10.04.2015 - Crème de la Crème Medienanwälte im Zentrum der Hamburger Justizkriminalität

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Heute verhandelten nur Crème de la Crème Medienanwälte mit ihren mittelmäßigen Zensurkollegen/Innen in Richterrobe

Inhaltsverzeichnis


Mittelmaß und trotzdem besser als alle Anderen? So gehts! - Was dich der Durchschnitt lehren kann:


Tod für die Welt - Waffen aus Deutschland - Exportweltmeister - Reportage

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

10.04.2015


Eklat im Fernsehen: Heinz Buschkowsky über Asylanten Migranten PEGIDA


Was war heute los?

Was waren die Kläger und die Beklagten?

Politiker als Mimose, eine Politikerin als "Aufklärerin", ein Winkeladvokat der Export geilen Waffenindustrie, zwei Zeitschriften mit einem Rennfahrer, deklariert zum Rattenfänger der nach Events gierigen Boulevard-Leser, eine auf Seriosität spielende Hamburger Zeitung, welche über die Immobilien-Haie berichtet und ein solcher kleiner Immobilien-Hai. Nicht zu vergessen eine immer noch fälschlicher Weise als Links geltende Hamburger Zeitung und eine Prominente als Klägerin, die gerne trinkt und skandaliert.

Welche Anwälte waren heute die Schauspieler?

In der heutigen Vorstellung des absurden Theaters spielten ausschließlich Crème de la Crème Rechtsanwälte

Welche Richterinnen und Richter waren heute dabei?

Die organisierte Hamburger Justizkriminalität war vertreten von den ihre Macht missbrauchenden Richterinnen und Richter:

Keinesfalls waren diese vier Crème de la Crème Juristen/Innen in Richterrobe. Irrtum allerdings vorbehalten.

Absurdistan

Die Nashörner


Die Nashörner


Absurd

Renate Künast lässt sich von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten. Offenbar kein Widerspruch und keine Dummheit. Politisch entlarvend, aber nicht überraschend.

Die Vertretung seitens der gleichen Kanzlei eines Anwalts wegen der TAZ-Berichterstattung darüber, wie einfach der Waffenhandel funktioniert, stört Künast nicht. Die Grünen vertreten ja auch die Kriegsseiten. Absurd ist das trotzdem angesichts der proklamierten "grünen" Ziele der Künast-Partei.

Dass Michael Schumacher klagt, obwohl er offenbar nichts mehr wahrnehmen kann, was über ihn berichtet wird, und auch nicht mehr wahrnehmen wird, gehört zur Absurdität der Zensurrechtssprechung. Spekulieren, wer und was dahinter steckt, ist verboten.

Was Jenny Elvers macht, ist lustig und absurd in Perfektion. Skandale gehören dazu.

Die Kläger von Tanja Irion kommen alle aus Absudistan. Die Ergebnisse sind entsprechend. Ein attraktiver Geschäft für die Kanzlei Irion und erfolgreiche Einschüchterung der Berichterstattung über Korruption und Machenschaften in der Wirtschaft.

Johannes Eisenberg schrie heute nicht nur, er brüllte.

Simone Käfer konnte sich vor Lachen nicht halten. Verrückt.

Die heutige Theateraufführung war perfekt. Sogar der ewig grimmige Richter Dr. Thomas Linke passte bestens in die schillernde Besetzung.

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10.04.2015

Die heutigen Termine

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Auf den Terminrollen fehlten wie immer die Namen der Richterinnen und Richter sowie der Kanzleien. Die Namen der Kanzleien fehlen auf allen Terminrollen bei den Zivilgerichten am Sievekingplatz in Hamburg. Im Strafgerichtsgebäude ist das abders. Dort gibt es keine kritische Öffentlichkeit. Berichten tun nur eigetaktete Journalisten. Die Namen der Richter fehlen allerdings nur auf den Terminrollen der Geheimkammer 24 mit den kriminell agierenden Zensoren.

