13.01.2012 - Was war an diesem Freitag den Dreizehnten bei der Zesurkammer Hamburg los

Aus Buskeismus

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13.01.2012 – Heute, am Freitag den Dreizehnten, klagten zwei Anwälte in eigener Sache. Ist das berichtenswert?

Hauptregisseur des heutigen absurden Theaters ist Richter Dr. Asmus Maatsch. Ihm standen Richter Dr. Link, Richterin Barbara Mittler bei.

Vier Verkündungen und sieben Verhandlungen, davon eine mit Zeugenvernehmung, mussten die Zensoren absolvieren. Harte Arbeit, dass muss man diesen Spitzbuben und der Spitzbubendame schon lassen, obwohl die letztere so gut wie kein Wort von sich gab.

Wie bei der Geburt neuer Sterne mit dem ausgeschiedenen Geburtshelfer Richter Andreas Buske im Hintergrund beobachten wir mit Spannung, wie sich das neue Kind entwickeln wird.

Der Besuch des absurden Theaters an diesem Dreizenhten hatte sich gelohnt.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT


13. Januar 2012


[bearbeiten] Was war heute los?

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13.01.2012


Zunächst mussten wir feststellen, dass die Terminrolle wieder Fehler enthielt. Der letzte Beklagte hieß „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Das hätte man gleich schreiben können „Ätscht, ätsch“, misst man die Untaten mit der Sicht eines durchschnittlichen Rezipienten.

Die Pseudoöffentlichkeit wusste natürlich, dass es sich um Radio Bremen handelte, denn gegen wen klagt sonst noch der Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann wegen seinen Persönlichkeitsrechten mit den schnell erarbeiteten süßen Millionen.

Die Richternamen und die Namen der Kanzleien fehlten natürlich auch. Sollen ja auch geheim bleiben die Zensoren. Wären die Richter allerdings ausgedruckt, so kämen Fehler an den Tag. Das Computersystem hat noch die alten Richter auf der Platte: Richter Buske, nun OLG-Vorsitzender, und Richterin Dr. Wiese, die inzwischen in die Justiuzbehörde entschwunden ist. Richter Dr. Maatsch wird im Computer noch nicht als Vorsitzender geführt. Ist er auch nicht. Die neue Vorsitzende, Simone Käfger, dürfte noch nicht im Computwer fixiert sein. War an diesem Freitag auch im Gerichtssaal nicht zu sehen.

Verletzt die Computerplatte die Persönlichkeitsrechte dieser Zensoren oder müssen die Programmieren dran glauben? Wer hat in Hamburg das neue Programm für das LG und OLG abgenommen? Spielte der Hamburger Filz eine Rolle? Wir werden das alles nicht erfahren. Es gehört zum Schutz der Würde des Menschen, dass solche Fehlen namenlos und für die Öffentlichkeit verborgen bleiben. Dafür sorgen schon unsere Hamburger Richter und Richterinnen, die versuchen, ihr Gedanken- und Rechtsgut weltweit spitzbübisch zur Geltung zu bringen. Deutschland über alles.

Die heutigen Sachen waren – dem lieben Gott sei Dank - nicht uninteressant.

In der Sache 324 O 430/11 klagte der Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn wegen seinem Bußgeldverfahren. Raus mit dem Bericht aus BILD Online.

Das J.K.-Basic-Verfahren 324 O 434/11 ist ein typisches Zensurverfahren, welches nach Gesetzen der juristischen Wahrheit auf Kosten der materiellen Wahrheit durchgeführt wird. Kai Kreuzer, Bertreiber von www.biomarkt.info soll zur Kasse gebeten werden, wie schon im Verfügungsverfahren geschehen. Sein Anwalt kämpfte verbissen. Richter Dr. Maatsch fühlte sich beleidigt und wehrte sich.

Die anderen Verfahren waren juristisch ebenfalls nicht ohne Bedeutung

[bearbeiten] Johann Schwenn vs. BILD digital GmbH & Co. KG 324 O 430/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, RA Johann Schwenn, RA Dr. Mathias Mailänder, RA Dr. Roger Mann

Corpus Delicti In Bild-Regional Stuttgart hieß es am 20.06.2011:

Heidelberg (dpa/lsw) - Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn verzichtet auf ein Verfahren in eigener Sache vor dem Amtsgericht Heidelberg. Der Anwalt habe seinen Einspruch gegen ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Montag auf Anfrage. Schwenn war im Frühjahr auf dem Weg nach Heidelberg geblitzt worden. Er soll 141 Kilometer schnell gefahren sein, statt erlaubter 100 Kilometer.

