08.07.2016 - Creme á la creme Medienanwälte entwickeln Zensurrefgen, Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

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Gut ein halbes Dutzend creme à la creme Medienanwälte verhandelten heute ihre Zensuregeln, z.T. unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Rechtsanwälte: Prof. Dr. Dirk Dünnwald, Prof. Dr. Stefan Engels, Gernot Lehr, Michael Fricke, Felix Damm, Raymund Brehmenkamp

Richterinnen: Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau

Inhaltsverzeichnis


Kampf für das Kreiskrankenhaus Wolgast


Wiedereröffnung im Kreiskrankenhaus Wolgast - Martina Tegtmeier
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

08.07.2016


Egal, wie tief die Hose hing SCP-Boss greift durch - kicker.tv

[bearbeiten] Was war heute los?

Sechs Verkündungen, bei zwei blieb das Ergebnis der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. Die Öffentlichkeit war 1,5Minuten zu spät gekommen. Für den Zensor, Richter Dr. Thomas Linke Grund genug seine Fiesheit und Verachtung der Persönlichkeitsrechte anderer mit einer Falschbehauptung zu untermauern: “Ich kann nicht zwei Mal verkünden.“ Die Bitte, das Ergebnis einfach mitzuteilen, wurde durch einfaches Schweigen abgelehnt. So ticken nun mal die richtigen Zensoren, spielen ihre Macht bei der kleinsten Gelegenheit aus. Einfach ekelhaft. Helene Fischer gewann natürlich. Sie sing Schmalz, das gefällt den Zensoren und Ihrem Rechtsanwalt, dem stolzen Gockel Prof. Dr. Christian Schertz.

Vier Verhandlungen gab es heute. Die Creme á la creme der Medienanwälte konnten heute ihre Regeln entwickeln, mit dem Kinderarzt Prof. Dr. Christian Klein als „Arzt ohne Grenzen“ sogar über ein Stunde mit Ausschluss der Öffentlichkeit. Richterin Simone Käfer sagte nach Ablehnung ihres ersten Vergleichsvorschlages: „Dann mach ich einen anderen Vorschlag“ und schloss die Öffentlichkeit aus. Die Öffentlichkeit konnte und durfte nicht erfahren, welche Vorschläge diese Zensoren im Gerichtssaal unterbreitet, um auf Gutsherrinenart mittiefer Überzeugung Recht zu sprechen. Ein Vergleich ist trotz der Bemühungen diese Zensorin nicht zu Stande gekommen.

Auch in der Sache SIGNASL IDUNBA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk, Az.324 O 498/15, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen, um was es ging.

Geheimjustiz auf deutsche rechtsstaatliche Art ,was wir heute erleben durften.

Die Rechtsanwaltszensoren stolzierte mit blank geputzten Schuhen, unterhielten sich kaum mit ihren Mitbewerbern, präsentierten sich um so unterwürfiger gegenüber den richterlichen Zensorinnen. Widerspruch wurde sehr höflich und vorsichtig von sich gegeben.

Fachkompetenz



Exzellente Forschung – Hilfe für Kinder mit seltenen Erkrankungen im Haunerschen Kinderspital


GENERALAGENTUR EMANUEL WEBER & PARTNER - Signal Iduna Gruppe Imagefilm 2014
Zwei Verfahren, bei denen die Öffentlichkeit die Zensoren störte

Wie kennen nicht den Bildungsstand er heute erlebten Juristen in Robe. Wir gehen davon aus, dass alle mindestens fünf Jahre studiert, zwei Staatsexamina hingelegt und das Referendariat durchlaufen haben. D.h. wir gehen davon aus, dass unter den heute im Gerichtssaal agierenden Juristen in Robe keiner dabei war, welcher die für die Zulassung als Rechtsanwalt bzw. für die Berufung als Richterin notwendigen Unterlage primitiv gefälscht hat. Allerdings können wir uns das überhebliche, hochnäsige Verhalten, die heute - juristisch betrachtet - unbegründete, verfassungswidrige Furcht von der Öffentlichkeit, die demonstrierte Unsicherheit der Zensoren nur schlecht mit deren fiesen Charaktereigenschaften als viel mehr mit deren uns völlig unbekannten konkreten, unkorrekten Handlungen in ihrer Laufbahn erklären. Mangende Bildung und Dummheit allein genügen zu Erklärung des Verhaltens der heute gesehenen lächerlichen Zensoren nicht.

Weshalb schloss die Vorsitzende Simone Käfer die Öffentlichkeit aus, als nach einer Unterbrechung die Vertreter der Süddeutschen Zeitung nach Beratung des Vergleichsvorschlages der Vorsitzeden sagten: „Den Vorschlag können wir nicht aufgreifen. Machen Sie eine Entscheidung.“ Die weiteren – allerdings erfolglosen - Vergleichsverhandlungen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Auch in der Sache SIGNASL IDUNBA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk, Az.324 O 498/15, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht mitbekommen, um was es ging. Die Sach-und Rechtslage wurde nicht erörtert. § 137 ZPO, Abs.2 besagt: (2) Die Vorträge der Parteien sind in freier Rede zu halten; sie haben das Streitverhältnis in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu umfassen. Tatsächliches wurde nicht diskutiert. Die anwaltlichen Zensoren Prof. Dr. Dirk Dünnwald und Michael Fricke waren sich einig, die Richterinnen wussten, um was es ging. Wozu die Öffentlichkeit informieren, was gehen uns Gesetze und die Verfassung an. Wir, die Zensoren sind das gesetzliche und verfassungsmäßige Leben. Andere haben sich uns unterzuordnen, nötigenfalls mit Gewalt, Geldstrafen und Knast. Was die Versicherungsmanager und Macher des Bayerischen Rundfunks betrifft, so wissen dieses es besser, die Öffentlichkeit stört nur. Diese Typen repräsentieren den Willen der Herrschenden zum Nutzen der Untergebenen. Sie haben es schon schwierig genug, Geld einzutreiben für die Macher ihrer Vereine. Da stören so manche Informationen, verringern das Vertrauen, eine Voraussetzung für die Abzocke der Versicherten und GEZ-Zahler.

