324 O 832/08 - 06.02.09 - Berlner Verlag wird verklagt; Die Anwälte beider Parteien vertraten schon Mal den Berliner Verlag

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Brenner vs. Berliner Verlag GmbH

05.12.08, 11:45 324 O 832/08 Brenner vs. Berliner Verlag GmbH


[bearbeiten] Corpus Delicti

Offenbar ging es um den folgenden Artikel der Berliner Zeitung. 03.07.2008

Ausweisung von mutmaßlichem Mafia-Mitglied
Beschuldigter ist im Haftkrankenhaus - Marlies Emmerich

Das vor knapp zwei Wochen verhaftete mutmaßliche ranghohe Mitglied einer weitverzweigten Russenmafia, Michail R., wird voraussichtlich an die spanische Justiz ausgeliefert. Nachdem das Kammergericht zugestimmt hat, steht dem nichts mehr im Weg.

...

Entsetzen hatte der Fall bei der Jüdischen Gemeinde ausgelöst. Über eine von ihm gegründete Wahlliste war der 55-Jährige vor Jahren in das 21-köpfige Gemeindeparlament gewählt worden. Alexander Brenner, damals Gemeindechef, ahnte nichts von den kriminellen Machenschaften. Ein am 21. Juni in der Berliner Zeitung veröffentlichtes Foto zeigte Brenner mit R. Zwischen Brenner und den kriminellen Handlungen des Verdächtigen gibt es aber keinerlei Verbindung.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Ritz
Richter am Landgericht Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch, vertreten vom Anwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Schert pp., vertreten vom Anwalt Helge Reich

Nicht uninteressant, dass der Klägeranwalt noch bis zur Gründung der eigenen Kanzlei ebenfalls den Beklagten, den Berliner Verlag, als Untergebener der Kanzlei Dr. Schertz vertrat.

Der heutige Klägeranwalt Dominik Höch klagt auch gegen den Berichterstatter Rolf Schälike in Köln und wird vertreten ... Raten Sie von wem? Von den heutigen Beklagtenanwalt, den Herrn Helge Reich. Die Kölner Sache hat das Aktenzeichen 15 U 205/08 / 28 O 463/07.

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Autor: Rolf Schälike

Anwalt Dominik Höch übergibt den Schriftsatz vom 04.02.09 für Gericht und Gegner.

Der Vorsitzende: Der Text wurde verbreitet in der Berliner Zeitung, aber auch in Hamburg. Sie [Herr Reich] wollen die Zuständigkeitsrüge aufrecht erhalten?

Beklagtenanwalt Herr Helge Reich: Den Gedanken haben wir trotzdem.

Der Vorsitzende: Hm .. .

Klägeranwalt Dominik Höch: ... .

Der Vorsitzende: Wir wollen keine Geldentschädigung zusprechen. Die Veröffentlichung des Bildes kann man als Unrechtens sehen. Die Textberichterstattung auch ... Straftaten ... kommt damit in Verbindung ... werden an den Pranger gestellt. Ergibt sich unserer Auffassng nach nicht. Die Bildunterschrift ist der Fokus. Michael R. ... Mit Unterschrift. ohne Unterschrift ... .Mit ... bringt zum Ausdruck, dass der Kläger nicht in dem Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestellt wird. Bildnis Anlage K4. Ob das mit Zustimmung der jüdischen Gemeinde erfolgte?

Klägeranwalt Dominik Höch: Kann nur das vortragen, was wir schon vorgetragen haben. ... mit Bildunterschrift. Zwei Dinge sind wichtig ... .der übliche Leser ... wie er zur Zuodnung kommt. Es stellt sich die Frage der Verpixelung. Mensachenhandel und Geldwäsche ... Es entsteht der Eindruk, hat was mit meinem Mandanten zu tun. Führen sie nicht weg von Brenner. Dafür sind die Mafiösis festgenommen worden. ... jüdische Gemeinde ... . Es ist mehr als unglücklich, so dargestellt zu werden.

Der Vorsitzende: Aber die Presse verurteilen wir hier nicht ... würden wir lieber machen.

Klägeranwalt Dominik Höch: ... .

Richterin Frau Dr. Goetze: Ist ein anderer Fall.

Klägeranwalt Dominik Höch: ... der andere Fall.

Richterin Frau Dr. Goetze: Was wollen Sie damit sagen?

Klägeranwalt Dominik Höch: Lassen Sie mich etwas sagen.

Richterin Frau Dr. Goetze: Ist ein anderer Fall.

Beklagtenanwalt Helge Reich: Ich bin froh, dass wir hier einer Meinung sind.

Der Vorsitzende: Kann ja auch mal sein.

Beklagtenanwalt Helge Reich: Ist vielleicht nicht preisverdächtigt. ... Bleibt da irgend was? R. und L. ausblenden, dann sieht er Brenner.

Klägeranwalt Dominik Höch: Das tut der Leser. Sonst würde er nicht angesprochen werden.

Beklagtenanwalt Helge Reich: ... .

Klägeranwalt Dominik Höch rülpsend: Ja. Durch die Darstellung. Ich glaube, es ist nicht so schwer zu verstehen.

Der Vorsitzende: Na und? Können Sie sich einigen und ein bisschen zahlen?

Beklagtenanwalt Helge Reich: Wir schon .. dafür ... . ... Sonst machen wir eine Klage.

Klägeranwalt Dominik Höch: Nein.

Der Vorsitzende: Sie wollen es wissen?

Klägeranwalt Dominik Höch: Ja.

Der Vorsitzende: Auch nicht mit ... ?

Klägeranwalt Dominik Höch: Ja. Ich habe vorgetragen.

Der Vorsitzende: Wenn keiner zurücknimmt, dann müssen wir wohl entscheiden.

Alle lachen.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. ... Instanzenrisiko ... .

Klägeranwalt Dominik Höch: Möchte auf Mundholz hinweisen.

Beklagtenanwalt Helge Reich: Das war zehn Jahre her.

Klägeranwalt Dominik Höch: Nein, zwei Monate.

Der Vorsitzende: Der Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schrifsatz vom 09.10.2008. Der Beklagtenvertreter beantragt, die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.04.09, 9:55, in diesem Saal.

Der Vorsitzende bedächtig, den Kopf hin- und her schaukelnd: Brauchen Sie eine Entscheidung? ... Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 03.04.09, 9:55, Saal B335.

Klägeranwalt Dominik Höch: Tschüß

Der Vorsitzende: Tschüß

03.04.09: Aussetzungsbeschuss auf den 17.04.09.

17.04.09: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 20.000,00 €.

Der Kläger ist in Berufung gegangen.

27.10.09: 7 U 59/09 Berufungsverhandlung

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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