Die Verhandlung

Die Parteivertreter übergeben als Profis Schriftsätze vom Vortag(12.01.12). Druck und Überraschungen sollten die Gewinnchancen bei der Erntwicklung der zur Privatsache erklärten Zensurregeln erhöhen.

Dann wird juristisch spitzfindig darüber diskutiert, ob die Hauptsache erledigt ist. Erwirkungshandlung, genauer Bewirkungshandlung sind die Höhepunkt der Diskussion.

Ausschnitte aus der „Diskussion“ zwischen den Zensoren.

Der Vorsitzende Dr. Maatsch Trauen Sie uns das nicht zu? Uns schwebt was ganz anderes vor. Wir haben überlegt, könnte das nicht unstreitig erledigt werden? Uns scheint es materiell-rechtlich klar zu sein, wenn der Kläger die Kosten nicht tragen müsste. Haben gestern zugegebener Maßen bei R. S.26 nachgelesen. Ihren, Herr Mailänder Schriftsatz auch, dass die Kosten auf drei Seiten liegen. Vielleicht den Punkt zu 1. zurücknehmen. Das denken wir, würde die günstigste Kostenregelung werden.

BILD-Anwal Dr. Roger Mann:

Der Vorsitzende Dr. Maatsch Können wir zusammenführen. Die Kammer stemmt sich nicht dagegen. Wir hätten die Neigung, die bei Erlass der einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten so bleiben lassen. Nach Rücknahme des Einspruchs vom Tisch, so dass der Unterlassungs-Anspruch nicht zu bejahen wäre. Könnte so etwa in Betracht kommen.

BILD-Anwal Dr. Roger Mann: … Es sind alles Einzelfälle. Verkehrs…-Entscheidung in Straßburg, An der B.-Entscheidung in Straßburg habe ich mitgewirkt. Wir befinden uns im Dreieck. … Wir brauchen Rechtssicherheit. Wir müssen in Sekunden entscheiden, lassen wir es durch oder nicht. Wir brauchen mehr Sicherheit.

Der Vorsitzende Dr. Maatsch kommt mit seiner Masche: Können ins Protokoll aufnehmen unsere vorläufige Rechtsauffassung. Es sind alles Einzelfallentscheidungen. Die Schwierigkeit besteht in der Umsetzung. Wir wollen uns nicht dagegen stemmen. Wir können auch ein Urteil schreiben.

Es wird diskutiert. Richter Dr. Maatsch sagt, der Rechtsanwalt Johann Schwenn sei nicht so prominent, wie Ernst August, dass man über eine solche Bagatelle berichten darf. Wichtig für diesen Zensor ist auch, ob ein fahrlässiger Verstoß vorlag. Darin könnte ein Unterschied liegen. Der Fall sei deutlich grenzwertig zu dem von BGH entschiedenen Fall. … Dr. Maatsch meint, er braucht sich nicht überzeugen zu lassen. Es sei eine Frage der nächsten Instanz.

Es gibt dazu noch andere Sachen 324 O 265/11, 324 O 237/11 und 234 O 267/11.

Dann kommt der Vorschlag von Richter Dr. Asmus Maatsch: Der Kläger solle auf die Recht aus der jeweiligen Ziffer I der einstweiligen Verfügungen verzichten. Bei den Kosten der einstweiligen Verfügungen soll es bleiben. Sodann sollte der Kläger es erwägen mit Rücksicht auf die vorläufigen Erwägungen der Kammer, die hier vorliegende Klage zurückzunehmen.

Anträge wurden keine gestellt. Beide Seiten werden der Kammer binnen einer Woche mitteilen, ob es zu einer Einigung gekommen ist. Das Weitere erfolgt über prozessleitende Anordnung.

Das heißt, es kann geheim bleiben.

16.06.12, Verkündung einer Entrscheidung durch Richterin Simone Käfer: Es wird festgestellt, dass die einstweilige Verfügung vom 27.04.11 bis zur Bußgeldentscheidung vom 17.06.11 gültig war. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Joachim Kreuzburg vs. Kai Kreuzer 324 O 443/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, RA Prof. Dr. Dünnwald

Der Beklage war persönlich anwesend, vertreten wurde er vom Rechtsanwalt Schmidt.

