09.05.2014 - Richterin Simone Käfer in Höchstform

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 18:40, 30. Apr. 2015 (bearbeiten)
Test (Diskussion | Beiträge)
(ALBA Groupe plc & Co. KG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH <font color="#800000">'''324 O 705/12'''</font>)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 19:41, 26. Aug. 2015 (bearbeiten) (Entfernen)
Test (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 492: Zeile 492:
<datecategory name="Berichte nach Datum" date="09.05.2014" /> <datecategory name="Berichte nach Datum" date="09.05.2014" />
- 
-[[Kategorie:Neue Berichte|14.05.12]] 

Version vom 19:41, 26. Aug. 2015

dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


GROSSER KÄFERTAG


thlinke_kergronau.jpg
09.05.14,13:00: Richter Dr. Thomas Linke, Richterin Dr. Kerstin Gronau auf dem Weg zum Italiener.

Inhaltsverzeichnis

simkaefer_barbmittler.jpg
09.05.14, 13:00: Richterin Mittler, Richterin Käfer eilen zum Italiener.
OLG-Richter Buske und Dr. Weyhe warten schon.

09.05.2014
Landgericht Hamburg, Zivilkammer 24 (Hamburger Zensurkammer)




Werner Rügemer Videos

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

09. Mai 2014


Klaus F. Zimmermann Videos

Was war heute los?

09.05.2014

Zitate aus Meinungsfreiheit in Wikipedia:

Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, Schutzbereich

Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.

Dass es bei dem Begriff der „Meinung“ für den Schutz nicht darauf ankommen kann, ob es sich um ein richtiges oder falsches, emotionales oder rational begründetes Werturteil handelt, hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil über die Meinungsfreiheit Strafgefangener präzisiert. Allgemein definiert man den Begriff der Meinung als Moment der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung. Art.5 GG erfasst jede denkbare Form der Kundgabe einer Meinung, also nicht nur das Aussprechen, sondern auch eine auf einem Plakat, Transparent oder Ansteck-Button festgehaltene Meinung. Daneben werden auch solche Tätigkeiten geschützt, welche die Meinungsäußerung begleiten und insbesondere auf die Verstärkung ihrer Wirkung abzielen.

Zwar spricht die deutsche Verfassung nur von der Meinungsäußerungsfreiheit, das bedeutet jedoch nicht, dass Tatsachenbehauptungen vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen sind. Sie sind dann geschützt, wenn sie Voraussetzung für eine bestimmte Meinung sind. Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich in der Praxis kaum voneinander unterscheiden. Da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind, ist in diesem Fall eine Abgrenzung notwendig. Bei dieser Abgrenzung treten in der Praxis große Probleme auf. Dabei ist die Unterscheidung im Grundfall einfach: Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor, wenn die Behauptung dem Beweis zugänglich ist (z. B.: „Die Partei A ist die mitgliederstärkste Partei Deutschlands“ ist entweder richtig oder falsch. Ein Gericht kann über diese Fragen Beweis erheben). Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafürhalten geprägt (z.B. ist die Aussage „Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht“ weder falsch noch richtig, sondern stellt vielmehr eine Wertung dar).

Die Meinungsfreiheit schützt auch Satire, Comedy, Karikaturen sowie die Werbung. Für derartige Meinungsäußerungen besteht gemäß Art.5 GG ebenfalls keine Vorzensur.

<- Schön dargelegt in Wikipedia.

Wie sah das heute in der Hamburger Freitagsrealität aus?

In der mehr als ein Jahr alten Sache 324 O 705/12 ALBA Group plc & Co. KG gegen TAZ nahm die TAZ wohl ihren Widerspruch seinerzeit zurück. Damit war das Zensurverfahren aber nicht erledigt. Es musste verhandelt werden. Der Kanzlei des Klägers, Schertz Bergmann, bekannt als stur, brutal, Angst und Furcht einflößend und verbreitend, stand der erfahrene, oft pöbelnde und schreiende TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg gegenüber. Es ging nicht mehr um das Recht der Meinungsfreiheit - auf dieses hat die TAZ verzichten müssen – sondern um die Kosten eines solches Verzichts. Diese sollten für den Zensor hochgetrieben werden. Wenn schon, denn schon. Da war Johannes Eisenberg Spitze. Verlieren musste die TAZ, denn die ALBA Group ist finanzstärker als die TAZ. Die paar Kröten mehr, die ALBA hinblättern musste, stammen für dieses Unternehmen bestimmt aus der Portokasse. Das kritisierte Geschäft kann weiter ungestört durch Beobachtung seitens der Öffentlichkeit weitergehen. Um was es ging, blieb der Pseudoöffentlichkeit auch heute verborgen. Die am Geschehen beteiligten Juristen – Richter/Innen wie Anwälte/Innen – werden sich hüten, die Öffentlichkeit aufzuklären. Es geht um deren Geschäfte. Diese funktionieren Gewinn bringend nur bei Wahrung der Geheimhaltung. Darüber besteht Konsens unter allen am Geschäft Beteiligten, einschließlich des TAZ-Anwalts. Die Öffentlichkeit ist ein Störfaktor, den es mit rechtsstaatlichen Mitteln zu beseitigen gilt.