Ein interessantes, wir würden sagen, ein kriminelles Verständnis der Öffentlichkeit. Unsere Gesetzesgeber, die Bundestagsabgeordneten stört das nicht. Diese sind offenbar beteiligt an einer solchen kriminellen Interpretation oder schwimmen mit den Mächtigen mit.


Der neue Strukturwandel der Öffentlichkeit

10:30

[bearbeiten] Kreiskrankenhaus Wogast gGmbH, u.a. vs. Peter Freygang 324 O 347/15

[bearbeiten] Corpus Delicti


Wiedereröffnung im Kreiskrankenhaus Wolgast - Martina Tegtmeier

Zentrale Krankenhäuser gewinne immer mehr Macht. kleine Krankenhäuser werden geschlossen. Ein typischer Konzentrationsprozess in Deutschland.

Die Wolgaster Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt ihres Kreiskrankenhauses ein und möchte, dass dort breitfächiger behandelt wird.

Peter Freygang (der Beklagte), Aktivist der Initiative stützt sich auf offizielle Angaben der Krankenhausverwaltung und verwechselt Sachfälle mit Patientenzahlen.

Gutes Fressen für die Kanzlei des Dr. Sven Krüger. Er kann sich austoben, seinen neuen Rechtsanwaltsdoktor in den Kampf schicken und zusammenmit den Richterinnen den Beklagten demütigen. Der Beklagte wehrt sich.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Dennis Dold

Beklagtenseite: Kanzlei Raitor & Schmidt; Rechtsanwalt Bernd Raitor; Beklagter persönlich

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 347/15

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind heute ohne einer Protokollführerin. Ich werde diktieren. Wir haben einen Vergleich vorgeschlagen. Herr Freygang gibt eine strafbewehrte Unterlassungsverpfllichtungserklärung ab. Sie, Herr Freygang, haben abgelehnt. Sie haben selbst ans Gericht geschrieben. Sie Herr Rechtsanwalt haben sich das zu eigen gemacht. Sie, Herr Freygang, sagen, es ist wahr. Sie sagen aber gleichzeitig, Sie wollen es nicht wiederholen.

Beklagtenanwalt Bernd Raito : Er möchte sich nicht so äußern, weil wieder Streit entsteht. Es gab einen Rückgang von Patienten. Er meint, er habe nichts anderes gemacht, als bewertet. Das ist sein grundsätzlicher Ansatz.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben gehört, was Ihr Anwalt gesgat hat. Gehen davon aus, es stimmt.

Peter Freytag: Möchte eine Erklärung abgeben.

Vorsitzende möchte es kurz machen: Wir würden streiten über eine Aussage, die Sie so und so nicht mehr verbreiten wollen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Man kann das in die Präambel des Vergleichs schreiben.

Peter Freytag erklärt seine den Zensoren entgegengesetzte Sicht der Dinge: Der Kläger Dr. Thorsten Wygold muss davon ausgehen, dass wenn er als Geschäftsführer Zahlen ausgibt, dass diese stimmen. Solange Dr. Wygold die Klage nicht zurücknimmt, gibt es keinen Vergleich. Auf die Frage des Journalisten hat er gesagt es gibt 13 % weniger Patienten. Umsatz ist entsprechend kleiner geworden.

Richterin Barbara Mittler: Sie ärgern sich, dass jemand Material liefert, was falsch ist, Material, welches Ihnen präsentiert wurde. Verstehe, Sie wollen einen Vergleich. Sie sagen, die Klage muss zurückgenommen werden. Wir können schlecht einen Vergleich machen, wenn es keine Klage gibt. Kosten? Wenn man die Klage zurücknimmt, dann fallen keine Kosten an.

Klägeranwalt Dr. Dennis Dold ganz Zensor nach Hamburger Art : Ich kann Ihre Verärgerung verstehen, wenn die Tatsachen -.unterstellen wir mal - falsch sind. Wir wollen die Aussage zum Umsatz verboten haben. Wir sagen, was Her Wygold sagt, ist richtig. Nur das, was Sie weiter vermittelt haben, ist nicht das, was Herr Wygold gesagt hat.

Peter Freytag: Ich habe in der Fernsehsendung am 25.04.2015 gesagt, 2000 Patienten nicht bei uns, sondern nach Greifswald geleitet. …13 Prozent … verloren. Es ist Tatsache, es kamen Fälle. Zum Umsatz. Wygold spricht von 25 Millionen Umsatz. Gefragt wurde nach dem Verlust in den letzten zwei Jahren. In zwei Jahren 48 Millionen….also grundfalsch. Als Geschäftsführermuss ich im März wissen, wie hoch der Umsatz ist.

