Anwaltszwang

Aus Buskeismus

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Begriff

Anders als bei Amtsgerichten muss man sich bei Landgerichten, Oberlandesgerichten und Bundesgerichtshof anwaltlich vertreten lassen. Nur zugelassene Anwälte können dort wirksam Prozesshandlungen vornehmen.

Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es Ausnahmen.


Kritik

Damit haben es Kläger in der Hand, den Beklagten weitere Kosten aufzubürden.

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