01.07.2016 - Zweifelhafte Zensoren; Fünf Juristen treiben einen Beklagten in die Enge

Aus Buskeismus

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==Helene Fischer vs. DELTApark Verlag Ltd. <font color="#800000">'''324 O 147/16'''</font>== ==Helene Fischer vs. DELTApark Verlag Ltd. <font color="#800000">'''324 O 147/16'''</font>==
=== Corpus Delicti=== === Corpus Delicti===
-Wegen Schwangeschaftsgerüchten wird Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € eingeklagt..+Wegen Schwangeschaftsgerüchten wird Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € eingeklagt.
===Richter=== ===Richter===
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'''Richterin Barbara Mittler:''' Vielen Dank. '''Richterin Barbara Mittler:''' Vielen Dank.
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 +'''22.07.16, Dr. Thomas Linke:''' Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an Helene Fischer 12.000,- € Geldentschädigung zu zahlen, weiterhin 490,99 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
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 +Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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 +Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.
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 +Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
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 +===Berufungsverhandlung 7 U 168/16===
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 +Am 20.02.18 fand fie Berufugsverhandlung, Az. 7 U 168/16, statt.
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 +'''13.03.18 Verküpndung:''' Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen.
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 +Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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===Kommentar RS=== ===Kommentar RS===
-Es bleibt unverständlich, worin die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt. Helene Fischer war nicht schwanger. Insofern bestand keine Gefahr für die Gesundheit der Mutter und des noch nicht geborenen Kindes. Es gibt keine sensiblen ersten Monate der Schwangerschaft. Wovon schwafelte die Richterin Barbara Mittler?+Es bleibt unverständlich, worin die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt. Helene Fischer war nicht schwanger. Insofern bestand keine Gefahr die Gesundheit der Mutter und des nicht gerzeugte, geschweige denn des noch nicht geborenen Kindes. Es gibt keine sensiblen ersten Monate der Schwangerschaft, der kritischen Mutter-Kind-Beziehung. Wovon schwafelte die Richterin Barbara Mittler?
Gibt es Befürchtungen, dass im Falle einer Schwangerschaft wieder berichtet wird, dann kann ja die Geldstrafe sehr hoch sein. Bei Helene Fische kann man aber bestimmt annehmen, dass Sie ihre Schwangerschaft schnell kundtun bzw. nervlich unbeeindruckt von den Berichten in der Presse sein wird. Gibt es Befürchtungen, dass im Falle einer Schwangerschaft wieder berichtet wird, dann kann ja die Geldstrafe sehr hoch sein. Bei Helene Fische kann man aber bestimmt annehmen, dass Sie ihre Schwangerschaft schnell kundtun bzw. nervlich unbeeindruckt von den Berichten in der Presse sein wird.
Es ist alles ein Geschäft für die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz, nicht mehr und nicht weniger, dürfte man durchaus behaupten. Helene Fischer ist nur ein Objekt für das Geschäft mit den Persönlichkeitsrechten. Dieser Prof. und sein Rechtsanwalt Helge Reich hatten und haben selbst wenig Hemmungen, die Persönlichkeitsrechte seine vermeintlichen Gegner mit den Füßen zu treten. Es ist alles ein Geschäft für die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz, nicht mehr und nicht weniger, dürfte man durchaus behaupten. Helene Fischer ist nur ein Objekt für das Geschäft mit den Persönlichkeitsrechten. Dieser Prof. und sein Rechtsanwalt Helge Reich hatten und haben selbst wenig Hemmungen, die Persönlichkeitsrechte seine vermeintlichen Gegner mit den Füßen zu treten.
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 +Dogmatisch gesehen dürfte es sich bei dieser Sache nicht um eine Pressesache handeln, bei der Helene Fischer sich auf das Mutter-Kind-Verhältnis berufen kann, denn ein solches Verhältnis bestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht. Im Körper von helene Fishce gab es kein Kind, auch nicht außerhalb.
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 +Ein berechtigtes Interesse dürfe der Staat haben, welcher gegenüber der Presse durchsetzen möchte, dass im Falle eines Mutter-Kind (Eltern-Kind) - Verhältnisse nicht berichtet werden darf. Bewusste Rechtsprechungsverstöße möchte die Hamburger Pressekammer ahnden uns konstruiert ein berechtigtes Interesse bei denen, die es nicht haben können.
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 +Was wäre, wenn man über einen Mann, der einen Kinderwagen schiebt, ohne dass der Fotograf sieht, wer, was im Kinderwagen geschoben wird. mit Foto berichtet wird und fragt, ist der Herr Papa geworden. Tatsächlich liegen aber im Kinderwagen nur gesammelte Leergutflaschen, welche der Man abgeben möchte. Dürften Schertz & Käfer & Mittler & Käfer & Buske den Bericht und das Foto verbieten und zur Geldentschädigung verurteilen, weil der Presse bekannt sei, dass das Eltern-Kind-Verhältnis si gut wie uneingeschränkt geschützt ist?
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'''11:00''' '''11:00'''
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==Albert von Monaco, Charlene von Monaco vs. FUNKE Woman Group GmbH <font color="#800000">'''324 O 32/16'''</font>== ==Albert von Monaco, Charlene von Monaco vs. FUNKE Woman Group GmbH <font color="#800000">'''324 O 32/16'''</font>==
=== Corpus Delicti=== === Corpus Delicti===
-Die Klage wendet sich gegen eine Berichterstattung unter dem Titel „Vielleicht gibt es eine Scheidung. Geht dies? Wer kriegt die Kinder?“ und erhebt Anspruch auf Unterlassung, Erstattung der Abmahnkosten, Geldentschädigung.+Die Klage wendet sich gegen eine Berichterstattung unter dem Titel „Vielleicht gibt es eine Scheidung. Geht dies? Wer kriegt die Kinder?“ in der "Aktuelle" und erhebt Anspruch auf Unterlassung, Erstattung der Abmahnkosten, Geldentschädigung. Bericht aus dem Ehevertrag
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===Richter=== ===Richter===
'''Den Vorsitze führende Richterin: ''' Barbara Mittler<br> '''Den Vorsitze führende Richterin: ''' Barbara Mittler<br>
