03.06.2014 - HansOLG - Aggressive Zensoren - SterniPark und RA Johannes Eisenerg

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Inhaltsverzeichnis


Corpus Delicti

BUSKEISMUS


OLG Hamburg

03.06.2014


11:15

[bearbeiten] SterniPark GmbH vs. MDR Mitteldeutscher Rundfunk, Marion Mück-Raab - 7 U 41/13

[bearbeiten] Corpus Delikti

Sendung des MDR „FAKT“ vom 20.03.2012.

Die Klägerin meinte durch die folgenden bzw. ähnliche Äußerungen in der Sendung:

Tausend Fälle zählte die Studie auf. Vermutlich sind es mehr. Denn jeder fünfte Tröger gab keine Auskunft.
Und selbst bei jenen, die sich beteiligt haben, war die exakte Erfassung nicht möglich. Das liegt daran, dass diese Daten an keiner zentralen Stelle gesammelt werden, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation bzw. diese bei vielen Anbietern mangelhaft ist.
Es gab Babyklappen, die monatelang die Kinder nirgendwo meldeten.
Demnach fehlen bei den Anbietern und Trägern für ein gutes Fünftel der anonym abgegebenen Kinder Informationen über deren Verbleib.

betroffen zu sein.

Diese Aussagen treffen auf den SterniPark nicht zu. Allerdings wäre der SterniPark erkennbar als Mitarbeiter der Studie. Die ehrverletzenden Aussagen kämen so daher, dass es alle Mitarbeiter der Studie - ohne Ausnahme - betrifft.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender OLG- Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr.König, Dr. Schork; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Geschäftsführerin des SterniPark Leila Moysich
Beklagtenseite: Kanzlei Mohns, Tintennot, Pruggmeyer, Vennemann; Rechtsanwalt Daniel Heymann für MDR
Rechtsanwältin Dr. Bettina Schmaltz für die Journalistin Marion Mück-Raab

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 41/13

03.06.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wollen wir mit der 41/13 anfangen. Wir meinen, dass alles von der Erkennbarkeit abhängt. .... Dan die gesamte Äußerung. Es heißt bei denen, bei denen „die beteiligt waren“ war eine exakte Erfassung nicht möglich. Heiß bei allen an der Studie Beteiligten. Herr Eisenberg hat recht, es betrifft die Erfassung aller Kinder. Das Zitat ist in einen falschen Kontext gestellt. Es geht um die Betroffenheit. Wenn es heißt, „alle Polizisten einer Diensteinheit“, dann kann sich jeder Polizist betroffen fühlen. Wenn alle Teilnehmer gemeint sind, dann ist jeder Telnehmer der Gruppe gemeint. Der Vorwurf ist heftig. Kinder wurden nicht nachgemeldet, 39 Kinder. Die Wiederholungsgefahr besteht, wenn die Erkennbarkeit bejaht wird. Das ist die schwierige Frage. SterniPark wird auf Seite 28 der Studie erwähnt („Vier Monate später erfolgte die erste anonyme Geburt unter Begleitung von SterniPark in einer Flensburger Klinik.“). Damit wird nicht die Teilnahme an der Studie bestätigt. Dann trägt Herr Eisenberg vor, dass an einer anderen Stelle .... kann schon sechsjährig sein. Wenn man nach sucht, findet man SterniPark. Dann heißt es, elf Teilnehmer haben die Fragebogen zurückgeschickt. In Hamburg gibt es nur eine Babyklappe, die von SterniPark. Das BVerfgG sagt (1 BvR 263/2003), Erkennbarkeit ist gegeben, wenn die Erkennbarkeit mühelos (1 BvR 263/2003: „Hierfür ist die Nennung des Namens, auch in abgekürzter Form, nicht unbedingt erforderlich; es kann bereits die Übermittlung von Teilinformationen genügen, aus denen die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft sich ohne weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt (vgl. BGH, NJW 1963, S. 1155; BGH, NJW 1992, S. 1312 <1313> - für das Fernsehen -)“ so erfolgt, dass die Klägerin erkennbar ist. Muss dann noch wissen, dass es in Hamburg war. Wir wissen nicht, was das Bundesverfassungsgericht unter müherloser Erkennbarkeit meint. Früher war es so, wenn man in die Bibliothek gehen musste, dann war die Erkennbarkeit nicht gegeben. Heute ist es ganz einfach.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Darf ich was sagen?