_______________

Wesentlich brisanter und entlarvent für die Hamburger organisierte Justizkriminalität war die zweite Sache 324 O 19/14, Institut zur Zukunft (IZA) der Arbeit gegen Werner Rügemer und Peter Kleinert. Wissenschaftler, genauer deren Manager Zimmermann und Zumwinkel, gegen zwei Journalisten. Auf der Klägerseite das eingetaktete erfolgreiche Lobbyinstitut, deren Manager darauf bestehen, unanhängige Wissenschaft zu managen und die Politik unabhängig wissenschaftlich zu beraten, etwa so wie das die wissenschaftlichen Institute in der DDR mit den Politbonzen aus dem Politbüro der SED taten.

Auf der anderen Seite systemkritische bekannte Journalisten, Werner Rügemer und Peter Kleinert, welche behaupteten, das IZA sei nicht unabhängig, von freier Wissenschaft könne beim besten Willen nicht gesprochen werden, das IZA betreibe Lobbying. Außerdem erzeugen diese Journalisten den behaupteten falschen Eindruck, dass IZA informiere die Öffentlichkeit nicht über die private Finanzierung.

Der Besuchersaal war voll besetzt. Eine resolute Wachmeisterin achtete während der gesamten Verhandlung darauf, dass es zu keiner Eskalation seitens den linken Besuchern kam.

Fast ein Dutzend Besucher, weit angereist, durften den Saal nicht betreten. Der Sprachaufseherin Simone Käfer war das offenbar egal. Sie widmete heute als gutmütige Gutsherrin anderthalb Stunden dem Theaterstück, aufgeführt von den lebenslangen Freigang genießenden Schauspielern aus dem Milieu der organisierten Hamburger Justizkriminalität mit aus Köln angereisten Anwälten.

Gleich nach der Verhandlung eilten die Richterinnen Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke zum Italiener (siehe Bilder oben), nicht weit gegenüber dem OLG-Gebäude, um zusammen mit dem Vorsitzenden OLG-Richter Andreas Buske und Richter Dr. Lothar Weyhe laut lachend die Arbeitswoche gemütlich zu beenden.

Bezeichnend war die Länge der Verhandlung. Das mag an den vielen Zuschauern gelegen haben und auch an dem Bekanntheitsgrad der Beklagten. Die Zensorin versuchte einen sachlichen Eindruck zu erzeugen und verdeckte ihre Nötigungsversuche hinter allerlei Gequatsche.

Ziffer 1.und 2. seien Meinungsäußerungen im weiten Sinne, damit nicht verbietbar. Aber die Kammer diskutiere. Es sei der falsche Endruck möglich, dass die Wissenschaftler nach Vorgaben der Geschäftsführung arbeiten. Das wäre die Sicht und Deutung der streitgegenständlichen Äußerungen in engeren Sinne, und da wären die Äußerungen zu verbieten.

Interessant für uns als Pseudoöffentlichkeit ist die Tatsache dass die wissenschaftlichen Auseinadersetzungen darüber, ob frei und unabhängig geforscht werde, vor Gericht geführt werden. Diese Art der wissenschaftlichen Auseinandersetzung erfolgt unstrittig auf Anweisung der Geschäftsführung, d.h. nach Vorgaben. Zu hoch für die Sprachaufseherin Simone Käfer, diesen Widerspruch zu erkennen und nicht weiter über einen möglichen Verbot zu schwafeln.

Nicht viel anders bei der falschen Behauptung, es wäre der Öffentlichkeit unbekannt, dass das IZA privat finanziert werde.

Natürlich ist das der Öffentlichkeit bekannt, wie das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen und sonstigen Verträgen vieler Betrüger. Auch so bekannt wie bei der Bezeichnung von Richtern. Unterzeichen diese nur mit Richter, nicht mit Richter am AG oder Richter am LG etc., so weiß man, es ist ein Richter auf Probe. Von wegen man behaupte, es werde verschwiegen, der Richter sei auf Probe. Qualifizierte Leser wissen das. Das Verschweigen ist nämlich gesetzlich verboten.

Nun richten ja die Zensoren aus der Sicht eines dummen Michels. Wie sich heute herausstellte: Nicht immer. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer entscheidet auf Gutsherrinnen Art. Viel Phantasie benötigt sie dafür nicht. Ihr genügt die eigene Sicht der Dinge. Versteht sie was nicht, dann ist sie nahe dran am dummen deutschen Michel. Bestens geeignet, die Verfassungsgrundsätze kriminell anmutend zu schützen und uns alle langsam aber sicher ins rechtsstaatlich abgesichertes Verderben zu führen.

Die heutigen Termine

terminrolle_140509_Vk.jpg

terminrolle_140509_Vh.jpg

Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter. Gerichtet haben Simone Käfer, Dr. Kerstin Gronau und Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde heute ausnahmsweise eingehalten.

Verkündung

Es gab drei Verkündungen. Davon einen Aussetzungsbeschluss. Verkündet wurde in der Geschäftsstelle von Richterin Barbara Mittler. Eigentlich wider der ZPO, welche Verkündungen durch die Vorsitzende vorschreibt.

In der Sache (Az. 324 O 663/13) Markus Heidemanns gg. Heinrich Bauer Verlag wurde wegen der laufenden Stellungnahme die Verkündung auf den 23.05.2014 ausgesetzt.

In der Sache (Az. 324 O 462/12) Olivia Rehmer gg. ReBe Service GFmbH und Angela Renner gewann die Klägerin und erhielt fiktive Lizenzgebühren.

Werner Schubert gg. YouTube u.a. (Az. 324 O 548/12) wird erneut am 19.09.14 um 12:30 verhandelt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute in guter Form.

