10.06.2016 - Persönlichkeitsrechte als Alibi fürs Zensurgeschäft

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'''10.06.2016''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike '''10.06.2016''' Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

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Kostenbazar - Persönlichkeitsrechte vorgeschoben

Die heutigen Mimosen : Helene Fischer, Markus und Angela Lanz, Silvie Meis,

Diue heutigen Zensur-Geschäftemacher: Kanzlei Schertz Bergmann (Simone Lingens, Helge Reich), Michael Nesselhaft (Dr. Till Dunckel)

Die heutigen Richter*innen: VorsRi'in Simone Käfer, Ri'in Barbara Mittler,Ri'in Dr. Kerstin Gronau, Ri Dr. Thomas Linke

Inhaltsverzeichnis


Kebekus parodiert Helene Fischer: Atemlos - Der Deutsche Comedy Preis


Helene Fischer | Atemlos durch die Nacht

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

10.06.2016


Markus Lanz und Ehefrau Angela Gessmann im Interview - GOLDENE KAMERA 2013

Was war heute los?

Zwei Verkündungen und vier Verhandlungen. Verkünden tat die Vorsitzende Richterin in der Geschäftsstelle sitzend. Die Pseudoöffentlichkeit musste stehen. Ein kleiner Wendepunkt. Der Schumacher-Clan (Sohnemann Mick) verlor in der Sache 324 O 404/14. Wir erfuhren in der Verhandlung, dass eine andere Schumacher-Sache vom BGH zur Revision angenommen wurde. Deutet sich ein Ende dieses geschäftlichen Zensurgeschehens der Familie Schumacher an?

Alexandra Neldel erhielt in der Sache 324 O 415/15 12.000,-€ fiktive Lizenzgebühr zugesprochen. Prof. Dr. Christian Schertz kann stolz wie ein Gockel sein, dieser Dame geholfen zu haben, ein Fitnessstudio zur Kasse zu bitten, weil dieses mit Alexandra Neldel - und nicht nur mit ihr - als Kundin warb. Die Beziehungen in den Prominentenkreisen dürfen nur übers Geld funktionieren. Wo kämen wir sonst hin, wenn nicht das Geld entscheidet. Der Prominetenstatus kann schnell verschwinden, weil niemand mehr Interesse zeigen wird, mit Alexandra Neldel Geld zu verdienen. Gefährlich auch für hübsche Frauen.

Sonst war es ein Burda-Schertz-und teilweise Nesselhauf-Tag. In allen vier Verfahren war Burda auf der Beklagten-bzw. Antragsgegnerseite. Drei Mal klagten die Mandanten der Kanzlei Schertz Bergmann, vertreten von der Rechtsanwältin Simone Lingens. Nur Silvie Meis wurde als Antragstellerin von der Kanzlei Nesselhauf (Dr.Till Dunckel) vertreten.

Dem Grunde nach wurde heute nur über das Geld gestritten, die Persönlichkeitsrechtewaren waren nur vorgeschoben von den Akteuren dieses Geschäfts.

___________

10.06.2015

Silvie Meis


Mario Barth kriegt sich nicht mehr ein. Freestyle mit Mirco Nontschew und Silvie Meis



Sylvie Meis - So romantisch genießt sie ihr Single-Leben - BUNTE TV
In der Pressekammer Hamburg wird immer enthemmter offen gesprochen, um was es geht: GELD.

Über Persönlichkeitsrechte, Betroffenheit, Schutz der Privat-und Intimsphäre wird nur gelabert, recht oberflächlich. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt einfach, sie sehe das anders, man kann es auch so sehen, wie eben vorgetragen. Kann sein, dass das OLG es anders sieht. Und fragt, kann man sich nicht vergleichen. Keinen der Jusristen in Robe interessieren die Pesönluchkeitsrechte anderer tasächlich, auch nicht das Interesse der Öffentlicheit an Informationen. Sie betrieben ihr Geshcäft,sowei die Betriebswirte an den UNIs ausgebildet werdenoder die Banker arbeiten. Weklches Geschäf,,speiltkeine besondere Roille,hauptsächlich es bringt Moneten. Natürliuch machen bestimmte auch Spaß,Macht auszuüben,andere zu demütigen,sich einzublden,etwasBesonewrtes zu sein. Das zeichnet die Jusiristen in Robe aus,insbesoirder die Richter der Zensurkammern.Sie fühlen sich wie Göltter,könne über den Papst, über Redierungschefs entscheiden, diese in die Schranken weisen bzw. denen Wege öffenn, Gegner zu unterdrücken,zu demnütigen,zu entmachten. Da lohnt es sich schon,vielel.icht nich so viele zu verdienen, wie die Banker.