Der Vorsitzende: Ja.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Es ist viel einfacher. Sie oder der Anwalt suchen, dann stimmt es, dass die Erkennbarkeit nicht mühelos ist. Aber es gibt sehr viele, die sich damit beschäftigen, es sind Mitarbeiter der Jugendämter, in den Familiengerichten, von Stellen, die die Adoption vermitteln, Politiker. Die wissen ganz genau, in Hamburg gibt es nur eine Babyklappe, die der Klägerin. Dass Sie (Herr Buske) die Studie nicht haben, wusste ich nicht. Diese ist im Internet. Wusste nicht, dass Sie sich diese nicht ansehen. Ich kann Ihnen diese geben. Bin überrascht, dass der Leser nicht erkennt, dass die Klägerin an der Studie teilgenommen hat. Die Klägerin ist die erste, die Babyklappen einführte. Es ist nicht möglich, dass sie an der Studie nicht teilgenommen hat. SterniPark ist, erstens, die erste Einrichtung, die eine Babyklappe einführte, zweitens, in Hamburg die Einzige und, drittens, ist sie führende Trägerin von Babyklappen. Der Makel lastet gerade auf SterniPark. Man nimmt an dieser Scheiß-Studie teil und dann wird generalisiert. Wir sagen, bei uns ist es nicht so, dann sagt ein anderer, aber der MDR sagt das. Wie gesagt, wir haben die Studie jetzt nicht da, haben nur einen Teil bei mit. Gehe nach hause, drucke diese aus und gebe die Studie Ihnen.

Der Vorsitzende: Bin da bei Ihnen, dass ..., dass der SterniPark die führende Rolle spielt. Auch, dass SterniPark die einzige in Hamburg ist. Aber der vierte Punkt. Woher wissen wir, dass der SterniPark als Träger auch an der Studie teilnahm.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Im Internet findet man das. Ist unstrittig.

Der Vorsitzende: Ist strittig. Wenn ich die Studie habe, dann finde ich SterniPark. Aber nicht als Teilnehmer an der Studie. Auf Seite 81 steht in der Tabelle nicht SterniPark.

Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz: Es geht um die Erkennbarkeit in der MDR-Sendung.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: In der Sendung heißt es „von denen“, d.h. von allen. ... Bibliothek ... Trotz aller Definition der Hamburger Schulreferenten, haben wir Anhaltpunkte. Wir können das finden.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: ... dritte Schritte. Das muss man sagen.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Sagen wir in Hamburg einer. Sieht die Sendung, gibt SterniPark ein und findet ... Muss nicht Hamburg sein, auch Schleswig-Holstein. Kann nur sagen, das reicht nach dem Maßstab des BVerfG für die Erkennbarkeit aus. Jedenfalls für einen wesentlichen Empfängerkreis. Das hat nichts mit Pressefreiheit zu tun, wenn sie was Falsches vortragen will, dass der Verbleib der Kinder nicht verfolgt werden kann. Soge noch einmal, wie die SterniPark Position ist, so nimmt dieser auch an der Studie teil. ... Die Studie listet auf Seite 81 nach Bundesländern auf, wie viele Träger an der Studie teilnahmen. In Hamburg ein Träger. Es gibt nur den SterniPark in Hamburg mit Babyklappe.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Es wird gesagt, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation bzw. diese bei vielen Anbietern mangelhaft ist.

Der Vorsitzende: Aber, jedenfalls konnte man bei niemanden die Kinder identifizieren.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Das kann man durch die Sendung „FAKT“ meinen. Die wollen, dass man die Studie zur Vertiefung heranzieht

SterniPark-Geschäftsführerin Leila Moysich: SterniPark ist nicht ... . Als Tröger hat er aktiv an der Studie teilgenommen.

Der Vorsitzende: Das wusste ich. Was ich nicht wusste, dass auf Seite 81 die Teilnehmer der Studie aufgelistet sind, nicht die Träger.

SterniPark-Geschäftsführerin Leila Moysich: Die Bedingungen für die Teilnahme der Träger ...

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Das ist neuer Sachvorhalt.