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:1. Die Kläger haben jeweils eine Prozesskostensicherheit in Höhe von 4.000,- € bzw. die Bürgschaft der Prozessbevollmächtigten zu hinterlegen. :1. Die Kläger haben jeweils eine Prozesskostensicherheit in Höhe von 4.000,- € bzw. die Bürgschaft der Prozessbevollmächtigten zu hinterlegen.
-:2.Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.07.16, 9:45, Raum B 334+:2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.07.16, 9:45, Raum B 334
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 +'''26.08.16, Urteilsverkündung''' Es ergehr ein Urteil. Verboten wird er Bericht über den Ehevertrag. Geldentschädigung 2 x 10.000,- €.
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 +===Berufung 7 U 176/18, 19.03.2019===
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 +'''19.03.19:''' Berufungsverghandlung mit Buske, Meier, Zink
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 +Vergleich getroffen
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 +:1. Beklagte zahlt an die Kläger 12.000,- €. Die Zahlungen von 10.000,-- € entfallen
 + 
 +:2. Kläger verzichtet auf die Rechte aus dem LG-Urteil vom 26.08.2016 und aus der vorangegangenen einstweiligen Verfügung vom 24.11.2015.
 + 
 +:3. Die Kosten des Rechtsstrets beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
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 +:4. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der in Rede stehenden Veröffentlichugn erledigt.
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 +Streitwert 50.000,-- €.
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'''11:45''' '''11:45'''
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== Prof. Dr. Hartmut Porst vs. Hugo Bastus-Marquez <font color="#800000">'''324 O 684/15'''</font>== == Prof. Dr. Hartmut Porst vs. Hugo Bastus-Marquez <font color="#800000">'''324 O 684/15'''</font>==
===Corpus Delicti=== ===Corpus Delicti===
-Der Urologe Prof. Dr. Hartmut Porst fühlte sich vom Beklagten falsch bewertet. Die Bewertung kann durchaus falsch gewesen sein.+Der Urologe [https://www.google.de/search?q=Prof.+Dr.+Hartmut+Porst+&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=DiB9V_iOJaKP8QfcibnQDA Prof. Dr. Hartmut Porst] fühlte sich vom Beklagten falsch bewertet. Die Bewertung kann durchaus falsch gewesen sein.
Dürfte schlimmer gewesen sein als diese vor vier Jahren bei Google abgegebene Bewertung: Dürfte schlimmer gewesen sein als diese vor vier Jahren bei Google abgegebene Bewertung:
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'''Schälike begibt sich zur Tür, öffnet diese. Richter Dr. Thomas Linke ungeduldig:''' Herr Schälike, können Sie jetzt den Saal verlassen. '''Schälike begibt sich zur Tür, öffnet diese. Richter Dr. Thomas Linke ungeduldig:''' Herr Schälike, können Sie jetzt den Saal verlassen.
-Die nicht öffentliche Verhandlung dauerte noch zwei Stunden mit zwei Pausen dazwischen. Der Beklagte durfte sich mit Schälike nicht unterhalten, war sichtlich unzufrieden, was im Saal von den fünf Juristen in Robe und dem Professor angeboten wurde.+'''Die nicht öffentliche Verhandlung dauerte noch zwei Stunden mit zwei Pausen dazwischen. Der Beklagte durfte sich mit Schälike nicht unterhalten, war sichtlich unzufrieden, was im Saal von den fünf Juristen in Robe und dem Professor angeboten wurde.
- +Gegen 14:00 war die Verhandlung beendet, die Parteien verließen den Raum.'''
-Gegen 14:00 war die Verhandlung beendet, die Parteien verließen den Raum.+
'''Schälike geht in den Gerichtssaal und fragt:''' Ist es jetzt wieder öffentlich? '''Schälike geht in den Gerichtssaal und fragt:''' Ist es jetzt wieder öffentlich?
-'''Richterin Barbara Mittler im Weggehen:''' Hat sich erledigt. Es kam zu einem Vergleich. Eine öffentliche Verhandlung gab es nicht mehr.+'''Richterin Barbara Mittler im Weggehen:''' Hat sich erledigt. Es kam zu einem Vergleich. Eine öffentliche Verhandlung gab es nicht.
==Kommentar RS== ==Kommentar RS==
-Wir kennen zu Genüge solche Vergleich mit juristisch unerfahrenen Mandanten und+Wir kennen zu Genüge solche Vergleiche mit juristisch unerfahrenen Mandanten und
-*zweifeln an, dass es einen Passus mit einer Generalquittung gibt. Das würde nämlich bedeuten, dass der Kläger nun auf Schadensersatz klagen darf.+*zweifeln an, dass es einen Passus mit einer Generalquittung gibt. Das würde nämlich bedeuten, dass der Kläger nun auf Schadensersatz klagen darf;
-*nehmen an, dass dem Beklagten nicht gesagt wurde, dass eine zusätzliche Vergleichsgebühr entstanden ist.+*nehmen an, dass dem Beklagten nicht gesagt wurde, dass eine zusätzliche Vergleichsgebühr entstanden ist;
*gehen davon aus, dass ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde. Weshalb auch, wenn sich der Beklagte wg. dem Verschwiegenheitsbeschluss mit niemanden beraten darf. *gehen davon aus, dass ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde. Weshalb auch, wenn sich der Beklagte wg. dem Verschwiegenheitsbeschluss mit niemanden beraten darf.
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Weshalb wurde der Beklagte nicht auf [https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html GVG § 174, Abs. 4]; Weshalb wurde der Beklagte nicht auf [https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html GVG § 174, Abs. 4];
-: '' (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, dem Ausschluss der Öffentlichkeit widersprechen. ''+:'' (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, dem Ausschluss der Öffentlichkeit widersprechen.''
hingewiesen? hingewiesen?
-Wurde dem Beklagten erklärt, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht gegenüber Rechtsanwälten und dem Gericht in anderen Verfahren gilt, sowie nicht alles, sondern nur die Details aus der Privat-und Intimsphäre betrifft.+Wurde dem Beklagten erklärt, dass die [https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht Verschwiegenheitspflicht] nur die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse betrifft, nicht der eigenen. Diese betrifft auch nicht das Verhalten der Richter und Anwälte, denn diese handeln nicht geheim. Was Informationen über den Prof. Hartmut Porst betrifft, so so dürfte das Wenigste - falls überhaupt - der Verschwiegenheitspflich seitens des Beklagten unterliegen.
=Aus dem Munde der Richter*innen heute= =Aus dem Munde der Richter*innen heute=
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<datecategory name="Berichte nach Datum" date="01.07.2016 /> <datecategory name="Berichte nach Datum" date="01.07.2016 />
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-[[Kategorie:Neue Berichte|16.07.05]] 