Verkündung

Es gab nur eine Verkündung. Das war die Sache 324 O 339/14 Albert von Monaco vs. Burda Senator Verlag. Zum Inhalt kann die Pseudoöffentlichkeit nichts sagen, denn eine Verhandlung hat offenbar nicht stattgefunden. Zumindest können wir und an keine erinnern. Die Einstweilige Verfügung vom 12.06.2014 wurde bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wer sich für die Boulevard-Details und die damit verbundene Zensur und das Geschäfte der prominenten Kanzlei des Prof. Prinz interessiert, kann ja beim Gericht das Urteil bzw. die Verfügung abfordern und den Quatsch genießen. Es war jedenfalls ein Erfolg gegen das Grundgesetz, Art. 5 mit den verquerten Argumenten der juristisch ausgebildeten Zensoren. Deren Bildungsstand möchte ich allerdings bezweifeln.

Ein paar Zitate aus der Verhandlung von heute

Verhandlungen

10:00

Michael Blachy vs. Morgenpost Verlag GmbH 324 O 524/14

Corpus Delicti

Es ging um eine Richtigstellung, denn es gab offenbar genügend andere Prozesse mit dem heutigen Klägewr Miichael Blachy. Gegen wen alles, wissen wir nicht. Genannt wurde die web-Site www.muenzenviertel.de und der Artikel der Zeitschrift "Mieter helfen Mietern". In der pdf-Ausgabe "Leerstand mit Elbblick" finden wir die Notiz: "Der an dieser Stelle in der gedruckten Version der mietraum2 veröffentlichte Kommentar ist in der pdf-Ausgabe nicht enthalten, da er Fehler enthält."

Rechtsanwältin Tanja Irion könnte es wissen, was für Fehler es waren, die zu dieser Zensurentscheidung führten. Möglich, dass es auch nichts mit dem heutigen Kläger zu tun hat.

Bei der Mopo finden wir jedenfalls den Artikel von Olaf Wunder Miethai und „Alster-Terrain“ jetzt ein Fall für den Senat, veröffentlicht am 24.08.2013.

Michael B. und die Firma „Alster-Terrain“. Seit Tagen Thema in der Stadt – nun gibt es neue Vorwürfe. Nach MOPO-Informationen wird nämlich gegen die Firma ermittelt. Der Vorwurf: Zweckentfremdung von Wohnraum in mehreren Fällen.
Bisher wurde dem Immobilienhai vorgeworfen, er schließe mit „normalen“ Wohnungsmietern Gewerbemietverträge ab, um so die Mietschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen. Nun kommt ein neuer Vorwurf hinzu: Offensichtlich besitzt die Firma Wohnhäuser, die sie tatsächlich an Gewerbetreibende vermietet – zu gewerblichen Zwecken.
Das wäre illegal: „Zweckentfremdung von Wohnraum“ nennt man das. Das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel konnte dies aus Datenschutzgründen weder bestätigen noch dementieren. Anhaltspunkte, dass „Alster-Terrain“ gegen dieses Gesetz verstößt, hat der Mieterverein zu Hamburg aber schon lange. Insbesondere in einem Wohnhaus an der Klosterallee soll sich Gewerbe angesiedelt haben.
Der Skandal um Michael B. und seine Firma „Alster-Terrain“ ruft nun die Grünen in der Bürgerschaft auf den Plan. Der wohnungspolitische Sprecher Olaf Duge hat eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Daraus geht hervor, dass Duge über Informationen verfügt, wonach Wohnungen des Unternehmens als Ferienwohnungen vermietet werden – auch das ist illegal.
Laut Duge falle der Miethai schon seit Jahren negativ bei Mietervereinen auf und sei auch den Gerichten durch eine Vielzahl von Prozessen bekannt. Nun will Duge wissen, was der Senat zu unternehmen gedenkt.
„Alster-Terrain“ weist alle Vorwürfe zurück. Eine solche Zweckentfremdung werde „von uns weder vereinbart noch geduldet“, so Michael B. auf Anfrage.
Indes hat sich ein weiterer Ex-Mieter gemeldet – er hatte den Miethai vor Gericht erfolgreich in die Knie gezwungen. Sein Tipp für alle Geschädigten: „Ich kann allen betroffenen Mietern nur raten, viel mit anderen Mietern zu sprechen. Nur gemeinsam kommt man gegen diesen Vermieter an!“

Ob es heute um diesen Artikel ging oder um einen anderen, wissen wir nicht. Mopo-Artikel zu der Tätigkeit des Klägers gibt es wohl mehrere. Allerdings alle auis dem Jahre 2013. Danach gab es offenbar nichts zu beanstanden, was für die Mopo-Leser aus der Sicht der Mopo-Macher lesenswert wäre.