Der Vorsitzende: Nein.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Sie haben sich beim Landgericht beschwert, dass der Kollege einen Internbetausdruck vorgelegt hat im Haupotsachverfahren.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir versuchen das Gericht zu überzeugen, dass es nicht mühevoll ist.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Hängt von Gerichtssitz ab. Wenn wir in Berlin wären ... . Verstehe nicht, Teilnehmer. Wenn gesagt wird mangelhaft oder keine Dokumentation, dann heißt es, es gab eine Dokumentation. Hier schließt sich bei mit der Kreis der Erkennbarkeit nicht. Diese Schranke hat das BVerfG nicht umsonst gesetzt.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Es ist eine falsche Berichterstattung.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Ja, nur bei falscher Berichterstattung, dann leichte Erkennbarkeit. Inhalt der Studie ... Aus der Studien ergibt sich nicht, dass ... . Das Zitat ist eine Zusammenfassung aus der Studie. Es wurde daraus zitiert. Seite 12 der Studie: „Die Erhebung der Fallzahlen zeigte sich, wie schwierig eine exakte Erfassung der Anzahl betroffenen Kinder ist. Das liegt daran, dass diese Daten nicht an einer zentralen Stelle gesammelt werden, in einigen Fällen keinerlei Dokumentation der Vorgänge stattfindet, diese bei vielen Anbietern mangelhaft ist„).

Der Vorsitzende: Dann macht es die Studie wahrer?

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Es ist nicht eindeutig, es ist mehrdeutig. Im LG-Urteil steht mehrdeutige Aussage.

Der Vorsitzende: Ob eindeutig oder mehrdeutig hin und her. Das ist ein klassischert Stolpe-Fall. Sie wollen nicht?

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Wir wollen nicht.

Der Vorsitzende: Für sie ist es leichter aus dem verbot rauszukommen, wenn sie eine einfache Unterlassungsverpflichtung abgeben und die Kosten teilen.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Für die Redakteure ist es ein Problem. Dann kommt einer der 72 Teilnehmer und sagt, ... .

Der Vorsitzende: Wenn das Landgericht sagt, so ist es zu verstehen, dann sagen wir, so ist es eindeutig zu verstehen.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Sehe das auch. Aber für den MDR ist es eine grundsätzliche Angelegenheit.

Der Vorsitzende: Nie wieder.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Sie sagen, mühelos. Wenn ich über eine konkrete Person berichte, sehe ich genauer hin. Aber bei einer Studie, wie kommt SterniPark dort vor, dann ...

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Seite 318 der Studie. Es werden die Vertreterinnen des Träger- und Praxisforums genannt, die teilgenommen haben. Und da wird SterniPark ausdrücklich als Teilnehmer genannt. Es ist eine Menge. Dann wird gesagt, beim de Teil der Teilnehmer wird nicht dokumentiert, bei anderen mangelhaft. . ... Sie weisen gerade auf die Klägerin hin. Sie wollen sich an der Klägerin reiben. Rechthaberei. Herr Buske, Ihr Vergleichsvorschlag ist nicht gut. Aber trotzdem, wenn ... .

MDR-Anwalt Daniel Heymann möchte was sagen.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie dazwischensprechen, dann kann ich aufhören. Sie wollen wohl nicht, dass die Studie hierherkommt.

Der Vorsitzende: Das hilft nicht weiter, man muss suchen.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Dann zeige ich ihn an, weil er Prozessbetrug begeht.

Der Vorsitzende: Dann werden wir jetzt das Protokoll diktieren. Wenn man SterniPark in die Suchfunktion der Studie gibt, ergeben sich Ergebnisse auf Seite 27, 28 und 318 als Teilnehmerin des Trägerforums. Auf Seite 318 werden die Mitglieder und Teilnehmer des Trägerforums genannt. Woher weiß ich aber, dass sie an der Studie teilgenommen haben?

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Weil sie im Trägerforum Teilnehmer sind.

Richter Dr. Lothar Weyhe liest aus den Schriftsatz der Klägerin vor: Ist jetzt plastischer geworden.

Der Vorsitzende: Teilnehmer am ..

Richter Dr. Lothar Weyhe: Fußnote auf Seite 58

Der Vorsitzende: Woher weiß ich, dass sie Teilnehmer der Studie sind?

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: ... im Projekt anonyme Kinder ... Es wird genau beschrieben. Es gab Teilnehmer und davon solche, die an der Architektur mitwirkten. Ist doch klar, dass sie Teilnehmer ist.

Der Vorsitzende schaut ungläubig daher.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Gut, Sie glauben nicht.

Der Vorsitzende: Steht irgendwo, dass Mitglieder des Trägerforums Telnehmer der Studie sind?