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Max Kruse kann nicht drüber stehen, Helene Fischer täuscht, Albert und Charlene von Monaco finanzieren Kanzlei Prof. Prinz

Prof. Dr. med. Hartmut Porst hat was zu verheimlichen
Die heutigen Zensur-Geschäftemacher: Kanzleien Schertz Bergmann (RA Helge Reich), Prof. Prinz (RAin Dr.Nina Lüssmann), Nesselhauf (RA Dr. Till Dunckel)

Die heutigen Richter*innen: Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau, Dr. Thomas Linke

Inhaltsverzeichnis


Max Kruse im Kreuzverhör - LUKE! Die Woche und ich


Max Kruse: Von Löw ausgeschlossen, vom VfL geschützt
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

01.07.2016


helene fischer bei florian silbereisen

[bearbeiten] Was war heute los?

Keine Verkündungen, keine Vorsitzende Richterin Simone Käfer, nur vier Sachen, alle vier hatten es in sich.

Vertreten waren wieder drei bekannte Zensurkanzleien, die Hamburger Kanzleien Nesselhauf und Prinz Engelschall etc., sowie die Berliner Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz, welche sich bei bestimmten Sachen in Hamburg und Köln mehr Erfolg verspricht als in Berlin. Die Kanzleien Nessselhauf und des Prof. Prinz machen ihre Geschäfte hauptsächlich in Hamburg, Prinz sehr viel mit Königs-und Fürstenhäusern, Nesselhauf im großen Maße mit Fußballern, vor allem von FC Bayern München.

In der Sache Albert von Monaco und Charlene von Monaco 324 O 32/16 legte die Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann die Originalvollmacht aus dem Jahre 2012 vor. Schwer vorstellbar, dass Albert und Charlene von Monaco von der konkreten Berichterstattung direkt betroffen waren, diese überhaupt kennen.Die erstrittene Geldentschädigung dürfte bei einem Stundensatz von 500-700,- € bei Prof. Prinz und seinen Anwälten*innen in der Kanzlei verbleiben. Alles zur Verteidigung der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde.

In der Sache des Urologen, Prof. Dr. Hartmut Porst vs. Hugo Bastus-Marquez 324 O 684/15 bestand der Professor auf Ausschluss der Öffentlichkeit, weil er Aussagen mache, welche seine Privatsphäre betreffe und Vertraulichkeit genießen. Der Beklagte wollte die Öffentlichkeit, die Juristen in Robe und der Professor nicht. Der Beklagte beugte sich dem. Die Juristen in Robe – Richter*innen und Anwalt*wältin - und der Professor als Arzt erhielten die Möglichkeit, unbeobachtet von der Öffentlichkeit den Beklagten fertig zu machen, zu einem zweifelhaften Vergleich zu zwingen. Verschwiegenheit über alles, was nach Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal besprochen wurde, wurde von der Richterin Barbara Mittler angeordnet. Zensur pur.

Fachkompetenz



Prof. Porst zu future TREND REPORTAGE "Mythos Aphrodisiaka - Was können die Lustmittel wirklich?"


interview2: Christian Schertz über den Kampf gegen die Käseblätter
Was bewegt die Zensoren

Den Professor offenbar sein Geschäft als Arzt. Unzufriedenheit mit einem Arzt bei Überbringung einer schlechten Nachricht ist nichts Neues. Relativ ungewöhnlich ist, dass ein Arzt, erst recht ein Professor, gegen die Reaktion seines Patienten im Internet bei den Hamburger Zensoren Schutz sucht. Solch einem Arzt dürfte man nicht vertrauen.

Prof. Dr. Christian Schertz gesteht im Video: „Wir wollen alle durch das Schlüsselloch gucken.“ Stimmt so nicht. Gucken möchten möglicherweise viele, aber eben nicht alle. Heimlich gucken durch das Schlüsselloch möchten nur solche Menschen, welche gern ihr Innenleben verheimlichen, nach außen anders scheinen als sie tatsächlich sind. Prof. Dr. Christian Schertz offenbart sich mit solchen Geständnissen und verstößt gegen seine eigenen Ratschläge gegenüber Prominenten: Haltet die Klappe, was Euer Privatleben betrifft.

