Presseerklärung 012 - 29.01.2013 - Kleiner Sieg für die Aufarbeitung der deutschen Geschichte

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[bearbeiten] Pressemitteilung - 29.01.2013

Kleiner Sieg für die Aufarbeitung der deutschen Geschichte

Barbara Deuling, von der DDR-Staatsicherheit geführt als IM, bestreitet, wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben.

Barbara Deuling klagte in diesem Zusammenhang wegen Namensnennung in dem Bericht vom 20. Juni 2008 gegen den Buskeismus-Betreiber Rolf Schälike und erreichte am 26.08.2008 die einstweilige Verfügung, Az. 324 O 186/08

Vertreten wurde Barbara Deuling vom Rechtsanwalt Helmuth Jipp (†). Zusammen mit Ihren Ehemann Wolfgang Deuling von der DDR-Staatssicherheit als IM "Bob" geführt, der allerdings ebenfalls bestreitet, wissentlich und willentlich mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet zu haben, klagte das Ehepaar gegen

- die Wissenschaftler Georg Herbstritt und Helmut Müller-Enbergs,
- den Verlag Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG
- die Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU)

wegen der Veröffentlichung derer Namen, verbunden mit justiziablen Passagen, in zwei wissenschaftlichen Werken:

- Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage (Georg Herbstritt)
- Anatomie der Staatssicherheit (Helmut Müller-Enbergs)

Die Hamburger Zensoren Andreas Buske (LG ZK24, OLG 7.Senat) und Dr. Marion Raben (OLG 7.Senat) folgten der verquerten Logik des Rechtsanwalts Helmuth Jipp (†) und erließen Zensururteile. Die meisten Urteile wurden rechtskräftig. Politiker, Medien und der Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatsicherheit Roland Jahn unterwarfen sich wie Hündchen mir den Beinchen nach oben strampeld diesem umstrittenen Ehepaar.

Keiner vertraute dem BGH und dem Bundesverfassungsgericht. Die Beklagten takteten sich ein in das Zensurgeschehen, wie seinerzeit die meisten Juristen, Journalisten, Politiker und Wissenschaftler in der DDR. Das Ehepaar Deuling holte die Vergangenheit in das Deutschland Heute rüber.

Helmut Müller-Enbergs wehrte und wehrt sich allerdings. Das Ergebnis ist leider noch offen.

Rolf Schälike ließ die einstweilige Verfügung 2008 über sich ergehen und wartete ab. Barbara Deuling mit Ihrem Anwalt Helmuth Jipp (†) konnten es nicht lassen und erhoben im Mai 2011 Hauptsacheklage, die mit am 31.08.2012 mit Urteil abgewiesen wurde. Die Berufung steht noch an.

Heute wurde durch Beschluss

- die einstweilige Verfügung Az. 324 O 186/08 vom 26.08.2008 aufgehoben
- der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen,
- die Kosten des Widerspruchverfahrens hat Barbara Deuling zu tragen.

Fazit:

Wer kannte vor 2008 Barbara und Wolfgang Deuling in Verbindung mit der Stasi? Tausende von Namen enthalten die o.g. wissenschaftlichen Werke. Nur das Ehepaar Deuling klagte gegen ihre Namensnennung und den Verdacht, mit der Stasi wissentlich und willentlich zusammengearbeitet zu haben. Durch die Gerichtsprozesse wurden die Deulings für die breite Öffentlichkeit bekannt. Rechtsanwalt Helmuth Jipp (†) konnte - das muss man allerdings feststellen - nicht unerhebliche Honorare einstreichen.

Wir würden heute behaupten, Rechtsanwalt Helmuth Jipp (†) hat seinen Mandanten Barbara und Wolfgang Deuling einen Bärendienst erwiesen, er hat sie falsch beraten. Eigene Interessen des Anwalts gaben den Ausschlag.

Nun sind Barbara und Wolfgang Deuling namentlich weltweit bekannt. Große Medien berichteten und berichten über deren Zank mit den Wissenschaftlern. Die Stasikontakte des Ehepaars Deuling und der Umgang dieses politisch interessierten Paar heute mit ihren früheren Stasikontakten wird öffentlich diskutiert. Diskutiert wird auch deren Umgang mit der DDR-Geschichte, mit der Meinungsfreiheit.

Wolfgang Deuling ist bei DIE LINKE in Bonn politisch aktiv tätig. Der Partei DIE LINKE erweist Wolfgang Deuling mit seinem Zensurbegehren bestimmt einen Bärendienst. Ehrlichkeit und Offenheit sind nicht die Stärke dieses Ehepaars.

Rolf Schälike, 29.01.2013

[bearbeiten] Ergänzung, Februar 2013

Das Bonner Ehepaar zieht Klage gegen Wissenschaftler Müller-Enbergs zurück Tagesspiegel

[bearbeiten] Klarstellung, 07.03.2013

Wolgang Deuling ist nicht Mitglied der Partei DIE LINKE.

Die Behauptung, Wolfgang Deuling "ist bei DIE LINKE in Bonn aktiv tätig" ist unrichtig.

Diese Mitteilung erhielt ich von seinem Anwalt Helmuth Jipp (†) am 07.03.2013.

Rolf Schälike

[bearbeiten] Ergänzung, 17.12.2013

02.12.2013: OLGRi Andreas Buske telefoniert mit RA Helmuth Jipp (†) und weist auf Bedenken hinsichtlich der Berufung hin.

11.12.2013: RA Helmuth Jipp (†) nimmt die Berufung zurück.

17.12.2013: Beschluss in der Sache 7 U 90/12 Buske, Lemcke, Dr. Weyhe:

1. Die Klägerin wird des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.
2. Die Klägerin hat die Kostren des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahrens wird auf 10.000,- € festgesetzt.

[bearbeiten] Ergänzung, 03.07.2014

Rechtsanwalt Helmuth Jipp ist am 03.07.2014 nach schwerer Krankheit verstorben.

Wir haben RA Helmuth Jipp das letzte Mal bei der Zensurkammer am 15.11.13 erlebt und darüber berichtet. Davor noch am 25.06.2013 beim HansOLG als Vertreter der rechten Szene. Wir berichteten.

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