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Aus Seite 58 ergibt sich, dass ... an der Studie teilnehmende Mitglieder des Trägerforums als Mitglieder der Studie begleitend Mitglieder des Träger- und Praxisforums waren. Daraus ergibt sich, ... .

Der Vorsitzende: Jetzt habe ich es auch verstanden. Vergleichen wollen sie sich wirklich nicht?

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Die wollen weiter verleumden. Diese Autorin ist sehr bösartig. Und Sie als Anwältin dieser bösartigen Autorin ... Wie, ... dass man bei Gericht weiter lügen will. Ich möchte, dass Sie und Gelegenheit geben, die Studie einreichen.

Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz: Habe eine Verständnisfrage. Babyklappe ... .

Der Vorsitzende: 39 Babys zu diesem Zeitpunkt. Verstehe den Vortrag nicht, dass die Erfassung nicht .... .

Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz: Es geht um die Erfassung des weiteren Verbleibens der Kinder. Frage, ob das zu weiteren Missverständnissen führt. Da gab es Diskrepanzen mit dem Senat und .. . Die Frage ist die Erfassung, wo die Kinder letztlich verbleiben.

Der Vorsitzende: Da gibt es keine. Erfassung ...

Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz: Die Studien ist doppeldeutig. Darauf kommt es nicht an.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Nehmen Sie zu Protokoll, dass ich die Studie zu den Akten reichen will.

Der Vorsitzende diktiert: Wir wollen uns jetzt beraten?

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Kommen in fünf Minuten wieder. Wollen weiter lügen.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Ich kann telefonieren.

Der Vorsitzende: Können Anträge stellen.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Mir reicht es, der MDR soll sich verpflichten, das nicht mehr weiter zu behaupten. Kosten ... Sie hatten das einfach gesagt. Sehe das nicht ein, dass wir für vier Instanzen die Kosten tragen müssen. Man muss bei den Kosten das Prozessverhalten berücksichtigen.

SterniPark-Geschäftsführerin Leila Moysich bringt die Studie.

MDR-Anwalt Daniel Heymann: Mal schauen, was auf Seite 28 steht.

Der Vorsitzende: Selbst bei denen, die sich beteiligt haben, war die Erfassung nicht möglich. Wir haben wegen der Erkennbarkeit ... Kostenaufteilung o.k.? Dann nicht.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: 1/3 zu 2/3 ja. Kostenaufhebung, nein.

MDR-Anwalt Daniel Heymann liest die Studie. Ergibt sich aus meiner Sich aus Seite 58 nicht.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg wird laut: Kein Wort mehr. Der steht so auf der Leitung. Lesen Sie die Seite 318. Habe ich auch angestrichen.

MDR-Anwalt Daniel Heymann. Bitte ins Protokoll aufzunehmen, dass sich aus Seite 58 in Verbindung mit Seite 318 nicht ergibt, dass die Klägerin Teilnehmerin der Studie war.

Der Vorsitzende: Schwer. Einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ...

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg: Habe gesagt ¼, ¾.

MDR-Anwalt Daniel Heymann. Vielleicht unterbrechen wir.

MDR-Anwalt Daniel Heymann und Mück-Raab-Anwältin Dr. Bettina Schmaltz verlassen den Gerichtssaal.

SterniPark-Anwalt Johannes Eisenberg telefoniert mit seinem Handy. Es hatte zwischendurch mal geklingelt. Eisenberg hatte abgestellt.

MDR-Anwalt Daniel Heymann nach Wiedereintritt. Wir machen es nicht.

Richter Dr. Lothar Weyhe: War ein solch schöner Vorschlag.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Die Beklagten zu 1) und zu 2) stellen die Anträge aus der Berufungsbegründung. Der Klägervertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert der Berufung wird auf 40.000,- € festgesetzt.

Wir möchten die Akten des Verfügungsverfahrens zu dieser Akte nehmen, dann brauchen wir nicht alles doppelt zu kopieren.

2. Die Akte 7 U 15/13 wird zum Gegenstand dieses Verfahrens genommen
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 29.07.14, 10:00.

09.09.14, Verkündung: Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das LG-Urteil vom 03.05.13 wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das LG-Urteil vom 03.05.13 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das die Kosten erst ab dem 01.11.12 zu tragen sind.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

____________________

12:20

[bearbeiten] SterniPark GmbH vs. MDR Mitteldeutscher Rundfunk - 7 U 15/11

Der Vorsitzende diktiert ein zu 7 U 41/13 analoges Protokoll:

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert der Berufung wird auf 15.000,- € festgesetzt.
2. Die Akte 7 U 15/13 wird zum Gegenstand dieses Verfahrens genommen
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 29.07.14, 10:00.