Nicht das erste Mal erleben wir Verhandlungen, in denen es nur um das Geschäft der Juristen in Robe und deren klagenden aber z.T. auch beklagten Mandanten ging. Es gab heute nur einen tatsächlich Betroffenen, den Herrn Hugo Bastus-Marquez, dem es nicht um sein Geschäft ging, sondern tatsächlich um seine Persönlichkeitsrechte, von einem Arzt verständnisvoll behandelt zu werden, und um sein Recht, seine Unzufriedenheit im Internet kund zu tun. Er war der einzige Verlierer des heutigen Zensurfreitags in Hamburg.



Princess Charlene, Prince Albert and Jazmin Grace Grimaldi at the Formula One Monaco Grand Prix

10:00

[bearbeiten] Max Kruse vs. Bauer Xcel Media Deutschland KG 324 O 223/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Was die Beklagte veröffentlichte, um der Kanzlei Nesselhauf im Geschäft behilflich sein zu können, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht so richtig mitbekommen.

Das Video, in dem der Kläger mit seinem Schwanz spielt, kann es nicht gewesen sein. Eher etwas zu seinen Frauenbekanntschaften.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel

Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter Neben Plath Zintler; Rechtsanwältin Johanna Bornholdt.

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 223/16

01.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Nehmen Sie bitte Platz. Frau Bornholdt hat sich Mühe gegeben, das ganze Leben auszubreiten. Spannende Momente, nicht … In dieser Ballung habe ich es noch nie bekommen. Wir haben ein einstweilige Verfügung erlassen … in beiden Videos….Das Video vor dem persönlichen Treffen würde bei uns im Augenblick nicht dazu führen, dass wir die einstweilige Verfügung aufheben. Das Video war vor dem Interview.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Ich war nicht dabei, was die Dame wiedergegeben hat in BILD.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Was die Dame vorgetragen hat, intim … .

Richterin Barbara Mittler: Wir haben uns unterhalten.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Max Kruse wusste genau, wer die Dame ist. Es war nicht irgendeine Person aus dem Internet.

Richterin Barbara Mittler diktiert: Der Antragsteller-Vertreter trägt vor, dass der, der das Video zugeleitet hat, ihn kannte.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Hat sie angechattet, dann kam das Video, dann haben sie sich getroffen.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel lacht: BILD …. Kennen sich aus anderen Gründen. Haben Telefonnummern ausgetauscht.

Richterin Barbara Mittler lacht, Richter Dr. Thomas Linke lacht.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt liest vor: Februar 2015 …Instanzen geschafft-März 2015 Hotel Vier Jahreszeiten das erste Mal gesehen.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Haben sich genauer kennengelernt.

Alle- Richter und Anwälte lachen immer wieder.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Ging davon aus, dass das Video … .

Richterin Barbara Mittler: Prostituierte auf dem Kiez kennen wir. Ist ganz spannend. Muss was austeilen.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Zu dem Punkt kann ich noch was sagen. Er hat sie getroffen, hatte verschiedene Gründe.

Richterin Barbara Mittler: Antragteller-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 14.08.2015.Anztragsgegner-Vertreterin erhält den Schriftsatz vom 13.04.2016. Anträge werden gestellt. Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel sehr leise: … .

Richterin Barbara Mittler: … .

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Kann man so verstehen, dass er das ins Internet gestellt hat, aus dem die relevanten Medien berichten. Sex…Privatebene. Hat sich nicht geäußert.

Richterin Barbara Mittler: Sollen wir aufschreiben?

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Würde ich bestreiten.

Richterin Barbara Mittler: Vor den Anträgen. Der Klägervertreter trägt vor, dass der Antragsteller … Formulieren Sie lieber selbst.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Mal schauen.

Richter Dr. Thomas Linke möchte helfen: ... dass der Antragsteller die …

Richterin Barbara Mittler: …Mitte Februar

Protokollführerin: Ich weiß nicht, wem ich zuhören soll..

Richterin Barbara Mittler: Ist schwer im Moment.

Richter Dr. Thomas Linke setzt sich durch: Der Antragsteller-Vertreter erklärt, dass die auf Seite 14 der Widerspruchsbegründung erwähnte Unterhaltung /Sprachnachricht im Februar 2014 der Antragsteller nicht selbst ins Internet verbreitet hat, sondern vier-fünf Freunden gesandt hat. Die Antragsgegner-Vertreterin bestreitet das.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Warum wollen Sie die Verfügung nicht aufheben?

Richterin Barbara Mittler: Weil es privat ist. Weil die Begründung, dass der Antragsteller mit der Nationalmannschaft Erfolge hatte, sich erledigt hat. Es ist die geschützte Privatsphäre. Es ist kein Bericht, der besonders detailliert ist.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Ist harmlos.

Richterin Barbara Mittler lacht: Pikant in meiner Tätigkeit hier in der Kammer. Man kann auch sagen, ist nicht weiter detailliert, kann sich auch nicht weiter auf den Schutz berufen.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Verfahren, Skandal …. Sein Bild wurde verbreitet, wurde bekannt, dass er vorher Geld verloren hat. Was geht das die Öffentlichkeit an. Dann …. noch was. Man kann streiten, ob das ein Skandal ist auf die Idee gekommen zu sein, das Video bekannt zu machen. Dame ….

Richterin Barbara Mittler: Das hat sie nicht …

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Die Geschichte setzt sich fort..

Richterin Barbara Mittler:… dann gibt es das Video, was er gemacht hat.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Nicht von zu Hause berichtet.

Richterin Barbara Mittler: Ist alles nicht so schlimm. Als ganze Lebensspanne, weil sie mit einem Spieler der Nationalmannschaft nicht in Einklang zu bringen war. Weder ist es veröffentlicht worden als … Max Kruse öffentlich vom großen Interesse war.

Richter Dr. Thomas Link: Haben das so verstanden, dass das auch aus der Vergangenheit war. Das Video war auch nicht aktuell.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Bin gespannt, wie es weiter geht.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wir auch.

Rechtsanwältin Johanna Bornholdt: Wissen Sie, wie viele Fälle es gibt?