Simone Käfer hatte viel Publikum und konnte ihre Weisheiten von sich geben, ohne sich deren Plattheit bewusst zu sein bzw.werden zu müssen. Richterin Simone Käfer erzeugte den Eindruck, sich tatsächlich einzubilden, das Publikum zu überzeugen, überzeugen zu können. Sie gab sich sichtlich große Mühe. Anderthalb Stunden waren der Richterin nicht zu schade.

Die Vorsitzende Richterin bemühte sich den falschen Eindruck entstehen zu lassen, dass sie als Zensorin sich gründlich Gedanken über die Rechts- und Sachlage macht und sich ihrer Verantwortung bewusst ist. Tatsächlich versuchte diese Richterin die Parteien zu nötigen, zu einem Vergleich zu zwingen. Das ist den Richtern angenehmer. Ein Vergleich bereitet weniger Arbeit, Widersprüche bleiben verborgen, die Verlogenheit verbleibt bei den Parteien.

Das Verhandlungsprotokoll wurde ins Mikrophon diktiert. Ob dann auch alles aufs Papier gebracht wird, wissen wir nicht. Protokollfälschungen sind in dieser Kammer möglich und schon geschehen.

Der Beisitzer Dr. Thomas Linke schwieg die ganze Zeit. Beisitzerin Dr. Kerstin Gronau sagte einmal den Satz: "Jetzt sind wir dran!" und schwieg ansonsten, denn die Vorsitzende benötigte keine verbale Unterstützung. Richterin Simone Käfer war eben in ihrer Bestform.

Verhandlungen

10:30

ALBA Groupe plc & Co. KG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH 324 O 705/12

Die erste Verhandlung fand am 14.11.2013 statt. Wir berichteten.

09.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.

Die Pseudoöffentlichkeit erlebte nur den Schluss der Verhandlung so gegen 10:40. Zum Inhalt erfuhr man nichts, wie schon am 15.11.2013.

Die Vorsitzende: Wir haben non liquett, würden das Versäumnisurteil bestätigen. Die Antragsstellerin hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Antragsgegnerin ebenfalls. Man kann streiten, ob das ausreichend ist. Wir haben überhaupt keine Anhaltspunkte. Wir würden das Versäumnisurteil bestätigen.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir haben die Einreichung des Schriftsatzes als verspätet gerügt.

Die Vorsitzende diktiert: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 07.05.2014. Mit der Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt das Versäumnisurteil vom 15.11.2013 aufzuheben und die Einstweilige Verfügung der Kammer vom 30.01.2013 aufzuheben. Die Antragsteller-Vertreterin (Frau Theresa Arand) beantragt das Versäumnisurteil vom 15.11.2013 aufrecht zu erhalten. Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Die Vorsitzende diskutierte mit RA Eisenberg noch die Formalitäten.

RA Johannes Einsenberg: Nein. Es geht um die Kosten. Die fallen dann dem Antragsteller zur Last.

Die Vorsitzende: Es genügt doch, wenn wir nur schreiben, ... .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja, das genügt.

09.05.14: Das Versäumnisurteil vom 15.11.2013 wurde bestätigt.

TAZ ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung 7 U 82/14 fand am 17.02.2015 statt.

17.03.2015, Verkündung, Buske in der Geschäftsstelle stehend: Verkündung des 7. Zivilsenats. Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil des Landgrichts von 09.05.201 abgeändert. Von den Kosten des Verfahrens haben

für den Erlass der Verfügung der Antragsteller 60 %, der Antragsgegner 40 % bei einem Streitwert von € 50.000,- zu tragen;
im Widerspruchsverfahren hat der Antragsteller die Kosten bei einem Streitwert von € 35.000,- zu tragen;
im Berufungsverfahren der Antragsteller zu 93 %, der Antragsgegner 7 % bei einem Streitwert von € 16.500,- zu tragen.
________________________

11:00

Institut für Zukunft der Arbeit (IZA) vs. Peter Kleinert und Werner Rügemer 324 O 19/14

09.05.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Corpus Delikti

Zum Corpus Delicti finden wir den ursprünglichen Artikel in den Blättern für deutsche und internationale Politik „Die unterwanderte Demokratie“. Allerdings mit Streichung der beanstandeten Passagen.

In der Neue Rheinische Zeitung erläutert Werner Rügemer in seiner Stellungnahme, um was es in diesem Verfahren geht:

Im September 2013 forderte Prof. Dr. Klaus Zimmermann, Direktor des Bonner Instituts für die Zukunft der Arbeit (IZA), die Redaktion der Monatszeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ und Werner Rüpgemer auf, folgende Aussagen aus seinem Artikel „Der unterwanderte Staat“ in der Ausgabe 8/2013 zu unterlassen:
-„faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als ‚unabhängig‘ “
-„Von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“
- das IZA betreibt Lobbying

und

- (durch eine bestimmte Berichterstattung) den Eindruck zu erwecken, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung informiere.

Siehe auch die Pressemitteilung von Werner Rügemer.

Verhandlung

Am Richtertisch saßen die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Dr. Kerstin Gronau und Richter Dr. Thomas Linke.

Den Kläger vertrat Rechtsanwalt Tobias Würkert von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Die Beklagten wurden vertreten vom Rechtsanwalt Eberhard Reinecke von der Kanzlei Schön & Reinecke.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist das Hauptsacheverfahren zu der erlassenen Einstweiligen Verfügung (324 O 541/13 v. 14.10.2013). Die Klägerin ist ein Institut, welches hauptsächlich von der Post finanziert wird. Sie, Herr Rügemer, haben den Artikel aus der Neuen Rheinischen Zeitung des Beklagten zu 1. (Peter Kleinert) übernommen. Es geht um die Passagen:

-„faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als ‚unabhängig‘“
-„Von ‚freier Wissenschaft‘ kann hier allerdings beim besten Willen nicht gesprochen werden“
- das IZA betreibt Lobbying

und

- der Eindruck erweckt werde, dass das IZA nicht über seine private Finanzierung die Öffentlichkeit informiere.

