07.11.2014 - Keine Überraschung, an Lächerlichkeit und Primitivität nicht zu überbieten

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
dog_cat.jpg BUSKEISMUS

Diese web-Site ist ein
Aktionskunstprojekt
Realsatire
Buskeismus-Forschung

cat_judge.gif


Erfolgreicher, den Arbeitsplatz sichernder Zensurfreitag der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

07. November 2014


Müller-Sörksen auf einer PIRATEN-Veranstaltung


Was war heute los?

07.11.2014


Prof. Dr. Christian Schertz erklärt seine Rechtsansichten

Um was es Rechtsanwalt Christian Schertz tatsächlich geht, kann man nur raten. Vermutungen gehören in die Privatsphäre, sind innere Tatsachen und damit zu verbieten, wenn der Betroffenen das möchte. Heute erfuhren wir etwas mehr über diesen Zensurguru.

_______


FDP-Rechtsanwältin Petra Michmann-Reiß erlebten wir heute als überempfindliche Zensorin. Peinlich für die FDP

Es klagte die Politikerin Petra Wichmann-Reiß, der beliebteste, aber schon eingefangene Schwiegersohn Günther Jauch, der gefürchtete Zensor Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz in eigener Sache, die liebe Prinzessin Andreasa Casiraghi, Christopher O’Neill, ein britisch-amerikanischer Geschäftsmann, verheiratet mit der Prinzessin Madelaine von Schweden, die Fernsehmoderatorin Ulla Kock am Brink und der bei den Landgerichten gut bekannte Albert von Monaco.

Der heutige Freitag war kaum zu überbieten, was an realer Peinlichkeit und ernster Idiotie vorstellbar ist. Gestandene Kläger, bekannte Medienanwälte_Innen, einflussreiche Richterinnen und ein ulkiger Richter erzeugten den Eindruck, man befinde sich in einem Irrenhaus, was es aber nicht ist. Was ist los in Deutschland?

Prof. Dr. Christian Schertz verlor in eigener Sache seinerzet ein Verfügungsverfahren bei Richter Mauck in Berlin. Würde offenbar auch die Hauptsache in Berlin verlieren. Also flugs weg nach Köln oder Hamburg. Zensoren gibt es überall. Die richtigen zu finden, darin besteht die Kunst eines Medienanwalts á la Prof. Dr. Christian Schertz.

Köln ist etwas unsicherer, was die Zensur betrifft, als Hamburg, obwohl der Kölner Hauptzensor zügiger Verfügungen erlässt. Richterin Simone Käfer hält erst Rücksprache, gibt den Zensoren Hinweise. Das dauert seine Zeit, sie zensiert dafür härter. Unter diesen Umständen stört es den Professer nicht, dass "Hamburg sich einen schrulligen, sicher auch querulantischen Gerichtsbeobachter eingefangen hat, der laufend protokolliert und veröffentlicht, viele Parteien und Anwälte stört und einzelne veranlasst, für ein Hausverbot zu werben, vgl. Krüger, "Unter Beobachtung" DRiZ 03/2012, 77" (Quelle: NJW 42/2014, 3065).

Die Vorsitzende Richterin begründete heute in dem Schertz-Prozess die Wiederholungsgefahr sogar damit, dass man etwas Ehrenrühriges bzw. Falsches seinen Nachbarn oder Partnern erzählen könnte. Deswegen bedarf es eine strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung bzw. eines staatlichen Verbots. Dann wird auch zu Hause geschwiegen.

In welchem Land leben wir? Sind Stammtischgespräche inzwischen ebenfalls gefährlich?

Wann beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft endlich mit der Richterin Simone Käfer aus Hamburg?

_________

Nicht minder peinlich war das FDP-interne Verfahren zwischen den Politikern und Juristen Petra Wichmann-Reiß und Burkhardt Müller-Sörgsen.

Macht man so FDP-Politik?

Wer ersetzt die FDP? Die GRÜNEN, die AfD?

Wo sind wir hingekommen?

Armes Deutschland!!

_________

Die Meinungsmacher Günther Jauch und Ulla Kock am Brink sowie die geschäftstüchtigen Aristrokraten lassen wir heute mal außen vor.

Das Mittelalter und die Gehirnwäsche über die Medien soll nicht das heutige Thema sein.

Die heutigen Termine

terminrolle_141107_Vk.jpg

terminrolle_141107_Vh.jpg

Die Terminrollen waren auch heute ohne Angaben der Kanzleien und der Richter_Innen. Gerichtet haben die Vorsitzende Richterin Simone Käfer, Richterin Barbara Mittler sowie Richter Dr. Thomas Linke.