Über das Verfügungsverfahren 324 O 249/11 vom 28.08.2011 hatten wir berichtet.

Nach dem Ertlass der einstweiligen Verfügung gab es auch einen Bestrafungsantrag, dem stattgegeben wurde, wegen der Identifizierbarkeit und damit wegen dem Verstoß gegen den Verbotstenor. Der Beklagte hatte freiwillig gelöscht, aber nicht daran gedacht, dass woanders eine Falle liegt.

Der Kläger schlägt zu mit ausgeklügelten juristischen Mitteln und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dünnwald von der Kanzlei Prof. Prinz beherrscht das Abzock-Geschäft bestens. Die Würde des Beklagen spielt in diesen juristischen Spiel keine Rolle

Corpus Delicti

Der Betreiber von bio-markt.info/ berichtete über den umstrittenen xxxxxx der Münchner Bio-Kette „Basic“, Joachim Kreuzburg. Der findet jedoch, dass darüber nicht berichtet werden soll, insbesondere nicht über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Am 10.05.2011 wurde eine diesbezügliche einstweilige Verfügung 324 O 249/11 erlassen.

Verhandlung

Der Beklagtenanwalt Rechtsanwalt Schmidt setzte sich hart für den Beklagten ein.

Der neue Vorsitzende, Richter Dr. Maatsch bemängelte den Ton in den anwaltlichen Schriftsätzen: Wir möchten folgende Überlegungen dem Beklagten übermitteln. Dass man sich ärgert, wenn Äußerungen verboten werden, ist verständlich. Wir müssen uns aber an die höchstrichterlichen Entscheidungen halten. Es geht um Äußerungen zum Ermittlungsverfahren. Der Ton im Schriftsatz, Herr Schmidt, ist nicht in Ordnung. Der Beschluss 324 O 249/11 bedeutet nicht eine Abkehr von den früheren Entscheidungen. … Es gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.-06.09. Ob das rechtens oder nicht rechtens ist, lassen wir dahingestellt. Aber dieser Beaschluss hat Eingang gefunden in das einstweilige Verfügungsurteil. Sie könne davon ausgehen, dass wir diese Dinge beachten. Es ist nicht immer ganz einfach. Das vorweg. Nach der Vorberatung neigen wir dazu, dabei zu bleiben, wie es in der Verfügung war. ... Es geht um ein laufendes Ermittlungsverfahren … Unschuldsvermutung …

Danach wurde hart gestritten. Auch Herr Kai Kreuzer kam zu Wort.

Der neue Vorsitzende erläutert: Vollendeter Betrug … Geld muss geflossen sein. Hat keine Sinn. Das Verbot würde nicht eine Berichterstattung über räuberische Erpressung umfassen. Aber das mit „auf die Fresse“. …. Es ist kein DAX-Untwernehmen. Die LIDL-Geschichte war etwas anderes: Da durfte man berichten.

Es wurde über die Prominenz des Klägers aus dem Süden Deutschlands gestritten.

Diese Kammer entscheidet damit, was die Presse berichten darf, was nicht. Toll!!

Rechtsanwalt Schmidt kritisierte hart die Rechtsprechung der Kammer und wird nun wohl die OLG-Hürde mit Richter Andreas Buske nehmen müssen.

Die Parteivertreter erhielten Schriftsatzfristen, der Beklagtenvertreter die Möglichkeit zu den erteilten Hinweisen Stellung zu beziehen. Vorab können sie sich binnen zwei Wochen einigen. Eine Entscheidung wird verkündet am 09.03.12, 9:55, Saal B335.

RS: Für uns stellt sich in solchen Situationen immer wieder die Frage, weshalb seinerzeit überhaupt gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch erhoben wurde. Nur unnötige Kosten und unnötig, die Richter in einem Schnellverfahren sich festlegen zu lassen.

09.03.12, Vorsitzende Käfer: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen über das Ermittlungsverfahren 324 Js 41329/10 mit Nennung des Namens und/oder der Funktion des Klägers zu berichten.

Der Beklagte ging in Berufung.

14.05.2013: <fontr color="brown">7 U 26/12. Der Klägervertreter nahm die Klage zurück. Der Beklagtenvertreter stimmte der Rücknahme nicht zu. Das Oberlandesgwericht gan der Berufung statt.

[bearbeiten] replin GmbH vs. A & E Zeitarbeit GmbH 324 O 330/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler,

Der Kläger betreibt einen Zeitarbeiter Fimen-Check, in dem etwas stand, was dem Beklagten nicht gefiel.