Vorsitzende unterbricht, sie möchte unbedingt eine strafbewehrte UVE durchsetzen: Darf ich Sie unterbrechen? Ihr Punkt ist, der Geschäftsführer hat falsche Zahlengesagt. Deswegen wollen Sie nicht wiederholen. Sie haben ein Anliegen als Bürgerinitiative. Universitätskrankenhaus Greifwald ist dankbar. … Wenn wir einen Vergleich machen, nicht zu sagen … hat getätigt … weilfrüher … deswegen verpflichten Sie sich zu einer Unterlassung.

Peter Freytag: Gehe davon aus, dass der Geschäftsführer in die Öffentlichkeit damit geht. Verfolgt mich zur Unterlassung für einen Satz, den er falsch gesehen hat.

Vorsitzende: Sie haben von Patientenzahlen gesprochen, nicht von Fallzahlen. Sie waren Geschäftsführer, können nicht sagen, haben immer alles richtig gemacht. … Die Gegenseite soll die Kosten übernehmen. …Wenn Sie darüber nachdenken.

Kommentar RS: Weshalb bietet die Vorsitzende nicht eine einfache, keine strafbewehrte UVE an? Liegt das an ihrer inneren Verbundenheit zu dem zensierenden Quarulator, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, heute vertreten von Dr. Dennis Dold?

Peter Freytag: Darüber denke ich nach.

Vorsitzende: Was fehlt Ihnen?

Peter Freytag: Wygold bringt falsche Zahlen in die Öffentlichkeit und verlangt dann über das Gericht Unterlassung. Geht nicht in meinen Kopf

Richterin Barbara Mittler versteht nicht, wie sie andere demütigt : … Sie wollen nicht wieder der Stein des Anstoßes werden. Sie haben den Vergleich. Sie gehen nach Hause, fühlen sich gut. Oder? Sie haben ein Urteil, es geht weiter.

Beklagtenanwalt Bernd Raitor erklärt es seinem Mandanten: Die Idee ist die folgende: Der Rechtsstreit wird ausgetragen. Dann geht es um die Kosten. Die Gerichtskosten trägt der Kläger sowie die außergerichtlichen Anwaltskostenkosten und zwei Drittel Ihrer Kosten. Sie tragen ein Drittel des Rechtsfriedens wegen.

Beklagtenanwalt Bernd Raitor erklärt und erklärt weiter, dann: In der Pauschale….dass es nicht wiederholt wird.

Vorsitzende: Wir haben den Hinweis gegeben. Die Äußerung mit den 13 Prozent werden wir nicht untersagen. …. Dann aufnehmen, Sie wurden verleitet zu diesen Äußerungen.. Dass man manchmal dann … . Die Beklagtenseite verlässt der Gerichtssaal zur Beratung. Nach Wiedereintritt: Möchten ein Urteil.

Vorsitzende: Weil?

Beklagtenanwalt Bernd Raitor: Ist mit dem Prozess überzogen worden. Zwei Mal nach Hamburg gefahren. Habe gesagt, gut. Haben richtigstellen wollen, aber nicht können. Es hat weite Kreise gezogen. Das können wir nicht hinnehmen, was Herr Wygold getan hat.

Richterin Barbara Mittler: Es sind alles Menschen. Wollen wir gemeinsam überlegen. Nach der vorläufigen Einsicht werden Sie nicht vollständig gewinnen-Sie gehen zum OLG.

Beklagtenanwalt Bernd Raitor: Sehen uns das Urteil an.

Vorsitzende: … Zahlen zur Schwangerschaft … alleskönnen wir nicht verbieten. Prozessual geben wir dem Antrag zur Unterlassung zu den 13 Prozent nicht statt. Ist nicht so weit, Sie meinen Fallzahlen, sagen Patientenzahl. Den Teil mit den 2.000 werden wir untersagen. Diesen Teil würden Sie verlieren. Für die Klägerin ist das mit den 13 Prozent nicht wichtig. Sie werden in Berufung gehen. Sie sehen sich in zwei Jahren beim OLG wieder. Sie lesen die Schriftsätze, das schafft keinen Seelenfrieden.

Richterin Barbara Mittler: Es gibt Kostenrisiken, müssen Sie als Kaufmann sehen. Sie sagen doch, sage ich nicht mehr. Ist es so schwer, sich hier zu einigen.

Peter Freytag: Verstehe ich. Sie möchten einen Vergleich. Habe einen besseren Vergleich. Dr. Wygold hat jegliche Legitimation verloren, mich in die Pfanne zu hauen. Werde kämpfen. Die Bilanz auf den Tisch.

Die Vorsitzende haut möglicherweise den Mandanten der Kanzlei Schwenn & Krüger in die Pfanne: Drauf kommt es bei uns nicht an. Fechten Sie doch dem Kampf aus über die Bilanz. Diese spielt bei uns keine Rolle.

Klägeranwalt Dr. Dennis Dold: Aus Sicht meines Mandanten. Sie hätten nachfragen können, um welchen Zeitraum es geht. Es wird von zwei Jahren gesprochen. Die 13 Prozent können Sie nicht auf den Jahresumsatz beziehen. Die Kammer ist sehr großzügig Ihnen gegenüber.

