09.11.2012 - Ein vorprogrammiertes Scheitern - Fünf Volljuristen - ein Betroffener

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Wer ist der Harald Dzubilla – Beklagter und Kläger zugleich?

Von Harald Dzubilla - Verlagskaufmann, Journalist und Autor. Harald Dzubilla betreibt die folgenden zwei web-Seiten:

szene-ahrensburg.de

Leserkommentar vom 09.11.2012 auf dieser BLOG-Seite:

  • In den vergangenen Monaten kam es mir jedoch leider immer mehr so vor, als würden Sie nicht mehr berichten, sondern vielmehr persönliche Angriffe insbesondere gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Rathauses, aber auch andere Bürger oder Kaufleute aus Ahrensburg vornehmen. Immer mehr habe ich das Gefühl von jemandem zu lesen, der einfach alles und jeden kritisieren muss, hetzt und das täglich!

und

off-the-record.de – hier als Spießer Alfons – bekannt.

Textpassagen:

  • Christine Neubauer wird Lügen vorgeworfen
  • Die Deutsche Post als Helfershelfer von Betrügern aus Österreich. Schon der dümmste Briefträger müsste am Aufdruck des Umschlages erkennen, dass hier etwas faul ist

In szene-ahrensburg.de schrieb Harald Dzubilla seit Frühjahr 2009 über Klaus Schädel sehr viele Artikel. Viele Artikel löschte Dzubilla nach Beschlüssen des Landgerichtes Hamburg. Über 20 Artikel wie dieser erwähnen noch immer (Stand: 09.11.2012) im Internet Klaus Schädel mit Schmähungen. In den gelöschten - weil gerichtlich verbotenen - oder noch veröffentlichten Artikeln formuliert Dzubilla über Schädel:

  • „ Schädel ist ein Dieb "
  • „Schädel fehlen noch ein paar Tassen im Schrank"
  • „ Blödel-Schädel"
  • „Möchtegern-Bürgermeister Schädel"
  • „Nachdem Schädel seine Diarhoe..."
  • „Wenn Schädel gewählt wird....allgemeines Gelächter..."
  • „ Sherlook Schädel"
  • „ Schädel will unrechtmäßige Quittungen für seinen Wahlkampf ausstellen "
  • „ Schädel... der Brüller des Tages... "
  • „Ein Vorfahr von Schädel muß eine auffallende Kopfform gehabt haben"
  • „Schädel hat die Stadt verlassen unter Hinterlassung grimmiger Gläubiger..."
  • „erwachsener Rotzlöffel..."
  • „Schädel müsste sich eigentlich ständig selbst beschatten "
  • „der Verwirrte, der mit der deutschen Sprache auf Kriegsfuß steht"
  • „der Mann könnte ein Porzellandefizit haben... "
  • „weiß selber nicht, was er tut... "
  • „Schädel ist eine Pest im Internet.... "
  • „.... alle Betroffenen zusammenschließen und hinter Schloss und Riegel... "
  • „...mit einer praktischen Jacke, bei der die Ärmel nach hinten zugebunden sind, so dass das Bloggen verhindert wird..."
  • "Schädel ist beim Wassertrinken der Klodeckel auf den Kopf gefallen"
  • Schädel sei wertloser als Müll
  • Schädel sei ein Arschloch

Neben diesen verbalen Schmähungen veröffentlichte Dzubilla auch Schmähbilder zu Klaus Schädel

  • Das Wahlfoto mit einem Arsch statt Schädels
  • Schädels Gesicht als Totenkopf

2009 erreichte Harald Dzubilla beim Ahrensburger Amtsgericht auf Anhieb, in den letzten Tagen vor der Bürgermeister-Wahl in Ahrensburg, bei dem Klaus Schädel als Bürgermeister-Kandidat auftrat, ohne Befragung von Zeugen, ohne Termin und ohne Befragung Schädels ein 3 Monate geltendes Näherungsverbot gegen Klaus Schädel.

