10.02.2017 - Kunterbunt oder Gutsherrinart

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Buskeismus-Forschung

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Böhmermann war nicht das Spannendste

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer verunsichert

Inhaltsverzeichnis


Thies Stahl: NLP-Interventionen mit Paaren & Teams


Joachim Steinhöfel trifft Prof. Dr. Jörg Baberowski
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

10.02.2017


Über Wallraffs Pflegeskandal

Was war diese Woche los?

Von den sechs verhandelten Sachen waren drei besonders interessant.

324 O 172/16 – AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. (Wallraff-Team-Sendung) – wurde nach der Beweisverhandlung diskutiert. Vom Kläger und dessen Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gefundener Peanuts soll verdecken, dass es bei der Altenpflege erheblichen Bedarf bei den Marseille Kliniken AG an Verbesserungen gibt und dass Profit nicht das wahre Ziel sein kann.

324 O 456/16 - DVNLP - Deutscher Verband für Neuro-Linguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl erkannte die Vorsitzender Richterin, dass Äußerungen der Art, wie "Zustände, wie im Dritten Reich", "Nazivergangenheit", "Standgericht", "Ermächtigungsgesetz", "Schauprozess", "Geschichtsfälschung" etc. durchaus zulässig sein können. Am 24.02.17 werden wir das genauer erfahren.

324 O 189/16 - Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH wurde die stellvertretende Chefredakteurin Tanya May wird als Zeugin über drei Stunden befragt. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Darüber wurde in den Medien berichtet, z.B. in uebermedien.de von Boris Rosenkranz. Wir haben diesen Bericht übernommen.

Verkündungen

Die große Verkündung Erdogan vs. Böhmermann fand im Strafjustizgebäude vor ca. dreißig Journalisten und zwei-drei Zuhörern statt. Für die Öffentlichkeit sozusagen bewiesenermaßen unbedeutend. Sehen die Medien anders. Wir berichten.

In der Sache 324 O 146/13 Rechtsanwalt. Sven Krüger vs. Rolf Schälike wurde von drei Punkten nur ein Punkt im Tatsachenteil berichtigt. Dazu werden wir gesondert berichten.

Gesetzeswidrige Besetzung der Kammer

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Auf der Terminrollen waren die gesetzlichen Richter für diesen Freitag angegeben.

Verhandelt wurde aber z.T.in einer anderen Besetzung. In der Sache 324 O 687/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch die Richterin Barbara Mittler, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.

In der Sache 324 O 632/16 wurde der gesetzliche Richterin Dr. Thomas Linke ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Thomas Linke im Hause war.

In der Sache 324 O 456/16 wurde die gesetzliche Richterin Dr. Kerstin Gronau ersetzt durch den Richterauf Probe Johannes Kersting, obwohl auch Dr. Kerstin Gronau im Hause war.

Für die auf Gutsherrinnen Art tätig werdende Vorsitzende Richterin Simone Käfer ist das egal. Beanstandet, geschwiege denn korrigiert, wird dieser Rechtsbruch von niemanden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer heute

11:00

Reinhard Schu vs. Thomas Bremer 324 O 169/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Beklagtenseite: Kanzlei Linnemann Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Mike Rasch
Beklagter (Thies Stahl) persönlich

Notizen zu den Sachen 324 O 169/16

10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Klägeranwalt:

11:15

Jörg Baberowski vs. Verlag Der Tagesspüiegel GmbH 324 O 687/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski
Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; Rechtsanwalt Jörg Thomas

Notizen zu den Sachen 324 O 687/16

10.02.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Franke-Anwalt: Werde ich bestreiten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Tuttas kann gesagt haben, wenn das im Protokoll steht, wird schon stimmen, oder, kann mich nicht erinnern. Weitere Recherchemaßnahmen müssen dezidiert vorgetragen werden. Jetzt sitzen wir Jahre hier. Der Beklagte sagt, hat das Journalisten gegeben, dafür haftet er nicht. Nun haftet er doch. Das Bundesverfassungsgericht sagt, mit Nachtrag zulässig. Einen Nachtrag haben wir nicht. Damit wäre dem Leser klar, dass es ein Verdacht von Franke ist.

Breuer-Anwalt Dr. Sven Krüger: …. .