Beklagtenanwalt Bernd Raitor: Als ….die …danach ist gesagt worden, das ist falsch, was Dr. Wygold sagt. Es bestand keinen Anlass über eine Klage das festzustellen. Dass ein Rückgang da war, ist Tatsache. Das beim Rückgang von Fallzahlen auch Patientenzahlen stewhen,ist klar. … Hierwurde keiner unterminiert.

Vorsitzende diktiert: Die Verhandlung wird wieder eröffnet

Kommentar RS: D.h., seit der Verlassen des Gerichtssaals durch die Beklagtenseite und jetzt war es keine Verhandlung, sondern ein Kaffeekränzchen ohne Kaffee . Weshalb hat die Vorsitzende Richterin die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, wi sie das in der nächsten Verhandlung tat?

Vorsitzende diktiert: Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klage vom 14.07.2015.Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Der Temin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.07.2016, 9:45, Saal B335.-

19.08.16, Verkündung durch Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel verboten ....

Gegenüber der Klägerin zu 1) zu behaupten ...in Greifsawald 2.000 Patienten... 13 % weniger. Das sind die 2.000, die in Wolgast fehlen ....
Die Beklagte hat an die Klägerin zu 1) 258,17 € nebst Zinsen zu zahlen, an den Kläger zu 2) 729,23 € nebst Zinsen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 37 %, die Beklagte 53 % zu tragen, von den außergerichtliches Kosten hälftig ....

11:30

[bearbeiten] Prof. Dr. Christoph Klein. vs. Magazin Verlagsgesellschaft Süddeutsche Zeitung mbH , Johannes Boie (Autor) 324 O 268/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Am 22. April 2016 erschien im Magazin der Süddeutschen Zeitung der Artikel "Schlimmer Verdacht, Direktor Haunersches Kinderspital, Arzt ohne Grenzen", außerdem in ganz München wurde der Vorwurf plakatiert.

Prof. Christoph Klein wird vorgeworfen, aus übersteigertem Ehrgeiz wurden neun Kinder einer experimentellen Gentherapie unterzogen. Das führte bei acht von ihnen zu einer Leukämie und bei dreien zum Tod. Im n Der "Grenzbereich medizinischer Ethik" seien erreicht.

Natürlich muss man dagegen klagten. Die Wahrheit wird prozessual von den Zensorinnen in Richterrobe ermittelt. Unterstützung leistet Rechtsanwalt Gernot Lehr, welcher den Papst Benedikt XVI und den ex-Präsidenten Christian Wulffmit hohen Kosten in peinliche juristische Situationen manövrierte, ohne diese Herren vor Häme, Hohn und Rufschädigung retten können.

Heute hat dieser Anwalt dem Obsiegen seines Mandanten durch Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhelfen versucht. Vergebens.

Es ist die Widersrpuchsverhandlung gegen die einstwseilige Verfügung vom 20.05.2016.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Redeker Sellner Dahs; Rechtsanwalt Gernot Lehr; Kläger persönlich

Beklagtenseite: Kanzlei Stolzenberg; Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp; Beklagter zu 2) persönlich; Michael Ebert (Chefredakteur); SZ-Justiziar Gericke

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 268/16

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verhandelt wird der Widerspruch gegen die von der Kammer am20.05.2016 teilweise erlassene einstweilige Verfügung. Es gibt um Behandlung von Kindern mit dem Wiskott-Aldrich-Syndrom. Stammzellenspenden finden statt. Sie haben überlegt ,auch gentechnisch zu behandeln. Die Stammzellenwerden extrahiert aus dem Körper der Kinder.Unlag ist, alle oder nur die, die man braucht.

Prof. Dr. Christoph Klein: …unterschiedlich …

Die Vorsitzende: Er hofft auf eine Komplikationen freie Behandlung. Traten Krebstumore auf. Unklar, ob Zusammenhang bestand. Sein haben sich damit befasst. Wir haben eine einstweilige Verfügung erlassen wegen falschen Äußerungen,. Sie sagen, es muss recherchiert werden von dem Verlag. Dann geht es um einen Verdacht. Wir haben gesagt, aus den Passagen wird der Verdacht erzeugt. … zwingend…Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben sich noch nicht festgelegt.

Beklagtenanwalt Raymund Brehmenkamp: Es gibt entsprechende Urteile, wenn man Verdachtsberichterstattung auf andere überträgt. Dann muss der gleiche Grundsatz, wie in strafrechtlichen Verfahren gelten. Es musserheblich sein. Das ist der erste Schritt. Eindruck wird erweckt. Bei Verdacht muss der Eindruck zwingend sein. Verdacht reicht nicht. Es sind erleichterte Voraussetzungen.

Die Vorsitzende: Das ist egal. Das ist eine Rechtsauffassung, die Herr Brehmenkamp äußert …. Das andre, da sind wir uns alle einig, ist, dass bei Verdachtsäußerungen die gleichen Voraussetzungen gelten, wie bei einem Eindruck. Sie sagen, das Verständnis ist nicht erfüllt. Verdacht, sagen Sie, wird eingehalten. .. Tatsachenhintergrund … Ob man so oder so therapiert. Gentherapie ….Inder Äußerung Ziff. 4 ist zu viel Text. Bekannt von Herrn Fischer. Ziff.6 Der Eindruck wird wirklich erweckt. Antragsteller sah keinen neuen ….Ziff.7 haben wir wieder den Verdacht. Muss Schwere aufweisen. Mn. … Die Eilbedürftigkeit bejahen wir. Sie können den Verklag verlassen. Die Wiederholungsgefahr ist zu bejahen, nur weil Sie Autor des Verlages sind. Es erfolgtet eine schwere, weitreichende Therapie, die noch nicht durchgeführt war. Eltern hätten informiert werden müssen. Wir meinen, der Eindruck wird zwingend erweckt. Der BGH sagt, durch Weglassen von Tatsachen kann Eindruck entstehen. Wir machen das schlichtweg nicht im Tenor “wenn nicht hinzugefügt wird“.