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Speziell zum Video nicht.

Kruse-Anwalt Dr. Till Dunckel: Doch, die gibt es.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Taxi …

[bearbeiten] Kommentar RS

Schwer vorstellbar, dass der lustige Fussballer Max Kruse tatsächlich das hohe Bedürfnis hatte, über Gericht die Verbreitung des Videos und die Taxigeschichte mit dem verlorenen Geld zu verbieten. Ist er wirklich so in die alte Denke verfallen, dass er sich Hamburger Anwälte bedienen muss, für die das alles lediglich ein Geschäft ist.

10:30

[bearbeiten] Helene Fischer vs. DELTApark Verlag Ltd. 324 O 147/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Wegen Schwangeschaftsgerüchten wird Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € eingeklagt.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Helge Reich

Beklagtenseite: Kanzlei Fuhrken & Sauer; Rechtsanwalt Olaf C. Sauer
Geschäftsführer Klaus Schumacher

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 147/16

01.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Ja. Die Klägerin wendet sich gegen die Berichterstattung über Schwangerschaftsgerüchte mit Fotos vom Konzert und einem Pfeil mit dem Hinweis auf mögliche Schwangerschaft. 15.000,- € Geldentschädigung werden eingeklagt. Helene Fischer sei schlanker und achtet auf ihre Figur. Unstreitbar war sie nicht schwanger. Das ist unerheblich. Die Kammer lehnt Berichte in dieser Zeit ab. Es ist eine besonders sensible Phase, damit eine schwere Persönlichkeitsverletzung

Kommentar RS: Was für eine verblüffende Logik dieser richterlichen Zensorin. Unstreitig war Helene Fischer nicht schwanger, aber trotzdem ist es eine sensible Phase. Also auch wenn man nicht schwanger ist, treffen Schwangerschaftsgerüchte eine Frau zutiefst und sind gefährlich für das Kind und die Mutter. Wie besessen nach Zensur muss man sein, um nicht zu erkennen, was das für ein Unsinn ist. Worin liegt die Schwere, welche für eine Geldentschädigung Voraussetzung ist?

Rechtsanwalt Olaf C. Sauer: Wir haben andere Entscheidungen in Köln. Dem Grunde nach. Helene Fischer ist ein anderer Fall.

Richterin Barbara Mittler: Simone Kahn

Rechtsanwalt Olaf C. Sauer: Simone Kahn war weniger bekannt. Fischer und Silbereisen haben miteinander gekuschelt. Treten als Paar auf. Im Interview antwortet Helene Fischer auf die Frage, was ist das Schönste: Ja. Silbereisen antwortet: Schon gut. Sie sagte, ja, ein Kind kann ich mir gut vorstellen. Die Höhe… Wir haben hier gegenüber Simone Kahn … .Der Verlag hatte gegen eine bestehende einstweilige Verfügung und Geldentschädigung verstoßen. Damals hat die Kammer, Herr Buske, gesagt, weil es keine Einsicht gab. Keinesfalls eine Geldentschädigung in dieser Höhe.

Richterin Barbara Mittlerplaudert offenbar aus ihrem Nähkästchen: Sehen wir anders. Schwangerschaftsgerücht. Ist nicht das erste. Haben in einer gar nicht alten Entscheidung höher entschieden. Dass der Öffentlichkeit diese Fakten, dass sie Kinder haben möchte, bekannt sind, ist unerheblich. Kann bei einer Frau fünf, acht Jahre dauern

Rechtsanwalt Olaf C. Sauer: 2009 ist auffindbar, Kahn, das Urteil

Richterin Barbara Mittler: 15.000 sind hier nicht beantragt. Ist vielleicht drunter. Es ist der Mindestbetrag, keinesfalls zu hoch.

Rechtsanwalt Olaf C. Sauer: Dort war ein vorsätzlicher Verstoß gegen eine bestehende einstweilige Verfügung. Im Gegensatz zu Simone Kahn, dass sie Freude hat.

Richterin Barbara Mittler: Wir sind in anderer Besetzung. Haben Richtlinien.

Richter Dr. Thomas Linke: Ist schwierig, eine Berichterstattung 1:1zu vergleichen. Sehen in der Gesamtbetrachtung nicht für abwegig.

Rechtsanwalt Olaf C. Sauer: 2009 ist auffindbar, Kahn, das Urteil

Helene Fischer-Anwalt Helge Reich: Habe zwei Verfahren…. Vergleich … Da war die Berichterstattung wesentlich weniger in der Detailtiefe.

Richterin Barbara Mittler überlegt. Es wird diskutiert.

Richter Dr. Thomas Linke: Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich finde, wenn Geldentschädigung, die Prävention ist nicht gegeben. Die Beklagte hat trotz der zitierten Urteile … hat medial berichtet. Kann nicht nachvollziehen.

Richter Dr. Thomas Linke: Bericht ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Richter Dr. Thomas Linke: Wir sind anderer Rechtsauffassung.

Richterin Barbara Mittler: Bereit zu einem Vergleich?

Rechtsanwalt Olaf C. Sauer: Denke nicht.

Richterin Barbara Mittler: 15.000 sind hier nicht beantragt. Ist vielleicht drunter. Es ist der Mindestbetrag, keinesfalls zu hoch.

Überlegen. Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal. Richter verlassen den Gerichtssaal ebenfalls.

Richterin Barbara Mittler nach Wiedereintritt: Mit den Parteivertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass die Aussicht auf Geldentschädigung begründet sein dürfte, fraglich, ob in der Höhe. Klägervertreter beantragt Schriftsatznachlass zum Schriftsatz vom 23.06.16.Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Richter Dr. Thomas Linke diktiert:

1.Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 22.07.16, 9:45, Raum B 334

Richterin Barbara Mittler: Vielen Dank.