11:30

Armin Allmendinger vs. Google Inc. 324 O 632/15

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Wolfrum

Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; RA Dr. Baudi; RAin Heymann
Justiziarin Wahrendorf

Notizen zu den Sachen 324 O 632/15

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

12:00

AMARITA Oldenburg GmbH u.a. vs. RTL Television GmbH u.a. 324 O 172/16

Das war die dritten Verhandlung in der Sache gegen Berichte des Wallraff-Teams Bericht

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

Corpus Delicti

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"Bunte"-Titel Nr. 53/2015

Bericht bei uebermedien.de

Bericht von Boris Rosenkranz aus uebermedien.de

Klage gegen "Bunte"

Drei Stunden Privatsphäre für Michael Schumacher

10. Februar 2017

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Geringelt vor Gericht: Tanja May von „Bunte“ (Mitte) Foto: Übermedien

Tanja May hat kalte Hände, als sie diesen Freitag, Punkt 14 Uhr, den Saal 353 im Landgericht Hamburg betritt. Sie wirkt auf eine sehr lockere Art angespannt, sieht sich um, versucht ein Lächeln. Um sie herum turnen Kameraleute und Fotografen; die „Deutsche Presseagentur“ ist da, „Hamburger Morgenpost“, NDR. Schnell ein paar Bilder, dann schickt eine Justizbeamtin die Fotografen raus.

Tanja May, 43, blond, roter Lippenstift, soll hier heute aussagen, wie das damals war, als ihr ein Informant erzählt haben soll, der frühere Rennfahrer Michael Schumacher könne „wieder gehen“. May ist stellvertretende „Bunte“-Chefredakteurin. Das Münchner Glanzklatschblatt brachte die Geschichte damals groß auf dem Titel, mit Grinsefoto von Schumacher, natürlich aus dem Archiv. Es ist die Story, Ende 2015, „Bunte“-Ausgabe Nummer 53. Das Gerücht zieht schnell Kreise, wird vielfach zitiert. "Bunte"-Titel von Dezember 2015 mit der Schlagzeile "Exklusiv. Michael Schumacher: Er kann wieder gehen" „Bunte“-Titel Nr. 53/2015

„Er kann wieder gehen“, jubiliert „Bunte“, natürlich „exklusiv“. Es sei „mehr als ein Weihnachtswunder“: „Zwei Jahre nach seinem schweren Ski-Unfall gibt es wieder gute Nachrichten über die Rennfahrer-Ikone“. Im Innenteil, in einem Beitrag von Tanja May, heißt es dann, schon eingeschränkter: Michael Schumacher sei zwar „sehr dünn“, könne aber „mithilfe seiner Therapeuten“ schon wieder „ein paar Schritte“ gehen. Auch der Rest des Textes: Gerede, Gedeute.

Sabine Kehm, Schumachers langjährige Managerin, dementiert damals postwendend in „Bild“ : „Leider werden wir durch einen aktuellen Pressebericht zu der Klarstellung gezwungen“, so Kehm, „dass die Behauptung, Michael könne wieder gehen, nicht den Tatsachen entspricht.“ Schumachers Familie reicht Klage ein: 100.000 Euro solle „Bunte“ für die laut Kehm unwahre Behauptung zahlen.

Ob es so viel sein wird, ist noch unklar, aber die Pressekammer hat schon angekündigt, dass es „realistisch betrachtet“ eine Geldzahlung geben werde, immerhin sei die Behauptung, Schumacher könne gehen, offensichtlich falsch. Sollte sich der Informant obendrein als unglaubwürdig herausstellen, würde das die Sache zusätzlich erschweren. Deshalb wurde Tanja May vorgeladen. Um zu erklären, wie sie zu der Behauptung kam.

May hatte damals von einem „Vertrauten“ aus dem „engsten Schweizer Umfeld“ der Familie geschrieben, der „Bunte“ die brandheiße News gesteckt haben sollte. Den Namen ihres Informanten nannte sie natürlich nicht. Deshalb ist hier heute auch die Frage, wie viel May über diesen Kontakt erzählt – und wie oft sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, das sie als Journalistin hat, um ihre Informanten zu schützen.

Journalisten warten im Landgericht Hamburg

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Warten auf Gericht: Journalisten vor Raum 353 Foto: Übermedien

Fast drei Stunden wird das Gericht Tanja May befragen, außergewöhnlich lange. Am Ende der Verhandlung dankt ihr die Kammer sogar ausdrücklich, dass Sie gekommen sei und sich „so viel Zeit“ genommen habe. Worüber sie genau spricht in diesen drei Stunden, wie sie ihren Artikel, die Schlagzeile rechtfertigt, wird die Öffentlichkeit nicht erfahren: Das Gericht schließt sie, also auch die anwesenden Journalisten, zu Beginn der Verhandlung aus und vereinbart Verschwiegenheit.