Jedenfalls wurde die Richtigstellungsklage ca. einen Jahr nach der Veröffentlichung gestellt. Für die Kammer war das nicht zu spät. Es wurde also verhandelt.

Gegenstand waren sieben Äußerungen zu denen es vor 11,5 Monaten ein Einstweiliges Verfügungsverfahren gab.

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Irion; Rechtsanwältin Tanja Irion; Rechtsanwältin xxxx

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Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke

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Kurzbericht zu den Sachen 324 O 524/14

10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um viele Berichte. Es gab Verfügungsverfahren. Der Kläger ist nicht unmittelbar Vermieter, er ist beteiligt. Es wird berichtet, was den Mietern zustieß in der Praxis. Es gab ein Einstweiliges Verfügungsverfahren vor 11,5 Monaten. Die Einstweilige Verfügung ist ergangen worden. Aber die Artikel sind immer noch in Google. Blog des Abgeordneten

Bericht über umstrittenen Vermieter Michael B. (mit allwerhand Kommentaren)
Niemand darf das Mietrecht aushebeln, 22.08.2013
Die „Hamburger Morgenpost“ berichtet am 22.08.2013 über die Vermietungspraktiken des Immobilien-Unternehmers Michael B. (Alster-Terrain GmbH & Co KG). Dieser umgeht offenbar seit Jahren das Mietrecht, indem er in dubioser Weise normale Wohnungen als Gewerbeflächen vermietet. Die Grünen fordern von Senat und Behörden ein konsequenteres Vorgehen gegen Miethaie.
Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen-Fraktion, erklärt:
„Diese Geschichte ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es ist eine Frechheit, wie skrupellos einzelne Vermieter die dramatische Lage am Wohnungsmarkt ausnutzen. Das Mietrecht wird hier ganz offensichtlich ausgehebelt. Wir haken in diesem Fall mit einer Kleinen Anfrage nach. Wir wollen vor allem wissen, ob dies ein Einzelfall ist, oder ob System dahinter steckt. In jedem Fall müssen sich hier sofort die Behörden einschalten. Die Stadt muss sicherstellen, dass geltendes Recht eingehalten wird. Verstöße müssen die Behörden konsequent aufdecken und ahnden. Hamburg hat mit dem Wohnraumschutzgesetz ein wirksames Instrument gegen Zweckentfremdung in der Hand. Das Problem ist aber das Personal: Die Bezirke haben kaum Leute, um Missbrauch aufzudecken. Die SPD muss endlich dafür sorgen, dass dieses Gesetz auch greift und nicht zum Papiertiger wird.“

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Artikel des Mietervereins "Münzviertel"-Verein, Oktober 2013. Sie Herr Fricke sagen, der Antrag auf Richtigstellung wäre zu spät. Wir meinen, nein. Es ist nur eine Frage, ob rechtens. Er geht um mehrere Äußerungen. Erstens, es soll Wohnungen im Angebot geben, welche ausgebaut werden müssen. Vermietet wird gegen Bedingungen. Der Kläger mein, die Bedingungen gab es nicht. Die Parteien streiten. Der Eindruck ist nicht zwingend. Deswegen keine Richtigstellung. Wir würden nur den Eindruck bestätigen, weil es eine Bedingung ist. Wir haben Zweifel an der Rufbeeinträchtigung. Er sagt, habe auch ohne dieser Bedingung die Vermietung angeboten … auch ohne den Umbau auf die Miete umzusetzen. Wir haben bejaht. Wussten nicht wie hoch die Miete erhöht wird. Das reicht für die Einstweilige Verfügung, für eine Richtigstellung nicht.

Die nächste Äußerung. Geschickt mit … .Es wird gestritten, hat er sich so geäußert. Wir haben diskutiert. Es ist eine Rufbeeinträchtigung. Wir würden bejahen. Sie sagen, er ist nicht Makler. Aber er wird so bezeichnet. Betroffenheit würden wir so bejahen.