Der Beklagte, eine Zeitarbeit-Firma, mahnte ab, ohne zu beachten, dass es ein Forum ist, in dem die Haftung erst ab Kenntnisnahme eintritt.

Es ging um eine negative Festsellungsklage wegen einer Abmahnung, darüber ob ein Unterlassungsanspruch besteht. Gibt es datenschutzrechtliche Ansprüche, ein Rechte auf informelle Selbstbestimmung und meinte: Bei Ihnen weiß ich nicht so recht, wie Sie auf die Pferde kommen wollen.

Der Vorsitzende schlug Anerkenntnis vor, weil das dem Beklagten billiger käme. Der Beklagte lehnte nach telefonischer Rücksprache ab, die Anerkenntnis heute abzugeben. Kurz vor dem Verkündungstermin kann das aber noch passieren..

Die Kammer hat das alles verneint und den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 10.02.2912, 9:55, Saal B335 festgelegt.,

[bearbeiten] Gerald Zimmer vs. Axel Springer AG 324 O 527/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Häng (?), Rechtsanwalt Dr. Nieland

Corpus Delicti

Es geht wohl um den WELT-Artikel vom 20.01.2011, der aus der Welt verschwinden soll:

Gegen den Inhaber der Firma Trust läuft ein Betrugsverfahren. Wollte er nur Gebühren kassieren?
Die hochbrisanten persönlichen Unterlagen und Kreditanträge an eine Hamburger Finanz-Vermittlungsfirma, die am Wochenende von einem Passanten in Müllsäcken an der Fruchtallee gefunden wurden, die WELT berichtete darüber, beschäftigen jetzt auch die Hamburger Staatsanwaltschaft. "Wir hoffen, dass die Müllsäcke noch da sind", erklärte Staatsanwaltschaftsprecher Rüdiger Bagger. So könnten die Müllsäcke Unterlagen enthalten, die für ein Ermittlungsverfahren gegen den Verantwortlichen des Finanzunternehmens relevant sein könnten. Ob der Inhalt der Müllsäcke geprüft werden soll, will die Staatsanwaltschaft nach Neujahr entscheiden.
Berichtigende Ergänzung
Hiermit stellen wir ergänzend klar, dass sich der gegen Herrn Z. erhobene Betrugsverdacht nicht bestätigt hat. Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Herr Z. wurde zu keinem Zeitpunkt wegen Betrugs verurteilt.

Vielleicht auch um mehr. Wir wissen es nicht.

Verhandlung

Der Vorsitzende Dr. Maatsch: Habe schon Herrn Häng gesagt, einen einfacher Fall gibt es heute nicht.

Dann wurde die BGH-Sedlmeyr-Entscheidung diskutiert. Dr. Nieland sprach von Zulassung der Revision. Es ging um Online-Archive, darum wie ORWELL 1984 zu realisieren wäre.

Die Breitenwirkung wurde vom Richter Dr. Maatsch damit begründet, dass die Suchmaschinen auch in die Archive gehen. Der Richter verkannte dabei, dass das Geschäftsfeld von Google auf täglich millionenfachen Rechtsverletzungen beruht. Rechtsverletzer bestimmen somit, was zun zensiren ist und was nicht. Komische Richterlogik.

Die Berichtswertigkeit hängt auch davon ab, ob Ermittlungsverfahren nach 153 oder nach 170 eingestellt wurden. Das laienhaftige Verstehen, was Ermittlungsverfahren bedeuten, ist entscheidend für die Zensoren.

Der Vorsitzende Dr. Maatsch: Jeder Fall läuft anders. Das ist die Besonderheit des Presserechts. Wir wollen das hier nicht kleinreden.

Der Klägervertreter kann auf die heute erteilten Hinweise der Kamm binnen drei Wochen erwidern. Eine Entscheidung wird verkündet am 10.02.2012, 9:55, Saal B335.

10.02.12, Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen.

02.07.13. der Kläger ist in berufung gegtangen. 7 U 18/12. ews kam zu beinem Vergleich.

1. Die Bejklagte verpoflichtet sich es zu ujnterlassen, auf ihrer inzternetseite welt.de über den Klägewr unter Nennngn seines vollsträndigen Namens zu berichten wie unter der Adresse http://www.welt.de/print-welt/article494834/Akten-im-Muell-Staatsanwaelte-schalten-sich-ein.html geschehen.
2. Die Beklagte verpflichtet sich an den Kläger € 250,- zu zahlen.
3. Die kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auf € 20.000,- festgesetzt.