Im Hintergrund des Vergleiches steht immer die Arbeitsersparnis auf Seiten der Richter*innen. Für die Rechtsanwälte attraktiv, wegen der zusätzliche Gebühr. Verhandelt wird dann gemeinsam darüber, wie man das den Mandanten rüberbringen kann, denn diese haben ja auch geschäftliche Interessen.

Was die Kläger betrifft, heute drei Damen- Helene Fischer, Angela Lanz und Sylvie Meis –sowie ein Herr – Markus Lanz - , so ist es für den Beobachter schwer zu verstehen, welches Floh diese Prominenten beißt, dass diese sich in die Abhängigkeit von Zensuranwälten begeben. Zum Teil dürften das knallharte finanziellen Interessen sein, um den eigenen Marktwert für Werbung und sonstige Einnahmequellen zu erhalten. Zänkische ,mimosenhafter Charakter dürfte auch eine Rolle spielen. Vielleicht auch Rache gegen Medien und Konkurrenten aus Geltungssucht und Machtbesessenheit.

All das spielt in den Verhandlungen keine Rolle.

Es verhandeln Juristen in Robe und entwickeln dabei immer feinere Zensurregeln, welche deren Existent absichern. Den Juristen in Robe ist staatliche Macht letzter Instanz vom Grundgesetz übertragen worden. Das sichern sich diese ab durch nur für diese elitären Kreis verständliche Regeln.

Nichtanders war es mit der DDRE-Stasi, welche sich verselbstständigte, der Kontrolle der Partei (SED) entglitt, geschweige die Interessen des Volkes vertat. Höchsten nur soweit, dass die eigene Macht nicht gefährdet wurde. Klappte nicht. In sich geschlossene Systeme sind nicht stabil, explodieren brechen zusammen.

Die heutigen vier Verfahren offenbaren recht offen das rein geschäftlivhe Interesse der verhandelnden Juristen in Robe.

11:00

Helene Fischer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 38/16

Corpus Delicti

Welche Zeitschrift des Burda-Verlages heute dran war, wissen wir nicht. Der Boulevard berichtete über die Jugend im fernen Sibirien, den ersten Anbeter, sogar mit Namen, auch über Schulzeit etc. vonHelene Fischer.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz & Bergmann; Rechtsanwältin Simone Lingens

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Markus Herrmann

Notizen zu den Sachen 324 O 38/16

10.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das glaube ich, ist von Ihnen, Frau Lingens direktzugestellt. Wir wollen eine Gesamtvergleich (gleich zusammen mit der nächsten Sache).

Burda-Anwalt Markus Herrmann : Klingt verheißungsvoll.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir meinen, einiges ist nicht zulässig nach dem KUG und dem Persönlichkeitsrecht . Photos aus der Jugend sind nicht zulässig. Es wird beschrieben, wie sie als Kind war. Sie (Herrmann) verweisen auf das Booklet , veröffentlicht 2010. Hier geht es um2013 …. Zeugnis … Es macht uns Probleme, den Anspruch insgesamt anzuerkennen. Muss sich aber nicht alles gefallen lassen. Es muss berücksichtigt werden, wie weit sie sich selbst geöffnet hat. Sie veröffentlichte ein Booklet, wie sie damals aussah, aber ohne Freund. Müssen wir zulassen. Sie hat selber Photos und eine Zeugnis veröffentlicht. Bilden des Schulausfluges, haben viele Schüler im Schulalbum das Photo. Damit begründen wir den Vergleichsvorsachlag. Der Streitwert der einstweilige Verfügung war 50.000, im Widerspruchsverfahren 60.000. Es gibt Sprünge in der Anwaltskostentabelle. Können 65.000 zu Grunde legen, aber andere Tabelle. 60.000. Kommen auf 3.211,-. Ja.

Der Kostenbazar beginnt.

Helene Fische-Anwältin Simone Lingens: 60stat 65. Welcher Teil?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Damals war sie dunkelblond, aber …. Bezüglich dem Freund ist es rechtswidrig…..2010 veröffentlicht, wurde vielleicht noch 2012 verkauft.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es ist eine Klägerin, welche durchmarschiert ist zu Weltstar. Es gibt das Interesse, was war früher, wie war die Jugend. Es gibt die Geschichte der Familie. Da setzt das Interesse früher an. Das Photo ist nicht Privatsphäre. Sind auf Klassenfahrt. Nicht Frau Fischer hat das Photon rausgegeben. Erhalten vom Mitschüler, so war sie damals. Habe mir das Booklet angesehen. Helene Fischer hat keine Probleme, sich zu öffnen, so war es damals in Sibirien.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Hier geht es nicht darum, so war sie damals. Es geht um die Beziehungen..