Kommentar RS: Wie verlogen oder dumm muss die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sein? Wir erinnern uns an den Prozess, in dem Ulrich Marseille nicht als Chef der Einrichtungen der Marseille Kliniken AG genannt werden wollte, obwohl er lange Zeit Geschäftsführer aller Einrichtungen der Marseille Kliniken AG war und zusammen mit seiner Ehefrau über 60 Prozent der Aktien der Marseille Kliniken AG besitzt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hätte diesem verlogenen Manager recht gegeben, wenn er versichert hätte, zum Zeitpunkt der Prozesses, über den ich berichtet hatte (Mitte Dezember 2012) keine Weisungen gegenüber der AMARITA Bremerhafen GmbH gegeben habe. Zu einer solchen Lüge hat sich weder sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger noch Ulrich Marseille hinreißen lassen. Widerwillig musste die Vorsitzende Richterin Simone Kläger meiner Berufung stattgeben. Siehe Urteil in der Sache 324 S 2/13.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die nächste Äußerung: Mieter in die Falle gelockt.

H. nahm die Wohnung nicht – und hat jetzt Ärger. „Alster-Terrain“ fordert fast 5000 Euro an Miete – für zwei Monate. Ihm wird sogar mit der Räumungsklage gedroht – obwohl er nie eingezogen ist. Der Grund: Das vermeintlich unverbindliche „Mietvertragsangebot“ war gar nicht unverbindlich. „Ich ärgere mich, dass ich darauf reingefallen bin. Aber wer kommt darauf, dass einer einem solche Fallen stellt?“ Michael B., Chef von „Alster Terrain“, weist alle Vorwürfe zurück. In dem Papier, das H. unterschrieb, stehe deutlich drin, dass das „Mietvertragsangebot“ verbindlich sei. Man müsse halt lesen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann stellt sich die Frage der Aktualität. Es gibt die Landgerichtsentscheidung, dass ein Anspruch noch nach einem Jahr hinre8ichend aktuelle sein kann. Das OLG sagt, neun Monate. Der BGH sagt, jedenfalls sieben Monate. Es gibt kein Ausschlussfrist. Für uns ist ein Jahr maßgebend. Es ist keine feste Frist. Es muss im Bewusstsein der Rezipienten sein. Die Google-Einträge bleiben. Es sind Berichte, die das nur … Äußerungen nicht mehr enthalten. Münzviertel hat … gestrichen. Muss in der Zeitschrift nicht gerade die Punkte aufgeführt sein, die verboten sind. … Oder es geht um die Wiederherstellung des Rufs. In der Tat, in der Zeitschrift des Mietervereins .. jetzt … . Die Aktualität ist bei dieser Ziffer kein Problem. Wir würden Beweis erheben. … Es ist ein ganz schwerer Vorwurf. Was da schriftlich steht, müssen wir nicht beachten. Das ist tatsächlich eine Falle.

Zur Instandhaltung. Es heißt, eine Fachfirma muss beauftragt werden. Im Mietvertrag steht aber nur "fachgerechte Ausführung". Das ist aber keine Rufbeeinträchtigung. Der Mieter muss fachgerecht ausführen. Dass können viele. Bei neuer Rohrverlegung nicht. Wer kann das heute schon? Die Miete beträgt € .,-. Bis zur doppelten Miete, € 6.000,- haben die Mieter die Instandsetzungskosten selber zu tragen. Bei Gewerbemietungen in der Regel sämtliche Kosten. Hier werden Ausgaben auf die Mieter verlagert. Aber ein Teil der Mietungen sind Gewerberäume. …. Wir haben schon Bedenken wegen Rufbeeinträchtigung. Er müsste tatsächlich alle Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten tragen. Hier ist aber die Höhe begrenzt. Das wäre unwahr nach Stolpe, aber keine Richtigstellung.

Dann heißt es, die Wohnungen wurden mit Gewerbeverträgen vermietet. Der Kläger sagt, es waren n ur sechzig Prozent. Wir brauchten für den Erlass der Einstweiligen Verfügung den Vortrag. Es gibt Altverträge … Es stellt sich die Frage nach der Rufbeeinträchtigung.

Das Ehepaar Wutt musste aus eigener Tasche zahlen. Sämtlich wieder bei Stolpe.

Mieter sollen bei Streitigkeiten auf Anwalt und Richter verzichten. …. Man kann das beweisen. Wir hatten untersagt, aber …

Vermietung als Ferienwohnung. Wie hatten untersagt, weil der Eindruck entsteht, er vermietet selber als Ferienwohnung. Wie streiten mit dem OLG, ob bei Titelüberschrift Stolpe greift. Das betrifft die Online-Berichterstattung.

