10.05.2013 - Verkündungen durch Vorsitzende Richterin Simone Käfer

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10.05.2013 Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Zensurkammer)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

10. Mai 2013


Was war heute los?

10.05.2013


Heute gab es nur Verkündungen.

Die KÖLBE KRUSE GmbH muss weiter in Hamburg verhandeln. In der Sache 324 O 662/12 wird die mündliche Verhandlung wiedereröffnet.

Josef Esch hat in der Sache 324 O 634/12 gegen das manager magazin gewonnen. Verschiedene Äußerungen wurden verboten. Richterin Simone Käfer las all diese verschiedenen Äußerungen sehr schnell vor. Sie genügte damit ihrer Auslegung der ZPO. Die Pseudoöffentlichkeit konnte aber nicht so schnell mitschreiben. Wozu auch. Die öffentliche Verkündung fand ja statt. Dem Gesetz ist Genüge getan. Hätte auch auf dem Mond verkündet werden können, stünde das in der ZPO. Die Persönlichkeitsrecht-Richter/Innen würden zum Mond fliegen und dort ins Vakuum verkünden.

Nicht ganz uninteressant war die Entscheidung, Frau Angela Lanz € 20.000,- zuzusprechen. Wir hatten über die Sache 324 O 502/12 berichtet. Das Ehepaar Markus und Angela Lanz entpuppt sich als guter Nachfolger des Ehepaars Günther Jauch - Simone Sihler-Jauch, was die mimosenhafte Zensur betrifft. So wie die Mimosen Dorothea Sihler-Jauch und Günther Jauch die Zensurregeln fein mitentwickeln helfen, so versuchen es nun auch Angela und Markus Lanz. Beim Ehepaar Jauch / Sihler-Jauch gehörte das zum Geschäftsfeld des Professors Dr. Christian Schertz. Bei dem Paar Lanz ist es ein anderer Professor, Professor Dr. Matthias Prinz, der die deutsche Zensur führend weiter entwickelt, und damit Hilfestellung leistet, dass der deutsche Rechtsstaat mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Diktatur entartet.

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So reisen Anwälte von Köln nach Hamburg
terminrolle_130510.jpg Die heutige Terminrolle enthält an und für sich nichts Neues.

Dass die Anwaltskanzleien nicht genannt sind, scheint unerheblich zu sein. Diese Hamburger Besonderheit am Sievekingplatz zeugt zwar von der Kleinkariertheit der Hamburger Justiz, welche von der Pressekammer durch Verschweigen der Richternamen nur etwas übertroffen wird, aber Kleinkariertheit hat auch seinen Reiz.

Besonders kleinkariert und verquert sind auch die Urteile der Pressekammer Hamburg und entsprechen der Kleinkariertheit deren Vorsitzenden Richterin Simone Käfer. Diese Richterin wirkt nach außen selbstsicher, lässt selten ihre Beisitzer zu Wort kommen. Diese müsse sich manchmal sogar vordrängen, um zu Wort zu kommen.

War heute nicht nötig. Die Vorsitzende Richterin agierte allein. Sie verkündete sitzend, die Pseudoöffentlichkeit musste stehen. Das offenbart das mittelalterlicher Verständnis dieser Richterin, was Persönlichkeitsrechte betrifft. Sie vermag offenbar nicht, ihre privaten Ansichten von denen zu trennen, die sie als Richterin zur Grundlage für ihre Urteile zu nehmen hat. Die von dieser Richterin wie auswendig gelernt erscheinenden Verbotsregeln dürften mehr ihr Innenleben repräsentieren als eine vernünftige, zeitgemäße, lebensnahe Rechtsprechung.

Der Text auf der Terminrolle (links) ist von dieser Richterin geschrieben. Wer den Text nicht lesen kann, hier die Übersetzung: Die Verkündungstermine werden verlegt in Saal B334. Schön, dass Termine in einen anderen Saal verlegt werden können und nicht deren Verkündung, wie das die deutsche Sprache an und für sich verlangt. Der durchschnittliche deutsche Rezipient versteht, was gemeint ist. Nur darauf kommt es an. Die deutsche Sprache scheint allerdings nicht die Stärke von Simone Käfer, der Vorsitzenden Richterin der Pressekammer Hamburg zu sein. Verlangt auch niemand. Von einem Literaturkritiker wird auch nicht erwartet, dass dieser gute Bücher schreiben kann, genau so wenig, wie man von ein Kunstkritiker nicht erwarten kann, dass dieser im Stande ist, gute Bilder zu malen.

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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