Der Geschäftsverteilungsplan wurde auch heute in zwei Sachen 324 O 420/14 und 324 O 170/14 nicht eingehalten. Das ist inzwischen Standard. Wen interessiert es schon, wer zensiert? Ist doch egal, ob der gesetzliche Richter oder ein von der Vorsitzenden Simone Käfer bestimmte.

Verkündung

Es gab sechs Verkündungen. Vier davon ausgesetzt auf den nächsten bzw. übernächsten Freitag.

In der Sache 324 O 660/12 verkündete die Vorsitzende deutlich und nannte das verbotene Wort „Bordell“. Google wurde verboten, ein Snippet bei Eingabe des Klägernamens ins Internet zu bringen, in dem das Wort „Bordell“ erscheint. Der Artikel darf weiterhin gefunden werden. Schweinerei.

In der Sache 324 O 201/13 verloren YouTube LLC und andere gegen Egger, M. Eine diesbezügliche Verhandlung ist der Pseudoöffentlichkeit nicht geläufig. War auch nicht an allen Freitagen anwesend.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war heute ganz gut drauf. Sie lachte viel, sogar recht laut und ausgiebig.

7 Sachen an einem Freitag und noch dazu bis kurz nach 12:00. Da kann man lachen. Der Arbeitsplatz ist gesichert.

Es klagten heute eine Politikerin, Fernsehgrößen, Adlige und ein Geschäftsmann. Was möchte man als Richterin mehr?

Bei welcher anderen Kammer findet man so viel unterwürfige und klagende Prominenz? Da kann man die Nase als Vorsitzende Richterin nicht hoch genug halten. Man schreibt als Richterin Geschichte und führt Deutschland sicher in eine neue, moderne, zivilisierte Zensurdiktatur.

Sogar der Papst suchte Unterstüzung nicht bei Gott, sondern bei den Engeln der Hamburger Justizkriminalität.

Halleluja.

__________________

10:00

Petra Wichmann-Reiß vs. Burkhardt Müller-Sörksen 324 O 420/14


Sonneborg übt mit Müller-Sörksen.

Ein Verfahren zum Schaden der FDP. Anstelle liberal zu anderen und tolerant gegenüber diesen zu sein, überbetonen die FDP-Streithälse – beides Anwälte – ihre persönlichen Empfindlichkeiten. Richter müssen entscheiden. Dabei sollten doch gerade Anwälte wissen, wie die Gerichtsverhandlungen funktionieren, dass es nicht auf die Wahrheit ankommt, sondern auf die beschränkte Sichtweise der nicht gerade sonderlich gebildeten Richter_Innnen. In Hamburg kommt hinzu, dass die organisierte Justizkriminalität, auch seitens der Richter_Innen, nicht vernachlässigt werden sollte. Rechnete Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß damit? In den Arzthaftungsprozessen würde ich mich jedenfalls nach diesem Verfahren auf diese Anwältin nicht verlassen wollen und müssen.

Was war geschehen?

Formaler Anlass für diesen peinlichen Rechtsstreit, wie unter Kindern, war das Posting "Das klingt doch irgendwie nach einem Pornotitel mit QR-Code", mit dem Müller-Sönksen Ende April 2014 auf der FDP-Facebook-Seite auf einen Werbeflyer von Petra Wichmann-Reiß und FDP-Bezirkspolitikerin Flavia Fauth reagierte. Die Politikerinnen meinten mit dem Slogan "Freie Entfaltung statt Zonen für alles!" kann man pokern. Müller-Sönksen sein Post bezog sich auf einen Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach in Berlin auf einem FDP-Wahlplakat "Liebe kennt keine Grenzen" ein falscher QR-Code geklebt wurde. Mit diesem Code wurde nicht auf den Internetspot der Politikerin Alexandra Thein verlinkt, sondern auf einen gleichnamigen Pornofilm. Müller-Sönksen Post sollte witzig sein. Rechtsanwältin und FDP-Politikerin Petra Wichmann-Reiß fand das nicht witzig, offenbar frauenverachtend, beleidigend und parteischädigend..

Müller-Sönksen nahm den Post, wie er dem Gericht erklärte, nach 3 Minuten raus, es gab nur drei Leute, die diesen Beitrag (Post) vielleicht sahen. Der BILD wurde dieser Beitrag nicht von ihm lanciert. Bei den beiden FDP-Damen hat sich Müller-Sömksen umgehend entschuldigt. Das war den selbstbewussten FDP-Frauen allerdings nicht genug, die Entschuldigung war "mit Einschränkungen" versehen, meinte ihr Anwalt bei Gericht.

