324 O 342/09 - 08.10.10 - Sterbehilfe - Digitas - Roger Kusch Innesenator a.D.

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Dignitas und Innensenator a.D. Roger Kusch betreiben Sterbehlfe. Vieles ist dabei umstritten, vieles kriminell.

In der WDR-Sendung wurde behauptet; Roger Kusch holte sich Anregungen bei Dignitas. Es wird gestritten, war der erste Kontakt 2003 oder erst 2007.

Inhaltsverzeichnis

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Bericht


Video bei YouTube

[bearbeiten] Dignitas – Menschenwürde vs. Südwestrundfunk

324 O 342/09 Dignitas-Menschenwürdig Leben und Ludwig A. Minelli vs. Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts)

Die erste Verhandlung, welche die Pseudoöffentlichkeit mitbekam war am 12.02.2010. Es begann gleich mit der Zeugenbefragung.


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Mozer Bezzenberger; Rechtsanwältin Claudia Tamm
Beklagtenseite: Kanzlei Löffler pp; Rechtsanwalt Prof. Dr. Burkhard
Dr. Gontrum (SWR)
Justizsenator a.D. Dr. Roger Kusch als Zeuge

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Markus Kompa und Rolf Schälike

Die SWR-Leute beeindruckten die Hamburger Richter durch ihre „süddeutschen Roben“, die mit Samt besetzt sind. Die Robenträger fachsimpelten über Vorteile von Samtbesatz und Seidenbesatz.

Dr. Kusch betritt den Saal.

Der Vorsitzende: Beschlossen und verkündet: Dr. Kusch soll als Zeuge vernommen werden. Sie sollen dazu befragt werden, ob 2003 der Kläger zu Ihnen Kontakt hatte, ob der Infusionsapparat angeschaut wurde.

Der Zeuge, ein ehemaliger Justizsenator, wird über die Wahrheitspflichten belehrt.

Der Vorsitzende: Nehmen Sie bitte hier Platz. Wie lautet ihrer vollständiger Name?

Zeuge Kusch: Roger Kusch.

Der Vorsitzende: Welchen Beruf üben Sie aus?

Zeuge Kusch: Rechtsanwalt.

Der Vorsitzende: Wie alt sind sie?

Zeuge Kusch: 56.

Der Vorsitzende: Wo sind Sie geboren und wo haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt?

Zeuge Kusch: Beides in Hamburg.

Der Vorsitzende: Sind Sie mit dem Kläger oder der Beklagten verwandt oder verschwägert?

Zeuge Kusch: Nein.

Der Vorsitzende: Ich weiss, dass Sie uns mitgeteilt haben, Herrn Minelli .... kennen gelernt zu haben, - aber wir haben auch Frau Wernie vernommen - ..... 2003 zwischen Frühling und Anfang Sommer. Vorhalt Frau Wernie: Sprach von zunächst einer unbekannten Person, will sie als Dr. Kusch erkannt haben aufgrund eines TV-Berichts. ....Sagte aus, Herr Minelli habe Besuch von einem deutschem Politiker gehabt, der sich für Sterbehilfe einsetzen wolle. Sei sich absolut sicher.

Zeuge Kusch: Alles falsch. Habe Minelli erst 2006 kennengelernt, im Restaurant R. in Berlin. Muss der 30.10.2006 gewesen sein bei einem Mittagessen mit Minelli, das habe ich im Kalender eines Rechtsanwalts Graefe, einem Bekannten von Herrn Minelli, entdeckt. Deckt sich mit meiner vagen Erinnerung vom Herbst 2006. Kein Zweifel am Terminkalender des Kollegen Graefe.

Beklagten-Anwältin: Wann waren Sie erstmals im Hause von Minelli.

Zeuge Kusch: Wohl Frühjahr 2007.

Beklagten-Anwältin: Bis wann waren sie Justizsenator?

Zeuge Kusch: Bis März 2006, war nicht mehr Justizsenator.

Beklagten-Anwältin: Bei dem Treffen, haben sie da den Infusionsapparat angesehen?

Zeuge Kusch: Der existierte zu dem Zeitpunkt gar nicht. Also der, den ich später mal präsentiert habe, der eine grüne Farbe hatte. Ob Frau Minelli selbst einen hat, weiß ich nicht.

Beklagten-Anwältin: Seit wann beschäftigen sie sich mit Sterbehilfe?

Zeuge Kusch: Seit Sommer 2005.

Beklagten-Anwältin: Wie kamen sie dazu?

Zeuge Kusch: Persönliche Dinge, hat nichts mit Minelli zu tun.

Beklagten-Anwältin: Was war der erste Gegenstand Ihrer Befassung? Hatten sie sich auch mit den Unterschieden zu Schweizer Rechtslage begefasst?