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ist es so dramatisch? Jede hat einen Freund.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie ist es, wenn wir unterscheiden zwischen Text und Bild? In der anderen Sache haben Sie eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben Wir streiten nur noch um die Bilder.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es ist deckungsgleich

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Ich meine das Verfahren 13/16, das Parallelverfahren. Spannende Frage das Porträtfoto.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: IN der nächsten Sache ist es ein kleines Photo. Da haben wir eine UVE abgegeben für die beiden Photos, wie geschehen … . Den Rest wird Frau Lingens zurücknehmen.

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Geben Sie eine Abschlusserklärung ab..

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Würde eine Abschlusserklärung abgeben…bei Titel … Könne nur so machen. Aber die Kosten, weiß nicht wie Sie gewichten.

Die Richterinnen überlegen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind in der Vergleichsverhandlung. Photo 12.000, einstweilige Verfügung 50.000,Hauptsache 60.000.Vergleich gegeneinander aufheben.

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Das Porträtfoto würde ich zurücknehmen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir würden den einen Satz bei b nicht geben. Abschlusserklärung erst Mal ausgrenzen. Das erste Photo und den ersten Satz …

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ich soll3/4 der Kosten übernehmen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beim Text würden wir alles untersagen.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie haben in der anderen Sache eine UVE abgegeben. 2/3 , 1/3 beim Bild. ¾ beim Beklagten und ¼ bei der Klägerin ist eigentlich ganz gut.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Text…Man hätte anstelle Brain xxx sagen können. Die Verteilung mit den Kosten ist unwichtig. Wir brauchen das nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist eine Entgegenkommen. Alles, bis auf den einen Satz.

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Ehrlich gesagt, wenn Sie die Kosten nicht übernehmen, … dann.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer versucht es mit einem Kompromiss: 2/3 1/3.Dann kommen wir mit den Kosten entgegen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Die Redaktion lacht mich aus, wird fragen, spinnst Du?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dafür sind Sie Anwalt und erklären, dafür sparen sie Geld.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wie wäre es mit Aufteilung?

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: 17“ ?Schon 2/3 sind zu wenig.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Weiß nicht, ob Frau Fischer darauf besteht?

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Ich bin nicht diejenige, die das entscheidet.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: …wenn Herr Reich …

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: …weiß nicht, vielleicht hat Herr Reich Prioritäten..

Burda-Anwalt Markus Herrmann: …auch Verfügungsverfahren… Kostenaufhebung

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Wie würden Sie das auf die nächste Sache ausweiten? Damit ich umfassend telefonieren kann.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Hier wir die Schülerzeitung zitiert. Schülerzeitung darf man zeigen.

So ging es weiter. Über die Kosten der Abschlusserklärung wurde gestritten. Rechtsanwältin Simone Es wurden die Varianten durchgerechnet, was die Kanzlei Schertz Bergmann weniger bekommen würde. Lingens verlässt den Gerichtssaal und telefonierte mit RA Reich. Währenddessen diskutierte RA Herrmann weiter mit den Richterinnen. Richter Dr. Thomas Linke schweigt die ganze Zeit. Lingens betritt den Saal.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Was sagt Herr Reich?

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Würde mitgehen bei ¾,1/4 . Dann wäre es o.k. Gehen davon aus, dass Sie nicht mitgehen. Wir würden auf das eine Photo verzichten und den einen Satz,.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie sieht es aus mit 2/3,1/3,Vergleichskosten aufheben?

Helene Fischer-Anwältin Simone Lingens: Können Sie ausrechnen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ich denke, er macht nicht mit.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Sie müssen püsitiv rangehen, Herr Herrmann.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer rechnet. Der Differenz ist Rain Lingens zu hoch.Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt mit Teilrücknahme.

Beschlossen und verkündet:

1. Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 06.06.16 bis zum 24.06.2016 Stellung nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 08.07.16, 9;45, Raum B 334

11:30

Helene Fischer vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 13/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz & Bergmann; Rechtsanwältin Simone Lingens

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Markus Herrmann

Notizen zu den Sachen 324 O 13/16

10.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben schon in der voran gegangenen Sache diskutiert. Dieses Photo halten wir für rechtswidrig. Das ganz kleine kommt aus der Schülerzeitung. Die Sach-und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet:

1. Beklagtenvertreter kann auf den Schriftsatz vom 06.06.16 bis zum 24.06.2016 Stellung nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 08.07.16, 9;45, Raum B 334

Kommentar zu den Helene Fischer-Vehandlungen von RS

Helene Fischer ergibt bei Goople fast 500.000 Treffer, zwar entwa 60Mal weniger als Angela Merkel, aber immerhin fast soviel wie Wolfgang Schäuble . 500.000 Treffer sind Werte, welche Thomas Gottschalk, Günther Jauch und andere bekannte Prominente erreichen, sowie die beiden anderen heutigen Kläger Markus Lanz und Sylvie Meis und der erfolgreiche Politzensor Gregor Gysi.