Als Schädel mit Ehefrau am 30.11.2009 die Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung im Marstall besuchte, wo auch Dzubilla irgendwo saß, beantragte Dzubilla gegen Schädel eine Ordnungsgeldstrafe wegen Verstosses gegen das Näherungsverbot. Später zog Dzubilla diesen Antrag zurück, wie auch eine andere Klage gegen Schädel in Lübeck, die Dzubillas Anwalt am Morgen der Verhandlung per Fax zurückzog.

Harald Dzubilla berichtete am 30.03.2011 im Artikel „Ein schöner Tag - danke, Norbert!" darüber wie Norbert ausholte und Klaus Schädel "voll was aufs Maul" gab. Dzubillas Kommentar: "Bravo Norbert! Damit haben Sie der überwiegenden Mehrheit aller Ahrensburger Bürger den Tag verschönt!" Es nennt in seinem Artikel über diesen Angriff (dazu gab es ein Strafverfahren am AG Ahrensburg gegen den Angreifer) diesen tätlichen Angriff "Notwehr im Rahmen der international anerkannten Regeln für Menschenrechte". Später änderte er den Namen des Schlägers "Norbert" ab zu "Mr.Nobody" und behauptete plötzlich, diesen Norbert (Dzubilla: "ich kenne seinen Namen nicht") nicht zu kennen.

Harald Dzubilla äußerte in einer Stellungnahme vom 25.06.2011 über einen Besuch bei der Polizei in Ahrensburg seinen dort geäußerten Wunsch, bei Schädel in Großhansdorf dessen Fensterscheiben einzuwerfen und teilte in einer Stellungnahme ebenso mit, dass die Polizistin oder der Polizist, mit der/dem er sprach, dem zustimme, bei Schädel die Fensterscheiben einzuwerfen. Zudem erklärte Dzubilla in dieser Stellungnahme "ein Recht auf Notwehr gegen Klaus Schädel" zu besitzen.

Der Bruder von Harald Dzubilla, rief einerzeit Herrn Schädel an und warnte ihn davor, nachts auf die Straße zu gehen: "Pass auf, wenn du im Dunkeln das Haus verläßt!". Dieser Bruder hat sich inzwischen verpflichtet, Kontakte zu Klaus Schädel zu unterlassen.

Im Internet finden wir über Harald Dzubilla. Inwieweit diese Informationen stimmen, wissen wir nicht. Diese können durchaus Fehler enthalten:

kressreport, Ausgabe 36/1999

"im Unfrieden getrennt haben sich der Heinrich Bauer Verlag und Harald Dzubilla, 55. Siebzehneinhalb Jahre lang leitete Dzubilla die zentrale Werbeabteilung des Hauses. Zuvor wirkte Dzubilla bereits bei Springer, Burda, und Jalag. Seit 1. März 1982 wurde fast jede Vertriebs- oder Fachwerbung des Hauses von ihm und seinem zuletzt zwölfköpfigen Team gestaltet, am 7.S eptember 1999 teilte eine Presseabteilung lapidar mit, Dzubilla habe das Unternehmen "ab sofort verlassen". Kein Wort des Dankes, keine guten Wünsche. Die tieferen Ursachen für den plötzlichen Abgang ohne Einvernehmen..."

kressreport, Ausgabe 47/2000

"Gar nicht witzig fand Harald Dzubilla, 56, das Urteil des Hamburger Landesarbeitsgerichts, das am vergangenen Freitag seine Klage gegen den Heinrich Bauer Verlag, Hamburg, in zweiter Instanz abgewiesen hat."

Wir kennen Harald Dzubilla bereits durch seinen Auftritt bei Buske am 3.07.2009. Seinerzeit klagte Dzubilla mit gleichem Anwalt gegen den Droste-Verlag Bericht.

Wer ist Klaus Schädel – Kläger, Beklagter und Widerkläger zugleich?

