06.02.2015 - Rummennige, Schumacher, Brehme - Kuhhandel, Hirnschrittmacher, Scheidung, Gerichtsvollzieher

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Vorsitzende Richterin Simone Käfer formal und primitiv

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

06. Februar 2015


Was war heute los?

Es klagten Karl-Heinz Rummenigge, die Michael und Corinna Schumacher und Andreas Brehme.

Die Verfügungen der Fußballer wurden noch am gleichen Freitag höchstwahrscheinlich bestätigt. Die Pseudoöffentlichkeit war bei der Verkündung "am Schluss der Sitzung" nicht dabei. Die Schumachers müssen noch einen Monat warten, um zu erfahren, was das Gericht zu den Scheidungsgerüchten sagt.

Wir erfuhren, dass Werner Rügemer und Peter Kleinert nicht mehr sagen dürfen, das IZA betreibt Lobbying, und auch nicht durch eine bestimmte Berichterstattung nicht mehr den Eindruck erwecken dürfen, das IZA nicht über ihre private Finanzierung informiert hatte. Az. 324 O 19/14

06.02.2015

FENSTER



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PRIMITIVE VERGLEICHE

Der Vorsitzende Richterin müssen einfache Vergleiche offenbar helfen, um sich in den Wirrwarr ihrer Entscheidungen zurecht zu finden.

Auch heute musste die Fenstertheorie helfen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Wir haben die "Fenstertheorie". Das Fenster kann geöffnet, aber auch wieder geschlossen werden.

So einfach ist es. Öffnet ein Prominenter seine Privatsphäre, so darf die Presse auch über Privates berichten. Möchte der Prominente, dass nicht mehr über seine Privatsphäre berichtet wird, dann kann er aufhören zu berichten und Erfolg versprechend abmahnen. Das Fenster wurde ja geschlossen.

Es gibt bestimmt mehr Möglichkeiten, die Zensurregeln populär zu erklären. Die bei den Zensoren etablierte Kerntheorie gehört dazu, um ähnliche Äußerungen zu ahnden. Das hat nichts mir der Kernenergie oder den Obstkernen zu tun. Es geht um den Kern der Sache.

"Ping Pong " gehört ebenfalls zum festen Bestandteil der Rechtsprechung, um diese zu verstehen. Alles nur ein Spiel. Man kann gewinnen, man kann verlieren. Den Richterinnen und Richtern macht das nichts aus. Ist eben alles nur ein Spiel.

Wir kennen auch das "Honig saugen" als Anwendung von Leitsätzen und Deutungen aus Entscheidungen übergeordneter Gerichte (OLG, BGH, BVerfG) auf die eigenen Zensurentscheidungen. Honig schmeckt, versüßt die Zensur von Buske+Käfer & Co.

Schon lange eingebürgert hat sich der Begriff Tenor als Kern bei den deutschen Gerichtsentscheidungen (Urteilen). Die meisten Deutschen verbinden Tenor allerdings mit Gesang in der Tenor-Tonlage. Macht nichts.

Käfer und Buske bringen in den Verhandlungen des öfteren Vergleiche aus dem realen Leben.

Die Rechtsprechung befindet sich in ständiger Entwicklung. Sie muss mit der Zeit Schritt halten, auch, was den Missbrauch durch Populisten betrifft.

Die heutigen Termine

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Verkündung

Es gab drei Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal. Am Tisch saßen Käfer, Mittler, Dr. Linke.

Die Vorsitzende begann: In der Sache 324 O 480/14 wird die Klage abgewiesen. Kostenentscheidung. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Richterin Barbara Mittler: Klage wurde stattgegeben.

Die Vorsitzende verdutzt: Ja. Der Klage wurde stattgegeben, … stattgegeben.

In der Sache 324 O 19/14 Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) gegen Werner Rügemer und Peter Kleinert wurde entscheiden:

Der Beklagte wird unter Androhung der üblichen Hamburger Formel nicht mehr zu behaupten ... - das IZA betreibt Lobbying sowie nicht mehr durch eine bestimmte Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, - dass das IZA nicht über ihre private Finanzierung informiere.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Widerklage wird ebenfalls abgewiesen.

In der Sache 324 O 144/14 hat das Portal von Yelk Irelan Ltd. Wie immer gewonnen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Der heutige Verhandlungstag war kurz. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer brauchte sich nicht besonders anzustrengen. Alles war primitive Routine.

Simone Käfer verhedderte sie sich trotzdem mehrmals. Wir können nur spekulieren, weshalb. Die arme Frau, vielleicht doch überfordert.

In der Kantine war Simone Käfer nach den Verhandlungen nicht zu sehen, wie ansonsten an den letzten Freitagen. Vielleicht gab es wieder mal was mit Buske zu besprechen beim Italiener.

Prof. Udo Eickenberg wird des Gerichtssaals verwiesen

Nach der ersten Verhandlung, welche um 10:00 begann und nur ca. 20Minuten andauerte, war eine Schulung von Studenten und Referendaren des Prof. Dr. Dirk Dünnwald vorgesehen.

Im Gerichtssaal saßen neben den ca. 20 jungen Leuten und dem Buskeismus-Betreiber auch Prof. Udo Eickenberg.

Die Vorsitzende Simone Käfer: Wir möchten jetzt eine kurze Schulung durchführen. Jurastundenten und Referendare dürfen bleiben. Sie beide da (Käfer zeigte auf den Buskeismus-Betreiber und den neben ihm sitzenden Prof. Udo Eickenberg) müsen den Saal verlassen.

Rolf Schälike: Dürfen wir nicht mit zuhören?

Die Vorsitzende: Nein.

Der Professor und Rolf Schälike verließen den Gerichtssaal.

Es stellt sich die Frage, sind Vorlesungen geheim? Dürfen Nichtstudenden und Perofessoren nicht zuhören, was gekehrt wird?

Ist das der Umgang dieser Täterin in Richterrobe mit den Persönlichkeitsrechten und anderen Rechten von ihr unbekannten bzw. unliebsamen Personen?

Wo leben wir?

Was sagt Prof. Dr. Dirk Dünnwald dazu, dass sein Kollege den Saal verlassen musste?

Offenbar alles zu hoch und zu kompliziert für die Zensorenkaste.

Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute


Verhandlungen

10:00

Karl-Heinz Rummenigge vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein 324 O 497/14

06.02.2014: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike

Die heutigen Zensoren Vorsitzende Richterin am Landgericht Simone Käfer, Richterin am Landgericht Barbara Mittler, Richter am Landgericht Dr. Thomas Linke], Rechtsanwalt Michael Nesselhauf, Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke Dr. Stephanie Vendt von der Kanzlei Nesselhauf

Corpus Delicti

Notizen der Pseudoöffentlichkeit Karl-Heinz Rummenigge vs. SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein

06.02.2015: Notizen von Rolf Schälike


Vorsitzende Richterin Simone Käfer:

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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