22.07.16, Dr. Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt, an Helene Fischer 12.000,- € Geldentschädigung zu zahlen, weiterhin 490,99 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens haben die Klägerin 1/5, die Beklagte 4/5 zu tragen.

Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Berufungsverhandlung 7 U 168/16

Am 20.02.18 fand fie Berufugsverhandlung, Az. 7 U 168/16, statt.

13.03.18 Verküpndung: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

[bearbeiten] Kommentar RS

Es bleibt unverständlich, worin die Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt. Helene Fischer war nicht schwanger. Insofern bestand keine Gefahr die Gesundheit der Mutter und des nicht gerzeugte, geschweige denn des noch nicht geborenen Kindes. Es gibt keine sensiblen ersten Monate der Schwangerschaft, der kritischen Mutter-Kind-Beziehung. Wovon schwafelte die Richterin Barbara Mittler?

Gibt es Befürchtungen, dass im Falle einer Schwangerschaft wieder berichtet wird, dann kann ja die Geldstrafe sehr hoch sein. Bei Helene Fische kann man aber bestimmt annehmen, dass Sie ihre Schwangerschaft schnell kundtun bzw. nervlich unbeeindruckt von den Berichten in der Presse sein wird.

Es ist alles ein Geschäft für die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz, nicht mehr und nicht weniger, dürfte man durchaus behaupten. Helene Fischer ist nur ein Objekt für das Geschäft mit den Persönlichkeitsrechten. Dieser Prof. und sein Rechtsanwalt Helge Reich hatten und haben selbst wenig Hemmungen, die Persönlichkeitsrechte seine vermeintlichen Gegner mit den Füßen zu treten.

Dogmatisch gesehen dürfte es sich bei dieser Sache nicht um eine Pressesache handeln, bei der Helene Fischer sich auf das Mutter-Kind-Verhältnis berufen kann, denn ein solches Verhältnis bestand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht. Im Körper von helene Fishce gab es kein Kind, auch nicht außerhalb.

Ein berechtigtes Interesse dürfe der Staat haben, welcher gegenüber der Presse durchsetzen möchte, dass im Falle eines Mutter-Kind (Eltern-Kind) - Verhältnisse nicht berichtet werden darf. Bewusste Rechtsprechungsverstöße möchte die Hamburger Pressekammer ahnden uns konstruiert ein berechtigtes Interesse bei denen, die es nicht haben können.

Was wäre, wenn man über einen Mann, der einen Kinderwagen schiebt, ohne dass der Fotograf sieht, wer, was im Kinderwagen geschoben wird. mit Foto berichtet wird und fragt, ist der Herr Papa geworden. Tatsächlich liegen aber im Kinderwagen nur gesammelte Leergutflaschen, welche der Man abgeben möchte. Dürften Schertz & Käfer & Mittler & Käfer & Buske den Bericht und das Foto verbieten und zur Geldentschädigung verurteilen, weil der Presse bekannt sei, dass das Eltern-Kind-Verhältnis si gut wie uneingeschränkt geschützt ist?


11:00

[bearbeiten] Albert von Monaco, Charlene von Monaco vs. FUNKE Woman Group GmbH 324 O 32/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Klage wendet sich gegen eine Berichterstattung unter dem Titel „Vielleicht gibt es eine Scheidung. Geht dies? Wer kriegt die Kinder?“ in der "Aktuelle" und erhebt Anspruch auf Unterlassung, Erstattung der Abmahnkosten, Geldentschädigung. Bericht aus dem Ehevertrag

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Prinz; Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann

Beklagtenseite: Kanzlei Romanka & Collegen; Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 32/16

01.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Beklagtenvertreter erhält den Schriftsatz vom 22.06.2016. Die Klage wendet sich gegen eine Berichterstattung unter dem Titel „Vielleicht gibt es eine Scheidung. Geht dies? Wer kriegt die Kinder?“ und erhebt Anspruch auf Unterlassung, Erstattung der Abmahnkosten, Geldentschädigung. Es wird erläutert, dass es einen Ehevertag gibt. Sie, Herr Himmelsbach haben Bedenken zur vollmacht. Es sind einunddreißig Klassiker.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach: Ich bestehe auf der Vollmachtvorlage.

Fürstenhaus-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Habe dabei.

Richterin Barbara Mittler: Klägervertreterin legt die Vollmacht vom 10.05.2012 des Klägers zu 1 sowie die Vollmacht vom 10.05.2012 der Klägerin zu 2 im Original zur Einsicht für das Gericht und den Beklagtenvertreter vor.

Kommentar RS: Kopien werden nicht gemacht. Wozu auch. Rechtsanwälte, Fürsten, Prinzen und Prinzessinen sind per Definition glaubwürdig. Lügen, Täuschung, Verdrehung der Wahrheit sind bei diesen H Wo leben wir denn.

Richterin Barbara Mittler: … dann soll es eine Mindestdauer der Ehe geben soll. Das betrifft die Privatsphäre, geht die Öffentlichkeit nichts an. Es sind Gerüchte, Spekulationen. Anders, wenn sie sich wirklich trennen. Es ist eine Fürstenpaar, Staatsoberhaupt. Wir werden den Unterlassungsanspruch bejahen. Geldentschädigung gibt es nur bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Bei „die Ehe ist eine Hölle auf Erden“ haben wir bejaht, weil der Bestand der Ehe so niedergemacht wird. Jetzt doch die Scheidung. Er kriegt die Kinder. Wir müssen überlegen, ob das Scheidung bedeutet. Bei einer Thronfolge ist es eher so, dass die Kinder im Palast bleiben. Wir haben uns noch nicht entschieden. Titel ja, aber in Innenteil wird klar dargelegt, dass sie sich nicht getrennt haben.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach: Der Beitrag beschäftigt sich darum, gibt es einen Ehevertrag.