Klaus Schädel ist Elektroingenieur und Reserveroffizier. Im Jahr 2003 trat in seiner Heimatstadt Ahrensburg in die CDU ein, war dort Fraktions- u. Vorstandmitglied, sowie im Finanzausschuss tätig. Dann schloss die CDU ihn aus der Partei aus, nachdem er kurz vor der Bundestagswahl 2005 zur Zusammenarbeit des CDU-Bundestagskandidaten für Stormarn, Carl-Eduard v. Bismarck mit Scientologen in Ahrensburg und Friedrichsruh (Graf von Bismarck & Manthey KG) dazu per Fax am 3.09.2005 Frau Merkel als Kanzlerkandidatin befragte. Zum 27.09.2009 kandidierte Schädel als prteiloser Bürgermeisterkandidat und erlebte den Schmutz des Politikgeschäfts.

Klaus Schädel reagierte auf die laufenden Schmähungen seitesn Harald Dzubilla zunächst mit Mails an Dzubilla, dann im Internet, u.a. mit:

  • "....Mit Menschenverachtung und Hetze im Stil Dzubillas fing es an...":
  • "Freisler hat Menschen willkürlich angeschrien, gedemütigt und zum Tode verurteilt. Er hat Menschen - so wie Dzubilla es macht - wie Abfall behandelt."
  • "...Ähnlich behandelt Harald Dzubilla Menschen. Er führt sich als angeblicher Journalist ähnlich psychopathisch auf, wie der damalige Henker Roland Freisler, indem er Menschen wie Klaus Schädel...."
  • "Leichtes Spiel für einen gefährlichen Menschen wie Harald Dzubilla oder für Drogendealer, die in Ahrensburg jahrzehntelang unverändert gute Geschäfte machen...."

Die Seiten mit diesen Passagen und alle Seiten zu Harald Dzubilla nahm Klaus Schädel im Juli 2011 aus dem Netz.

Bei den vielen anderen Auseinandersetzungen erreichte Herr Klaus Schädel beachtliche Erfolge bei Gericht.

In der Auseinandersetzung mit Carl-Eduard Graf von Bismarck, [1] gewann Klaus Schädel Anfang 2012.

Auch ein Strafverfahren nach 3 Strafanzeigen des Präsidenten des Landgerichts Lübeck, des Herrn Dr.Ole Krönert gegen Herrn Schädel wegen "Beleidigung der Rechtssprechung des AG Ahrensburg" musste das Amtsgericht Lübeck in der Strafsache 67 Cs 425-11 einstellen. Dr.Krönert ist bekannt durch seine Beteiligung als einer der s.g. "glorreichen 7", der erfolglosen Aufklärungsmannschaft der Staatsanwaltschaft Lübeck im Mordfall Dr. Uwe Barschel, sowie als ehemaliger Direktor des AG Ahrensburg. Krönert sagte als Staatsanwalt im Kieler Untersuchungsausschuß zum Fall Barschel aus.

Die Versuche seiner politischen und sonstigen Gegner, Klaus Schädel als Betrüger zu verurteilen, scheiterten bisher. Sogar der Staatsanwalt forderte im Berufungsverfahren 3 Ns 114/11 vor dem Landgericht Lübeck Freispruch, der auch erging.

Die Richterin am Amtsgericht Ahrensburg, Anne Katrin Stange wurde erfolgreich wegen Befangenheit mit Hinweis auf Willkür abgelehnt (Beschluss LG Lübeck, 14 T 30/12: "...missdeutet den Inhalt der ZPO in krasser Weise" ).

Gegen Harald Dzubilla erreichte Klaus Schädel 2011 die folgenden 4 einstweiligen Verfügungen:

  • 324 O 311/11 - "Darf ein offensichtlich Geistesgestörter…" ( Klodeckel, Hohlkopf, notorischer Lügner, Gehirnamputierter, Schwachkopf, krankhafter Trieb, offensichtlich Geistesgestörter, Arschloch )
  • 324 O 317/11 - "Rechtsanwalt Prasse braucht Geld"
  • 324 O 331/11 - "August die Dumpfbacke"
  • 324 O 361/11 - "Schädel-Hirn-Trauma"

Klaus Schädel erreichte auch hier Erfolge. Dzubilla gab 2011 mehrere Unterlassungsverpflichtungserklärungen ab.