An diesem Freitag wiederholte Müller-Sönksen seine Entschuldigung vom April: "Ich möchte mich hier in aller Form für das Posting entschuldigen". Das wurde ins Protokoll aufgenommen und bleibt somit der Welt ewig erhalten. Außerdem verpflichtete sich Müller-Sönksen, den inkriminierenden Post nicht erneut zu verbreiten.

Auf Empfehlung von Richterin Simone Käfer und nach einem Telefongespräch mit ihrem Anwalt reichte das der FDP-Frau – sie zog ihre Klage zurück. "Keine der Streitparteien hat mehr gewinnen können, als die FDP durch die Klage verloren hat", sagte die Müller-Sönksen-Anwältin; Parteifreundin Ulrike von Criegern zum Verfahrensausgang im Gerichtsflur.

______________

Prof. Dr. Christian Schertz vs. TAZ Verlags- und Vertriebsgesellschaft GmbH, Dr. Nadja Kraenz 324 O 621/13

Professor Dr. Chrsitian Schertz versucht in eigener Sache konsequent Rechtsordnung zu schaffen.

Einer seiner Trümpfe ist der s.g. „fliegende Gerichtsstand“.

Heute ein eigenes Anliegen dieses Zensurgurus: In einem Verhandlungsbericht, den auch die TAZ zum Teil übernahm, sah sich Prof. Dr. Christian Schertz mit “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig” falsch zitiert. Er habe das keinesfalls gegenüber Eisenberg gesagt. Nach dessen Äußerung, er werde den Amtsrichter, der den taz-Autoren wegen Beleidigung verurteilt habe, schon auf Kurs bringen, habe er, Schertz, vor Zeugen, folgendes geantwortet: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” Das Landgericht Berlin erließ deswegen eine Einstweilige Verfügung 27 O 533/13. Diese wurde allerdings im Widerspruchsverfahren mit dem Urteil vom 29.10.2013 mit dem Berichtigungsbeschluss vom 26.11.2013 aufgehoben.

Wie berichteten.

Das Hauptsachverfahren möchte nun dieser Anwalt in Hamburg führen. Simone Käfer ist ihm lieber als Richter Michael Mauck aus Berlin.

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Thomas Linke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Scherzt Bergmann; RA Felix M. Zimmermann, RAin Theresa Arand
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg König; RA xxxx (in Untervollmacht) für die taz
RA Schitthoff (?) für Dr. Nadja Kraenz

Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 621/13

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um Unterlassung und Richtigstellung. Die Beklagte zu 1) (taz) hat auf der Online-Seite eine Mitschrift von Ihnen (Dr. Nadja Kraenz) ins Netz gestellt. Es wird eine Äußerung des Klägers wiedergegeben. Es wird gestritten, ob diese tatsächlich so gefallen ist oder anders. Sie schrieben “Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig”. Der Kläger meint er habe gesagt: “Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.” Beide Parteien bieten Zeugen zum Beweis an. Die Beklagtenseite Herrn Eisenberg und die beteiligten Richter der Berliner Kammer sowie die Parteivernehmung der Beklagten zu 2).

Kommentar RS: Wir haben Erfahrungen, was den Wahrheitsgehalt von Aussagen von Prof. Dr. Christian Schertz betrifft. Daß dieser Professor lügt, möchten wir nicht behaupten. Aber er behauptet nicht selten Falsches. Streitet eigene Äußerungen ab und legt falsche Äußerungen anderen in den Mund. Dieser Professor behauptet auch nicht selten Falsches. Hat alles allerdings keine Bedeutung für dieses Verfahren. Wir waren ja nicht dabei und, wenn jemand was Falsches sagt, bedeutet es lange nicht, dass alles, was der sagt, falsch ist.