Die Vorsitzende diskutiert den Artikel inhaltlich, lässt den Autor und den Geschäftsführer der Beklagtenseite nicht ausreden. Rechtsanwälte möchten allein diskutieren.

Klägeranwalt Gernot Lehr: Versuche wurde erstmals vorgestellt.

Die Vorsitzende: Zwingendes Verständnis „nicht persönlich vorgestellt“ haben wir bejaht. Es ist ein Verdacht, da brauchen wir den Mindestbestandteil an Tatsachen. Das ist rechtlich so.

Johannes Boie: Hat nicht geklappt mit der Gentherapie, das haben wir vorgestellt.

Die Vorsitzende erklärt ihr verschränktes Herangehen an Verbote : Jetzt kommt Ihr Justitiariat. Verdacht ist nicht … Das Verständnis ist zwingend. Beispiel. Ich verbreite die Äußerung, Herr xxx hat vielleicht geklaut. Das Verständniskann sein, hat geklaut. So unmittelbar haben wir es nicht. Wenn durch verschiedene Äußerungen ein Verständnis entsteht, habe ich kein Recht auf Unterlassung, nur auf Verdacht.

Richterin Dr. Kerstin Gronau präzisiert: Der Verdacht muss zwingend sein.

Diese Zensurregel wird diskutiert, wie unter klugscheißenden Kindern.

Beklagtenanwalt Raymund Brehmenkamp: Wir streiten nur über die Tatsache, ob der Bericht ausgewogen war.

Die Vorsitzende: In der Tat.

Es wird diskutiert, ob es so umfangreich war.

Die Vorsitzende: Haben bejaht beim Erlass .Jetzt ist es klipp und klar. Spendenaufruf … Medizinische Argumente hat der Leser nicht. Funktionieren kann es nicht, ist ja eine Therapie. … Die Nachberichterstattung duldet er, z.B. in DIE ZEIT.Pass nichtmehr in die Studie aber auch nicht aus der Therapie.

Klägeranwalt Gernot Lehr: Man hätte es relativ leicht richtig darstellen können. Es ist nicht alles, was steht, richtig. Nur die Vorsitzende sieht das so.

Die Vorsitzende Simone Käfer lacht über Alternativen des Textes: Brehmenkamp muss es machen.

Prof. Dr. Christoph Klein: …Heute würde man Fremdspender ausschließen, nur Familienspender.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Es geht darum, hat er Verwandte ausgeschlossen oder nicht.

Die Vorsitzende: Wir machen ungern der Presse Vorschriften, wie sie schreiben muss (betrifft Ergänzungen]. Ist es dem Leser klar, dass es beispielhaft ist?

Klägeranwalt Gernot Lehr: Diese Verschwörungstheorien gehen mir auf den Keks. Sie habe sich zwei Jahre damit beschäftigt.

Die Vorsitzende lacht: Wir unterhalten uns hier in allen Fällen, habe nicht das gemeint.

Klägeranwalt Gernot Lehr: Das ist schlechter Journalismus.

Die Vorsitzende lacht: Das ist es nicht. Aber die Rechtsprechung ist so, man hätte es berücksichtigen müssen. Wir schlagen eine einfache (keine strafbewehrte) Unterlassungsverpflichtung vor und sprechen nur noch über die Kosten. Die Unterlassungsverpflichtung ist nicht strafbewehrt, diese ist milder. Wenn man dagegen verstößt, dann hat der Antragstellerkeine Vertrag.

Justiziar: Dann muss die Einstellung der Pressemitteilung (gelöscht werden). Wir müssen uns nicht ….

Beklagtenanwalt Raymund Brehmenkamp: Man muss umfassend … Über eine Vergleich, ohne des eingestellten Meldungen …

Klägeranwalt Gernot Lehr: Ohne … gesprochen zu haben. …. Stillschweigen passt so nicht. … gemeinsam eine Erklärung abgeben, in welcher der Antragstellerrehabilitiert wird. Der Antragsteller ist ins Feuer geraten. Wenn die Bereitschaft besteht, Berichtigung der Thematik, Anwesenheit dieser persönlichen Verunglimpfung eine Arztes, der seine persönlichen Grenzen nicht kennt. Dann bin ich dafür, wäre wunderbar. Dazu brauchen wir Zeit.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal. Richterin Barbara Mittler holt aus der Kantine Essenportionen. Das ist

Beklagtenanwalt Raymund Brehmenkamp nach Wiedereintritt: Den Vorschlag können wir nicht aufgreifen. Mach Sie eine Entscheidung.

Justiziar: Die Presse hat ihre Glaubhaftigkeit zu bewahren. Was er wollte, war das Löschen. Glaube nicht … .

Klägeranwalt Gernot Lehr: Habe eigentlich gedacht, dass wir es hinkriegen.