Der Kläger sagt, dass alle Wissenschaftler seines Instituts zur neutralen Wissenschaftsarbeit verpflichtet sind. Alle müssen diese Verpflichtung unterschreiben. Dass das Institut von der Post finanziert wird, sagt nichts aus. Das Institut betreibe kein Lobbyismus, unterstütze keine Partei. Die Post fördert die Wissenschaft. Es gibt zwei Gesellschafter. Man darf dem Insititut eine konservative Haltung nachsagen, aber ... . Der Beklagte sagt, es sei zutreffend, der Streitwert sei zu hoch. Im Verfügungsverfahren ist der Streitwert € 80.000,-. Wir schlagen beim Hauptsacheverfahren drauf. Meinen € 100.000,- wären angepasst, nicht € 120.000,-. Wir haben in der Kammer intensiv beraten. Die Punkte 1. und 2. sind Meinungsäußerungen. Der Punkt 3. ist eine Tatsachenbehauptung. Der Eindruck wird erweckt. Die Zwischenüberschrift „Quasi staatliches Institut“. Desto enger das Verbot. Man kann es so machen. Mann kann sich im Hauptsacheverfahren ... . Dieser Eindruck wird erweckt, die private Finanzierung wird der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben.

In den Gerichtssaal möchten weitere Zuschauer gelangen. Die Stühle sind alledings alle schon besetzt. Die Justizwachmeisterin verweist diese des Saals.

Die Vorsitzende: 1. und 2. würden wir nicht verhandeln wollen. Es ist eine Meinungsäußerung. Man kann sagen, das Verständnis des Lesers ist eng, weil die Klägerin eine bestimmte Stoßrichtung vertritt, nicht wie andere Institute. Man kann zu dieser Erkenntnis kommen. Weil Bezug genommen wird zur Universität. Wenn man dazu kommen wird, dann ist der Anspruch nicht berechtigt. Da kann man fragen, wie versteht es der Leser. Wird nicht Bezug auf die Universität genommen. Private haben Einfluss. Haben eine bestimmt Stoßrichtung, weil sie sich den konservativen Kreisen verpflichtet fühlen. Da muss man mehr haben. Aber auch da .... haben eher eine konservative Ausrichtung. 70 Prozent Poststiftung reicht nicht. Die Poststiftung hat keine weitere Adresse, außer die des Instituts. Kann man da auch nicht solch eine Verständnis sagen dürfen? Es heiß Lobbying unter einem staatlichen Siegel. Wir fragen, was heißt "Lobbying". Bedeutet auch, dass ich meine eigenen Interessen nach Außen vertrete. Kann man verstehen. Die Klägerin hat Interessen. Wendet sich an die Politik und möchte sich umsehen. Auch hier gilt wieder, muss man Lobbying enger sehen? Weil ich mich diesen Interessen verpflichtet fühle. Da sind wir weniger entschieden. Ist aber eine Meinungsäußerung. Die 3. würden wir bestätigen. 1. und 2. zurückweisen. Nur bei engem Maßstab unentschieden. Es ist ein leichter Vorteil für die Beklagten. Die Runde geht an Sie (Klägeranwalt), Herr Tobias Tobias Würkert.

IZA-Anwalt Tobias Tobias Würkert: .... Das ist der Punkt. Die Beklagten haben in den Schriftsätzen nicht dargelegt, welcher Einfluss auf die Forschung direkt genommen wird. .... Es erfolgt keine Vorzensur, keine Meinungszensur, wenn Standards eingehalten werden. Das können die wissenschaftlichen Veröffentlichungen beweisen. Es gibt viele Unterstellungen, dass keine unabhängige Forschung bzw. Gefälligkeitsforschung erfolgt. D.h., dass ergebnisorientiert geforscht wird. Das IZA ist nicht das Vehikel der Deutschen Post. Es ist eine Wissenschaftsförderung. Man kann Forschung fördern ohne Vorteile für den eigenen Konzern zu haben. Die Follower sind nicht die, die wissenschaftlich ... IZA ist weltweit vernetzt, da werden viele Meinungen vertreten. Das man sich des IZA bedient und bestimmter Ergebnisse ... .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Bio-Käfig-Haltung .... . Es heißt, woher sollen wir wissen, ob sich die Hühner nicht wohl fühlen? Sie brauchen nicht das Gefühl haben, dass sie nicht forschen. .... Es gibt keine Anerkennung der Gemeinnützlichkeit.- Es ist eine GmbH, keine gGmbH. Es gibt die Präambel im Gesellschaftsvertrag. .... Das steht in der Präambel des Gesellschaftsvertrages. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beirat. Wir haben eine Fülle von Beweisen, wie Festlegungen eine bestimmte wissenschaftliche Richtung vorgeben. Das Land NRW gibt keine Auskunft. Wir bekommen nicht die Stiftungsurkunde. Zumwinkel ist ... ernennt zwei Geschäftsführer ... Herr Zumwinkel beschäftigt die Wissenschaftler.

IZA-Anwalt Tobias Tobias Würkert unterbricht. .

