziemlich dreiste Art und Weise der Meinungsmache.
Ich habe, nachdem in einem Forum über mich etwas ungerechtfertigt Negatives stand, bei dem Forumsbetreiber mehrfach angerufen und Mails geschrieben. Dort war man allerdings nicht zur Kommunikation bereit. Nachdem ich dann zigfach mit einer Kontaktaufnahme gescheitert war, blieb mir ja gar nichts anderes übrig als einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Daraufhin veröffentlichte der Forenbetreiber einen Satz auf seiner Website, dass wir ihm mit rechtlichen Schritten drohen. Die Tatsache, dass ich mir vorher die Finger wund telefoniert hatte, verschwieg man wohlweislich – auch eine Form der gezielten Stimmungsmache.
Dagegen juristisch vorzugehen, ist völlig legitim, da in diesen Fällen auch immer eine wettbewerbsrechtliche Komponente mit ins Spiel kommt.
Des weiteren entwickeln Foren oft eine gewisse Eigendynamik, wo dann irgendwann die abstrusesten Dinge zu lesen sind. Insofern macht es immer Sinn, Foren zu beobachten.
Mir ist bekannt, dass ich aufgrund unserer günstigen Preise bei vielen Edelmetallhändlern nicht gerade populär bin. Ich habe gelernt mit wenig Popularität und dem Versuch negativer Stimmungsmache zu leben.
Aber ich bitte um Verständnis, dass ein Internetforum an sich für mich nicht grundsätzlich einen neutralen Charakter hat. Dafür habe ich zu viel erlebt.
Mir haben in der Vergangenheit Kunden anderer Firmen auch schon Kopien von Klageschriften zugemailt, weil sie über Händler X oder Y verärgert waren.
Ich pflege mich aber auf mein Geschäft zu konzentrieren, und schlachte derartige Vorgänge nicht in meinem Sinne aus. Ist eine Frage des Stils.
Mein Ziel ist es, jedem Bürger in Deutschland Gold zu einem tatsächlich wettbewerbsfähigen Preis anbieten zu können. Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Kunden, die schon im Vorfeld in etwa wissen, was sie kaufen wollen, und keine umfangreiche Beratung benötigen.
Mir ist an zufriedenen Kunden gelegen. Glauben Sie es macht mir Spaß, negative Einträge in Foren zu lesen?
Wir verfügen mittlerweile über eine beachtliche Zahl von Stammkunden, und ich gehe davon aus, dass es in Zukunft mehr werden.
Mit freundlichen Grüßen Andreas Wegner

Achtung! Ob das Antwortschreiben von Andreas Wegner echt ist, habe wir nicht geprüft. Es kann alles ausgedacht sein, teile können weggelassen oder hinzugefügt worden sein.

[bearbeiten] Verhandlung


Begrüßung von Thomas Bremer

Beklagtenanwalt: Ist insolvent kommt nicht mehr.

Die Vorsitzende: Der Anwalt hat uns gesagt, vertritt nicht mehr.

Beklagtenanwalt: Seit Anfang März insolvent.

Die Vorsitzende geht telefonieren. Nach Wiedereintritt: Rechtlich für uns uninteressant, weil die Vollmacht fehlt.

Beklagtenanwalt: Wir sind 800 km gefahren. Haben in unserer Veröffentlichung nichts Unwahres geschrieben.

Die Vorsitzende: Es wird ein Versäumnisurteil ergehen. Haben vorgesprochen und hätten die einstweilige Verfügung bestätigt.

Beklagtenanwalt: Weshalb?

Richter Dr. Philip Link: Wegen den Informationen im Blog.

Die Vorsitzende: Wenn eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben …. Man muss nicht für die Einträge im Blog haften. Erst ab Kenntnisnahme. Aber sie haften als Störer.

Richter Dr. Philip Link: Dann bei Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Die Vorsitzende: Müssen wir nicht mehr entscheiden, haben sie sich das zu Eigen gemacht. Das haben sie. Der Anwalt hat sie falsch abgemahnt.

Richter Dr. Philip Link liest vor: …. Werden gut für ihren Job bezahlt. …. … über Weihnachten …. Gedanken. Sie machen sich den Inhalt zu Eigen.

Beklagtenanwalt: … .