Gesegnete Tage für alle.

Die anderen: Tschüß, tschüß

09.09.14, Verkündung: Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts vom 19.10.12 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Teures Kasperle-Theater.

Die Buske-Rechtsprechung würde für den Fall, dass der SterniPark tatsächlich nicht Teilnehmer der Studie wäre, keinesfalls die Studie als sicheren Beweis ansehen, dass SterniPark Teilnehmer der Studie war. Denn Mitglieder ded Träger- und Praxisforums sind nicht zwingend auch Telnehmer der Studie.

Auch die Tabelle auf Seite 28 der Studie, in der in Hamburg nur ein Träger – und das dprfte nur der SterniPark sein - genannt wird, der den Fragebogen ausfüllte, d.h. an der Studie teilnahm, dürfte für Richter Buske als Beweis nicht reichen. Den eine solche Tabelle eignet sich lediglich als Indiz, aber nicht als Beweis.

SterniPark ist uns als klagewütig aufgefallen. Wir haben auch über einige Prozesse berichtet. Eine Verhandlung SterniPark gegen Marion Mück-Raab haben wir schon 2007 erlebt 324 O 989/06

Ich würde ungern meine Kinder oder meine Enkel, geschweige denn Urenkel, einem Kindergarten anvertrauen, in welchem die Geschäftsführung Konflikte über Gerichte zu lösen versucht und auf Zensur besteht.

[bearbeiten] Frage an Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

Weshalb betätigen Sie sich als aggressiv-spitzfindiger Zensor für Unternehmen?

Sie haben recht, die Vorwürfe sind geschäftsschädigend, allerdings meist nicht anders sogar wesentliche schwächewr als die meisten wahren Tatsachen.

Die Geschäftsschädigung wegen Äußerungen ist sekundärer Art und meist umstritten. Primär erfolgt die Geschäftsschädigung Ihrer klagendcen Mandanten aber seitens der Auftraggeber, der Finanzierer, Arbeitgeber etc., welche auf Grund von falschen Informationen falsch reagieren und ein Unternehmen benachteiligen, schädigen.

Wäre es für die gesellschaftrliche Entwicklung nicht vorteilhafter und nachhaltriger, wenn die geschäftstüchtigen Anwälte und Kanzleien nicht auf Zensur pochen, sondern gegen die Entscheider vorgehen würden, die auf Grund fehlerhafter bzw. wahrer Berichterstattung falsche Entscheidungen treffen?

Im konkreten Fall könnte die Geschäftsführerin von SterniPerk bestimmt einige nennen, welche auf Grund der MDR-Sendung oder anderer Berichte der beklagten Journalisten unberechtigter Weise zum Nachteil von SterniPark entschieden und gehandelt haben. Denn diese Entscheider haben nicht recherchiert, glauben einfach alles, was berichtet wird, und entscheiden damit nicht kompetent und richtig.

Geht es Ihnen darum darum, dass der Pöbel auf Grund der von Ihnen bekämpften Berichte und Sendungen nicht mehr bereit ist, seine Kinder SterniPark anzuvertrauen, dann ist es doch einfach falsch anzunhemen, dass Gerichtsentscheidungen der richtige Weg zur Verbesserung der wirtsahcaftlichen Situation des SterniParkls ist.

Sie kennen die Willkür bei der Entscheidungsfindung der Richterin Simone Käfer und des Richters Andreas Buske. Wie können Sie zufrieden sein, wenn diese Richterin und dieser Richter zu Ihrem Gunsten entscheiden? Der Pöbel glaubt denen und vertraut die Kinder deswegen dem SterniPark an. Sie tragen damit mit dazu bei, dass der Pöbel Pöbel bleibt, anstelle mit Ihrem Wissen und Ihrer Energie dazu beizutrtagen, dass es weniger Pöbel gibt.

Das ist natürlich schwieriger, für Ihr, Herr Eisenberg, Geschäft vielleicht zunächst nicht so erträglich. Auf die Dauer aber durchasu ein lukratives Geschäftsmoidell, denn die Beklagten waren alle finanzstark und die Streitwerte durchaus höher ansetzbar, weil immer mit möglichem Schadesnersatz verbunden.

Für Deutschland wäre aber die Umorientierung von Zensur auf Sachlichkleit ein Segen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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