Richterin Barbara Mittler: …. .

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach: Ehevertrag ein in der Öffentlichkeit bekanntes Thema. Dieser ist auch für die Dynastien wesentlich. Es wird berichtet, was wird in der Regel im Ehevertrag geregelt. Die Anwältin sagt, dass es üblich ist, dass die Kinder bei Hof bleiben. Die Entscheidung des BVerfG dazu ist klar. Titel ist eine Ankündigung des Textes. Das BVerfG sagt, darf man nicht isoliert betrachten. Es ist weder eine Geldentschädigung wert noch … . Man hätte auf Substantivität achten sollen. Gegendarstellung. In der Zeremonie wurde der Ehevertrag genannt. Da kann man fragen, was steht da drin? In Deutschland ist es die Gütertrennung. Dort anders. Ist genannt, dass Kinder am Hof bleiben und reisen nicht aus nach … .

Fürstenhaus-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Es wird als Tatsache berichtet.

Richterin Barbara Mittler: Für die Unterlassung ist es egal, ob Tatsache oder Spekulation. Geldentschädigung muss zwingender Eindruck sein. Der zwingende Eindruck ist nicht mehr da.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach: Bestreite, dass die Betroffenen Bescheid wissen von der Veröffentlichung. Es fehlt die Betroffenheit.

Fürstenhaus-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Trennung war zwingen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach: Das ist die Rolle der Titelseite.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Welche Bedeutung hat „doch Scheidung“?

Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach erläutert die deutsche Sprache: …gerade nicht. Sonst hieße es nur „Scheidung“.

Fürstenhaus-Anwältin Dr. Nina Lüssmann: Wichtig ist, wie versteht es der Leser..

Richterin Barbara Mittler: Frage, ob zwingend. Da müssen wird uns Gedanken machen. Wir sind noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Mit den Parteivertretern wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass der Unterlassungsanspruch bestehen dürfte. Anträge werden gestellt aus dem Schriftsatz der Kläger vom14.04.16, Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Die Richter*innen verlassen den Gerichtssaal. Richterin Barbara Mittler nach Wiedereintritt: Wie machen Prozesskostensicherheit.

Beschlossen und verkündet:

1. Die Kläger haben jeweils eine Prozesskostensicherheit in Höhe von 4.000,- € bzw. die Bürgschaft der Prozessbevollmächtigten zu hinterlegen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.07.16, 9:45, Raum B 334

26.08.16, Urteilsverkündung Es ergehr ein Urteil. Verboten wird er Bericht über den Ehevertrag. Geldentschädigung 2 x 10.000,- €.

[bearbeiten] Berufung 7 U 176/18, 19.03.2019

19.03.19: Berufungsverghandlung mit Buske, Meier, Zink

Vergleich getroffen

1. Beklagte zahlt an die Kläger 12.000,- €. Die Zahlungen von 10.000,-- € entfallen
2. Kläger verzichtet auf die Rechte aus dem LG-Urteil vom 26.08.2016 und aus der vorangegangenen einstweiligen Verfügung vom 24.11.2015.
3. Die Kosten des Rechtsstrets beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
4. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der in Rede stehenden Veröffentlichugn erledigt.

Streitwert 50.000,-- €.


11:45

[bearbeiten] Prof. Dr. Hartmut Porst vs. Hugo Bastus-Marquez 324 O 684/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Urologe Prof. Dr. Hartmut Porst fühlte sich vom Beklagten falsch bewertet. Die Bewertung kann durchaus falsch gewesen sein.

Dürfte schlimmer gewesen sein als diese vor vier Jahren bei Google abgegebene Bewertung:

Ein unmöglicher, homo-feindlicher Arzt. Fragt mich im Erstgespräch, ob ich homosexuell sei. Das hat da aber nichts verloren. Es ist vollkommen egal für seine Diagnose! Schließlich unterrichtete er mich, "nur Schwule bekommen Analkrebs, wenn man die Feigwarzen nicht behandelt." Auf meine irritierte Nachfrage, ob er sich sicher sei, dass Heteromänner nicht betroffen sein könnten, betonte er: „Doch, aber die bekommen das dann am Penis.“
Unglaublich, aber wahr! Ein echter, lächerlicher Homo-Hasser, dieser "Professor", der weniger Informierten sicher Angst gemacht hätte mit seiner peinlichen Aussage!

Es gibt auch andere nicht minder schöne aktuelle Bewertungen.

Nun klagt dieser Professor bei den Hamburger Zensoren auf Unterlassung und verlangt Geldentschädigung für entgangene Patienten und Ausschluss der Öffentlichkeit.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Pfaff; Kläger persönlich

Beklagtenseite: Rechtsanwältin Kirstin Ruoff; Beklagter persönlich

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 684/15

01.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richterin Barbara Mittler: Hatte gestern mit Ihren beiden Prozessbevollmächtigten telefoniert. Möchten mit einer klassischen Güteverhandlung beginnen. Frage, ob Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.

Hugo Bastus-Marquez:Für mich ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit vorhanden ist.

Richterin Barbara Mittler: Wenn niemand beantragt. Es geht um die GooglePlus Bewertung. War ein Jahr online. Sie haben bewertet. Haben rausgenommen, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Sie, der Kläger, möchten Geldentschädigung, finden die Bewertung unverschämt.

Klägeranwalt Dr. Pfaff: Sie ist unwahr.

Prof. Dr. Hartmut Porst: Es ist alles gelogen. Es waren zwei Patienten, die haben sich bei mir bedankt. Sie sagten, wären wegen der Bewertung nicht zu mir gekommen. Freunde haben gesagt, gehen sie hin. Zwei Patienten haben mir gesagt, wären nicht gekommen, wären sie nicht von Freunden … .Es heißt falsche Diagnose, falsche Abrechnungen. Sie, sie …. Jetzt werden sie nie …. . Habe mir die Akte geholt, in die Gesetze geguckt, alles gelogen.