Zeuge Kusch: Mit der deutschen Problematik, im Laufe der Zeit auch mit der Schweizer Rechtslage. Im Oktober 2005 habe ich mich erstmals zur Sterbehilfe öffentlich geäußert, hat nichts mit Minelli zu tun.

Beklagten-Anwältin: War Ihnen damals der hiesige Kläger bekannt geworden?

Zeuge Kusch: Kurz vorher habe ich den Verein wahrgenommen, weil Minelli einen Ableger in Hannover gegründet hat.

Beklagten-Anwältin: Bestand der Kontakt zum Kläger noch nicht?

Zeuge Kusch: Nein.

Beklagten-Anwältin: War Ihnen der Infusionsapparat der Dignitas damals nicht bekannt?

Zeuge Kusch: Ist mir bis heute nicht bekannt.

Beklagten-Justiziar Guntrum: Sie sprachen von einem grünen Apparat?

Zeuge Kusch: Grün sah ich in den Akten, grün war der von mir vorgestellte Apparat. In den vorliegenden Rechtsstreit bin ich insofern eingeführt worden, weil mir Herr Minelli die Fragen stellte, die mir heute gestellt werden .... Herr Minelli schrieb mir einen Brief, der möglicherweise einen Auszug aus dem Protokoll enthielt.

Beklagten-Anwältin: Kennen Sie das Protokoll, in dem Frau Wernie ausgesagt hat?

Zeuge Kusch: .... die Schilderung, dass im Jahr 2003 ein Gerät rumgestanden hat.

Der Vorsitzende: Laut diktiert und genehmigt, auf Abspielen wird allseits verzichtet.

Zeuge Kusch: Auf Wiedersehen!

Der Vorsitzende: Und was machen wir jetzt? (Diktiert) Der Zeuge wird mit Dank entlassen. Sollen wir denn noch Schriftsätze zur Akte nehmen?

Beklagten-Anwältin: Es ist eindeutig. Er kannte die Farbe Grün. Der Zeuge ist auf die heutige Verhandlung intensiv gebrieft worden, weil der Vorsitzende die Farbe Grün nicht erwähnt hatte. ..... Die Aussage von Frau Wernie ist überzeugender, Beweislastentscheidung, brauche deswegen keinen Schriftsatz mehr.

Kläger-Anwältin: Wir haben in Kontakt gestanden .... Tatsache, dass Frau Minelli ihn auf dem Laufenden gehalten hat, irrelevant, gebrieft wohl nicht. Allein der Umstand, dass von einem grünen Apparat gesprochen wurde ...

Beklagten-Anwältin: Ein sehr intensiver Austausch.

Kläger-Anwältin: Herr Kusch ist Rechtsanwalt, verhält sich bei einer Zeugenaussage ganz anders als die Zeugin.

Beklagten-Anwältin: Ein sehr gutes Argument, deutet aber genau in die gegenteilige Richtung. Lavieren deutet darauf hin, dass er sehr klar einen Fehler gemacht hat.

Richter Dr. Link: ....

Der Vorsitzende: Interessiert das eigentlich heute noch jemanden, was damals berichtet wurde?

Beklagten-Anwältin: Frage an den Kläger zu stellen. Waren von der Klage nach der einstweiligen Verfügung überrascht.

Der Vorsitzende: Sie geben eine einfache Unterlassungserklärung ab und Sie [Kläger] tragen die Kosten.

Beklagten-Anwältin: Sind bei „konkrete Aussage 2003“ nicht sicher. SWR wurde von Frau Minelli als Lügner dargestellt, „Bezahlte Statisten“. Frau Wernie hat ansonsten unstreitig wahrheitsgemäß ausgesagt.

Der Vorsitzende: Deckel draufmachen, einfache Unterlassungserklärung, tut nicht so weh? Wir haben schon mehrfach versucht, Sie zusammenzubringen .... 278 Abs. 6 ZPO. Wir haben es auch noch nicht abschließend beraten. Parteivertreter verhandeln über Vergleich, müssen beide Rücksprache mit ihren Parteien halten. Die Parteien verhandeln mit den bereits gestellten Anträgen.

Beklagten-Anwältin: Ich will Ihnen nicht in Ihr Geschäft hineinreden, aber die Besetzung des Gerichts hat sich geändert.

Der Vorsitzende: Ja, wir können wieder von vorne anfangen.

Beklagten-Anwältin: Müssen wir die Anträge neu stellen? Zeugin neu vernehmen.

Der Vorsitzende: Haben wir keine Bedenken; wir könnten die alte Besetzung wiederherstellen. Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung ener Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.11.2010, 9.55, Saal B335


26.11.10: Buske verkündet: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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