Ca<rolin Keberkus alsZensorin nich nnkcht aufggefallefiondet man bei Google etwas genauso oft, allerdings Tick häufiger. Es geht als auch ohne Zensur.

Der anwaltlicher Vertreter vonHellene Fischer.derBerliner Zensurguru Christian Schertz ist, was den Schaden für den Rechtsstaat Deutschland betrifft, durchaus erfolgreicher als seine Mandantin Helene Fischer. Mit seinen ca. 40.00 Treffern kann er sich allerdsings,wasden Bekna<theitsgradf über Googlebetrifft, sichj unter den Rock von Helene Fischer verstecken. Braucht er aber nicht, er vertritt sie mit seiner Kanzlei verdient damit auch ohne Google recht gut. Google stört sogar, denn Schertz muss sich mehr anstrengen, um glaubwürdig bei seiner Selbstdarstellung zu bleiben.

Welche Zeitschrift des Burda-Verlages heute dran war, wissen wir tatsächlich nicht. Ist auch unwichtig. Jedenfalls ist der Boulevard den Geschäften der Lady dazwischen gekommen mit ihren Bericvhten über die Jugendzewit im fernen Sibirien, den ersten Anbeter, sogar mit Namen, auch über ihre Schulzeit etc. Damit nahm der Boulevard der Helene Fischer die Möglichkeit, mit Informationen aus ihrer Jugend viel Geld zu verdienen. Man bekommt nicht mehr viel, wenn die Sachen schon bekannt sind. Es muss neu sein, auch wenn es Scheiß ist. Scheiß stört nicht.Private Information müssen gekonnnt vermarktet werden. Der Boulevard stört vor allem geschäftlich. Die geschäftliche Selbstbestimmung bekommt Risse bzw. wird als verlogen entlarvt.

Diese Geschäftsinteressen lassen sich gut verdecken mit den Persönlichkeitsrechten, dem Schutz der Privatspähe und anderen Erfindungen der Zensoren in Robe.

Diskutiert wurden die feinen Unterschiede, welche die Zensur begründen bzw. aufheben.

Der Zensurguru Schertz schickt aufs Hamburger Schlachtfeld nicht seine stärkste Mitarbeiterin, die Rechtsanwältin Simone Lingens, welche vor ca. einem von der Hamburgewr Kanzlei des Prof. Prinz nach Berlin zu Schertz wechselte. Sie wirkte unsicher, musste Rechtsanwalt Helge Reich mehrmals anrufen, um entscheiden zu können, wie weiter zu verfahren sei.

11:45

Markus und Angela Lanz vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 685/15

Corpus Delicti

Berichte über die Ehe der

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz & Bergmann; Rechtsanwältin SDimone Lingens Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Markus Herrmann

Notizen zu den Sachen 324 O 685/16

10.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Rechnen nicht mit großer Erörterung. Die Unterlassung war berechtigt. Es gab keinen Anlass über die Ehe zu schreiben. Wir haben nur Bedenken beim Schadensersatz. Rechtsanwaltskosten stehen jedem zu. Wir müssen nur auseinanderklamüsern oder wollen Sie Anträge stellen? Lanz-Anwältin Simone Lingens: Muss ich verstehen. Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärt es RAin Lingens.: Deswegen kommen wir auf andere Werte. 0,65auif 30.000,…auf 40.0000.ImErgebnisnwird sich nicht viel ändern. Burda-Anwalt Markus Herrmann : Ist eine Nebenforderung.-Lege das in Ihre Hand. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Lanz-Anwältin Simone Lingens: Wie ist das mit den Kosten? Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf die Kosten wirkt sich das nicht aus. Schadensersatz für Ziffer 2 aus der Klageschrift. Zu 1. und 2. Eine Betrag in Höhe von 981,31€ nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit. Der weiter gehende Anspruch wird zurückgenommen. Beschlossen und verkündet:

Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

12:15

Sylvie Meis vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 114/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Markus Herrmann

Notizen zu den Sachen 324 O 114/16

10.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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