Richterin Barbara Mittler: Muss rechtlich einhaken. Geldentschädigung bekommt man, wenn es eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung ist.

Prof. Dr. Hartmut Porst: Enormer Reputationsverlust..

Klägeranwalt Dr. Pfaff korrigiert: Schlechter Arzt ist eine Meinungsäußerung.

Richterin Barbara Mittler: War überschrieben “Katastrophe“.

Hugo Bastus-Marquez: Haben zu der Bewertung … . Habe mit meinem Namen bewertet, nicht anonym. Herr Porst hat viele schlechte Bewertungen, sind schlimmer, sind aber anonym. Er sagt, ist wie bei den Hotelbewertungen. Hotel haben gute und schlechte Bewertungen. Steht auch, guter Arzt. Müssten dann auch gelöscht werden.

Richterin Barbara Mittler: Sie haben das als Schlimm empfunden.

Hugo Bastus-Marquez: Steht gigantisch.

Richterin Barbara Mittler: Kennen wir..

Hugo Bastus-Marquez: Für mich war es eine Katastrophe.

Richterin Barbara Mittler: Was war?

Hugo Bastus-Marquez: Er hat gesagt, … Habe keine Medikamente erhalten ….Hätte Medikamente bekommen müssen.

Richterin Barbara Mittler: Sie waren fertig.

Hugo Bastus-Marquez: Meine Verlobte.

Richterin Barbara Mittler: … .

Hugo Bastus-Marquez erläutert, worin seine tiefe Betroffenheit bestand und ergänzt: …War bei Dr. Frehse. Wir sind bisschen eingeschränkt-.Es kommt nicht darauf an, wie viele Leute auf dem Fußballfeld sind.

Richterin Barbara Mittler: Werde mich mit Prof. Porst unterhalten.

Prof. Dr. Hartmut Porst: Habe ein Problem mit der Öffentlichkeit.

Beklagtenanwältin Kirstin Ruoff: Kann beantragen.

Richterin Barbara Mittler: Klägervertreter stellt den Antrag, die Öffentlichkeit bis auf Weiteres auszuschließen, weil er Erläuterungen zu der Originaldiagnose machen wird. Es handelt sich um den inneren Lebensbereich des Patienten.

Hugo Bastus-Marquez: Bin dagegen.

Richterin Barbara Mittler: Ihre Anwältin ist aber dafür.

Hugo Bastus-Marquez: Wenn das so ist.

Richterin Barbara Mittler schließt die Öffentlichkeit nach GVG §174 aus und ergänzt diesen Beschluss: Den Prozessbeteiligten wird die Verpflichtung auferlegt, Stillschweigen zu bewahren. Es bleibt alles in diesem Raum unter uns. Sie dürfen das nicht rumerzählen.

Richterin Dr. Thomas Linke ungeduldig: Es geht um das, was jetzt gleich gesprochen wird.

12:00, Richterin Barbara Mittler: Details werden nicht öffentlich gemacht. Es geht das Geheime der Parteien. Herr Schälike verlassen Sie bitte jetzt den Saal. Wenn es wieder öffentlich wird,rufen wir Sie wieder rein.

Schälike zum Beklagten: Jetzt haben Sie den Einzigen aus dem Saal entfernt, der Ihnen hätte Unterstützung leisten und als Fachmann dem Prof. Paroli bieten können.

Schälike begibt sich zur Tür, öffnet diese. Richter Dr. Thomas Linke ungeduldig: Herr Schälike, können Sie jetzt den Saal verlassen.

Die nicht öffentliche Verhandlung dauerte noch zwei Stunden mit zwei Pausen dazwischen. Der Beklagte durfte sich mit Schälike nicht unterhalten, war sichtlich unzufrieden, was im Saal von den fünf Juristen in Robe und dem Professor angeboten wurde. Gegen 14:00 war die Verhandlung beendet, die Parteien verließen den Raum.

Schälike geht in den Gerichtssaal und fragt: Ist es jetzt wieder öffentlich?

Richterin Barbara Mittler im Weggehen: Hat sich erledigt. Es kam zu einem Vergleich. Eine öffentliche Verhandlung gab es nicht.

[bearbeiten] Kommentar RS

Wir kennen zu Genüge solche Vergleiche mit juristisch unerfahrenen Mandanten und

  • zweifeln an, dass es einen Passus mit einer Generalquittung gibt. Das würde nämlich bedeuten, dass der Kläger nun auf Schadensersatz klagen darf;
  • nehmen an, dass dem Beklagten nicht gesagt wurde, dass eine zusätzliche Vergleichsgebühr entstanden ist;
  • gehen davon aus, dass ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde. Weshalb auch, wenn sich der Beklagte wg. dem Verschwiegenheitsbeschluss mit niemanden beraten darf.

Weshalb wurde der Beklagte nicht auf GVG § 174, Abs. 4;

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, dem Ausschluss der Öffentlichkeit widersprechen.

hingewiesen?

Wurde dem Beklagten erklärt, dass die Verschwiegenheitspflicht nur die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse betrifft, nicht der eigenen. Diese betrifft auch nicht das Verhalten der Richter und Anwälte, denn diese handeln nicht geheim. Was Informationen über den Prof. Hartmut Porst betrifft, so so dürfte das Wenigste - falls überhaupt - der Verschwiegenheitspflich seitens des Beklagten unterliegen.

[bearbeiten] Aus dem Munde der Richter*innen heute

Richterin Barbara Mittler: Für die Unterlassung (bei der Privatsphäre) ist es egal, ob Tatsache oder Spekulation.

Richter Dr. Thomas Linke: Herr Schälike, können Sie jetzt den Saal verlassen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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