Die Vorsitzende: Müssen wir nicht prüfen. Für den Beklagten erschein Rechtsanwalt Hersch. Der Rückruf bei der Kanzlei des Antragstellers ergibt, dass nicht beabsichtigt wird zum heutigen Termin zu erscheinen. Der Antragsgegner beantragt die einstweilige Verfügung vom 24.01.12 aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen sowie den Erlass eines Versäumnisurteils.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung. Das wird die Aufhebung der Verfügung sein.

13:00, die Vorsitzende Simone Käfer: Die einstweilige Verfügung vom 24.01.12 wird aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Es ergeht ein Versäumnisurteil.

[bearbeiten] Kommentar

Es erging ein Versäumnisurteil. Die Vorsitzende, Richterin Simone Käfer erklärte, die Kammer hätte die einstweilige Verfügung bestätigt, wäre der Kläger anwaltlich vertreten.

Also los, ihr guten Anwälte. Beeilt Euch. Die Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil besteht 14 Tage. Erhebt Einspruch. Das Geld ist euch gesichert.

Was danach passiert ist doch egal. Lernt bei Rechtsanwalt Michael Nesselhauf und gebt einfach falsche eidesstattliche Erklärungen im Auftrag eures Mandanten ab. Es passiert nichts.

Die Zensoren aus Hamburg sind auf eurer Seite!!!!!

12:30

[bearbeiten] August von Finck vs. Handelsblatt GmbH 324 O 636/11

Die heutigen Zensoren: Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link, Richterin Barbara Mittler, Rechtsanwalt Kurt Kiethe, Rechtsanwalt Dr. Roger Mann


[bearbeiten] Corpus Delicti

Am 17.10.2010 veröffentlichte das Handelsblatt als "Top-News des Tages" unter dem Titel Razzia bei Baron von Finck von einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung bei Fincks VM Vermögens-Management GmbH in Düsseldorf, München und Stuttgart wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung berichtet. Illustriert war einer der Texte mit dem Bildnis von Finck und Fincks Privathaus in der Schweiz.´

Der 81-jährige Kläger sieht sich in Passagen der von ihm als "wahrheitswidrig" bezeichneten Berichterstattung verleumdet. Sowohl in der Print- wie in der Onlineausgabe des Handelsblatts sei behauptet worden, "die Spitze des deutschen Geldadels" stecke "tief mit drin im Sumpf". Eine Steuer-CD aus Luxemburg, die vom Land Nordrhein-Westfalen aufgekauft worden war, bringe nun auch "den ersten Prominenten in Bedrängnis": Der Prominente sei August Baron von Finck junior. August von Finck reichte über seinen Münchner Anwalt Kurt Kiethe vor dem Hamburger Landgericht eine Klage ein (AZ 324 O 636 / 11). Für einen durch die Veröffentlichungen entstandenen immateriellen und materiellen Schaden fordert er die Summe von über 10 Millionen Euro von der Handelsblatt GmbH und Handelsblatt-Chefredakteur Gabor Steingart. Der Gesamtstreitwert beträgt laut Klageschrift 16,25 Millionen Euro. Von Finck macht zudem Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf geltend.

Jurist Kiethe erkennt in der Aufmachung durch das Handelsblatt "entschädigungswürdige schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen". Der Text des Artikels, zeige zwar "eindeutig, dass die Durchsuchung" bei der VM Vermögensmanagement GmbH "stattfand". Das Handelsblatt habe aber sowohl "die Schlagzeile, als auch die Bildaufmachung so gestaltet, dass der Leser eindeutig davon ausgeht", die Durchsuchung habe bei von Finck "persönlich stattgefunden". Außerdem sei der Kläger angeblich durch die Razzia in „Bedrängnis“ gebracht worden.

[bearbeiten] Verhandlung


Der Beklagte berief sich auf Stolpe und die Klarstellung. Damit wäre eine Geldentschädigung nicht mehr möglich.

Der Klägeranwalt bracht ein privat bestelltes Gutachten vor, bei dem an die 69 Prozent der Befragten meinten, die Razzia fand im Hause des Klägers statt. Das sei eindeutig. Der Kläger habe mit den Firmen wenig zu tun. Es sei sein Urenkel. Dem widersprach der B Beklagtenanwalt Dr. Roger Mann.

Die Vorsitzende meinte dass gerade das Gutachten belege, dass Stolpe – Mehrdeutigkeit - gelte.

Es wurde gestritten, gilt Stolpe oder nicht.