Der Grund liegt auf der Hand: Es sei zu erwarten, so die Richterin, „dass der Gesundheitszustand des Klägers thematisiert wird“; und das berühre die „schutzwürdigen Interessen des Klägers“. Deshalb beschließt das Gericht etwas, das „Bunte“ und vielen anderen Blättern herzlich egal ist: die Privatsphäre eines schwer kranken Menschen zu schützen – und ihr das öffentliche Interesse an diesem Fall unterzuordnen. Im Grunde das, worum Managerin Kehm seit Jahren bittet, auch Ende 2015, anlässlich der „Bunte“-Geschichte:

Solche Spekulationen sind unverantwortlich, denn angesichts der Schwere seiner Verletzungen ist für Michael der Schutz seiner Privatsphäre sehr wichtig. Leider führen sie außerdem dazu, dass viele Menschen, die ehrlich Anteil nehmen, sich falsche Hoffnungen machen.

Drei Stunden also warten die Journalisten vor Raum 353, dritter Stock, roter Linoleumboden. Nur wenige ernste Menschen klackern den Gang entlang. Behördentristesse an einem Freitag Nachmittag, die Kantine hat schon zu. Sobald jemand zu forsch aus der Toilette neben dem Sitzungssaal kommt, schrecken alle kurz von ihren Handys auf. Ah, doch wieder nichts. Schade. Weiterspielen. Einer liest „Süddeutsche Zeitung“. Ein anderer lauscht, ob er nicht doch etwas hört. Schwierig. Langweilig. Weiterspielen.

Die nicht anwesende Presse* läuft derweil heiß: Der Kölner „Express“ grölt etwa eine Stunde nach Prozessbeginn, mit Bezug auf einen Gerichtssprecher: „Irre Wende – Es geht doch um Schumachers Gesundheit“! Auch andernorts ist von einer „überraschenden Wende“ die Rede, oder nur von einer „Wende“, auch wenn die im Gericht weit und breit nicht zu sehen ist. Natürlich geht es, wenn die Glaubwürdigkeit des Informanten und die Sorgfalt der Journalistin eingeschätzt werden sollen, auch um Details zum Zustand des Patienten. Beim „Express“ und anderen klingt es aber so, als würde es spektakuläre, ja, „irre“ Neuigkeiten geben. Gesundheitsneuigkeiten. Sie lechzen weiter danach.

Um kurz nach 17 Uhr ist die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die Luft im Verhandlungssaal ist dick. Richter, Anwälte, alle sehen geschafft aus. Die drei Stunden haben offenbar nicht ausreichend zur Klärung beigetragen. „Wir sind noch nicht sicher, wie es weitergeht“, sagt die Richterin. Möglicherweise werde man noch weitere Zeugen hören, vielleicht Schumachers Managerin Kehm. Das Protokoll gehe den Parteien bald zu, so in zehn Tagen, später als sonst, Entschuldigung: „Die Schreibstube ist überlastet im Moment“.

Wenig später rollkoffert Tanja May aus dem Saal. Ein NDR-Kamerateam begleitet sie noch bis in den Aufzug hinein, will sie nicht fahren lassen, ehe sie etwas sagt. Vergebens. Drei Stunden hat Tanja May geredet. Jetzt schweigt sie.

  • Nachtrag, 11.2.2017. Ein Redakteur des „Express“ weist per Mail darauf hin, dass die Reporterin der „Hamburger Morgenpost“ in seinem Auftrag dort gewesen sei, da „Express“, „Hamburger Morgenpost“ und „Berliner Kurier“ eine Redaktionsgemeinschaft bilden, die sich austauscht. Der Text erschien deshalb in allen drei Publikationen. Identisch.

12:30

DVNLP Deutscher Verband für Neuro-Liguistisches Programmieren e.V. vs. Thies Stahl 324 O 456/15

Corpus Delicti

Streitgegenständloicher Artikel dürfte dieser "DVNLP von allen guten Geistern verlassen?" sein.

Spezielle ging es um Passagen der Art, wie:

  • Nazi-Vergleich
  • „Einsatz einer Schutz-Staffel“, ... habe diesen Einsatz als „dumpf-braune“ Ge-

walt empfunden

  • Die Entgleisungen im DVNLP verletzten – auf dem historischen Hintergrund zweier faschistischer bzw. totalitaristischer Regime in Deutschland – nicht nur meine, sondern sicher auch die Vorstellungen einer Mehrheit der DVNLP-Mitglieder darüber, was für einen heutigen

deutschen Methoden-Verband als selbstverständlich gelten sollte, ...

  • Ermächtigungsgesetz, .... "volksschädigende" Mitglieder zu diskriminieren, deportieren und zu eliminieren.
  • Sicherheitsstaffel
  • "Standgericht" in Abwesenheit
  • "Endlösung"

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter auf Probe: Johannes Kersting

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Heybrock

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Jan Mohr

Notizen zu den Sachen 324 O 456/15

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

14:00

Michael Schumacher vs. BUNTE Entertainment GmbH 324 O 189/16

Corpus Delicti

Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder
Zeugin Tanya May

Notizen zu den Sachen 324 O 189/16

10.02.17 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Rechtsanwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt:

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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