324 O 669/11 - 03.02.12 - Schertz tobt und beleidigt mal wieder, setzt sich damit durch

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im SPON vom 07.11.2011 steht:

Es sind handfeste Drohungen, an die sich Georg-Dieter Bell (59) erinnert. "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen", habe ihm Daimler-Personalvorstand Wilfried Porth (52) angekündigt, was dieser jedoch bestreitet. Porth, so Bell weiter, habe außerdem gesagt, er werde auch dafür sorgen, dass die Mitglieder der in Baden-Württemberg von Bell angeführten Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Nachteile im Unternehmen hätten.

Heute erlebten wir das Gegendarstellungsverfahren.

Im Ergebnis der Verhandlung wurde die folgende Gegendarstellung erreicht:

Gegendarstellung

Auf www.spiegel.de schreiben Sie in einem Artikel vom 7. November 2011 mit der Überschrift

"Klage gegen designierten Aufsichtsrat - Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert", ich hätte gegenüber Georg-Dieter Bell folgende Äußerung getätigt: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen."
Hierzu stelle ich fest:

"Ich habe diese Äußerung nicht getätigt"

Stuttgart, den 8. November 2011

Wilfried Porth

Daimler Personalvorstand


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Wir machen alle nur unseren Job. Toben gehört dazu.

[bearbeiten] Wilfried Porth vs. Ein Unternehmen der SPIEGEL.net AG

324 O 669/11 Wilfried Porth vs. Ein Unternehmen der SPIEGEL.net AG

Dieser Verhandlung ging die Klage gegen das manager-magazin mit den gleichen Anwälten und Richtern in fast gleicher Sache voraus. Verhandlungsbericht.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richter am Landgericht: Dr. Asmus Maatsch
Richterin am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Beklagtenseite: Kanzlei Schultz-Süchting; Rechtsanwalt Dr. Lars Kröner, Rechtsanwalt Dr. Dirk Bruhn

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.02.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer zur Protokollführerin: Das Protokoll ist fas das gleiche.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Die Erstmitteilung ist falsch.

Klägeranwalt Schertz außer sich: Habe keine Lust. Ich mache eine Vergleich. Bin getäuscht worden Entweder der gleiche Satz, ansonsten fechte ich den Vergleich wegen fadenscheniger Täuschung an.

Die Vorsitzende: Vielleicht … .

Beklagtenanwalt Dr. Kröner ruhig: Habe Sie nicht getäuscht. Wir haben nur über den Text im manager-magazin.de gesprochen. Es war der Text im manager-magazin nicht der von spiegel.de.

Klägeranwalt Schertz wütend: Haben Sie bis jetzt nicht vorgetragen. Willentlich haben Sie mich beim Vergleich getäuscht.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner ruhig: Erst Mal sollten wir reden. Der Vorname ist nicht genannt, auch nicht die Funktion ist nicht drin.

Klägeranwalt Schertz immer noch wütend: Sie haben mich noch nicht verstanden.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner nach wie vor sehr ruhig: Bisher …

Klägeranwalt Schertz unterbricht: Mache ich nicht hat mit.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner ruhig: Es wurde vorgelesen und Sie haben genehmigt. Klägeranwalt Schertz fühlt sich hintergangen: Es sind miese Taschenspielertricks. Wenn Sie mit solcher Methode vorgehen, dann fechte ich das wegen arglistiger Täuschung an.

Die Vorsitzende: Sie [Kröner] haben recht. Die Erstmitteilung wird falsch wiedergegeben. Das könnte greifen. Ich muss aber sagen, das Argument ist, um was ging es in der anderen Verhandlung. Das, was wir beraten hatten, … dann ist … .

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Ich möchte einmal zu Ende reden. Taschenspielertricks … .

Klägeranwalt Schertz unterbricht: …. .

Die Vorsitzende: Lassen sie ihn Ausreden:

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Was Sie denken ist mir Wurscht. Ich habe es gesehen, sie haben es nicht gesehen. Die Fälle sind unterschiedlich Muss….

ube ich Ihnen nicht.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Ich versuche das zu lösen. Wenn Sie mich beleidigen … .

Klägeranwalt Schertz unterbricht erneut: Es ist der gleich Justiziar, mit den Sie eben telefoniert haben. Es ist eine arglistige Täuschung.

Die Vorsitzende denkt auch an ihre Zeit: Ich habe das so verstanden, wie Herr Schertz. Deswegen wird es nicht noch mal …. Und zu besprechen.

Die Parteivertreter verlassen den Gerichtssaal. Man hört Herr Prof. Dr. Christian Schertz laut schreien Machen Sie mir nicht nochmals.

Die Richter verlassen den Gerichtssaal. Zunächst kommt Schertz wieder zurück, etwas später Kröner.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Mache es genauso: Es war ein Missverständnis.

Die Richter betreten den Gerichtssaal. Die Anwälte stehen auf.

Beklagtenanwalt Dr. Kröner: Mir ist das wirklich nicht so in Erinnerung. Habe das wirklich anders verstanden. Kann ja die Aufregung verstehen. Gut. Müssen wir nicht weiter vertiefen. In gleicher Aufmachung, wie mit der Tatsachenbehauptung im manager-magazin.de.

Klägeranwalt Schertz: Über Zwangsgelder müssen wir jetzt nicht sprechen. Vielen Dank.

Es bleibt wir in der vorangegangenen Verhandlung. Vorgelesen und genehmigt wurde in diese Verhandlung nichts. Das Protokoll könne die Richter selbst schreiben. Darüber sind alle fünf Zensoren sich einig.

Das Ergebnis:

Gegendarstellung

Auf www.spiegel.de schreiben Sie in einem Artikel vom 7. November 2011 mit der Überschrift

"Klage gegen designierten Aufsichtsrat - Kleinkrieg zwischen Daimler und Bell eskaliert", ich hätte gegenüber Georg-Dieter Bell folgende Äußerung getätigt: "Ich werde dafür sorgen, dass Sie von mir weitere Schwierigkeiten bekommen."
Hierzu stelle ich fest:

"Ich habe diese Äußerung nicht getätigt"

Stuttgart, den 8. November 2011

Wilfried Porth

Daimler Personalvorstand

[bearbeiten] Kommentar

Das Rumschreien hat wohl doch manchmal seinen Sinn. Alle Beteiligten haben Zeit und Arbeit gespart. Das Zensurbegehren muss sich rechnen. Auf die Inhalte kommt es nicht an, nur auf die Optik und das Geld.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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