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Herr Kollege, ich habe Sie aussprechen lassen. In ... heißt es .... . kommt seinem Auftrag nach .... ökonomische Akzeptanz. Sie sagen, die Wissenschaftler sind frei und unabhängig.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Alles, was Sie vorgelesen haben, belegt nicht, dass es eine Ideologie gibt. ... Wissenschaftsforderungen ....

Im Publikum wird hämisch gelacht. .

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Klar, dass manche Ergebnisse der Meinung, den Interessen mancher Unternehmen genügen. Ein Beispiel, ja. Könnte Mindestlohn sein. ... . Zimmermann hat sich auch mal gegen Mindestlohn ausgesprochen.

Werner Rügemer: Ein Mal? Das ist Klischee, wessen er sich bedient.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Es wird unterstellt, dass die Forschungsergebnisse vorgegeben werden. Es ist ein Forschungsinstitut, welches sich an der Arbeitsmarkforschung beteiligt. Von IZA kommen Denkanstöße. Heißt aber nicht Lobbying. ... Die Wissenschaft steht im Mittelpunkt. Das IZA hat sich der Wissenschaft verschrieben. Habe einen Punkt vergessen. Fällt mir vielleicht noch ein.

Die Vorsitzende: Uns fehlen die Anknüpfungspunkte. Das ist das Problem.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: ... Es sind alles Unterstellungen. Bei mir fehlen die Anknüpfungspunkte, dass ... kein. Es gibt Richtlinien... . Er geht so weit, dass er sagt, man ist von der westlichen Wirtschaft abhängig. ... Dass die Beklagten mit dem einen oder anderem Forschungsergebnis nicht einverstanden sind ... Dagegen wehren wird uns nicht.

Werner Rügemer: Es wird behauptet, ich habe den Eindruck erzeugt, die Deutsche Post gibt Vorgaben für das IZA. Das steht bei mir nirgends. Wir behaupten nicht, dass die Ergebnisse vorweg genommen werden. Herr Zimmermann .... niemand spricht ... . Er ist regelmäßig Gremiumsmitglied innerhalb der Arbeitgeberverbände ist. Z.B. ... das ist das bekannteste große Lobbyunternehmen. Wir haben auch vorgetragen, wo Herr Zimmermann weitere öffentliche Statements macht. ... Das sind alles klare Anknüpfungspunkte. Vorgaben, das habe ich gar nicht behauptet. Finanzierung, dass nicht genannt wird. Seit 1997 wird das Institut von der Stiftung der Deutschen Post finanziert. ... Ich verheimliche nicht ... .Wo steht, finanziert ... wenn ich IZA nicht ... Ich behaupte nicht, dass es nicht bekannt ist.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Auf Aufrechterhaltung Finanzierung unbekannt, bestehen wir nicht, wenn der Gegner die anderen Punkte zurücknimmt.

Die Vorsitzende: Man kann Teilrücknahme machen. Lobbying.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Gerade das heißt, man lässt sich bezahlen. ... Es gibt keine wissenschaftliche Gefälligkeitsforschung.

Die Vorsitzende: Es ist keine Behauptung. Es ist eine Meinungsäußerung.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: ... heißt, ist abhängig ... . Selbst, wenn Sie das nicht so meinen.

Werner Rügemer: Ich habe nicht den Durchschnittsmenschen als Leser.

Die Vorsitzende: Das machen wir aber jeden Freitag so.

Werner Rügemer: Es ist nicht BILD, wo Leser nur Überschriften lesen, nicht den gesamten Artikel.

Die Vorsitzende: Wir nehmen als "Durchschnittsrezipienten" den Leser, der den ganzen Artikel liest.

Werner Rügemer: Wegen einem traditionellem Lobbying hätte ich nicht geschrieben. Ist nicht wichtig. Hier ist indirekter Lobbying. Wie auf indirekte Weise ... sozusagen freiwillig in das Lobbysystem integriert. Kein Mindestlohn, Ausweitung des Rentenalters.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Sie stören sich an den Inhaltsergebnissen. Diese neue Form des Lobbyings.

Die Vorsitzende: Steht so drin. Es gibt den Durchschnittsrezipienten. Es gibt aber auch verschiedenes Verständnis. .... Das Bundesverfassungsgericht hat vor Jahren entschieden, wenn es verschiedenes Verständnis gibt, dann kann untersagt werden. Gilt auch für Meinungsäußerungen. Darüber streiten wir uns in der Kammer. Herr Tobias Würkert sagt, Sie behaupten nach Vorgaben. Sie sagen, wollten Sie gar nicht sagen. Wenn wir das in der Verhandlung festhalten. Wie wäre das?

IZA-Anwalt Tobias Würkert liest vor.

Die Vorsitzende: Wo ist das?

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Der Unterschied zum klassischen Lobbyismus erschließt sich mir nicht. Das IZA kooperiert mit sehr vielen, nicht nur mit der Universität Bonn. .. Die Interessen werden vom Beklagten gar nicht definiert. Der Beklagte verwechselt ... nochmals ... Forschung ..., Parteizugehörigkeit. Aber dies ist nicht der Punkt. Wir wehren uns gegen .. keine freie Forschung, Gefälligkeitsforschung.

Die Vorsitzende: Sie wollten was anderes sagen.

Werner Rügemer: Und was?