Justiziar: Es gibt Prinzipien.

Klägeranwalt Gernot Lehr: …Gericht entscheidet. Hätte man vorher klären können. Finde ich nicht …

Die Vorsitzende: Dann mach ich einen anderen Vorschlag. Wir sind noch nicht wieder in die mündliche Verhandlung eingetreten. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen. Herr Schälike verlassen Sie bitte den Gerichtssaal.

Rolf Schälike: Wem wieder öffentlich verhandelt wird, erfahre ich das draußen?

Die Vorsitzende: Wir werden mitteilen, wenn es wieder öffentlich ist.

Der Buskeismus-Betreiber verlässt den Gerichtssaal. Über eine Stunde wird nicht öffentlich verhandelt.

Gegen 14:30 öffnet Richterin Barbara Mittler die Tür und erklärt: Wieder öffentlich.

Die Vorsitzende hantiert mit dem Diktiergerät, zu hören ist die Aufzeichnung: …. Sach-und Rechtslage wurde erörtert.

Die Vorsitzende diktieret nun öffentlich: In die mündliche Verhandlung wird wieder eingetreten. Wir nehmen noch auf: Prof. Klein erklärt zu Ziff.2, wie das bei Taha gewesen sei. Extrahiert aus Blut, Knochenmarkt. War zu gerne.

Prof. Dr. Christoph Klein: … geringer als bei den anderen. Hat genug …

Die Vorsitzende diktiert: Der Antragsteller erklärt persönlich angeblich … Zwei Mal wurden Stammzellen extrahiert aus Blut und Knochenmarkt. Die gewonnenen Stammzellen waren geringer als die anderen. Wurden zurückinjeziert, genetisch bearbeitet. Hatten alle Kriterien … nach der Studienprotokollen behandelt. Anträge werden gestellt. Antragsteller beantragt, die einstweilige Verfügung vom 20.05.2016 zu bestätigen. Der Antragsgegner beantragt, die einstweilige Verfügung mit … s.c. Tahe ... aufzuheben.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 19.07.2106, 12:00, Saal B 334.

Die Vorsitzende: Vielleicht kommt eine Einwilligung zu Stande.

19.07.16, Verkündung durch Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.05.16 wird mit Maßgaben bestätigt.

Die Antraggegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

14:30

[bearbeiten] SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG vs. Bayerischer Rundfunk 324 O 498/15

Verhandelt wurde vor der letzten Sache gegen 14:30.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Was Signal Iduna wollte, blieb unbekannt. Wir wissen nicht, um was es ging.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall; Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Dünnwald; Rechtsanwalt Dr. Martin Klingelbie

Beklagtenseite: Kanzlei CMS HS PG v. RA u. StB mbB; Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 498/15

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Akte war schon weggelegt. Nun schon wieder aufgelegt wegen dem Widerspruch gegen die Verfügung des OLG. Das OLG ist weise.

Antragsgegneranwalt Michael Fricke: …Wir sind nicht überzeugt, was das OLG entschieden hat. Es ist eine Prüfungsaufgabe, verdient ein anderes Forum.

Die Vorsitzende: Würden wir nicht machen. Es ist ganz selten, dass das OLG uns doch folgt. Haben immer Schiffsbruch erlitten. Wir würden den OLG-Beschluss bestätigen (Die Vorsitzende lacht). Sehen es durchaus grenzwertig, haben beim Erlass anders gesehen. Ketten von Argumentationen. Das ist der Punkt.

Antragsgegneranwalt Michael Fricke: Das ist für mich der wichtigste Punkt.

Die Vorsitzende: Glauben wir. Gehen davon aus, dass das OLG auch das berücksichtigt. Können nicht sagen, war wertneutral. Das machen die nicht des …. wegen. Der Antragstelle beantragt, die einstweilige Verfügung zu bestätigen. Der Antragsgegnervertreter beantragt, die einstweilige Verfügung des OLG vom 02.12.2015 aufzuheben.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird verkündet am Montag, den 11.07.2015, 12:00, Saal B 334. Vielen Dank.

11.07.15, Verkündung durch Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die einstweilige Verfügung des HansOLG vom 26.10.2015 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

14:35

[bearbeiten] Charlotte Schneider vs. Axel Springer SE u.a.324 O 226/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Beantragt wird Geldentschädigung. Ei8nstweilige Verfügung war erlassen und eine Abschlusserklärung abgegeben worden.

Ein Fußballer von SC Paderborn zeigt in einer Bar im türkischen Trainingslager seinen Penis. Es wird gestritten hat die Klägerin den Penis oder nicht? Falls ja, wir hat sie reagiert, gelassen?

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Damm Rechtsanwälte; Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei DLA Piper UK LLP; Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels; Rechtsanwältin Dr. Moss

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 226/16

08.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die >Beklagte greift einen Vorfall auf, der in den Fußballerkreisen spielt. Die Klägerin wird erwähnt. Wir hatten eine einstweilige Verfügung erlassen. Eine Abschlusserklärung wurde abgegeben. Berichtet wird in indirekter Rede, eine Mitteilung der dpa. Es wird über eine Sexualstraftat berichtet. Es gab den Vorfallmit den Spielern. Sie hat aber nichts gesehen. Sie sagt in der BILD. Wird falsch widergegeben, sie hätte tatsächlich was gesehen. Die Antragsgegnerin sagt, die Geldentschädigung sei nicht begründet. Ja. Sie meinen, Aufforderung für Geldentschädigung sind nicht gegeben, für eine Unterlassung schon. Abmahnkosten vorgerichtliche für Unterlassung. Zitat “Fühle mich nicht belästigt.“ Muss reduziert werden auf 1.000.Zuir Geldentschädigung haben wir nochmals beraten. Die Voraussetzungen sind nicht gegeben. Wir gehen vom Umfeld aus. Sie, die Antragsgegnerin haben vorgetragen, hat sicher gesehen.