Ja. Worüber wir überhaupt keine Einigung erzielen konnten, war das Aktualitätsinteresse. Bei dem einen Beitrag zwei Wochen länger.

Jetzt sind Sie dran.

Klägeranwältin xxxx: Zur Aktualität. Der Beitrag greift die gesamte Berichterstattung auf. Es ist keine starre Grenze. Es geht um die Geschäftsgebaren des Klägers. Zu den einzelnen Äußerungen. … sämtliche …. Es geht gerade um die Höhe der Instandsetzungskosten. Es heißt "nur" Gewerbevermieter. Sind aber 40:60. Das ist nicht "nur".

Klägeranwältin Tanja Irion: Nur. Vielleicht bei einem Verhältnis 90:10, durch an der Wahrheit. Wenn es nur um neue Fälle geht, dann wäre das in der Tat falsch.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Aber es fehlt die Rufbeeinträchtigung. Im Bericht heißt es, weicht aus in Gewerbemietverträge. In der öffentlichen Wahrnehmung beeinträchtigt das nicht sein Ansehen.

Klägeranwältin Tanja Irion: Müssten also auch vortragen, die neuen Mietverträge sind auch Wohnungsmietverträge.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht nicht darum, wahr oder unwahr. Wann übersteigt das schon die € 6.000,-? Ist doch mit "sämtliche" (fast) abgedeckt.

Klägeranwältin xxxx: … Es kommt auf die Immobilie drauf an..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er verdient mittelbar mit Ferienwohnungen.

Klägeranwältin Tanja Irion: Steht aber Ferienwohnungen.

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Möchte mich zu 2a kurz äußern- Die Anlagen K10 und K11 (Leerstand mit Elbblick). Aktualität, finde das gar nicht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Rollentausch bei Vertragsabschluss.

Klägeranwältin Tanja Irion: Wo war das bei der Mopo zu lesen? … Und nun?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beweis bei der Maklergeschichte.

Klägeranwältin Tanja Irion: Unsere Vorschlag: Zwei Punkte, die für uns wichtig sind, und auf die Überschrift "Richtigstellung" verzichten

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das wären?

Klägeranwältin Tanja Irion: "nur" und … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das lässt sich hören.

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Und alle Kosten bei ihm.

Klägeranwältin Tanja Irion: Kostenaufhebung.

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Doch nicht bei der massiven Aufhebung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie viel Äußerungen sind es? Sieben Äußerungen sind es. O.k. 6/7 zu 1/7. Vergleichskosten gegeneinander aufheben

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Wird nicht vermittelbar sein. Kosten stören immer. Die Verlage müssen sehr auf die Kosten achten. Man druckt lieber.

Klägeranwältin Tanja Irion: Was ich verkraften könnte … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sämtliche Kosten, auch die des Vergleichs 6/7 zu 1/7.

Mopo-Anwalt Michael Fricke: Muss das mitnehmen..

Klägeranwältin Tanja Irion: Vielleicht ins Protokoll. Ist beeindruckend.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es dazu neigt, hinsichtlich der Ziffer 2a Beweis zu erheben, hinsichtlich der Ziffer 3a muss der Kläger noch weiter vortragen. Die weiteren Ansprüche dürften unbegründet sein. Das Gericht schlägt vor, die Beklagte mach einen Korrekturvorschlag hinsichtlich der Ziffern 2a und 3a. Von den Kosten tragen der Kläger 6/7, die Beklagte b1/7.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Parteien können zu den Hinweise des Gerichts Stellung nehmen bis zum 04.05.15
2. Prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen
________________

11:15

Jenny Elvers vs. Axel Springer SE u.a. 324 O 812/14

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mitler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei IrleMoser; Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser

Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann

Kurzbericht zu den Sachen 324 O 812/14

10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:


__________________________

11:00

Michael Schumacher vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 836/14

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mitler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; Rechtsanwalt Markus Herrmann

Kurzbericht zu den Sachen 324 O 836/14

10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Michael Schumacher vs. BUNTE 324 O 1/15

Heinz Buschkowsky vs. Renate Künast 324 O 52/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mitler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwältin Theresa Arand

Kurzbericht zu den Sachen 324 O 52/15

10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

_______________________

11:30

Volker Teigelkötter vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH 324 O 74/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mitler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwältin Theresa Arand

Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Kurzbericht zu den Sachen 324 O 74/15

10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien. 24[[Kategorie:Irion]

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