[bearbeiten] Sicherheit 360° Maxim Treskunov & Alexey Schurigin vs. C Cirmon, E. 324 O 508/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Nieman

Corpus Delicti

Der Kläger betreibt einen Online-Shop. Der Beklagte hatte was gekauft, den Kläger gestrietzt und behauptet, der Kläger hätte auf seine Anfragen gar nicht reagiert.

Die Kammer schlug einen Vergleich vor. Für den Beklagten sah die Kammer wenig Chancen. Der Beklagenvertreter war nach dem Telefonat bereit, den Vergleich auf eigene Kappe zu nehmen. Danach telefonierte der Klägervertreter und teilte mit, dass sein Mandant dem Vergleich nicht zustimmt.

Am Schluss der Sitzung wurde entschieden: Die einstweilige Verfügung vom 10.10.2011 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 2.000 € festgesetzt.

[bearbeiten] RA Corvin Fischer. vs. pointoo GmbH 324 S 5/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Corvin Fischer, Rechtsanwältin xxxx

Im Portal des Beklagten wurde Rechtsanwalt Corvin Fischer in Verbindung gebracht wohl mit dem verstorbene Neonazi-Awalt Jürgen Rieger. Sie würden eine gemeinsame Kanzlei betreieben. Was nicht wahr war und auch nicht ,mehr wahr sein kann, weil RA Rioger verstorben ist.

RA Corvin Fischer ließ abmahne. Der Beklagte korrigierte. Nun verlangt RA Corvin Fischer Abmahngebühren. Der Beklagte beruft sich auf das Forum-Privileg. RA Corvin Fischer argumentiert, dass es ein zentrales Anwaltsverzeichnis der Bundesanwaltskammer gibt, aus dem es sich ergibt, dass Corvin Fischer als Einzelanwalt arbeitet. Mit diesem offiziellen Anwaltsverzeichnis hätte der Beklagte abgleichen müssen, wenn er eine Anwaltsdatenbank betreibt. Damit greift das Forum-Privileg nicht.

Vorsitzendechter Dr. Maatsch dazu: Das ist ein neuer Gedanke, den wir prüfen werden, ob in das Verzeichnis gesehen werden muss, ob das überhaupt Anwälte sind.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 03.02.2012, 9:55, Raum B355.

03.02.12: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Urteil zur vorvorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Uwe Kuhmann. vs. Radio Bremen, AöR 324 O 241/11

Die heutigen Zensoren: Ri Dr. Asmus Maatsch, Ri Dr. Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Frederike Stinshof

Für Radi Bremen waren zugegen, Rechtsanwalt Dr. Renner, Justiziar Carlson und der Journalist Andreas Neumann als Zeuge.

Zum Inhalt verweisen wir auf die Berichte über das Verfügungsverfahren.

Der Zeuge Andreas Neumann bezeugte alles so, wie Radio Bremen das wohl gesendet hatte. Die Parteivertreter stellten so gut wie keine Fragen.

Die Zensoren müssen nun entscheiden, ob berichtet werden durfte. Eine Entscheidung wird verkündet am 02.03.2012, 9:55, Saal B355.

02.03.12, Vorsotzende Richterin Simone Käfer: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

[bearbeiten] Heute herausgehörten Leitsätze

Richter Dr. Maatsch:

  • Es sind alles Einzelfallentscheidungen. Die Schwierigkeit besteht in der Umsetzung.
  • Es ist kein DAX-Unternehmen. Die LIDL-Geschichte war etwas anderes. Da durfte man berichten.
  • Ein Eindruck muss unsausweichlich entstehen. Es muss ein zwingender Eindruck sein.
  • Jeder Fall läuft anders. Das ist die Besonderheit des Presserechts.

[bearbeiten] Richtersprüche Heute

Richter Dr. Maatsch:

  • Wir wollen uns nicht dagegen stemmen. Wir können auch ein Urteil schreiben.
  • Wir müssen nicht in die Bibliothek.
  • Sie brauchen uns nicht zu überzeugen. Es ist eine Frage der weitergehenden Instanz.
  • Es ist schwer, heißt nicht, dass man das nicht anders sehen kann.
  • Es muss ein zwingender Eindruck sein, sagt die Rechtsprechung und auch die Kammer.
  • Wir wollen das hier nicht kleinreden.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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