Antragsgegneranwältin: Ob sie gesehen hat den Penis…. In eingereichten Schriftsatz des Antragsteller steht, hat nicht gesehene oder kaum gesehen. dpa sagt, hat kaum gesehen.

Die Vorsitzende: Im Bericht steht ….unmittelbar mit dem Penis.

Antragsgegneranwältin: Das sie gesehen hat, wie er die Hosen runtergelassen hat, hat sie gesehen.

Die Vorsitzende: Das mit dem Penis.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Das ist unklar. Ist unerheblich. Steht nicht im Bericht.

Die Vorsitzende: Sehen wir anders..

Antragsgegneranwältin: Also, es ist streitig. Das

Die Vorsitzende: O.k. Es ist streitig. Geldentschädigung, nein. Sie hat nichts beigetragen. Gesehen, eine winzige Sekunde. Das man sie nicht hätte identifizierbar darstellen dürfen.

Rechtsanwalt Felix Damm: Darüber sollte nicht berichtet werden. Wenn ein Spieler die Hosen runterzieht und dann gefeuert wird. …aber wenn aus dieser Geschichte …Frage, hat sie das Ding gesehen oder nicht, nein. Dann … Vorsitzender des Vereins. Im Hinweisbeschluss haben Sie das möglicherweise nicht richtig gesehen. Zwanzig Sekunden … lange Zeit. Der Leser hat keinen Zweifel, dass das passiert ist.

Die Vorsitzende: Ohne Zweifel.

Rechtsanwalt Felix Damm: Presseerklärung der Klägerin, haben das aus der Zeitung erfahren. Der Eindruck wird erweckt, hat den Penis gesehen. Und sagt, ist nicht schlimm. Jungs, macht euch nichts draus. Man hat die Geschichte um sie gestrickt Man hat in schwerer sexistischer Art und Weise die Klägern dargestellt. Sie arbeitet in einem Bereich, der von Männern dominiert wird. Insgesamt finde ich, …. Geht alles zu weit. Man muss sich den Ablauf vor die Augen führen. … Das ist das Widerliche an der Geschichte, sie sei eine Schlampe.

Die Vorsitzende: Den Vorwurf Schlampe sehen wir nicht.

Rechtsanwalt Felix Damm: Hose runter, genug

Die Vorsitzende: Zwanzig oder sieben Sekunden der Öffentlichkeit in der Loggia eines Hotels..

Richterin Barbara Mittler: Sie vermischen was. Sie muss der Situation ausgesetzt sein, nicht subjektiv.

Rechtsanwalt Felix Damm:….

Die Vorsitzende: Wir sprechen über Geld..

Rechtsanwalt Felix Damm erläutert und erläutert.

Die Vorsitzende: Ist doch Ihr Vortrag, dass sie nichts gesehen hat. …dass er an der Hose nässelt.. aber …. Hotellobby ... Man kann nicht sagen, hat nichts damit zu tun.

Rechtsanwalt Felix Damm: Hier geht es nicht darum, dass er ein unbedeutender Fußballer ist, der die Hose runtergelassen hat, aber er präsentiert sein …. Sagt man nicht … . Sie … vor ihm. Sie ist Adressat der Beleidigungen. Saß neben ihm an der Bar. Habe das Ding gesehen, hat sich nicht interessiert.

Es wird diskutiert. Prof. Dr. Stefan Engels: Derr Boss von Padderborn ... . Spieler als Gast. Der Vorfall ist in der Erstberichterstattung geschildert. Penis gezeigt, Spieler wurde gefeuert. Ob sie gesehen hat oder nicht, ist so gar nicht geschrieben. Es ist zweites,… sie wollte ihn unterstützen. Sagte, mich hat es nicht gestört.

Rechtsanwalt Felix Damm: Ist doch kein informativer Wert, dass ich ein Bild der Frau zeuge und das sie bestätigt hat, den Penis gesehen zu haben. Es gab die Presseerklärung.

Alle Richterinne schauen ernst drein.

Rechtsanwalt Felix Damm: Wenn mir jemand sagt, ich habe den Penis gesehen, bundesweit, habe aber damit nichts zu tun, …. Gemeingelage der Gemeinheit finde ich, es ist ein Skandal.

Die Vorsitzende: Geldentschädigung gebe ich, wenn wiederholt worden wäre in Kenntnis der Unwahrheit.

Rechtsanwalt Felix Damm: … .

Richterin Barbara Mittler: Das sagt sie nicht. Das steht nicht drin..

Die Vorsitzende liest den Bericht vor. Es wird diskutiert.

Rechtsanwalt Felix Damm: Finde abseitig zu sagen, steht da so nicht.

Die Vorsitzende schaut sich die Zeitung an: Mann müsste auf den Überschriftenleser abstellen. Überschriftenlesergibt es. Was aber als Verdacht daherkommt,… Muss man … viel interpretieren. Geschehen an der Bar, wo auch eine Frau dabei war. Haben den strengen Zitatschutz.