Finck-Anwalt Kurt Kiethe: …. Stolpe ist ein ganz anderer Fall. Man wusste nicht war Stolpe IM oder nicht. Weshalb wurde eine Unterlassungsverpflichtungserklärung von der Beklagten nicht abgegeben? Das spricht für Vorsatz.

Die Vorsitzende: Wenn wir uns einig sind über die Stolpe-Rechtsprechung.

Finck-Anwalt Kurt Kiethe: Stople nicht … .

Die Vorsitzende: Das wäre eine ganz schöne Änderung der Rechtsprechung. Wir sind bei Ihnen, wenn es einen Unterlassungsanspruch gibt, dann gibt es auch Entschädigung.

Die Vorsitzende gab eindeutig kund, dass die Klage abgewiesen wird.

Finck-Anwalt Kurt Kiethe stellte den Sachverständigen Gutachten-Antrag und verwies auf BGH (GRUR 84, S.467), der festlegte, wann ein Sachverständigen-Gutachten vorliegen muss.

Die Vorsitzende: Herr Kiethe, wir würden die Klage voll abweisen. Die Frage ist, ob die beklagte zu Protokoll erklärt …

Finck-Anwalt Kurt Kiethe: Damit geben wir uns nicht zufrieden.

Die Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde mit den Parteivertretern erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es zu Stolpe …. . Danach handelt es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Das wird auch durch das zur Klage eingereichte Gutachten (K27) bestätigt. Dies hat zur Folge, dass die Klage vollumfänglich abzuweisen ist. Auf die weiteren Bedenken kommt es gar nicht an. Bei den im Fließtext getätigten Passagen handelt es sich überwiegend um Meinungsäußerungen.

Finck-Anwalt Kurt Kiethe: Gebe zu Protokoll. Der Klägervertreter erklärt, dass die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1984, S. 467) die Frage der Auslegung der Äußerungen in Hinblick auf die Mehrdeutigkeit nicht ohne ein gerichtliches Sachverständigen-Gutachten erfolgern kann. Der Klägervertreter wiederholt ausdrücklich den Beweisantrag.

Die Vorsitzende: Klägervertreter beantragt, dass ihm im Hinblick auf die heute erteilten Hinweise Schriftsatzfrist gewährt wird. Wir müssen so und so rechtliche Hinweise beachten. Das Gericht weist darauf hin, dass der Kläger Rechtsauführungen bis zur Verkündung machen kann. Insoweit kommt es nicht zu einer Fristsetzung.

Finck-Anwalt Kurt Kiethe: Auch Sachvortrag.

Die Vorsitzende: Sachvortrag?

Finck-Anwalt Kurt Kiethe: Sie können entscheiden.

Die Vorsitzende: Sie können Sachvortrag bringen, wir müssen entscheiden.

Handelsblatt-Anwalt Dr. Roger Mann: Gebe zu Protokoll, der beklagte zu 2. hat an der Online-Veröffentlichung (K7) nicht mitgewirkt. Beantrage ebenfalls Schriftsatzfrist.

Die Vorsitzende: Sie auch?

Handelsblatt-Anwalt Dr. Roger Mann: Ja.

Die Vorsitzende: Beschlossen und verkündet:

1. Im Einvernehmen mit den Parteien wird das schriftliche verfahren angeordnet.
2. Der Kläger kann Stellung nehmen bis zum 04.05.12. Der Beklagtenvertreter kann Stellung nehmen …

Handelsblatt-Anwalt Dr. Roger Mann: Acht Wochen.

Die Vorsitzende: Acht Wochen? Nach der heutigen Erörterung acht Wochen?

Handelsblatt-Anwalt Dr. Roger Mann: Sie wissen, das geht durch alle Instanzen. Deswegen.

Die Vorsitzende: Wir haben die Dreimonatsfrist. Gut wären sechs Wochen. Bis zum 15. Juni. Muss Urlaub berücksichtigen, 10 Juno. 15. Juni entspricht dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung.

3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 13.Juli 2012

Richter Dr. Philip Link tuschelt mit der Vorsitzenden.

Die Vorsitzende: Termin am Donnerstag, 12.Juli 2012, 9:55, Saal B335 oder Gerichtstelle. Wenn wir von Ihnen 400 Seiten und von Ihnen 200 erhalten, müssen wir wiedereröffnen. Wir werden weniger schreiben.

Jemand sagt: Zweistellig.

Die Vorsitzende: Oder weniger.

12.07.12, Richterin Simone Käfer: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[]Kategorie:Damm & Mann]

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