Die Vorsitzende: das müssen Sie sagen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Seite 7. .... Vielfach im Ausland ... Lobbyregister. Sind nicht aufgenommen ins Lobbyregister. Was ist der Gesellschaftsvertrag? ... Das ist eindeutig Lobbying auch ohne Eintrag ins Lobbyregister. Wir haben Kriterien des Bundesverfassungsgerichts für freie und unabhängige Wissenschaft. Können durch den Kanzler so eingeschnürt werden, dass sie nicht einfach losforschen. GmbH ... Ihre Richtlinie ist nicht ... Herr Zimmermann kann Leute umsetzen. Die können dagegen nicht klagen.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Sie haben keine Anhaltspunkte.

Die Vorsitzende: Sie wehren sich. Sie wollten das gar nicht sagen..

Werner Rügemer: Habe das gar nicht geschrieben.

Die Vorsitzende: Darüber streiten wir. Der Kläger sieht es anders.

Werner Rügemer: Er ist wohl der einzige Durchschnittsrezipient. Das IZA ist Dauerberater der Bundesregierung. Die Agenda 2010 hat das Institut zusammengearbeitet. Schreibt Jahre später, ist zu stärken. Macht für die Regierung weitere Gutachten, im Dauerlauf. Die Regierung schaut nicht, ob es ein anderes Institut gibt. Herr B. wurde von Herrn Zimmermann rausgeschmissen. Ich habe nicht gesagt, dass Herr Zimmermann Vorgaben macht. Das Bundesverfassungsgericht sagt, Mitbestimmung der Wissenschaftler. So etwas gibt es im IZA nicht.

Die Vorsitzende: Man kann dieser Auffassung sein. Wie wäre es denn, wenn man diese Texte ergänzt... auch wenn es keine Vorgaben gibt.

Werner Rügemer: Mein Beruf sagt mir, ich muss verstehen, was ein Durchschnittsrezipient ist. ... .

Die Vorsitzende: Das enge Verständnis diskutieren wir.

Werner Rügemer: Sie haben keine Fakten.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Bin überrascht. Sogar in der Klageerwiderung ...

Die Vorsitzende: Mag eine Frage der Kommunikation sein.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Ich kann den Vergleichsvorschlag mitnehmen. Aber kein Vergleich mit Widerruf.

Die Vorsitzende: Kosten?

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Beim Kläger.

Die Vorsitzende: Kosten 2/3, 1/3.

Werner Rügemer: Durch die Klage habe ich profitiert. Habe recherchiert und viel erfahren. Insofern bin ich dem Kläger dankbar, es waren Impulse für die Forschung.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.

IZA-Anwalt Tobias Würkert nach Wiedereintritt: ... als Präambel des Vergleichsvorschlages..

Werner Rügemer: Wenn Sie was hinein interpretieren.

Die Vorsitzende: Ich diktiere. Mit der Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht erklärt, dass der Anspruch zu 3. begründet sein dürfte. Allerdings .... unabhängig des inkriminierenden Eindrucks herausgenommen wird. Bei den Anträgen zu 1. und 2. ist das Verständnis des Lesers maßgeblich. Wir erläutern ... bestimmte Richtung vertritt und meinen weder ... aber auch nicht nur vertritt, weil ihre Ansicht ... sondern Vorgaben Dritter folgt. Der Beklagte erklärt ... Die Kammer regt an, dass im Rahmen eines Vergleiches eine Präambel vorangestellt wird.

Werner Rügemer: Gefälligkeitsgutachten der Deutschen Post. Andere Gefälligkeitsgutachten gibt es.

Die Vorsitzende: Haben Sie auch Beispiele?

Werner Rügemer: VEBA AG wurde als vorbildlich gelobt. Verstehe das als Gefälligkeitsgutachten. Deswegen nur Deutsche Post.

Die Vorsitzende: Wir streiten uns über den Beitrag.

Werner Rügemer: Es ist möglich, dass das IZA Gefälligkeitsgutachten macht. Hat das schon gemacht.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Wenn man einen Forschungsauftrag annimmt, schaut man sich die Situation des Auftraggebers an.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Können wir uns einigen, dass es ein Geschmäckle hat?

Die Vorsitzende: ... die Kammer regt dahingehend an, dass ein Vergleich geschlossen wird, dem eine Präambel vorangestellt wird, dass nicht, kein Gefälligkeitsgutachten nach Vorgaben ... .

Werner Rügemer: Sondern freiwillig.

Das Publikum lacht.

Die Vorsitzende: Die Beklagten sollen sich dahingehend verpflichten, dass sie nicht faktenwidrig berichten .... als unabhängig ... durch den Satz ... auch wenn das Institut nicht nach Vorgaben arbeitet, aber ... Die Ziffer 3. soll anerkannt werden. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 2/3, die Beklagten jeweils 1/6 zu tragen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Der Beklagte zu 1 vielleicht weniger, weil Herr Rügemer zwei Mal veröffentlicht hat. ... Rügemer und Kleinert werden sich schon einigen.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: ... freie Wissenschaft ...

Die Vorsitzende: Im Kontext.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Habe einen gütlichen Vorschlag.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Sie wollen, dass auch dieser angenommen wird.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Aber wegen der wissenschaftlichen Redlichkeit.

Werner Rügemer: Hätten Sie vorher machen müssen.

Die Vorsitzende: Ist ja spontan. Danach kommt das mit der freien Wissenschaft. Beim Leser bleibt: Vorgaben werden nicht gemacht.

Termine werden diskutiert. I

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Möchte erst das Protokoll haben. Habe mir zwar Notizen gemacht, aber trotzdem.