Rechtsanwalt Felix Damm: Zum Beispiel. Sie sind in einer Diskothek. Da zieht ein Mann die Hose aus. Am nächsten Tag steht in der BILKD …Wie sieht das am nächsten Tag auf der Arbeitsstelleaus?

Antragsgegnervertreterin: Aber das das eine Geldentschädigung gibt .. .

Rechtsanwalt Felix Damm spricht und spricht. Die Vorsitzende überlegt. Felix Damm : Sie wird als Penisopfer durch das Land laufen müssen.

Die Vorsitzende: Der … lädt ein.

Rechtsanwalt Felix Damm: Für den Arbeitgeber ist egal, ob es stimmt.

Richterin Barbara Mittler: Wenn der Arbeitgeber überzogen handelt, ist die Frage der Haftung. Möchte nicht eine Mitarbeiterin haben, welche in der Presse(so bekannt ist). .

Rechtsanwalt Felix Damm: Können nicht sagen, es ist ein normales Lebensrisiko.

Die Vorsitzende: D.h., wir geben immer Geldentschädigung, wenn es dem Arbeitgeber gefällt?

Richterin Barbara Mittler: Aber sagt … sonstige ihre Äußerungen.

Rechtsanwalt Felix Damm: Wir sind nicht im Schadensrecht, sondern im Deliktrecht. Die ganze Geschichte ist so eklig.

Die Vorsitzende: Unterlassung hat sie bekommen.

Rechtsanwalt Felix Damm: Bitte …. nachzudenken.

Die Vorsitzende: Werden nachdenken. Wolle Sie die Unterlassung anerkennen? Es ist eine finanzielle Frage, eine Äußerung wurde abgemahnt.

Antragsgegneranwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Müssen überlegen, muss in Ruhe mit dem Mandanten besprechen. Drei Tage vor dem Termin die Klageerweiterung. Muss das besprechen.

Die Vorsitzende: Stellen Sie Anträge?.

Antragsgegneranwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Schriftsatznachlass. Kann nicht einen Antrag stellen.

Die Vorsitzende: Dann treffen wir uns wieder.

Antragsgegneranwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Was wir hiermachen können. Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenentscheidung. Ist aber dem Herrn Damm nicht gelegen.

Richterin Barbara Mittler: Ohne Geldentschädigung.

Rechtsanwalt Felix Damm: Jetzt verstehe ich den Hinweis.

Antragsgegneranwalt Prof. Dr. Stefan Engels: Ist ein Angebot, Kostenentscheidung.

Die Vorsitzende: Dann machen wir das so. Sie meinen Stellungnahme. Machen keine Anträge. Machen neuen Termin. Bei der Klägerin Kostenvorschuss.

Rechtsanwalt Felix Damm: Dann stelle Sie den neuen Termin.

Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert.

Beschlossen und verkündet:

.1.Der Beklagtenvertreter kann auf die vom Klägervertreter erweiterte Klage Stellung nehmen bis zum 29.07.16.

2.ProzessleitendeMaßnahmen vom Amts wegen. Neuer Termin.

[bearbeiten] Kommentar RS

Es wurde eine sehr wichtige Frage angedeutet und etwas diskutiert: Wie geht man mit der negativen Reaktion - hier die des Arbeitgebers – um. Die Richterin Barbara Mittlerreduzierte das auf die Haftung seitens des Äußernden.

Das ist eine Grundsatzproblem. Anstelle Fehlentscheidungen wg. unwahren Behauptungen bzw. beleidigenden etc. Äußerungen zu ahnden, werden die Äußernden bestraft. Tatsächlich werden aber de negativen Folgen nicht von den Äußernden geschaffen, sondern von anderen, welche alles glauben bzw. ihre Interessen auf Kosten der Betroffenen durchsetzen.

Das ist die verkehrte Welt seit Jahrtausenden. Deswegen gibt es Kriege, Leid und Elend.

Die Zensorinnen in Richterrobe zementieren das Mittelalter, anstelle ihre Macht zu nutzen, ihre nicht unerheblichen Beitrag in die Wender der Menschheitsgeschichte zu leisten.

Zu klein das Verständnis, die Sichtweise, zu gering der Bildungstand der Richterinnen in Robe.


[bearbeiten] Aus dem Munde der Richterinnen

Richterin Barbara Mittler: Wir können schlecht einen Vergleich machen, wenn es keine Klage gibt.

Richterin Barbara Mittler: Es gibt Kostenrisiken, müssen Sie als Kaufmann sehen.

Richterin Simone Käfer:. Sie lesen die Schriftsätze, das schafft keinen Seelenfrieden.

Richterin Simone Käfer als medizinische Fachkraft:. Funktionieren kann es nicht, ist ja eine Therapie.

Richterin Simone Käfer: Das ist es nicht (kein schlechter Journalismus). Aber die Rechtsprechung ist so, man hätte es berücksichtigen müssen.

Richterin Simone Käfer: Beispiel. Ich verbreite die Äußerung, Herr xxx hat vielleicht geklaut. Das Verständniskann sein, hat geklaut. So unmittelbar haben wir es nicht. Wenn durch verschiedene Äußerungen ein Verständnis entsteht, habe ich kein Recht auf Unterlassung, nur auf Verdacht.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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