Vorsitzende: Der Parteivernehmung wird vom Kläger nicht zugestimmt. Es ist eine Ehrverletzung, bei der der Beklagtenseite die Beweislast obliegt. Für die Richtigstellung obliegt die Beweislast bei dem Kläger. Die Passivlegitimation der Beklagten zu 2) ist zu bejahen. Darauf wird hingewiesen. Es ist eine Mitschrift von Herrn Dieckmann. Es geht um ein Verfahren gegen die TAZ. Wir haben Verbreitung. Ihre (Dr. Nadja Kraenz) Passivlegitimation ... Es ist Ihre Mitschrift, Sie haben die Mitschrift weitergegeben. Sie wissen nicht wem. Sie sitzen seit Jahren in den Sitzungen des Landgerichts Berlin. Sie geben Ihre Mitschrift ... Weitergabe an Dritte. Wenn was Unwahres berichtet wird, dann ... . Frage ist es, ob es im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschieht. Wir haben den Arbeitgeber bei Journalisten. Sie tragen vor, Sie veröffentlichen seit Jahren. Wir haben nicht genug, Weshalb die Mitschrift? Verbreitung. Wir neigen dazu, die Verbreiterhaftung zu bejahen. Unter Beweis. ... Eisenberg ... Alle Richter als Zeugen. Das sind Kollegen aus Berlin. Das wissen wir nicht. Dann kommt das Urteil. Es heißt, die Richter können sich nicht genau an den Wortlaut erinnern. Alles andere sei richtig, also wird das Zitat auch richtig sein. Deswegen ist es nicht klar, ob die Richter geeignete Zeugen sind. Was die Parteivernehmung betrifft, so können wir nach § 141 ZPO verfahren. Wahrscheinlich wird es so ausgehen, dass ... . Die Unterlassung wird ergehen, die Richtigstellung nicht. Deswegen die Frage. Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung. Antrag auf Richtigstellung fallen lassen. Vielleicht Einigung über die Kosten oder die Kammer entscheidet nach 91a.

TAZ-Anwalt: Haben klare Empfehlung.

Vorsitzende: Beklagte zu 2)?

Anwalt von Dr. Nadja Kraenz: Wiederholungsgefahr besteht nicht.

Vorsitzende: Wir haben das erläutert. Werden wir verneinen. Verbreitung Dritter. Vielleicht darf es die Beklagte ihren Nachbarn nicht erzählen.

Anwalt von Dr. Nadja Kraenz: Sie ist keine Journalistin. Sie stenographiert nur. Schreibt auf, was da passiert. Sie führt Protokoll.

Vorsitzende: Ob ich das mündlich weiter gebe. So eng wird es nicht werden. Ob der Klagerantrag zu der Beklagten zu 2) richtig gefasst ist, muss gesehen werden. Man muss es nicht aufnehmen. BGH sagt, auch ... da sind wir noch total offen.

Anwalt von Dr. Nadja Kraenz: Die Wiederholungsgefahr ist nicht indiziert.

Vorsitzende: Wenn man bejaht. Frage, ist es entfallen? Wir haben das besprochen. Wir sind uns noch nicht einig.

Schertz-Anwalt Felix Zimmermann: Zur Richtigstellung. Es ist unstrittig, dass zum Amtsgericht was gesagt wurde. Weshalb sollte er auf den Amtsrichter schimpfen. Herr Eisenberg hat sich unstreitig über den Amtsrichter beschwert,

Vorsitzende: Zeuge. Sie alle sind Anwälte. Sie wissen es. Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung der Beklagten zu 2 und Sie tragen die Kosten.

Schertz-Anwältin Theresa Arand: Können wir mitnehmen.

Vorsitzende: Der Schwerpunkt könnte bei der Beklagten zu 1) liegen. Es gibt die Gefahr, dass die Klage ganz abgewiesen wird. Wieviel ist das Ihnen wert?

Schertz-Anwältin Theresa Arand: Ist es unstreitig, dass sie es so gehört hat? Nicht zu verstehen.

Vorsitzende: Priviligierte Äußerung.

Schertz-Anwältin Theresa Arand: Können wir mitnehmen.

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht neigt dazu, die Passivlegitimation der Beklagten zu 2 anzunehmen, sagt aber, dass auch gewichtige Argumente gegen ihre Passivlegitimation sprechen. Die Beweislast haben die Beklagten. Der Vortrag der Beklagten, die Berliner Richter zu vernehmen, dürfte nicht ausreichend sein. Die Parteivernehmung dürfte nach § 141 ZPO gegeben sein. Für die Richtigstellung trägt der Kläger die Beweislast. Das Gericht stellt sich deswegen eine Einigung so vor, dass eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird. Im Gegenzug wird der Anspruch auf Richtigstellung nicht mehr verfolgt. Über die Kosten könnte das Gericht nach 91a entscheiden, wenn de beklagten sich über die Kosten nicht einigen.

Der Beklagtenvertreter der Beklagten zu 1) (TAZ) erklärt, einen Einigung kommt nicht in Betracht. Der Beklagtenvertreter der Beklagten zu 2) erklärt, dass es die Bereitschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung besteht, aber keine zur Kostenübernahme.

Das Gericht regt an, dass der Kläger das Vergleichsangebot der Beklagten zu 2 annimmt.

Anträge werden gestellt. Klage vom 26.11.2013. Ich werde versuchen, einen Termin mit Beweisbeschluss festzulegen.

Beschlossen und verkündet:

Verfahrensbereitende Maßnahmen erfolgen vom Amts wegen.

Nehmen wir noch davor auf: Der Beklagtenvertreter RA Kta... überreicht für Gericht den Schriftsatz vom 05.11.14.

Alle lachen.

TAZ-Anwalt: Der Ausgang war eindeutig.

Dr. Nadja Kraenz verlässt einen bedepperten Eindruck hinterlassend den Gerichtssaal.

Kommentar RS

Dieser Fall ist dazu geeignet, die Rechtrsprechung der Zensurkammer in Hamburg näher zu betrachten.

Nach der Ratio des § 32 ZPO soll die Sachaufklärung am Begehungsort effizienter erfolgen können, der Deliktschuldner nur eines geringeren Schutzes bedürfen (Vgl. Zöllner/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 32 Rn. 1.). Ist das Zutreffend für Äußerungsprozesse? Sind die Äußernden tatsächlich Diliquenten im zivilrechtlichen Sinn?

Es ging darum, wurde Schertz mit

“Ihr Rechtsverständnis ist nicht mal eines Amtsrichters würdig”

richtig zitiert, oder sagte Schertz

“Schön zu wissen, Herr Eisenberg, was Sie für ein Rechtsverständnis von Amtsrichtern haben.”

Angesichts des Ablaufs der Verhandlung mit dem protokollierten Bericht, aus dem die TAZ die streutgegenständliche Passage herausnahm (unterstrich), ist es eine Lächerlichkeit, sich damit zu beschäftigen.

Die Notizen von Frau Dr. Nadja Kraenz sind doch peinlich genug für beide Anwälte, Schertz und Eisenberg, die sich öffentlich angingen.

Frau Dr. Nadja Kraenz protokolliert seit 2011 jeden Dienstag und Donnerstag die Verhandungen bei der Pressekammer des Landgerichts Berlin. Veröffentlicht werden diese so gut wie nie. Die Notizen dienen der BILD für deren internen Interessen.

Nun wurde mal von Kai Dieckmann solch ein Protokoll veröffentlicht. Wir wissen nicht, inwieweit die stenogarfieerten Notizen bearbeitet wurden, und ob Frau Dr. Nadja Kraenz sich tatsächlich genau daran erinnert, was Schertz so alles gesagt hatte.

Es ist jedenfalls unzumubar und barer Unsinn, jeden gehörten und notierten Satz nachzurecherchieren.

Es ist Schertzens Masche, solche mögliche Fehler herauszupicken und die Berichterstatter zu entwürdigen, indem er von diesen verlangt, sich mit einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterwerfen, so zu unterwerfen, wie ein Hund, der sich unterwürfig auf den Rücken mit den Beinchen nach oben einem Sieger unterwirft, um nicht gebissen zu werden. Dafür verlangt Schertz außerdem noch viel Geld. Die Richter machen mit bei dieser Form der Entwürdigung von sich äußernden Antragsgegnern und Beklagten.

Wo bleibt da die Abwägung, wer in seinen Persönlichkeitsrechten mehr eingeschränkt wird, der Zensurguru Schertz oder die zur Unterwerfung und Prozessführung gezwungene Protokollantin Frau Dr. Nadja Kraenz?

Wir kennen mehrere solche Fälle. Schertz zwingt mit seiner Brutalität auch zu Lügen bei Gericht. Denn zuzugeben, dass man nicht genau weiß, was gesagt wurde, kann viele tausende Euronen kosten. Die Beklagen werden entwürdigt, beleidigt zu tiefst im Inneren gekränkt und erpresst.

Wer meint, die an solchen gerichtlichen Auseinandresetzungen interessierten Juristen haben nicht alle Tassen im Schrank, findet meine Unterstützung.

Ich gehe noch weiter. Wir erleben bei solchen Prozessen die organisierte Justizkriminalität, personifiziert durch die Zensuranwälte und Richter_Innnen der Zensurkammern.

In diesem Prozess scheint es nur um eine zutiefst persönliche Betroffenheit von Schertz zu gehen, der bereit ist, deswegen über Leichen zu steigen. Tatsächlich geht es bei der Zensur um Kriminalität höchsten Grades, um Mord, Totschlag, Krieg, Elend, Vernichtung und Unterdrückung von Persönlichkeiten.

Dr. Nadja Kraenz verließ einen bedepperten Eindruck hinterlassend den Gerichtssaal. Interessiert das die kriminell anmutenden Herren und Damen in Anwalts- und Richterrobe?

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Lüssmann]

Persönliche Werkzeuge