140509__im%20Gerichtsflur_nach_der_Verhandlung.jpg
09.05.14,12:35: Werner Rügemer, Rechtsanwalt Eberhard Reinecke nach der Verhandlung im Gerichtsflur.
Die Vorsitzende: Die Parteien können zu dem Vorschlag des Gerichts binnen drei Wochen Stellung nehmen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Gehe in den Urlaub.

Werner Rügemer: Ob ich was geschrieben habe, was ich nicht geschrieben habe? Geht an Händchen ... .

Die Vorsitzende: Herr Reinecke wird Ihnen das erläutern. Sie müssen von einem dummen Leser ausgehen.

Werner Rügemer: Habe kluge Leser.

Die Vorsitzende: Stolpe! Herr Reinecke wird Ihnen das erläutern. Die Beklagten können zu dem Vorschlag des Gerichts bis zum 06.06.2014 Stellung nehmen. Anträge machen wir danach.

IZA-Anwalt Tobias Würkert: Eine Woche wegen der Frist.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Nachdem Sie meinen Schriftsatz schon sechs Wochen vorher hatten.

Die Vorsitzende: Bis zum 27.06.2014. Zweitens. Weiteres über prozessleitende Maßnahmen.

Die Blätter 1-40 aus der Handelsakte werden zur den Akten genommen. Der Beklagtenvertreter sagt zu, diese der Gegenseite zuzusenden.

Ende der Veranstaltung 12:30.


Stressabbau muss sein

thlinke_kergronau.jpg
09.05.14,13:00: Richter Dr. Linke, Richterin Dr. Gronau
richtertreff_kl.jpg



Um 13:00 eilten VRi’inLG Simone Käfer, Ri'inLG Barbara Mittler, Ri'inLG Dr. Kerstin Gronau, RiLG Dr. Thomas Linke zum Italiener, um sich mit den OLG-Richtern VRiOLG Andreas Buske und RiOLG Dr. Lothar Weyhe zu treffen.

simkaefer_barbmittler.jpg
09.05.14, 13:00: Richterin Mittler, Richterin Käfer

Kommentar RS

Absurdes Theater.

Unabhängige wissenschaftliche Auseinadersetzungen vor Gericht.

Was maßen sich die Richter der Kammer 24 an?

Was soll das Ganze?

Zur finanziellen Seite des Verfahrens

Der Streitwert wird wohl auf € 100.000,- festgesetzt. So haben wir die Vorsitzende verstanden.

Damit sind die gesamten Kosten des Verfahrens 1. Instanz ca. € 10.600,-, einschließlich Mehrwertsteuer, Erhöhungsgebühr 0,3 wegen zwei Beklagten.

Die Gerichtskosten betragen dabei ca. € 2.600,-, davon für die Beklagtenseite (1/3) ca. € 870,-

Die Kosten des IZA Anwalts ca. 4.500,-

Die Kosten von RA Reinecke ca. € 3.500,-

Die Klägerseite müsste von den insgesamt 10.600,- ca. € 7.000,- zahlen, davon an den Beklagtenanwalt ca. € 2.300,-

Dem stehen € 870,- Gerichtskosten auf der Beklagtenseite gegenüber. Für die Beklagtenseite verbleiben somit insgesamt ca. € 1.470,-, welche von der Klägerseite an die Beklagtenseite im Endergebnis zu zahlen sind.

Kommt es zu keinem Vergleich, dann ändert sich an dieser Konstellation finanziell nichts.

Kommt es zu einem Vergleich, dann fallen die Gerichtskosten um 2/3 und die Anwaltskosten steigen um 1,0 Gebühr.

An die Beklagtenseite würde dann ca. € 3.400,- von der Gegenseite fließen. Die Gerichtskosten würden auf der Beklagtenseite dann nur ca. € 290,- betragen. Es würden insgesamt ca. € 3.110,- den Beklagten verbleiben, die von der Gegenseite fließen würden.

Insofern lohnt sich für die Beklagten ein Vergleich, zumal die Vorsitzende Richterin angedeutet hat, dass in der Kammer diskutiert würde und das Ergebnis anders aussehen könnte, falls das Stolpe-Urteil hinzugezogen wird. Auch gibt es ein nicht zu verachtendes Risiko in der 2. Instanz.

Die Meinungsfreiheit ist eben ein Geschäft für die Richter, die Kläger. Das zu missachten kann sehr teuer werden und lohnt sich in der Regel nicht. Man bewegt sich im Feld der organisierten Justizkriminalität, eben.

Fortsetzung, Presseerklärung Rügemer

Dr. Werner Rügemer, Subbelratherstr. 144, 50823 Köln, 0221-551626, 0163-8689945, www.werner-ruegemer.de

Presseerklärung: Verfahren Prof. Zimmermann gegen Rügemer geht weiter

Professor Dr. Klaus Zimmermann, Geschäftsführer des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), lehnt den Vergleichsvorschlag des Hamburger Landgerichts ab. IZA hatte gegen mich eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach vier Passagen in dem Artikel „Der unterwanderte Staat“ (Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2013) verboten sind. Es geht vor allem um die Frage, ob das von der Deutsche Post DHL AG bzw. der Deutsche Post-Stiftung finanzierte IZA unabhängig ist, freie Wissenschaft betreibt und sich als Lobbyist betätigt.