Schädels Ehefrau Brigitte (die Dzubilla "Frau Hohl-Schädel" nennt) erreichte 2011 ebenfalls eine einstweilige Verfügung:

  • 324 O 357/11 - Parkplatz-Schmarotzer in Ahrensburg

Harald Dzubilla sandte Herrn Schädel 2011 nach Erhalt der ersten o.g Verfügungen 8 Abmahnungen mit dem Argument der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Einen Gerichtsbeschluss hat Harald Dzubilla zu seinen Abmahnungen am Hamburger Landgericht jedoch nicht erwirkt.

Wer ist Michael Nesselhauf

Rechtsanwalt Michael Nesselhauf ist bekannt als Anwalt des Ex-Bundeskanzlers Gerhard Schröder, aber auch der Osmanis, denen Mafiastrukturen und -methoden nachgesagt werden. Bekannt ist dieser Anwalt bzw. seine Kanzlei für die Einreichung falscher eidesstattlicher Versicherungen, z.B. für Uhl in den s.g. VW-Sexorgien-Verfahren.

Mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung von Carl-Eduard Graf von Bismarck hat diese Kanzlei 2007 auch eine einstweilige Verfügung gegen Klaus Schädel erreicht. Für eine Woche musste Klaus Schädel seinerzeit sogar in den Knast. 2012 wurde alles vom Landgericht Lübeck aufgehoben. Carl-Eduard Graf von Bismarck verlor ohne Wenn und Aber.

Wer ist Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

Dr. Till Dunckel ist Partner der Kanzlei Nesselhauf. Am 14.03.2012 wurde Dr. Till Dunckel im dritten Wahlgag mit 50 Stimmen von 292 in den Vorstand der Hamburger Rechtsanwaltskammer gewählt.

Dr. Till Dunckel ist mit der herrlichen Mimose, die auch Zensur begehrt, Claudia Schiffer, verschwägert.

Wer ist Rechtsanwalt Eberhard Reinecke

Rechtsanwalt Eberhard Reinecke kommt aus Köln und ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er vertritt den Buskeismus-Betreiber erfolgreich und hat auch für Klaus Schädel den Umbruch in Schleswig-Holstein erreicht.

Wer sind die Richterinnen und der Richter

Die Richterinnen Simone Käfer und Gabriele Ellerbrock sowie der Richter Dr. Philipp Link werden am besten charakterisiert durch die Feststellung der in diesem Verfahren nicht beteiligten Richterin Barbara Mittler: "Wir machen uns keine Gedanken, wie das in der wirklichen Welt aussieht." (26.10.12).

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Sieht nach einer Schlammschlacht aus, ist es aber nicht.

Interessant zu beobachten, wie die Hamburger Zensurkammer solche Fälle zu lösen versucht.

Das Landgericht (Buske) hatte am 10.08.2011 eine Mediation vorgeschlagen. Die Parteien waren einverstanden. Die Mediation scheiterte im Frühjahr 2012 allerdings daran, dass Herr Schädel es ablehnte, in der Mediation einem Anwalt gegenüber zu sitzen,

dessen Kanzlei ihn durch Einreichung einer falsche eidesstattliche Versicherung 2008 in den Knast brachte
der es nach wie vor für richtig hält, dass die Schmähungen seitens seines Mandanten weiter im Netz verbleiben.

Die Mediatoren, zwei Richterinnen des Landgerichts Hamburg, berücksichtigten - entgegen positiviven Erfahrungen in anderen Fällen - diesen Wunsch nicht.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS

Bericht



Klaus Schädel und Harald Dzubilla

Landgericht Hamburg 324 O 361/11 Klaus Schädel vs. Harald Dzubilla

Landgericht Hamburg 324 O 402/11 Harald Dzubilla vs. Klaus Schädel, Widerkläger Klaus Schädel

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richter am Landgericht: Dr. Philipp Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp. Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, Harald Dzubilla fehlt
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Schön & Reinecke; Rechtsanwalt Eberhard Reinecke, Klaus Schädel anwesend

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.11.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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