Das Gericht hatte in der Verhandlung am 9.5.2014 kein Urteil gefällt, sondern einen Vergleich vorgeschlagen: Von drei Passagen sollte eine ergänzt werden, im übrigen hielt das Gericht sie für zulässig, weil sie der Meinungsfreiheit unterliegen, eine Passage sollte weiter verboten bleiben. Die Kosten des Verfahrens soll zu 2/3 das IZA tragen, Rügemer und nrhz.de zu 1/3. Ich habe dem Vergleich zugestimmt, Prof. Zimmermann hat ihn abgelehnt – obwohl er auf der IZA-website erklärt hatte, dass mit dem Vergleichsvorschlag „das wesentliche Ziel des Verfahrens erreicht“ sei („Tarnkappenwissenschaft und Lobbyismus: Wie hat es Rügemer gemeint?“). Dabei verschwieg er die Kostenverteilung und dass das Gericht empfohlen hat, dass er seine Klage hinsichtlich der Aussage, das IZA betreibe Lobbying, zurücknimmt.

Mein Anwalt Eberhard Reinecke hat Prof. Zimmermann abgemahnt, weil er auf der IZA-website den Verhandlungsverlauf vom 9.5.2014 wahrheitswidrig wiedergegeben hat.

Mein Anwalt und ich sehen der weiteren Auseinandersetzung mit einer gewissen Freude entgegen, da wir durch das Verfahren eine Vielzahl von Hinweisen erhalten haben, die mich in der Bewertung des IZA bestärken.

Ich bedanke mich für das bisherige Interesse und die Unterstützung. Besonders hervorheben möchte ich den Offenen Brief, den 53 Wissenschaftler aus dem Beirat von attac Deutschland an Prof. Zimmermann gerichtet haben: Sie übernehmen die genannte Bewertung des IZA und fordern ihn auf, die Klage zurückzunehmen oder sie auch zu verklagen. Herr Zimmermann reagierte nicht.

Die von mir mitbegründete „aktion gegen arbeitsunrecht“ wird aus Anlass dieses Verfahrens das Solidaritätskonto „Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt“ einrichten: Es werden zunehmend nicht nur Autoren mit Meinungsverboten überzogen, sondern auch Beschäftigte und Betriebsräte.

Köln, 16. Juni 2014

Berichte im Internet zur Verhandlung IZA vs. Rügemer und Kleinert

21.05.2014: Kaus F. Zimmermann „Tarnkappenwissenschaft” und Lobbyismus: Wie hat es Rügemer gemeint?

17.05.2014: Junge Welt Solidarität mit Werner Rügemer Frankfurt/Main. In einem offenen Brief an Klaus Zimmermann haben sich 53 namhafte Wissenschaftler solidarisch mit dem vom Direktor des Bonner Instituts für die Zukunft der Arbeit (IZA) verklagten Publizisten Werner Rügemer und dem Herausgeber der Neuen Rheinischen Zeitung, Peter Kleinert, erklärt.

17.05.2014: nachdenkseiten Zensur durch das Privatrecht – Wie das „Große Geld“ seine Kritiker vor Gericht zum Schweigen bringen will Von Werner Rügemer Verantwortlich: Wolfgang Lieb

17.05.2014: maskenfall Institut zur Zukunft der Arbeit will Werner Rügemer Zensur verpassen Von Jascha Jaworski

14.05.2014: Neue Rheinische Zeitung Landgericht Hamburg deutet weitgehende Abweisung der IZA-Klage an Vergleich bis 6. Juni? Von Werner Rügemer

14.05.2014: ecoboblog101 German economics think tank under pressure By Dirk Ehnts

14.05.2014: labournet Unabhängige Wissenschaft: Bonner IZA-Prof. Dr. Klaus Zimmermann gegen Werner Rügemer und die NRhZ

13.05.2014: altermannblog „Geld hat Recht“ Von Friedemann Wehr

12.95.2014: gemeingut.org Werner Rügemer: Gericht deutet weitgehende Abweisung der Klage gegen Rügemer an

12.05.2014: http://www.scharf-links.de/45.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=44591&tx_ttnews[backPid]=16&cHash=efdfcc7560 scharf links Lobbyismus-Prozess: Werner Rügemer und die Neue Rheinische Zeitung vor Gericht Von Ulrike von Wiesenau

12.05.2014: [www.saarkurier-online.de/?p=115874 saarkurier] Lobbyismus-Prozess: Werner Rügemer und die Neue Rheinische Zeitung vor Gericht Von Ulrike von Wiesenau

12.05.2014: Nachdenkseiten Think-tank IZA: Teilerfolg für Rügemer Meinungsfreiheit oder Maulkorb?

12.05.2014: schiebener.net Werner Rügemer: Tag Archives: Landgericht Hamburg Gericht deutet weitgehende Abweisung der Klage gegen Rügemer an

12.05.2014: GiB Werner Rügemer: Gericht deutet weitgehende Abweisung der Klage gegen Rügemer an

11.05.2014: Arbeitsrecht in Deutschland Werner Rügemer: Think-tank IZA: Teilerfolg für Rügemer

10.05.2014: Wolfgang Huste Blog Lobbyismus vor Gericht. Vor der Hamburger Pressekammer: Chef des »Instituts für die Zukunft der Arbeit« gegen Werner Rügemer. Von Thomas Barth

10.05.2014: Junge Welt Thomas Barth: Lobbyismus vor Gericht Vor der Hamburger Pressekammer: Chef des »Instituts für die Zukunft der Arbeit« gegen Werner Rügemer

09.05.2014: lobbycontrol Was darf Lobbying genannt werden? Institut zur Zukunft der Arbeit verklagt Publizisten Von Ulrich Müller

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge